Bafög Antrag
 
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Bafög Antrag

 
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo an alle,
sind gerade dabei den Bafögantrag für Tochter von LG auszufüllen. Gibt es eine Möglichkeit die gerichtlich anerkannten Umgangskosten die LG hat und ja sein Einkommen mindern irgendwo anzugeben?
Konnte im WWW nichts dazu finden.
LG anfree72

Und noch was, Unterhaltszahlungen an die andere Tochter wird nirgends angegeben?
Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2019 20:03
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

BAfög ist anders organisiert.
Es gibt Freibeträge für den Elternteil (wenn nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet) sowie Kinder und andere unterhaltsberechtigte Personen, wenn sie nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung stehen, siehe <a href="https://www.rnz.de/ratgeber/familienzeit_artikel,-Familienzeit-Beim-Bafoeg-Antrag-koennen-auch-die-Stiefeltern-gefragt-sein-_arid,28085.html>hier</a>."
Deshalb wird nach dem entsprechenden Personenkreis im Antrag gefragt. Eine Berücksichtigung konkreter Kosten ist meines Wissens nicht vorgesehen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2019 21:30
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank Susi für die Antwort. Wenn wir den Bafögrechner bemühen, sollte seine Tochter den vollen Satz bekommen (anrechenbar - 2,X€).Für die Große bleibt bedingt des vollen Unterhaltes für die jüngere Tochter und der hohen Umgangskosten kein Geld mehr für Unterhalt. Wäre dann irgendwie blöd wenn sie keinen Unterhalt bekommt und auch zu wenig Bafög.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2019 22:47
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin anfree,

evtl. gibt es wg. der Umgangskosten doch eine Möglichkeit: Härtefreibetrag nach §25 abs. 6 Bafög formlos beantragen.

Viel Erfolg und viele Grüße,

Krümelmonster

(6) Zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf besonderen Antrag, der vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zu stellen ist, abweichend von den vorstehenden Vorschriften ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei bleiben. Hierunter fallen insbesondere außergewöhnliche Belastungen nach den §§ 33 bis 33b des Einkommensteuergesetzes sowie Aufwendungen für behinderte Personen, denen der Einkommensbezieher nach dem bürgerlichen Recht unterhaltspflichtig ist.

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2019 20:47
(@frankieboy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
an jeder Uni finanziert der AStA - über die Semsterbeiträge finanziert - eine Beratungsstelle für BAföG-Angelegenheiten. Dort sitzen in aller Regel sehr kompetente Menschen, die alle Feinheiten kennen und (oftmals) auch schon vorformulierte Anträge/Begründungen für Sonderfälle in der Schublade haben. Und: Man kann sich auch als Schüler/in, Eltern oder vor Studiumsbeginn dahin wenden.
Liebe Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2019 10:33
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank an euch, für eure Antworten. Das mit der Beratungsstelle ist ein guter Tipp. Da machen wir uns mal schlau.
Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2019 15:45