Auskunft an die ARG...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Auskunft an die ARGE?

 
(@alabama)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin seit 6 Jahren geschieden und habe mit meiner Ex-Frau zwei gemeinsame Kinder im Alter von 10 und 14 Jahren. Mittlerweile bin ich wieder neu Verheiratet und habe mit meiner neuen Frau ein gemeinsames Kind im Alter von 4 Jahren.
Im Februar dieses Jahres habe ich vom JA eine Aufforderung bekommen meine Einkünfte vorzuweisen und den Unterhalt für meine Kinder neu berechnen zu lassen. Dies habe ich auch getan.
Jetzt bekomme ich von der ARGE Grundsicherung Post. Und zwar eine "Rechtswahrungsanzeige gem. §§ 33 Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Aufforderung zur Auskunftserteilung".  In diesem Schreiben werde ich Aufgefordert meine Einkommens und Vermögensverhältnisse vorzulegen. Ich beziehe keine Leistungen von der Arge. Bei meiner EX-Frau weiß ich das nicht genau. Aber ich zahle ja schon den errechneten Unterhalt, welchen das JA berechnet hat.
Muss ich da jetzt nochmal alles abgeben und neu berechnen lassen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2010 16:55
(@papi74)
Registriert

Hallo,

du kannst davon ausgehen, dass Deine holde Ex irgendwelche Leistungen bezieht. Jetzt versucht die Arge jemanden zu finden, der mit ins "Boot" steigt und zahlt.
Inwieweit du nach 6 Jahren noch in die Pflicht genommen werden kannst, kann ich Dir leider nicht sagen, da helfen aber bestimmt die Anderen mit 🙂

Vg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2010 17:43
(@alabama)
Schon was gesagt Registriert

Ich denke auch mal, dass Sie irgendwelche Leistungen bezieht. Ich kann allerdings nicht sagen welche. Event. Wohngeld oder so.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2010 17:59
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

damit wir nicht im Trüben fischen: Wer genau ist denn in dem Schreiben als Unterhaltsberechtigter genannt?
Deine Ex, nur die beiden Kinder oder alle?

LG,
Mux

Edit:Fehler korrigiert

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2010 18:16
(@alabama)
Schon was gesagt Registriert

Es steht geschrieben, dass meine beiden Kinder seit 01.09.2006 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2010 18:19
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich glaube ziemlich sicher zu wissen, das die Arge versucht herauszufinden ob du nicht auch Unterhalt an deine Ex zahlen könntest. So wären die fein raus, bzw. müssten weniger ALG 2 zahlen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2010 18:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin

Aber ich zahle ja schon den errechneten Unterhalt, welchen das JA berechnet hat.
Muss ich da jetzt nochmal alles abgeben und neu berechnen lassen?

Wieviel zahlst du denn und wann hast du zuletzt Auskunft gegeben?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2010 18:24
 elwu
(@elwu)

Muss ich da jetzt nochmal alles abgeben und neu berechnen lassen?

Hallo,

an der Auskunftserteilung kommst du nicht vorbe. Die muss allerdings nicht ind er Form erfolgen, wie die ARGE das gerne hätte (meist ein abstrus umfangreicher Fragebogen), es reichen bei Arbeitnehmern die Kopien der letzten 12 Gehaltsmitteilungen. Die schickst du hin, und dann wartest du in aller Gelassenheit ab, was die ARGE antwortet. Die Antwort stellst du dann (anonymisiert) hier ein, wir basteln dir dann die passende Replik an die ARGE. Sofern du den korrekten KU zahlst und keine Verpflichtung zum nachehelichen Unterhalt für die Ex bestand oder noch besteht, wird bei der Sache übrigens nichts herauskommen. 

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2010 18:36
(@alabama)
Schon was gesagt Registriert

Die letzte Berechnung vom JA ist vom 08.04.2010. Die Auskunft dazu habe ich etwa einen Monat davor abgegeben. Die Berechnung habe ich von einem Anwalt prüfen lassen (war richtig) und zahle seit 05.2010 die errechnete Summe. Durchschnittseinkommen war 1932,00€. Dadurch bin ich in der dritten Stufe. Wegen der drei Kinder bin ich dann in die zweite Stuffe gekommen. Also zahle ich 291,00€ und 356,00€

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2010 18:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bin immer noch der Ansicht, dass die Unterhaltspflicht Bedingung für eine Auskunftspflicht ist, denn die diese wird mit jener begründet.

Ich würde daher erstmal klären, ob du nicht vielleicht mehr zahlst, als eine Überleitung rechtfertigt und dann erst fragen, womit die Arge denn den Unterhaltsanspruch, 6 Jahre nach der Scheidung begründet.

Die Tatsache, dass die Arge Geld sparen möchte begründet aus Sicht erstmal keinen Unterhalts- und somit auch keinen Auskunftsanspruch.

Gruss Beppo

Edit: Nach den Angaben kann gar kein Anspruch an die Arge übergegangen sein.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2010 18:49




(@alabama)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo, das habe ich leider nicht so recht verstanden. Wie soll mich jetzt weiter verhalten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2010 19:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn es sich tatsächlich nur um den KU handelt, kannst du der Arge schreiben, dass der Bedarf der Kinder in vollem Umfang durch deine KU-Zahlung in Höhe von xxx,- € gedeckt ist.
Das Auskunftsersuchen betrachtest du daher als gegenstandslos.
Ggf. ergänzt um eine Kopie deiner letzten Überweisung.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2010 19:05
(@alabama)
Schon was gesagt Registriert

Danke erstmal für Eure Hilfe. Ich werde heute Abend einen Brief an die Arge schreiben. Bin mal gespannt, wie die reagieren werden. Halte Euch auf dem Laufenden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2010 19:22
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

das wird nichts bringen. Ich habe das etwa ein Jahr lang durchgezogen.
Letzte Woche bin ich eingeknickt, da mir ein Zwangsgeld angedroht wurde
und ggf. Prüfung auf Ordnungswidrigkeit.

Um das Auskunftsersuchen wirst Du nicht herum kommen. Die Kinder wohnen
bei der KM und bilden normalerweise eine Bedarfsgemeinschaft mit ihr.
Der Übergang erfolgte, da Zahlungen der ARGE an die Bedarfsgemeinschaft erfolgte.

Willst Du die Auskunft nicht geben, musst Du meiner Meinung nach zunächst einen
Einspruch gegen den Anspruchsübergang an die ARGE als Verwaltungsakt als solchen
erheben. Dann musst Du genau rechnen, ob Deine Kinder ihren Bedarf selbst decken
können und somit aus der Bedarfsgemeinschaft herausfallen. Dafür brauchst Du genaue
Kenntnis aller Ausgaben und Einnahmen. Wenn Deine Kinder ihren Bedarf selbst decken
können, entfällt der Auskunftsanspruch, ggf. muss hier aber auch Deine Ex tätig werden
und ihresseits wieder Einspruch gegen den BEscheid erheben, damit dieser nicht rechts-
kräftig wird, und die Kinder unberechtigterweise als Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
geführt werden.

Das ist alles ne komplette Sauerei. Man bekommt keine Zahlen, wird mit allgemeinen
Gesetzen zugeschüttet und wenn man argumentiert wird irgendwann nur noch gedroht.

Mir wurde die Sache irgendwann zu heiß.

Nur so meine Erfahrung. Ich warte jetzt auf die Berechnung und dann geht es in die nächste
Runde. 

LG,
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2010 19:39
(@alabama)
Schon was gesagt Registriert

Aber ich kann doch nicht mehr Zahlen, als vom JA berechnet! Oder?
Und im übrigen erwarte ich mit meiner neuen Frau im Februar 2011 ein weiteres Kind. Dann falle ich sowieso mit dem Unterhalt unter meinen Selbstbehalt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2010 19:43
 Mux
(@mux)
Registriert

Es geht erstmal nur um die Auskunft. Auf welche abstrusen Ideen, die noch kommen, 
lässt sich schwer vorhersagen.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2010 19:52
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

das wird nichts bringen. Ich habe das etwa ein Jahr lang durchgezogen. (...) Um das Auskunftsersuchen wirst Du nicht herum kommen.

Was aber im Umkehrschluss bedeutet: Es ist durchaus möglich und sinnvoll, den fröhlich wiehernden Amtsschimmel einige Zeit hinzuhalten. Und genau das ist m.E. hier durchaus angebracht. Erstens aus prinzipiellen Gründen (möge die Bürokratie an ihrem eigenen Regelwerk ersticken), zweitens aus diesem Grund:

Und im übrigen erwarte ich mit meiner neuen Frau im Februar 2011 ein weiteres Kind. Dann falle ich sowieso mit dem Unterhalt unter meinen Selbstbehalt.

Ein halbes Jahr Zeit schinden, das sollte machbar sein. Also weiter wie von Beppo vorgeschlagen, gesetzte Fristen bis zum Anschlag ausreizen, und ja nicht zu viel Information auf einmal rausrücken 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 14:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

zumindest wäre es clever, das Ganze bis zur Geburt des weiteren Kindes herauszuzögern. Eventuell erspart das dann das Abändern von zuvor festgestellten Ansprüchen o. ä.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 15:06
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ein simpler Schriebs mir "Übergang der Ansprüche gem §33 .. SGB II" ist für mich genaus Dünnschiss wie das Statement eines Volltrunkenen. Es sagt nichts aus. Sie sollen belegen, warum und wofür sie in welcher Höhe was leisten. Alles andere sind Behauptungen eines Schreibtischtäters. Die Arge ist m.E. genauso nachweis- und belegpflichtig wie Otto-Normalverbraucher.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2010 00:03