Hallo,
vor kurzem hat meine Noch-Frau behauptet, dass Sie ja keine Anwaltskosten zahlen müsste, das Sie ja nichts verdient.
Abgesehen von ihren Mieteinnahmen (400 €) , der Aushilfslohn (250 €), und ihren Einnahmen aus selbständiger Arbeit (ca. 350 € mtl.) verdient Sie wirklich nichts....
Hinzu kommen dann noch , bei Trennung, der TU...den ich zwischen 800 und 1300 € einschätzen würde.
Laut (grober) Berechnung meines Anwaltes, bei einem Streitwert von 100T Euro, wg. Haus, kommen wir auf ca. 12.000 € Anwalts und Gerichtskosten....(davon ca. 4.000 € für den Anwalt meiner Frau...)
Frage dazu (ich habe im Forum keine passende Antwort gefunden):
Muss ich die Anwaltskosten meiner Frau direkt bezahlen, obwohl Sie selber Ihre Anwältin beauftragt hat? Oder zahle ich nur indirekt, da meine Frau die Kosten aus ihrem TU zu bestreiten hat?
Oder ist es so, dass jeder seinen Anwalt selber zahlt?
....vielleicht gibt es hier ja auch wieder Ausnahmen , die ich nicht kenne?
Bisher hatten wir beide (soweit ich das beurteilen kann) lediglich Vorgespräche und Mandatsübertragung bei den RAs.
Grüße
Geldverlust
Moin Geldverlust,
"schlaue" Ex-Partner versuchen auf Grund genau dieser Problematik eine einvernehmliche Trennung und Scheidung hinzubekommen. Da die Problemstellungen (zu teueres Haus, nicht haltbar für die Ehefrau) sich immer recht ähnlich sind, gibt es auch für diese Fälle tragfähige Lösungen, die man notariell fixieren kann.
Vielleicht fallen Dir ja in einer ruhigen Minute auch noch ein paar Argumente ein, die Dir und Deiner Exe diesen Gerichts- und Kostenmarathon ersparen können.
Mit ihren Einnahmen steht sie schon weit über dem, was hier so manche Exe bekommt. Bei der TU-Berechnung kommt es auch drauf an, was Deine Exe beruflich gelernt hat, was ihr max. Einkommen in der Zukunft wäre, etc. Das mach im Normalfall alles der FamRechtsAnwalt für Dich.
Lass Dir mal von unseren Gerichtsprofis den Ablauf bei der Verfahrenskostenhilfe erklären. Da kriegt meines Wissen vorher Dein Anwalt auch noch Post etc. Gruß ingo
Moin Geldverlust,
Oder ist es so, dass jeder seinen Anwalt selber zahlt?
....vielleicht gibt es hier ja auch wieder Ausnahmen , die ich nicht kenne?
Grundsätzlich zahlt jeder seinen Anwalt selbst.
Neben der Ausnahme, dass die Kosten vom Steuerzahler übernommen werden (VKH), gibt es noch die Ausnahme, dass ein Richter beschliesst, dass die unterliegende Seite, sämtliche (oder den größeren Anteil der) Anwalts-/Gerichtskosten zu übernehmen hat.
Ersteres ist Teil der politischen "Robin-Hood"-Strategie, den (vermeintlich) Schwächeren nicht nur zu schützen, sondern ihm auch Pfeil und Bogen in die Hand zu drücken, um den (vermeintlich) Stärkeren zu beschiessen.
Letzeres ist ob der strategischen Ausrichtung, wir drängen beide Seiten schon in Richtung Vergleich, (auch ohne statischen Beleg) tatsächlich eher eine Ausnahme.
Gruß
United
Es gibt noch einen perfiden 3. Fall:
Der Pflichtige zahlt alles.
Und zwar in genau dem Fall, den der TO hier beschreibt.
Vater verdient Geld, Mutter nicht.
Dann ist die zwangsweise Übernahme der Gesamtrechnung Ausfluss der ehelichen Solidarität die seltsamerweise immer nur (Zahl-)Pflichten des Mannes zur Folge hat.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin nochmal,
@beppo:
Danke des Hinweises ...
... dass ich bis eben vom Thema "Prozess-/Verfahrenskostenvorschuss" nicht wirklich gehört habe, schnalle ich zwar nicht, bin aber nicht böse, dass dieser Kelch an mir vorüber gegangen ist ...
Wird das dann auf etwaig beschlossenen TU/EU angerechnet ?
Dann ist meine bisherige Sichtweise ja auch verkehrt:
[...] sondern ihm auch Pfeil und Bogen in die Hand zu drücken, um den (vermeintlich) Stärkeren zu beschiessen.
Der Gesetzgeber drückt also nicht Pfeil und Bogen in die Hand, sondern verpflichtet lediglich den (vermeintlich) Stärkeren, dem Schwächeren Pfeil und Bogen in die Hand zu drücken ...
... das ist ja noch heroischer als ich bislang annahm.
Gruß
United
Nein, Prozesskostenvorschuss ist unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf. Im Mangelfall muss natürlich nichts noch zusätzlich bezahlt werden.
Aus genau diesem Grund sind auch die Einkommensverhältnisse des Ehepartners im VKH-Bogen mit anzugeben.
Gruss von der Insel