Benachrichtigungen
Alles löschen

Armenrecht!

 
 maxl
(@maxl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erst mal!
Nun meistens kommt es anders als man Denkt!
Hab erst mal eine kleine Frage nochmals!
Wann wird der Anwalt nach Armenrecht bezahlt, speziell meine ich, kann man nach Armenrecht auch als selbstständiger berücksichtigt werden?
Meine wenn das Konto leer ist, zwar Guthaben da, diese aber alle als Sicherheiten in der Firma sind!
im Grunde also nicht viel da ist, quasi so an der Insolvenzgrenze schlittert?

Gruß maxl

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2006 22:13
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo maxl,

kann man nach Armenrecht auch als selbstständiger berücksichtigt werden?

prinzipiell, ja. Es geht immer nach den Einkünften.

Das Armenrecht gibt es allerdings nicht mehr. Was Du meinst, ist Prozesskostenhilfe.

:guckstdu: >HIER<

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2006 22:59