Hallo,
in meinem seit 4,5 Jahren andauernden Scheidungsverfahren hat die Richterin in dem Protokoll der letzten Sitzung einen Termin zur Bekanntgabe einer Entscheidung zum nachehelichen Unterhalt festgesetzt. Einen von der Richterin vorgeschlagenen Vergleich zur befristeten Zahlung von nachehelichem Unterhalt wegen ehebedingter Nachteile hatte ich abgelehnt, da die Kinder 11 und 14 Jahre alt sind und meine Ex in Vollzeit beruftstätig ist.
Meine Rechtsanwältin ist in Urlaub und auf Nachfrage hat mir ihre Sekretariatsmitarbeiterin gesagt, dass es nicht üblich wäre, dass bei so einer Sitzung die Beteiligten und deren Vertreter anwesend seien.
Mir stellt sich nun die Frage, ob ich an dem Termin teilnehmen soll oder ob das unüblich und überflüssig ist? Kann mir durch An- oder Abwesenheit ein Vor- oder Nachteil entstehen?
Liebe Grüße
Tom
Hallo Tom,
auch ich kenne das so, dass zu den Verkündungsterminen niemand hingeht. Im Zweifel nervt das vielleicht noch den Richter, weil er das vorlesen muss.
Sofern Du also warten kannst, bis Dir der Beschluss zugestellt wird, entstehen Dir nach meinem Kenntnisstand keine Nachteile, wenn Du nicht hingehst.
Viele Grüße,
MalteW
Im Zweifel nervt das vielleicht noch den Richter, weil er das vorlesen muss.
Genau so. Und die Geschäftsstelle, weil das Standardprotokoll abgeändert werden muss.
Gruss von der Insel
Hallo,
danke für die Antworten. Dann werde ich abwarten, bis ich die Entscheidung zugeschickt bekomme.
Liebe Grüße
Tom