Bafög-Amt kommt nic...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Bafög-Amt kommt nicht zu Potte ...

 
(@malsehen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

für das erste Studienjahr erwarte ich eigentlich die Unterhaltsklage. Aber das Bafög-Amt ziert sich irgendwie; wahrscheinlich ist Berlin so pleite, dass dieses Jahr die Mittel für Gerichtsprozesse erschöpft sind? Statt zu klagen fordert das Amt nun Auskunft über Einkommen, Vermögen etc. für das zweite Studienjahr.

Für das erste Studienjahr habe ich ja erschöpfend Auskunft erteilt. Mein RA meint, dass ich für das zweite Studienjahr keine Auskunft erteilen muss, da der Unterhalt für das erste Studienjahr nocht strittig ist und das Bafög-Amt gefordert ist zu klagen.

Wie seht Ihr das? Muss ich Auskunft erteilen? ja / nein / weiß nicht

Danke vorab und eine schöne Adventszeit Euch allen ...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2013 10:03
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin malsehen,

das Bafög Amt kann nur dann klagen, wenn dein Kind Vorausleistungen erhält. (=Kind behauptet , Vater zahlt nicht UND beantragt Vorausleistungen). Sonst müsste dein Kind selber klagen.

Das das Bafög Amt jedes Jahr Auskunft verlangt, ist zumindest üblich. Das Kind stellt einen neuen Antrag (=für das nächste Studienjahr) und das Bafög Amt will wieder rechnen, also braucht es neue Zahlen. Für das Bafög wird immer der Steuerbescheid von  2 Jahren vor dem Anspruchszeitraum als Rechengrundlage genommen.

Das unterhaltspflichtige Kind kann nur alle 2 Jahre Auskunft verlangen, allerdings über das aktuelle Einkommen(=letzte 12 Monate, letzter Steuerbescheid)

Der beim Bafög festgestellte Abzug wg. zu hohem Elterneinkommen ist übrigens nicht identisch mit dem Betrag den du nach Unterhaltsrecht deinem Kind schuldest. Unterhaltssrecht und Bafög Recht sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Aber das Alles sollte dir dein RA eigentlich erklärt haben.

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2013 13:12
(@malsehen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Krümelmonster,

vielen Dank für Deine Info.

Ja, das Bafög-Amt ist in Vorleistung gegangen. Nein, der RA versteht sich nicht als Eklärbär ... leider.

Aber so langsam dämmert mir, worauf der RA hinaus will ... Auf die Stufenklage. Ich gehe davon aus, dass es im Grunde zwei Prozesse sind? Dafür fallen dann entsprechend Kosten an. Ist für einen RA gut verdientes Geld.

Bin mit meinem RA leider nicht zufrieden.  :thumbdown:

Nochmals vielen Dank ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2013 16:54
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Nochmal Moin!

warum erwartest du denn die Klage? Haben die überhöhte Forderungen an dich oder bist du der Ansicht, dem Grunde nach überhaupt nicht unterhaltspflichtig zu sein?

Ich würde Auskunft erteilen und ansonsten erst einen Anwalt bemühen, wenn das Bafög Amt klagt. Was wird denn für eine Ausbildung gemacht, und was war der vorherige berufliche / schulische Werdegang?

Manchmal klagt das Bafög Amt auch nicht, weil es einfach keine Chance hätte. Wenn z.B. nach Bafög Recht Elterneinkommen anzurechnen wäre, nach Unterhaltsrecht aber kein Anspruch besteht. Dann gibts auf dem Umweg über die Vorausleistungen praktisch elternunabhängige Förderung. Guckst du da (vorletzter Abschnitt von Punkt 8: 

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/unterhalt.php?seite=4#p8

Und ja, versuchen von den Eltern Geld zu bekommen, wird das Bafög Amt auf jeden Fall. Es soll ja Menschen geben, die auf ein amtliches Schreiben sofort zahlen. Nur klagen werden die natürlich auch nur, wenn die einen Sinn darin sehen.

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2013 18:49
(@malsehen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Krümelmonster,

also das Kind verweigert den Kontakt zu mir und jegliche Auskunft.

Ich vermute (aufgrund familiären Hörensagens), dass das Kind eine Erstausbildung und später eine zweite Ausbildung im Rahmen einer Umschulung absolviert hat.

Das Studium, für welches nun Unterhalt gefordert wird passt zwar fachlich zu beiden bisher absolvierten Ausbildungen, aber es wurde begonnen, ohne mich vorab zu informieren. Und das ist, soweit ich weiß verpflichtend. Kann mich aber auch täuschen.

Ich habe keine Lust mich von einem 25-jährigen zum Zahlvater degradieren zu lassen. Von einer zukünftigen Fach- und Führungskraft erwarte ich Kommunikationsbereitschaft und Fähigkeit zur Konfliktbewältigung.

Nur so am Rande bemerkt, das Geld habe ich zu Seite gelegt. Ich möchte es dem Kind nur nicht hinterher tragen. Von daher sehe ich dem Prozess gelassen entgegen. Wenn das Gericht mich zur Zahlung verdonnert kein Problem. Nur möchte ich die Kosten nicht künstlich in die Höhe treiben, daher will ich eine Stufenklage vermeiden.

Danke für Dein Interesse und Deine Tipps. Hast mir schon weitergeholfen …

Gruß Icke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2013 11:02
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin malsehen,

Das Studium, für welches nun Unterhalt gefordert wird passt zwar fachlich zu beiden bisher absolvierten Ausbildungen, aber es wurde begonnen, ohne mich vorab zu informieren.

Damit bist du dem Bafög Amt gegenüber Auskunftspflichtig. Das eine Unterhaltspflicht deinerseits besteht, ist damit aber überhaupt nicht geklärt. Mit deiner Auskunftserteilung würde ich dem Bafög Amt auch mitteilen, dass du keinerlei Zahlungen leisten wirst, bevor dir die Anspruchsvorraussetzungen nachgewiesen wurden. (welche Ausbildungen wurden wann bisher gemacht, mit welchen Ergebnissen wann abgeschlossen, welches Studium wurde jetzt aufgenommen, mit welchen Ziel). Weiterhin ist Einkommen von KM und Sohnemann auch dir nachzuweisen.

Falls dein Sohn auch direkt Unterhalt von dir fordert, bekommt er die gleiche Ansage per Einschreiben Rückschein.

Mehr würde ich erstmal nicht tun. Zahlen schonmal garnicht, bevor dir die Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Einen Anwalt brauchst du normalerweise erst, wenn geklagt wird.

Ich hab das Ganze in ähnlicher Form durch (erwachsener Sohn der Kommunikation ablehnt, keinerlei Info, Forderung der ARGE auf KU). Ich hab auch nichts gezahlt, bevor Auskunft kam. Das Ganze kann sich aber hinziehen, die Behörden wollen gerne Geld, aber die Auskunftpflicht des Unterhaltsbegehrenden erfüllen wollen sie nur ungern.

Wenn es dich interessiert, gibt es hier den 1. Teil der Geschichte:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-24679.html

und da den 2. Teil:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-26887.html

Danke für Dein Interesse und Deine Tipps. Hast mir schon weitergeholfen …

Gern geschehen! Ich hab hier schon viel Hilfe bekommen, und freue mich, wenn ich auch mal helfen kann

Gruß und viel Erfolg vom

Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2013 12:24
(@malsehen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Krümelmonster,

Wenn es dich interessiert, gibt es hier den 1. Teil der Geschichte:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-24679.html

Das liest sich ja so ähnlich wie bei mir ...

Einen Anwalt brauchst du normalerweise erst, wenn geklagt wird.

Dieses Kind ist leider schon in den Brunnen gefallen. Ich bin auch noch auf den Titel "Fachanwalt für Familienrecht" reingefallen. Leider nur ein "Dorfjurist" der wohl die Standards beherrscht, aber Bafög-Amt und Kindesunterhalt für Volljährige scheinen ihm nicht oft untergekommen zu sein. Hätte ich das Wissen von heute bereits vor einem Jahr gehabt ... Hätte der Hund nicht geschi*en, hätte er den Hasen bekommen 😉

Naja ich werde mich weiter durchwurschteln und den Anwalt immer mit aktuellem Fachwissen versorgen 😉

Bis demnächst wieder ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2013 12:49