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Arbeitslos und krank nach Ausbildung

 
(@andreadd)
Registriert

Hallo ihr Lieben,

vielleicht könnt ihr mir helfen, etwas Licht ins Dunkel zu bekommen.

Meine Tochter hat zum 01.08. die Ausbildung beendet und wird einen Arbeitgeber ab 15.09. haben. Die Ausbildung war berufsbegleitend und sie hatte einen Praktikantenvertrag über 400 Eur. Jetzt ist es aber so, dass sie nach einer Operation seit Mitte Juli krank geschrieben ist. Laut Arzt kann sie nur hoffen, dass sie am 15.09. wieder arbeitsfähig sein wird. Das muss man abwarten.

Sie hat bei der ARGE angerufen (kann nicht persönlich hingehen), um sich arbeitslos zu melden. Dort wurde ihr gesagt, die Krankenkasse sei zuständig und sie bekäme Krankengeld. Die Krankenkasse wiederum verweist auf die ARGE.

Was denn nun?

Und was ich noch gerne wissen würde: Wenn sie Arbeitslosengeld bekommt, wird das nach Ausbildungsvergütung oder nach Tarif als Beschäftigte berechnet?

Kennst sich da jemand von euch aus?

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2008 10:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Andrea,

sie muss sich bei der Arge arbeitslos melden. Für die Arge gilt das gleiche wie beim AG, wenn sie krank ist, die 6 Wochenfrist, über die bekommt sie Geld über die Arge, danach über die Krankenkasse.

So zumindest hat es mir die Arge mal erklärt, als ich während der Arbeitslosenzeit mal 2 Wochen krankgeschrieben war.

Die Hotline da kannst Du knicken, da hat keiner Ahnung. Die wissen nicht mal, wer wo zuständig ist. Und wenn Du Pech hast, wissen die das vor Ort nicht besser.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 24.07.2008 11:16
(@andreadd)
Registriert

Hallo LBM,

uns wurde erklärt, dass sie während des Praktikums nicht arbeitslosenversichert war und deswegen keinen Anspruch hat.

Ich habe gerade nochmal bei der Krankenkasse angerufen und das dort auch genau so gesagt. Die prompte Antwort war: "Das ist ja richtig." Die wollen mich gleich zurück rufen.

Ich bin ja echt mal gespannt, wie das jetzt laufen soll...

LG
Andrea

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Dalai Lama

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Themenstarter Geschrieben : 24.07.2008 11:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Andrea!

Ja, das ist natürlich was Anderes! Sie muss sich aber trotzdem arbeitslos melden. Sie ist dann gemeldet ohne ALG-Bezug, müsste aber über die krankenversichert sein, wenn sie nicht noch familienversichert ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 24.07.2008 11:33
(@andreadd)
Registriert

Hallo,

nun hat auch die Krankenkasse sich gemeldet. Meine Tochter hat auch keinen Anspruch auf Krankengeld, weil sie bei mir in der Familienversicherung war. Es wurden während des Praktikums keinerlei Beiträge gezahlt.

Krankenversichert bleibt sie weiterhin in meiner Familienversicherung.

Oh Mann... Da darf ich ihr dann nachher verklickern, dass sie nach erfolgreicher Prüfung mit absolut nix da steht 🙁

Liebe Grüße
Andrea

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Dalai Lama

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Themenstarter Geschrieben : 24.07.2008 11:40
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo AndreaDD,

... sie hatte einen Praktikantenvertrag über 400 Eur.

und

Es wurden während des Praktikums keinerlei Beiträge gezahlt.

Das ist hier mal ein tolles Beispiel dafür, was die sogenannten Mini- bzw. 400-Euro-Jobs sind: versicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse!

Der Name ist wörtlich zu nehmen; das verstehen die wenigsten wirklich: der Beschäftigte zahlt keinerlei Beiträge zur SV (weder Arbeitslosen-, noch Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung). Demzufolge hat er auch keinerlei Ansprüche in diesen Versicherungszweigen aus dieser Beschäftigung.

Sobald man einen Job mit 401 Euro ausübt, sieht das alles anders aus. Dann nämlich liegt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor; man erwirbt dadurch (zwar nur minimale, aber immerhin!) Ansprüche in diesen Versicherungszweigen.

LG und alles Gute für Euch!

Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

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Geschrieben : 24.07.2008 14:06
(@andreadd)
Registriert

Hallo Püppi,

für meine Tochter war das ein Ausbildungsplatz in ihrem Traumberuf. Sie hat wie andere Azubi auch die Schule besucht und ihre Dienste abgeleistet. Bedingt dadurch, dass sie keinen Ausbildungs- sondern einen Praktikantenvertrag erhalten hat, sind ihr diese Nachteile entstanden. Für sie ist das echt bitter.

Vielleicht kann ich durch unser Negativbeispiel wenigstens andere Eltern darauf aufmerksam machen, nicht den gleichen Fehler zu machen und auf einen Ausbildungsvertrag zu bestehen.

Liebe Grüße
Andrea

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Themenstarter Geschrieben : 24.07.2008 14:32
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo AndreaDD,

bei mir klingeln immer alle Alarmglocken, wenn ich "Praktikant" höre. Es handelt sich in meinen Augen dabei um eine Bezeichnung, die nirgends so recht definiert ist (in den Lexika zur Lohnabrechnung füllt dieser Begriff Seiten mit Fallbeispielen ...) und damit einen Graubereich schafft, in dem sich keiner so recht auskennt.

Was aber genau ist nun der (inhaltliche, tatsächliche) Unterschied zwischen einem Ausbildungs- und einem Praktikantenvertrag? Wodurch unterscheiden sich Azubis und Praktikanten in ihren Rechten und Pflichten gegenüber ihrem Brötchengeber (wenn er schon nicht Ausbildungsbetrieb genannt werden will) und umgekehrt?

Im Ernstfall ist nicht relevant, wie die Überschrift lautet, sondern wie die tatsächlichen Verhältnisse ausgestaltet wurden bzw. sind.

Ich habe da kürzlich von einer ehemaligen "Praktikantin" gelesen, die im Nachhinein ihren "Praktikums-"Betrieb (irgendeine Eventagantur) verklagt hat und statt der ursprünglich vereinbarten Peanuts von einem Gericht den tatsächlich zu zahlenden Lohn zugesprochen bekam; denn das Gericht sah es als erwiesen an, daß sie dieselben Aufgaben wie festangestellte Mitarbeiter erfüllte.

Das hilft Euch hier vielleicht nicht weiter, aber allen anderen künftigen "Praktikanten" sollte das zu denken geben und ggf. Anlaß sein, mal direkt nachzufragen beim "Praktikumsbetrieb", warum kein Ausbildungs-, Aushilfs- oder normaler Arbeitsvertrag abgeschlossen werden soll.

LG und alles Gute!

Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

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Geschrieben : 24.07.2008 14:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Was aber genau ist nun der (inhaltliche, tatsächliche) Unterschied zwischen einem Ausbildungs- und einem Praktikantenvertrag?

Der Haupt-Unterschied ist, dass eine Ausbildung auf das Erreichen eines durch die jeweilige Berufs-/Ausbildungsordnung vorgegebenen Berufsabschlusses (Metzgergeselle, Arzthelferin etc.) angelegt ist, während ein Praktikum - bestenfalls - mit einer Bescheinigung über seine Absolvierung endet. Neben den Inhalten ist auch die Dauer einer Ausbildung festgelegt.

An Ausbildungsbetriebe werden daher auch ganz andere Massstäbe angelegt; neben der Berufsschulpflicht ist in Handwerksbetrieben auch die Anwesenheit eines Ausbilders/Meisters erforderlich.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 24.07.2008 15:39
(@andreadd)
Registriert

Hallo Brille,

das sagt Wikipedia zu der Ausbildung zur HeilerziehungspflegerIn:
"Bei der Praxisintegrierten Ausbildungsform sind die Auszubildenden über die kompletten (meist) drei Jahre in schulischer Begleitung, direkt im Arbeitsfeld der Heilerziehungspflege eingesetzt. Hier muss man (je nach Bundesland) eine bestimmte Anzahl von fachbezogenem Unterricht erhalten und gleichzeitig in einem Betrieb des heilerziehungspflegerischen Wirkungsgebietes arbeiten. Während dieser Zeit erhalten die Schüler theoretische Grundlagen, die sie direkt in der Praxis erproben können. Außerdem wird eine möglichst enge Zusammenarbeit zwischen der Berufsfachschule und dem Ausbildungsbetrieb gepflegt, um eine möglichst gute Lernsituation für die Auszubildenden zu schaffen."

Tatsache ist, dass die Praktikanten zu keiner Zeit alleine im Dienst sein dürfen, sondern von Fachkräften begleitet werden müssen, weil ein falsches Verhalten des Praktikanten fatale gesundheitliche Auswirkungen auf die betreuten Menschen mit Behinderungen haben könnte.

Der Beruf endet mit der Staatl. Anerkennung, genau wie Pflegeberufe in anderen Bereichen (Krankenschwester etc.).

Wo der Unterschied sein soll, außer Abzocke der Azubis, will sich mir nicht erschließen.

Liebe Grüße
Andrea

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Dalai Lama

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Themenstarter Geschrieben : 25.07.2008 00:00




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Andrea,

wenn ich Deine Ausführungen richtig verstanden habe, hat eine ganz normale Ausbildung stattgefunden. Beweis: Eine absolvierte Prüfung. Nur eben wohl ohne den vorgeschrieben Ausbildungsvertrag.

Wie der Ausbildungsbetrieb das Ganze nennt, ist aber unerheblich; wenn ich Dir eine Wohnung vermiete, setze ich den Mieterschutz auch nicht dadurch ausser Kraft, dass ich das Wort "Mietvertrag" in selbigem durch "Leasingvertrag" ersetze.

"Praxisintegriert" bedeutet lediglich, dass die Ausbildung nicht rein schulisch stattfindet. Davon kann jeder Automechaniker-Lehrling ein Lied singen: Auch der arbeitet schon früh in der Werkstatt und natürlich auch an Kundenfahrzeugen.

Ich glaube, ich würde diesem Laden ganz energisch in die Tasche steigen, auch im Nachhinein. Denn Deine Tochter hat durch diese (falsche?) Deklaration derzeit spürbare Nachteile.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 25.07.2008 01:42
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo AndreaDD,
meiner Meinung nach hätte in der Zeit der Berufsausbildung eine Pflichtversicherung bei der KK bestehen müssen, und keine Familienversicherung.
Denn sie gehört doch zu dem Personenkreis: "Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten, sowie zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigte" 
Und dieser Personenkreis ist gem. § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V pflichversichert.
Und das gleiche müsste dann auch für die Pflichtversicherung beim Amt f Arbeit gelten:
"Versicherungspflichtig sind Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt (versicherungspflichtige Beschäftigung) sind. Auszubildende, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz in einer außerbetrieblichen Einrichtung ausgebildet werden, stehen den Beschäftigten zur Berufsausbildung im Sinne des Satzes 1 gleich." § 25 SGB III 
Vielleicht hilft in deinem Fall ja weiter die zuständige IHK (?) oder welche Kammer auch immer für den Berufszweig zuständig ist.
Du könntest den Ausbildungsvertrag mitnehmen, egal wie der gestrickt ist, es ist ja ein Vertrag zum Zwecke der Berufsausbildung, und dort hingehen, und sagen, die haben meine Tochter nicht angemeldet!
Auf jeden Fall, da es sich um Pflichtversicherungen handelt, können die auch rückwirkend begründet werden.
LG ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 25.07.2008 22:13
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo - ich würde gern meinen letzten beitrag bearbeiten, geht aber nicht ???
Habe gerade noch mal nachgelesen: die Familienversicherung ist in dem Fall (Ausbildung ohne Arbeitsentgelt) doch vorrangig vor der Pflichtversicherung!!!
Sorry, da habe ich zu schnell gelesen...und dachte was gefunden zu haben..
Damit nix falsches hier steht könnte das einer bitte löschen?? 1000 Dank von ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 25.07.2008 23:26