Anzeige gegen die K...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Anzeige gegen die KM?

 
(@igor80)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin noch ganz aufgeregt und brauche Eure Einschätzung.

Ich bin Vater eines kleinen Mädchens von nun 9 Jahren.
Die MuUtter und ich waren nicht verheiratet, aber (nach langem Ziehen und Hin und Her) wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht.
Leider ist die Mutter (was ich in der Schwangerschaft dann gehörig merkte) sehr zickig. Sie trennte sich mir, als sie erfuhr, dass sie schwanger war.

Es gab viel Schlammschlacht, buis ich das gemeinsame Sorgerecht gerichtlich durchgedrückt hatt. Lange ging es dann gut.

Aber vor genau einem JAhr wurde sie wieder "seltsam". Mir wurde vorgeworfen, ich hätte mich am Kind vergriffen. Es wurde nicht offen ausgesprochen, aber sie ging zur Beratungsstelle wegen Sexuellen Missbrauch beim Jugendamt. Daraufhin wurde der Umgang komplett eingefroren. Klage wegen Umgang habe ich zurückgezogen, weil das Kind inzwischen so instrumentalisiert wurde, dass sie jedem sofort ungefragt sagte, dass sie mich NIE-NIE-NIE im Leben mehr sehen will.

Auch die Helferindustrie ist darauf aufgesprungen und hat ebenso argumentiert. Der Richter (Klage wegen Umgang) wollte ein Gutachten machen lassen. Da habe ich (aus Kostengründen) kalte Füße bekommen und die Klage zurückgezogen. Seitdem habe ich mein Mädchen nicht mehr gesehen.

Jetzt erfahre ich aber immer wieder, dass ich in ihrem Familienkreis und bei alten Freunden von mir (die von vor der Beziehung) massiv schlecht gemacht werde, indem verbreitet wird ich hätte unser Kind sexuelle missbraucht. Und deswegen das Kind nicht mehr sehen dürfe. Das wäre das Ergebnis der Gerichtsverhandlung.

MEine Frage (ich bedanke mich schon jetzt ganz herzlich für jede einzelne ANtwort, die mir irgendwie weiterhilft): ich verliere zunehmend mein Gesicht. Ich kann aber doch nicht dauernd die GErichtsakten mitschleppen, um jedem zu zeigen, dass der Vorwurf falsch ist. Ich fürchte nun um meine REputation. Mir sagt man ins gesicht, dass ich der größte Lügner auf der Erde sein.

Ich möchte nun so vorgehen, dass ich
1.) die Kindesmutter auffordere, die Falschaussagen sofort zu beenden und richtig zu stellen. Namensliste kann sie von mir bekommen.
2.) Sollte sie dieses nicht tun (so wird es sein) würde ich eine Anzeige stellen wegen Vortäuschung einer Straftat
3.) und eine weitere Anzeige wegen übler Nachrede

Schadensersatzanspruch werde ich mir ausdrücklich vorbehalten.

Wie sehr ihr das?

Ich danke schon jetzt fürs lesen und Eure Antworten.

Igor

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2017 09:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du musst gegen den Vorwurf des s.. Missbrauchs vorgehen.
Wenn er stattgefunden hat, davon geht die KM aus, warum erstattet sie dann nicht Anzeige? Genauso die "Helferindustrie" wäre verpflichtet gewesen umgehend Anzeige zu erstatten. Warum passierte das nicht?
Es ist leider in häufiger Fehler auf diese grundlosen Anschuldigen nicht weiter einzugehen. Sie entfalten dann leider ein Eigenleben.

Wie hier jetzt noch günstig vorgegangen werden kann, sollten Dir andere besser erklären können.

Fordere die KM dazu auf Umgang zu haben, sie ist verpflichtet den Umgang nicht nur zu ermöglichen sondern auch zu fördern (14 Tage Zeit), passiert nichts gehst Du zum JA und bittest um Vermittlung. Vermutlich wird man zu begleitetem Umgang raten, müsstest Du erst einmal mitmachen (ca. 3-6  Monate)
Bringt das JA nichts, dann bleibt Dir nur der  Weg zum Familiengericht und das musst Du auch durchziehen, ansonsten wird das nie etwas.

Im Prinzip bist Du durch falsche Anschuldigen und Manipulation der KM jetzt ein entsorgter Vater. Es bringt nichts nicht konsequent für seine Rechte einzutreten, später wird alles nur noch schlimmer.

Du kannst die KM bestenfalls wegen übler Nachrede verklagen, eine Richtigstellung wird nie erfolgen, das beste was passieren kann ist die Unterlassung.
Vortäuschen einer Straftat liegt nicht vor, aber üble Nachrede. Ob sich das wirklich lohnt ist eine schwierige Frage.
Für einen Schadensersatz müsstet Du den Schaden beziffern, welcher materielle Schaden ist denn entstanden?
Das bringt nichts.

Dein Ziel ist Umgang, also muss es auch um Umgang gehen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2017 11:57
(@igor80)
Schon was gesagt Registriert

Danke Dir,

ist "Sexueller Missbrauch" keine Straftat, die Vorgetäuscht wurde?

Danke!

Igor

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2017 12:03
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

und herzlich willkommen.

Der "Sexuelle Missbrauch" ist eine Straftat. Die Behauptung dessen vielleicht auch, aber diese wiegt nicht so schwer.

Allerdings musst Du gegen die Behauptung vorgehen. Dein Rückzug, wegen der Kosten, rächt sich jetzt. Du hättest damals gleich gegenhalten müssen. Und wenn Du das Geld nicht hast, für jeden Pups VKH beantragen, auch auf Ratenbasis.

Ich bin der Meinung, dass Du nur dagegen vorgehen kannst, indem Du jetzt den Umgang beantragst und auch ein Gerichtsverfahren durchziehst. Denn die Vorgehensweise der KM ist massiv kindeswohlgefährdend, da es ihr ein Ereignis einredet, was nicht eingetreten ist. Das Kind erleidet eine Posttraumatische Belastungsstörung, indoktriert duch die KM. Dies MUSS gutachterlich abgeklärt werden und u.u. sollte das Kind von der KM getrennt werden, damit es überhaupt eine Chance auf Gesundung haben soll.
Ich würde dieses Thema in beide Richtungen nicht unterschätzen. Es könnte auch sein, dass die Kleine nicht von Dir missbraucht wurde, aber von jemand anderem in ihren Lebensumfeld, es aber auch Dich proiziert (Aufgrund der selektiven Befragung der KM). Das kannst Du aber alles nicht wissen.
Um es mal richtig schlimm darzustellen, es könnte sein, dass der neue LG der KM das Kind missbraucht. Ich kann das nicht unterstellen, da ich es nicht weiß. Es kann aber auch sein, dass die Kleine es von der KM einfach nur eingeredet wird. Wie soll sich Dein weiteres Verhalten als Vater in den nächsten Jahren gestalten? Du wirst auf ewig dann für die Kleine dastehen, dass Du sie missbrauchst hast.
Das kannst Du nicht so stehen lassen.

Jetzt kommt der Dorfklatsch dazu. Die sind alle doof, aber orientieren sich nur an dem was sie hören und sehen ... Für stellt sich die Faktenlage so dar:
- Die KM erzählt gefragt oder ungefragt, was Du getan haben sollst.
- Sie sehen, dass das Kind nicht zu Dir geht.
= Da muss wohl was dran sein ....
So einfach und banal ticken die meisten Menschen.

Du hast nur zwei Optionen!
1) Du kneifst Deinen Arsch zusammen und kämpfst, Umgang, mit Übernachtung und allem Drum und Dran. Auch mit der Gefahr, dass Du verlieren könntest ... es wird vermutlich ein Gutachten geben, gleichzeitig wird ein langsamer Umgang dann beginnen udn es wird vermutlich lange Zeit so dauern.
Vorteil: Du zeigst den dummen Menschen das es nicht sein kann.

2) Du ziehst um, zirka 500 bis 800 km, lässt Dich nie wieder in Deinem bisherigen Ort blicken und zahlst bis zum Ende KU. Vielleicht siehst Du dann Deine Tochter in 20 Jahren einmal wieder, wenn sie versucht zu ergründen, warum alles so kam wie es kam.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2017 12:30
(@igor80)
Schon was gesagt Registriert

Danke schön!

Mit dem "Vortäuschen einer Straftat" trage ich mich schon länger und kam jetzt wegen diesem wieder:
https://www.focus.de/regional/duisburg/kriminalitaet-duisburger-taeuscht-straftat-vor-und-wird-erneut-erwischt_id_8016563.html

Da war es etwas "einfaches", weswegen nun gegen den Mann ermittelt wird.
Und da dachte ich, dass es doch etwas schlimmer wäre, wenn man einfach überall behauptet, ich hätte meine Kleine gef**kt.

Den REst, ja den habe ich mir zuzuschreiben. Ich weiß *Asche über mein Haupt*

Da muss ich nun schauen, dass ich das BEste daraus mache.

Nochmals vielen Dank!

Igor

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2017 12:46
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich stimme Kasper voll und ganz zu.

Vortäuschen einer Straftat ist in <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html>" §145d StGB </a> geregelt und beginnt mit

"(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
  1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei  ...
"
Genau das ist aber nicht passiert, es wurde nur behauptet. Wäre Anzeige erstattet worden, dann hätte es sich um Vortäuschen einer Straftat handeln können. Deshalb liegt höchstens "üble Nachrede" vor <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html>" § 186 StGB </a> vor.

Im Fokus-Bericht wurde ja gerade Anzeige erstattet. Was irgendwelche Leute irgendwem erzählen fällt nicht darunter, egal was erzählt wird.
Beim Vortäuschen einer Straftat geht es auch immer darum, dass offzielle Stellen getäuscht werden und Ermittlungsarbeit verschwendet wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2017 12:49
 dt64
(@dt64)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Igor80,

zu den einzelnen Fragen haben andere schon was geschrieben, daher möchte ich dich nur auf einen Aspekt hinweisen, der relativ häufig vorkommt:
Wenn du, nach reiflicher Überlegung, eine Strafanzeige stellst, dann kann es sein, dass der zuständige Amts- oder Staatsanwalt dich mangels öffentlichem Interesse auf den Privatklageweg verweist. Damit ist für ihn das Verfahren vom Tisch und du müßtest das Verfahren mit eigenen Mitteln weiterbetreiben. Dies tut kaum jemand.
Andere übliche Verfahrensbeendigungen ohne ergebnis wären Einstellungen wegen geringer Schuld, fehlendem Nachweis etc.

Ich möchte dich damit nicht davon abhalten, den Schritt einer Anzeige zu gehen, sondern dich nur darauf hinweisen, dass du über das staatlich geführte Verfahren kaum Einfluß hast.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2017 13:02
(@igor80)
Schon was gesagt Registriert

"(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
  1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei  ...
"
Genau das ist aber nicht passiert, es wurde nur behauptet.

Ist das Jugendamt (Teil des LRA) keine Behörde? Ist das Familiengericht keine "Behörde"?

Ich lese den Gesetztestext so:

Wer wider besseres Wissen [einer Behörde] oder [einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle] vortäuscht, ...

und nicht so:

Wer wider besseres Wissen bei [einer Behörde oder Stelle, bei der man Anzeigen erstatten kann] durch Stellen einer Anzeigen vortäuscht, ...

(Text wurde von mir im zweiten Beispiel verändert, um es zu verdeutlichen)

Bin ich da Deiner Meinung nach falsch?

Und was ist mit Strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Viele GRüße

Igor

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2017 13:29
(@igor80)
Schon was gesagt Registriert

Wenn du, nach reiflicher Überlegung, eine Strafanzeige stellst, dann kann es sein, dass der zuständige Amts- oder Staatsanwalt dich mangels öffentlichem Interesse auf den Privatklageweg verweist. Damit ist für ihn das Verfahren vom Tisch und du müßtest das Verfahren mit eigenen Mitteln weiterbetreiben. Dies tut kaum jemand.
Andere übliche Verfahrensbeendigungen ohne ergebnis wären Einstellungen wegen geringer Schuld, fehlendem Nachweis etc.

ICh danke Dir, ich möchte mit dem ganzen aber auch nachdrücklich zeigen, dass ich jetzt nicht mehr nur drohe, sondern auch handele.
Und wenn das ganze eingestellt wird, kann ich den Zivilweg beschreiten.

Danke auch Dir!

Igor

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2017 13:35
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nur mal eine Zwischenfrage.

Worum geht es Dir?
Möchtest Du Umgang mit Deinem Kind haben? Oder willst du nur den Vorwurf vom Tisch haben?

Meines erachtens geht es beides Hand in Hand.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2017 13:50




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn du, nach reiflicher Überlegung, eine Strafanzeige stellst, dann kann es sein, dass der zuständige Amts- oder Staatsanwalt dich mangels öffentlichem Interesse auf den Privatklageweg verweist.

NA UND? Entweder Stafanzeige oder strafbewerte Anschuldigung wegen Mißbrauch mit den Folgen eines z.B. dauerhaften Umgangsausschlusses, Umganmgsbetreuung und und und. Das Ding ist längst beim JA aktenkundig, da gibt es nichts zu verlieren. Oder @Igor80 hat so einen fetten Bonus dort (beim JA) , daß das dort keinen juckt.

Von daher:

Worum geht es Dir?
Möchtest Du Umgang mit Deinem Kind haben? Oder willst du nur den Vorwurf vom Tisch haben?

Meines erachtens geht es beides Hand in Hand.

Und den letzten Satz im Zitat bitte als Fettdruck verstehen.

Wo stehst Du in Deiner Wahrnmehmung der Geschehnisse und Umstände?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2017 20:37
 dt64
(@dt64)
Zeigt sich öfters Registriert

NA UND?

Hallo oldie,

ich wollte nur darauf hinweisen, dass sowas auf verschiedenen Wegen im Sande verlaufen kann und dies ein gängiger ist, a la "ja, das is was ganz Schlimmes, aber interessiert uns nicht".
Wer die Möglichkeiten kennt, sieht vieles nüchterner und kann weniger überrascht werden.

Gruß
dt

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2018 18:05