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Ausweiskopie für Kontoeröffnung

 
(@achill)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

meine Ex-Frau (gemeinsames SR, Kind 6) möchte für unser Kind ein Giro-Konto eröffnen. Soweit so gut, kein Problem, ich soll die Unterlagen unterschreiben, was ich auch zugesagt habe.
Jetzt möchte sie auch eine Kopie meines Personalausweises. Dies muss ich sagen, möchte ich ihr nicht mehr unbedingt aushändigen, so viel Vertrauen habe ich dann doch nicht mehr.

Oder wie seht ihr das?

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2013 08:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Sehe ich eigentlich kein Problem.
Steht doch nix spannendes drauf.

Außer dass du existierst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2013 09:11
(@achill)
Rege dabei Registriert

das dachte ich auch zuerst. Bis ich dachte was man sonst noch mit der Ausweiskopie alles anstellen könnte...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2013 09:21
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich würde kein großes Bohei draus machen. Wenn die Bank unbedingt den Abgleich zw. Deiner Unterschrift und dem Perso machen will bzw. anhand der Perso-Kopie Deine Existenz nachgewiesen haben will (Anforderung des Geldwäschegesetz vermutlich), dann geh selbst zur Bank (entweder mit den beiden oder im Anschluss daran alleine) und leiste die Unterschrift.

Und als Begründung ggü der KM sagst Du, dass Du grs. keine Ausweiskopien herausgibst.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2013 10:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

das dachte ich auch zuerst. Bis ich dachte was man sonst noch mit der Ausweiskopie alles anstellen könnte...

Was denn?

Ich würde es positiv sehen.

1. Deine Ex bindet dich ein.
2. Die Bank auch.
3. Die Bank prüft sogar, ob die von deiner Ex vorgelegte Unterschrift authentisch ist.
4. Und sie erspart dir sogar die Mühe, persönlich vorbei kommen zu müssen.

Aber wenn es dir zu unsicher ist, kannst du ja immer noch persönlich hingehen.
Die Möglichkeit ist dir ja unbenommen.

"Manchmal ist eine Zigarre einfach nur eine Zigarre!"

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2013 10:14
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

wenn man ein Konto für einen Minderjährigen eröffnet, geht es nur so. Sorgeberechtigte müssen zustimmen. Ausweiskopie ist deshalb erforderlich für die Bank, die Legitimation wird dort im PC vermerkt und hinterlegt. Wenn du nichts herausgeben willst, gehst du eben selbst hin. Dann kannst du auch gleich fragen und dich beraten lassen, was du alles beachten musst, um nicht für irgendwas zu haften, und sicherstellen dass die Unterschrift nur für dieses eine Konto ist, und danach nicht noch mehr Konten des Kindes eröffnet werden können. Ich denke zwar, das geht alles i.O., aber da du ja kein Vertrauen hast, solltest du lieber die Haftungsbedingungen ect. klären, das ist doch noch wichtiger als eine Ausweiskopie  😉

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2013 19:23
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

, solltest du lieber die Haftungsbedingungen ect. klären, das ist doch noch wichtiger als eine Ausweiskopie  😉

Da Kinder ohne Vormundschaftsgericht(!!) keine Schulden machen dürfen, ist es nur ein Konto auf Guthabenbasis - also kein Risiko!

Bitte keine Pferde scheu machen!

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2013 19:38
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wozu brauchen - noch nicht mal teilweise geschäftsberchtige Minderjährige (6 Jahre) schon Girokonten, die dann eh nur von der KM verwaltet werden? Fällt mir ehrlich gesagt kein Grund ein. Es gibt Juniorkonten oder Tagesgeldkonten, wo nur auf Guthabenbasis angespart werden kann und die nur die Geldbewegung zu oder vom Referenzkonto kennen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2013 20:10
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Ein Girokonto halte ich für absoluten Schwachsinn bei einem 6 Jährigen. Ein simples Sparbuch (da gibt es im Gegensatz zum Girokonto wenigstens Zinsen), ist da wohl wesentlich angebrachter.
Eine Zustimmung zu einem Girokonto würde ich schlicht und einfach nicht geben, denn es macht absolut garkeinen Sinn.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2013 22:51
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Girokonto, Sparbuch, ... jetzt wird es Wortklauberei.

Bei der örtlichen Sparkasse hier, gibt es für Kinder ein Girokonto, das bis zu einem Höchstbetrag mit attraktiven Marketing-Zinssätzen ausgestattet ist und - wenn das Kind älter wird - dann zu einem sog. Taschengeldkonto wird, mit mtl. Höchstverfügungen etc.

Und das Konto an sich wird vom TO ja überhaupt nicht in Frage gestellt. Alleine, es braucht zur Eröffnung eines Kontos die Legitimation des Kontoinhabers und der Bevollmächtigten (bzw. bei Kindern eben beider sorgeberechtigten Eltern). Und wenn die Bank in diesem Fall sich mit einer Ausweiskopien begnügt, dann ist das ein Angebot. Ansonsten muss der TO eben dort vorbei schauen oder mittels eines anderen (kostenpflichtigen) Identifikationsverfahrens (zB PostIdent) dieser gesetzlichen Pflicht nachkommen.

Oder eben auf das Konto verzichten.

Gruss. Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2013 23:31




(@Brainstormer)

Moin Toto,

mit attraktiven Marketing-Zinssätzen ausgestattet

Das möchte ich bei den aktuell marktüblichen Zinsen bezweifeln.  🙂

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2013 00:23
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

alles ist relativ  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2013 00:47
(@jemmy)
Registriert

Girokonto, Sparbuch, ... jetzt wird es Wortklauberei.

Also noch besteht zwischen einem Girokonto und einem Sparbuch ein riesen Unterschid, somit ist es mitnichten Wortklauberei.

Bei der örtlichen Sparkasse hier, gibt es für Kinder ein Girokonto, das bis zu einem Höchstbetrag mit attraktiven Marketing-Zinssätzen ausgestattet ist

und somit ist es ein Sparkonto welches erst duch

wenn das Kind älter wird - dann zu einem sog. Taschengeldkonto wird, mit mtl. Höchstverfügungen etc.

eine Umwandlung zu einem Girokonto wird und dann auch mit einer Bankcard mit Pin-Nummer ausgestattet wird. Soviel zur "Wortklauberei"...

mittels eines anderen (kostenpflichtigen) Identifikationsverfahrens (zB PostIdent) dieser gesetzlichen Pflicht nachkommen.

Auch da bist du falsch informiert, denn einer Bank reicht ein Postident Verfahren nicht aus. Der Antrag für ein Girokonto muß bei der Bank gestellt werden und der Antrag dem Antragsteller oder seinem gesetzlichen Verreter mitgegeben werden, welcher ihn dann dem anderen Elternteil übergibt, welcher dann widerum den Antrag bei einer Filiale in seinem Heimatort unterschreiben muß und seine Identität mittels Ausweis nachweisen muß.
Bei einem Antrag für ein Sparkonto reicht eine Ausweiskopie und eine Vollmacht.
Somit widerum mitnichten Wortklauberei, den ein Girokonto beinhaltet ganz andere Voraussetzungen und ganz andere Möglichkeiten als ein Sparkonto.

Jemmy

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AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2013 00:59
(@jemmy)
Registriert

Ich vergaß zu erwähnen, das ein Girokonto, so es denn für einen Minderjährigen abgeschlossen, durchaus ins minus gefahren werden kann, denn rechtlich ist nicht der Minderjährige der Erstschuldner, sondern die Erziehungsberechtigten, welche mit ihrer Unterschrift die Funktion eines Bürgen übernehmen.
Laufen zum Beispiel der Handy Vertrag des Kindes über dieses Konto, kann dieser Fall schnell eintreten, auch wenn es sich um ein positiv Konto handelt, laufen die Schulden inklusive der Lastrückschriften als Schulden auf.

Ein Sparkonto kann nicht ins minus gefahren werden, egal wer dafür unterschrieben hat.

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AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2013 01:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin achill,

bei allen Wortklaubereien und der Grundsatz-Frage, warum ein 6-jähriges Kind ein Konto auf seinen eigenen Namen braucht mal noch eine grundsätzliche Überlegung:

Mit jemandem, dem ich nicht einmal soweit traue, dass ich ihm eine Ausweis-Fotokopie überlasse, würde ich auch kein Konto teilen wollen. Denn die nächsten Schritte sind absehbar: Die Eltern richten dieses blöde Konto ein, auf das beide zugreifen können - und anschliessend schauen sie ständig nach, ob der andere nicht etwa drei Euro abgehoben hat, um sich davon Zigaretten, Autos und Flachbildfernseher zu kaufen. Wer reisst sich freiwillig um solche vermeidbaren Probleme?

Sparkonten sind ja weder zahlenmässig limitiert noch finanzieller oder organisatorischer Aufwand. Warum kann nicht jeder von Euch beiden so ein Konto auf seinen eigenen Namen (!) anlegen, eigenes Geld und das von Oma und Opa draufpacken, viel oder wenig Zinsen dafür kriegen - und irgendwann gibt's die Kohle mal zum Führerschein oder zur ersten Wohnungseinrichtung dazu. Oder eben auch nicht. Und bis dahin kommt auch das Kind nicht an die Kohle (was durchaus Vorteile haben kann).

Bis heute konnte mir hier noch niemand erklären, wo der Vorteil eines "gemeinsamen Kontos auf den Namen des Kindes" liegen soll.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2013 01:41
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

2 Ergänzungen/ Richtigstellungen noch, dann ist für mich das Thema ausgiebig diskutiert:

@Jemmy: Unterschied zw. Girokonto und Sparbuch ist in keinem Fall die Verzinsung! Es gibt verzinste Girokonto und, heute gang & gäbe, nicht/ kaum verzinste Sparbücher. Der Unterschied ist die Zahlfunktion und die Tatsache, dass ein echtes Sparbuch ein Wertpapier ist! Letzteres hat sich soweit überlebt, als es das echte SparBUCH kaum mehr gibt. Insofern handelt es sich auch bei den vermeintlichen Sparbüchern um Kontokorrentkonten.  Unterschied ist, dass ein Sparbuch niemals ins negative gefahren werden kann, was im Übrigen auch bei jedem Girokonto ausgeschlossen werden kann (und wenn es dann doch passiert, ist es das Problem der Bank!) und zudem für Minderjährige eine Darlehensaufnahme (= Einräumung einer KK-Linie) nicht erlaubt ist - und noch nicht einmal durch implizite oder explizite Zustimmung beider(!) sorgeberechtigter Eltern erlaubt werden kann.
Das Thema PostIdent ist nun wirklich ein Nebenthema. Aber wie jede Online-Bank beweist, scheint das Verfahren den Anforderungen des Geldwäschegesetzes zur Identifikation bei Kontoeröffnungen  zu genügen ! Und dafür braucht es die Ausweiskopie! Den Antrag unterschreiben als gesetzl. Vertreter will und kann der TO zunächst einmal zu Hause am Küchentisch.

@Brille: Du hast es zwar in Anführungszeichen gesetzt, aber zur Klarstellung für den TO ist es mE wichtig, dass es sich eben nicht um ein gemeinsames Konto auf den Namen des Kindes handelt, sondern es tatsächlich um ein Konto des Kindes handelt. und ein solches sollte  irgendwann in den nä 10 Jahren eh  eingerichtet werden. Insofern sehe ich die Zustimmung zur Einrichtung eines solches Kontos für sinnvoll und ein Streit um den Zeitpunkt und die Ausweispflicht lohnt nicht. Allerdings würde ich wenn ich der TO wäre, auf diesem Konto auch nicht  meinen persönlichen Obolus für das Kind ansparen. Und dann kann es auch keine Diskussionen über die Verwendung der Beträge geben.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2013 08:10