Anwaltszwang?
 
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Anwaltszwang?

 
(@wotan)
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Hallo.

Mir ist heute das gleich passiert, was Phili widerfahren ist (Überprüfung der Prozesskostenhilfe ). Habe daraufhin beim Gericht angerufen und mir wurde mitgeteilt, das ich damals keinen Anwalt benötigt hätte und zwar bei der gerichtlichen Umgangsregelung, welche meine Exfrau angestrebt hatte. Mir ist aber im Bewußtsein, das vor einem Familiengericht "Anwaltszwang" besteht. Weiß jemand mehr?. Meine finanzielle Situation hat sich ebenfalls verschlechtert, wie bei Phili. Für rege Meinungsteilenahme wäre ich dankbar.

lg  Wotan

Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2011 21:45
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey Wotan,

es ist nicht zwingend erforderlich, dass du einen RA bei Familienangelegenheiten hast. Bei der Unterhaltsberechnung besteht Anwaltszwang, bei einer Umgangsregelung besteht dieser nicht, bei der Scheidung benötigt es "nur" ein Anwalt...

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 21:47
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Bei Umgangssachen besteht kein Anwaltzwang, aber beim Prozesskostenhilfeantrag wird unter Beiordnung des Anwalts gewährt oder nicht.

Ein Gericht(Rechtspfleger) entscheidet nicht darüber, ob ein Anwalt notwendig ist oder nicht, es werden nur über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsstellers entschieden.

Wenn der Anwalt allerdings vergessen hat unter Beiordnung des Prozessbevollmächtigten den Antrag zu stellen, kann es passieren das die Anwaltskosten nicht in den Leistungen enthalten sind.

Erfragen würde ich das bei dem Anwalt, der dich vertreten hat.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 22:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Habe daraufhin beim Gericht angerufen und mir wurde mitgeteilt, das ich damals keinen Anwalt benötigt hätte

Wofür ist das denn heute noch wichtig?
Wollen sie dir rückwirkend die VKH für den Anwalt streichen?
Oder willst du noch rückwirkend deine Anwaltskosten rein drücken?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2011 10:19
(@wotan)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin.Wofür ist das denn heute noch wichtig?
Wollen sie dir rückwirkend die VKH für den Anwalt streichen?
Oder willst du noch rückwirkend deine Anwaltskosten rein drücken?

So wie ich die Frau vom Gericht verstanden habe, wollen Sie rückwirkend die VKH für den Anwalt streichen. Wie kann ich mich nun dagegen wehren?

lg  Wotan

PS: Weiß jemand, wie hoch der Betrag in Euro pro Kind ist bei Naturalunterhalt? Dieser wurde in die Berechnung mit einbezogen.

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2011 12:48