Hallo!
Kurze Frage:
KV will Auskunftsklage bezüglich der Krankenversicherung der Kinder erheben (Kinder waren bisher bei KV mitversichert, offensichtlich hat KM sie jetzt bei sich versichert, verweigert aber jegliche Auskunft darüber wo denn die Kinder jetzt krankenversichert sind).
Frage: Herrscht für diese Klage Anwaltszwang?
Gruß
Habakuk
Hi
Frage: Herrscht für diese Klage Anwaltszwang?
Klare Frage, klare Antwort:
Nein
Gruss Wedi
Warum nicht?
Es handelt sich m.M.n. um eine Unterhaltssache.
Da herrscht Anwaltspflicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich denke nicht, da es sich nicht um finanzielle Angelegenheiten handelt.
Es geht hier m.E. um Einhaltung der Sorgepflicht und die Auskunft darüber.
Um Unterhaltssachen handelt es sich m.M.n. nur zweitrangig und hat mit der Auskunft nichts zu tun.
Hm wedi,
darüber kann man streiten. KK-Beiträge sind nämlich imZweifelsfall zusätzlich zum KU zu entrichten. Daher ist das Unterhaltsrecht durchaus betroffen, wenn es darum geht wo die Kinder versichert sind.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
es geht aber nicht um die Frage, wer (vielleicht) etwas zahlen muss sondern nur ob und wo die Kinder versichert sind.
Damit Kindschaftssache und kein Anwaltszwang.
Trotzdem bitte sicherstellen, dass die KM vorher nachweisbar zur Auskunft aufgefordert war.
Gruss von der Insel