Anwaltspflicht?
 
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Anwaltspflicht?

 
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Tag,

nach langer Zeit habe ich einmal wieder eine Frage.

Ich muss für meinen Sohn eine Unterhaltsabänderungsklage einreichen. Besteht dafür ein Anwaltszwang?

Der KU wurde schon vor 3 Jahren tituliert.

Liebe Grüße

Nichtplatt

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 20:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo nichtplatt,

wohnt dein Sohn nicht bei dir?

Dann könntest du dich vom JA begleiten lassen, statt von einem RA.

Wenn du allerdings Unterhaltspflichtiger bist, brauchst du einen Anwalt.
Und zwar einen guten!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 20:32
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

mein Sohn lebt bei mir. Beim Unterhaltsprozess vor drei Jahren hatte Sie angeben nur noch eine 80% Stelle zu haben. Sie arbeitet aber nach unserem Kenntnisstand seit mindestens 2 Jahren wieder voll. D.h. wollen wir den Unterhalt neu berechnen lassen.

Gruß

Nichtplatt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 21:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann forderst du sie erstmal zur Einkommensauskunft, inkl. Belegen der letzten 12 Monate und Steuerbescheid auf.

Dann errechnest du (mit unserer Hilfe) den richtigen Unterhaltsbetrag aus und forderst sie auf, diesen zu bezahlen.

Ob dann noch ein Prozess nötig wird bleibt abzuwarten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 21:15
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Beppo,

die KM ist absolut Beratungsresistent. Ohne Gericht geht da gar nichts.
Daher meine Frage, ab bei Unterhaltsabänderungsprozessen Anwaltszwang besteht.

Gruß

Nichtplatt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 22:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann gilt wieder meine Antwort #1.

Du kannst dich auch vom JA begleiten lassen.

Das ändert aber nichts am Verfahren, welches ich in Antwort #3 beschrieben habe.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 22:10
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hallo nichtplatt,

wenn die KM nicht kooperiert geht es nur übers Gericht. Vom Jugendamt begleiten lassen, hieße dann eine Beistandschaft einzurichten. Dann klagt das Jugendamt für dich. Machst du es in "Eigenregie" brauchst du einen Anwalt. Nach meiner Kenntnis herrscht bei allen Angelegenheiten bei denen es um Geld geht (Unterhalt, Sonderbedarf, Mehrbedarf etc.) Anwaltspflicht.

Beste Grüße,
Schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2013 18:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bist du sicher, dass eine Beistandschaft Bedingung ist?

Ich hatte es so verstanden, dass das JA auch einfach so mitkommen könnte.
Bin aber auch nicht sicher.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2013 19:02
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Bist du sicher, dass eine Beistandschaft Bedingung ist?

Ziemlich sicher  :wink:.
Nur durch eine Beistandschaft wird das Jugendamt sozusagen für einen bestimmten Bereich gesetzlicher Vertreter des Kindes und klagt dann gegebenenfalls. Allerdings kassieren die dann auch erst einmal den bestehenden Titel ein, dessen Abänderung angestrebt wird. Es wird sozusagen der unterhaltsrelevante Teil des Sorgerechts an das Jugendamt abgegeben.
Ansonsten beraten die nur und können auch nichts tun, wenn das Ergebnis der Beratung auf taube Ohren stößt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2013 19:08
(@Inselreif)

Hi,

wo ist das Problem einen Anwalt zu nehmen? Der Bedürftige bleibt bei rechtmässiger Forderung selten auf seinen Kosten sitzen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2013 19:26




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stimmt!

Kinder sind ja (fast) grundsätzlich bedürftig.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2013 19:28