Hallo liebe Forumteilnehmer,
das Jugendamt soll aufgrund der Aufforderung des Gerichtes eine Stellungnahme zu einem Antrag der KM auf alleiniges Sorgerecht schreiben. Der zuständige Mitarbeiter ist uns bekannt. :puzz: Die Chance auf eine neutrale und objektive Einschätzung erscheint uns eher gering. Was kann man tun? Dem Gericht erklären, dass Besorgnis wegen Befangenheit des JA-Mitarbeiters besteht? Den Vorgesetzten des JA-Mitarbeiters kontaktieren und darum bitten, dass er besonderes Augenmerk auf eine objektive Stellungnahme des Mitarbeiters in diesem Fall legt? Akteneinsicht beim Jugendamt?
Gibt es hierzu Erfahrungen?
Viele Grüße von Yellow (Freundin von Green). 🙂
Da ein JA-Mitarbeiter nichts zu entscheiden hat, gibt es auch keine Möglichkeit ihn wegen Befangenheit abzulehnen.
Man kann nur versuchen, seine (falschen) Behauptungen zu widerlegen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin gelb- grün.
SR Entzug ist schon ein scharfes Schwert. Da wird eine nicht 100% objektive Stellungnahme nicht allein ausschlagebend sein. was sind denn die Gründe für den Antrag der KM?
Gruss, Toto
Hallo Toto und Beppo, danke für eure Antworten,
ihre Gründe im Antrag sind: Kommunikationsprobleme, Streit, KM ist die Bessere (hat mehr Zeit; sorgt sich besser um Gesundheit), KV vernachlässigt Gesundheit, KV bringt Kind in Loyalitätskonflikte; KV ist unkooperativ; Kind hat Schwierigkeiten mit dem Wechselmodell, Kind braucht Lebensmittelpunkt; KM will das Wechselmodell nicht mehr.
Von den Sachen ist nichts wahr (bis auf die ersten beiden und der letzte Punkt was den Willen der KM angeht; logisch "Kommunikationsprobleme" hat im Grunde mehr oder weniger jedes Ex-Paar).
Das WM besteht seit nun 5 Jahren; d.h. fast das ganze Leben unseres Kindes.
Nach bisherigen Erfahrungen ist der zuständige Mitarbeiter gegen das WM. Macht entsprechend wenig zur Deeskalation (es wird in Statements sogar eskaliert).
Grüße
Green
Moin nochmal.
Wg solcher Sachen (insb. Kommunikationsprobleme) wird kein SR entzogen - da müssen schon Kindeswohlgefährdende Gründe vorliegen. Also ganz entspannt sein.
Das WM besteht seit nun 5 Jahren; d.h. fast das ganze Leben unseres Kindes.
Nach bisherigen Erfahrungen ist der zuständige Mitarbeiter gegen das WM.
Oder geht es in dem Antrag der KM um das WM, also letztlich um Umgang/ ABR?
Gruß, toto
Nach bisherigen Erfahrungen ist der zuständige Mitarbeiter gegen das WM. Macht entsprechend wenig zur Deeskalation (es wird in Statements sogar eskaliert).
Nur am Rande: Würde mich schon interessieren, wie das JA hier agiert? Umso erstaunlicher übrigens, dass dennoch ein WM besteht. Also entweder KM hat letzlich gar nichts dagegen (in der jetzigen Form) und versucht es nur "teuer" zu machen oder sie hat noch nicht den Dreh raus, das WM zu kippen....!? Aber: psssst - nicht das KM auf dumme Gedanken kommt, auch wenn ein 5 Jahre bestehendes WM nicht ganz so einfach (gerichtlich) zu beenden sein wird. Interessante Frage dazu: Kann das WM denn fortgeführt werden, wenn Kind eingeschult wird? oder ist hier in der bestehenden Konstruktion ein "natürlich Bruch" angelegt?
Moin nochmal.
Wg solcher Sachen (insb. Kommunikationsprobleme) wird kein SR entzogen - da müssen schon Kindeswohlgefährdende Gründe vorliegen. Also ganz entspannt sein.
(...)
Moin.
Hier liegt Toto mE falsch.
Bei gES kann jeder ET Antrag auf Alleinsorge nach § 1671 BGB stellen.
Der Gesetzgeber verlangt hier eben NICHT die Negativprüfung, verlangt nicht, daß das Kindeswohl gefährdet sein müsse.
Er verlangt 'nur':
"(...)soweit(...)
2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht. (...)"
(Unterstreichungen durch Wildlachs)
http://dejure.org/gesetze/BGB/1671.html
W.
Ich halte es zwar auch nicht für ausgeschlossen, dass das GSR entzogen wird aber für hinreichend unwahrscheinlich.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
auch ich halte den Entzug des Sorgerechts für unwahrscheinlich.
Allerdings ist die Sache nicht so einfach, dass man sagen kann, passiert nicht, deshalb bestehe ich ungerührt auf dem Wechselmodell.
Selbst wenn das Gericht das Sorgerecht nicht entzieht, kann es zu einer Einschränkung des Umgangs kommen. Einfach deshalb weil es ein Wechselmodell in dem Sinne nicht gibt. Also vorsichtig austesten, was geht. Du musst Dich deshalb auf keinen Fall nicht mit dem Minimalumgang zufrieden geben, aber sei wachsam und flexibel.
Mach Dir insbesondere Gedanken wie es beim Schuleintritt weitergehen soll und kann.
Die Argumentation, dass es bisher so war ist dann sehr schwach, da der Tag eines Schulkindes sehr viel mehr strukturiert ist als bei einem Kiga-Kind.
VG Susi
Guten Abend Green,
Ich halte es zwar auch nicht für ausgeschlossen, dass das GSR entzogen wird aber für hinreichend unwahrscheinlich.
Hallo Beppo, das sehen einige OLG aber ganz anders.
Aus Rechtsgründen ist eine Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht jedoch geboten, weil die Eltern sich nicht darauf einigen können, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll und wie die Betreuung des Kindes gestaltet werden soll.
Ähnliches soll sich auch in Brandenburg schon zugetragen haben.
Heißt im Klartext: Der Antrag auf das alleinige Sorgerecht mit dem Ziel ein funktionierendes, seit Jahren etabliertes Wechselmodell auszuhebeln, kann der Antragstellerin ganz böse auf die Füße fallen.
Die Entscheidung des AG Mülheim, beide Anträge auf das alleine SR abzuweisen, war aus rechtlichen Gründen nicht haltbar, schreibt das OLG Düsseldorf im o.g. Beschluss.
Insofern rate ich dir,
a) die Nerven zu behalten und
b) einen sehr guten Fachanwalt für Familienrecht hinzuzuziehen.
LG :thumbup: Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Liebe Forumsgemeinde,
ich will Akteneinsicht beim Jugendamt beantragen.
Hat jemand einen entsprechenden Entwurf :question: damit mir das möglichst unkompliziert gewährt wird sowie mit möglichst wenig "geschwärzten" Seiten?
vielen Dank
Green
Nur am Rande: Würde mich schon interessieren, wie das JA hier agiert?
Ich kann nur für die zuständige Mitarbeiterin sprechen. Die hat sich frühzeitig gegen das WM ausgesprochen.
Moin Gren,
Ich kann nur für die zuständige Mitarbeiterin sprechen. Die hat sich frühzeitig gegen das WM ausgesprochen.
ich habe den Eindruck, Ihr schmeisst da einiges durcheinander - vor allem einen Sorgerechtsentzug und ein Wechselmodell.
Wogegen oder wofür ein JA-Mitarbeiter sich ausspricht, ist in beiden Fällen irrelevant, denn der hat nichts zu entscheiden. Einen Sorgerechtsentzug kann sowieso nur ein Gericht beschliessen; Kommunikationsprobleme oder ein paar persönliche Vorwürfe reichen dafür allerdings bei weitem nicht aus.
Ein Wechselmodell können dagegen nur die Eltern selbst beschliessen; das bekommt man nicht von einem Gericht zugesprochen. Und hier für ist tatsächlich ein Mindestmass an Kommunikation und wechselseitigem Respekt erforderlich. Es ist der JA-Mitarbeiterin NICHT verboten, Deiner Ex ihre Privatmeinung darüber mitzuteilen, dass sie selbst vom WM nichts hält.
Insofern: Was soll die Kenntnis irgendwelcher JA-Akten bringen? Wodurch soll belegt werden, dass es die richtigen und vollständigen Akten sind - und was wollte man mit der Kenntnis des Inhalts anfangen?
Fragen über Fragen...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Brille,
es gibt eine Fallbeschreibung im Geschichte-Threat. Antrag auf ASR ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Den hat KM gestellt.
ist in beiden Fällen irrelevant
der hat nichts zu entscheiden.
Was soll die Kenntnis irgendwelcher JA-Akten bringen?
Da die MA wie oben geschrieben um Stellungnahme beim Gericht gebeten wurde, würde ich gerne erfahren, auf welche Grundlagen ihre Stellungnahme fußt.
Klar haben die nichts zu entscheiden, sondern "empfehlen". Ich erhoffe mir deshalb die Möglichkeit auf diese "Empfehlung" eventuell sachbezogen Stellung nehmen zu können.
Deshalb meine Frage, ob hier jemand einen Entwurf hat. :question:
vielen Dank
Green
Moin Green,
ich denke trotzdem nicht, dass Du als Verfahrensbeteiligter hier ein Recht auf Akteneinsicht hast oder dass das JA verpflichtet werden könnte, Dir hier vorab für ein laufendes Verfahren "Munition" zu liefern - siehe beispielsweise HIER.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
das Problem ist hierbei, dass aus Datenschutzgründen alle Daten/Dokumente - die eine dritte Person betreffen (hier eist die KM) - geschwärzt werden (müssen). Das kann man, ohne Kenntnis der gesamten Unterlagen, natürlich nicht. Es gibt also immer eine "unvollständige" Akte. Die relevanten Unterlagen werden im Rahmen des Prozessverlaufes dann der Akte hinzugefügt, hiervon bekommt jeder eine Abschrift.
Das die Stellungnahmen des JA als problematisch angesehen werden, habe ich vor einem OLG selbst erlebt. Die Aussage des Senatsvorsitzenden war dann sinngemäß "das hätte man sich auch sparen können ...!" Zu diesem Zweck sind die Verfahrensbeistände für die Kinder eingeführt wurden, denn diese sollen sich tatsächlich mit den Kindern und aus Sicht der Kinder mit dem Verfahren auseinander setzen. Dieser Bericht ist dann schwerwiegender und wird genauer betrachtet.
Die Akteneinsicht bringt, meiner Meinung nach, also nicht soviel. Ich hoffe, das zu jedem Gespräch ein Gedächnisprotokoll gefertigt wurde, und dann könnte der Bericht des JA mit diesen wiederlegt werden.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin.
Das JAmt wirkt lediglich am Verfahren mit.
Grundlage:
§ 50 SGB VIII
§ 162 FamFG
Akteneinsicht im JAmt
- ist kaum möglich und wenn doch
- bringt nix.
Mit aussichtlosen Anträgen, mit uU peinlichen Einsichten sollte man das 'mitwirkende' JAmt nicht zusätzlich verärgern.
Grenn sollte sich besser auf eine gute Argumentation konzentrieren, die das Gericht veranlaßt, dem Antrag auf Alleinsorge (vermutlich nach § 1671 BGB ) NICHT zu folgen. Das wird uU schwer genug.
Dazu sollte man sich die Gesetzesmaterialen der neusten Sorgerechts-Reform gut ansehen.
Ich denke: Die Schwellen zum Eingriff ins Elternrecht/hier gem Sorgerecht sind nach 1671 unverändert niedrig und sind eine große Gefahr für jeden sorgenden Vater.
W.
Ich halte es zwar auch nicht für ausgeschlossen, dass das GSR entzogen wird aber für hinreichend unwahrscheinlich.
Guten Abend Green,
Hallo Beppo, das sehen einige OLG aber ganz anders.
Ähnliches soll sich auch in Brandenburg schon zugetragen haben.
Heißt im Klartext: Der Antrag auf das alleinige Sorgerecht mit dem Ziel ein funktionierendes, seit Jahren etabliertes Wechselmodell auszuhebeln, kann der Antragstellerin ganz böse auf die Füße fallen.
Die Entscheidung des AG Mülheim, beide Anträge auf das alleine SR abzuweisen, war aus rechtlichen Gründen nicht haltbar, schreibt das OLG Düsseldorf im o.g. Beschluss.
ABR und gSR sind ja nun zwei unterschiedliche Dinge.
Da die MA wie oben geschrieben um Stellungnahme beim Gericht gebeten wurde, würde ich gerne erfahren, auf welche Grundlagen ihre Stellungnahme fußt.
Klar haben die nichts zu entscheiden, sondern "empfehlen". Ich erhoffe mir deshalb die Möglichkeit auf diese "Empfehlung" eventuell sachbezogen Stellung nehmen zu können.Deshalb meine Frage, ob hier jemand einen Entwurf hat. :question:
Als Verfahrensbeteiligter in der Kindschaftssache deines Kindes gilt aus Gründen der Verfahrensgleichheit, dass beide Verfahrensbeteiligten entsprechend Auszüge der Verfahrensunterlagen zugesendet oder bei später Zusendung im Gericht vorgelegt bekommen. Dies gilt auch bei Statements vom Jugendamt als ebenfalls Verfahrensbeteiligter genau wie bei Gutachtern usw. usw.
Von daher ist eine gesonderte Akteneinsicht beim JA selber nicht notwendig.
Bis auf Verfahren nach § 1666 BGB ist das JAmt NICHT beteiligt, sondern nur mitwirkend,
siehe oben.
W.
Hallo!
Schau mal hier! Hier hat jemand Akteneinsicht beim JA vor Gericht erfolgreich eingeklagt:
http://www.moses-online.de/gerichtsurteil/einsichtsrecht-jugendamtsakten-2012
Für sinnvoll halte ich die Akteneinsicht aber auch nicht. Die Stellungnahme des JA geht Dir ohnehin zu. Und dann kannst Du die Stellungnahme auseinandernehmen. Du musst halt nur zusehen, dass Dir die Stellungnahe rechtzeitig zugeht, und nicht 5 Min vor der Verhandlung.
Gruss
BP
Bis auf Verfahren nach § 1666 BGB ist das JAmt NICHT beteiligt, sondern nur mitwirkend,
siehe oben.
Das kann ich nicht bestätigen.
Bei meinem Verfahren nach § 1626 a Abs. 2 BGB, sprich im Sorgerechtsverfahren war das Jugendamt klar und deutlich 3. Verfahrensbeteiligter neben Mutter und Vater. Steht im übrigen auch nochmals im gültigen Beschluss welches mir zugesendet wurde.
Davon abgesehen ist es bei der Frage des TO auch nicht weiter relevant, denn auch als Mitwirkende, müssen die Schriftsätze für die Verfahrensbeteiligten transparent gemacht werden.