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Anwaltswechsel trotz PKH (noch kein Verfahren anhängig)

 
(@schwarzwaldmaedel)
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Hallo zusammen!

Jetzt brauche ich Mal wieder eure geballte Kompetenz. Vorab die Kurzversion:

Wenn man PKH beantragt und genehmigt bekommen hat, eine Kanzlei beauftragt hat, es bislang aber nur Briefe zwischen den Anwälten gegeben hat, kann man dann dem Anwalt bzw. der Kanzlei da Mandat entziehen ohne den Anspruch auf PKH zu verwirken?

Hier das Brimborium drumherum:
Mein Lebensgefährte hat zwei Kinder mit seiner Ex-Frau. Der Umgang lief immer nach ihrem Gusto, bis er zu mir umzog und dies auch auf Grund seines neuen Jobs nicht mehr so einfach möglich war. Er bat sie um eine gemeinsam erarbeitete Regelung, was sie ablehnte. Nach 2,5 Monaten Umgangsboykott hatte er endlich einen Termin beim Jugendamt bekommen, wo seiner Ex klar gemacht wurde, dass es so nicht ginge und Schluss endlich unterschrieb sie die mitgebrachte Umgangsvereinbarung, jedoch wurde der Passus mit der Weihnachtsregelung gestrichen. Statt dessen sollten sie sich darüber noch 1x unterhalten. Das klappte natürlich nicht und auch an die Vereinbarung wollte sie sich schon bald nicht mehr wirklich halten. Mein Lebensgefährte beantragte sodann PKH, was er auch bekam und nahm sich eine Anwältin, die auch dafür sorgte, dass wir den bereits gebuchten Sommerurlaub wahrnehmen konnten. Danach wollte seine Ex-Frau dann alles über den Haufen werfen und liess durch ihre Anwältin eine neue Umgangsvereinbarung entwerfen, die sie an seine Anwältin schickte. Diese wurde wiederum mit einem Gegenvorschlag seiner Anwältin und einem klaren Nein zu ihrem Vorschlag beantwortet. Seine Ex-Frau ist jedoch der Meinung, dass ihr Vorschlag gültig sei und wäre höchstens bereit sich an ein Gerichtsurteil zu halten, nicht aber an seinen Vorschlag. Einen Antrag bei Gericht hat sie jedoch nie eingereicht.

Leider erkrankte die Rechtsanwältin meines LG so schwer, dass sie ihre Arbeit wohl nicht wieder aufnehmen kann, sodass die Kanzlei nun einen Ersatz eingestellt hat.
Bei dieser Dame war er nun, um mit ihr das Vorgehen zwecks Umgangsregelung per Gericht besprechen wollte. (Hierzu hatte auch einer der anderen Anwälte aus der Kanzlei geraten, welchen er zwischenzeitlichen konsultiert hatte, da es auf Grund der nicht vorhandenen Regelung für Weihnachten, wieder Probleme gab.) Die Nachfolgerin seiner Anwältin teilte ihm nun mit, dass sie nicht zuständig sei. Er müsse sich ans Jugendamt wenden, sie könne nichts machen was den Umgang beträfe und ausserdem sei sie ja keine "Sozial-Tante". Sprich: Sie hat keine Lust.

Das Jugendamt hatte ihm jedoch bereits als sie die Umgangsvereinbarung trafen gesagt, dass sie, falls sie sich nicht an die Umgangsvereinbarung halten sollte/wollte, ihm dringendst anraten einen Rechtsanwalt zu konsultieren und Klage auf Umgangsregelung einzureichen, da sie kein Einlenken der Kindsmutter erkennen könnten und eher von weiterem Umgangsboykott ausgehen, sollte es nicht nach dem Kopf der Kindsmutter gehen.

Selbst bezahlen wäre unmöglich, da er immer noch Schulden aus der Ehe abbezahlt und auch die Umgangskosten (Entfernung einfach 250 km) ein erhebliches Loch in die Kasse reissen. Rücklagen sind natürlich auch keine vorhanden. Somit steht und fällt wohl alles mit der PKH :knockout:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2015 13:17
(@Inselreif)

Hi,

es wird aus Deinen Ausführungen nicht so klar, in welchem Stadium sich die Sache jetzt befindet.
Wenn VKH bewilligt ist, wäre es doch jetzt erst einmal Sache der Anwältin das Verfahren umgehend anhängig zu machen und die entsprechenden Anträge, für die die Bewilligung erfolgte, auch zu stellen, oder?
Kann es sein, dass hier nur Beratungshilfe bewilligt wurde ??

Grundsätzlich:
im Rahmen der PKH/VKH wird ein konkreter Anwalt beigeordnet. Diesen Anwalt kann man nicht einfach wechseln.
Liegen triftige Gründe vor, kann das Gericht den bisher beigeordneten Anwalt entpflichten und einen anderen Anwalt beiordnen.
In der Regel sind Anwaltswechsel problemlos, allerdings nur unter der Bedingung, dass der Staatskasse dadurch keine Mehrkosten entstehen. Welche Kosten bei der Anwältin bereits angefallen sind (und damit dann doppelt entstehen), kann man bei Deinen Ausführungen nur sehr schwer abschätzen.
In diesem Fall hier würde ich allerdings argumentieren, dass die ursprünglich beigeordnete Anwältin ohne Dein Verschulden das Mandat nicht fortsetzen kann und zu anderen Anwälten der Kanzlei kein Vertrauensverhältnis besteht.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2015 14:16
(@schwarzwaldmaedel)
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Die ursprüngliche Anwältin hatte versucht sich aussergerichtlich zu einigen und hat dafür diverse Briefe an die gegnerische Anwältin gesendet. Da eine Einigung nicht herbeigeführt werden konnte, hat sie angefangen die Klage vorzubereiten bzw. auf den Weg zu bringen, was sie nicht mehr geschafft hat, da sie dann krankheitsbedingt ausfiel.

Die neue Rechtsanwältin für Familienrecht (Kanzlei mit mehreren Fachanwälten diverser Fachbereiche) weigert sich ein Verfahren einzuleiten. Die Regelung des Umgangs sei Sache des Jugendamtes. Sie wäre die falsche Ansprechpartnerin.

Heisst das dann nicht, dass er so wie so einen anderen Anwalt hätte beauftragen müssen, weil die Mandats"inhaberin" (wie nennt man das richtig?) ja momentan gar nicht zur Verfügung steht? Die Rechtsanwaltsgehilfin meinte, dass er für die neue Anwältin keinen neuen PKH-Antrag bräuchte, da er nicht eine Anwältin sondern die Kanzlei beauftragt habe?!

Anfangs hatte er einen Beratungsschein aber nach der Erstberatung hat er eben auch PKH beantragt und bewilligt bekommen.

Wie gesagt, derzeit gibt es nur Schriftverkehr zwischen den Anwälten aber keiner hat bislang Klage eingereicht.

Mehrkosten dürfte es ja eigentlich nicht geben, da ein neuer Rechtsanwalt lediglich den nächsten Schritt tun müsste oder sehe ich das nun falsch? :question:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2015 14:44
(@Inselreif)

Heisst das dann nicht, dass er so wie so einen anderen Anwalt hätte beauftragen müssen, weil die Mandats"inhaberin" (wie nennt man das richtig?) ja momentan gar nicht zur Verfügung steht? Die Rechtsanwaltsgehilfin meinte, dass er für die neue Anwältin keinen neuen PKH-Antrag bräuchte, da er nicht eine Anwältin sondern die Kanzlei beauftragt habe?!

Mandatiert wird in der Regel die Kanzlei. Wer vom Gericht in dem Verfahren beigeordnet ist, steht in dem Beschluss für die VKH.

Mehrkosten dürfte es ja eigentlich nicht geben, da ein neuer Rechtsanwalt lediglich den nächsten Schritt tun müsste oder sehe ich das nun falsch? :question:

Na ja, das kommt streng genommen darauf an, wer womit beauftragt war und das kann man auslegen wie ein Gummiband.

Vor allem kommt bei der Abrechnung wieder die Kanzlei als ganzes ins Spiel (wenn es eine Sozietät oder Gesellschaft und nicht nur eine Bürogemeinschaft ist). Die alte Anwältin hat den VKH-Antrag sicher ohne Berechnung erstellt in dem Wissen, dass sie anschliessend die Verfahrensgebühr bekommt (auf die die Gebühr für den VKH- Antrag eh angerechnet würde). Das lassen sich die mit ihr Verbandelten im Nachhinein nicht gerne entgehen.

Ich denke, da wäre ein klärendes Gespräch mit der Anwältin sinnvoll. Sie hat keine Lust auf die Sache, also soll sie es sein lassen und keine Rechnung stellen und ihr geht zu einem anderen Anwalt.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2015 16:57
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Die wollen doch aber sicher Geld für den ganzen Schriftverkehr, von daher wird das wohl ohne Rechnung nicht gehen, denke ich. Naja, spätestens Montag ruft uns noch eine andere Rechtsanwältin zurück. Vielleicht kann die uns genaueres sagen. Kennen sollte sie die Kanzlei, sie hat ihre schließlich nur 600 Meter entfernt.

Danke dir aber schon Mal ganz doll für deine Einschätzung!

Edit:
Soooooooooooorry, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Also, er hat mir gerade erklärt, dass er doch nur einen Beratungsschein hat und diesen bei der Erstberatung der ursprünglichen Rechtsanwältin gegeben hat. (Ich sollte mir das doch alles selbst ankucken. Er kennt sich mit den Begriffen nicht aus :knockout: ) Ändert das grundlegend etwas?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2015 17:02
(@Jarod48)

Hallo,

ein Beratungsschein ist ein Beratungsschein und wird nur für eine Familiensache ausgestellt. Der Anwalt berät und gut. Sofern dein LG keine Vollmacht unterschrieben hat, existiert kein Mandat.

Gruß

Jarod

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2015 17:21
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Doch, das Mandat hatte er der ersten ursprünglichen RA gegeben bzw. hat er unterschrieben und es geht auch immer noch um die Regelung des Umgangs, wie im Betatzngsschein angegeben aber wenn dann auf einmal jemand anderes übernimmt, dachte ich eben, dass man da einen neuen Schein bräuchte bzw. man auch neu das Mandat vergeben müsste. Aber wahrscheinlich muss man wirklich erst mal prüfen, was er da genau unterschrieben hat.

Da findet man mal eine nette engagierte RA und dann fällt sie aus ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2015 17:40
(@Inselreif)

Sofern dein LG keine Vollmacht unterschrieben hat, existiert kein Mandat.

Das sortieren wir jetzt bitte mal unter volkstümliche Rechtsirrtümer Nr. 4711. Ein Rechtsanwaltsvertrag kann (auch wenn gewisse Belehrungen schriftlich erfolgen sollen) grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden, eine Vollmacht ist nur im Aussenverhältnis von Interesse und für das Mandat selbst gar nicht erforderlich.

Ok, wir haben also einen Beratungshilfeschein. Auf Basis dieses Scheins hat die Anwältin ihn bislang aussergerichtlich vertreten. Es wäre nun eigentlich kein Problem, wenn jemand der selben Sozietät oder Gesellschaft das Mandat weiterführt. Allerdings wird niemand für die schon verdienten 85 Euro pauschaler Geschäftsgebühr ein angelutschtes Mandat fortführen wollen.
Wenn er darüber hinaus nichts beauftragt hat, und davon ist bei der Schilderung auszugehen, könnt ihr das ins Leere laufen lassen. Eine kurze telefonische Klarstellung schadet aber nicht.

Ich würde jetzt einen neuen Anwalt suchen, der mit dem gerichtlichen Verfahren beauftragt wird und dafür dann gleich VKH beantragt.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2015 18:44
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, so in der Art habe ich ihm das auch vorgeschlagen. Und die soll sich dann die bisherigen Unterlagen zukommen lassen. VKH muss er ja dann eh beantragen, wenn ein Verfahren eingeleitet werden soll.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2015 19:33