Bei meinem Verfahren nach § 1626 a Abs. 2 BGB, sprich im Sorgerechtsverfahren war das Jugendamt klar und deutlich 3. Verfahrensbeteiligter neben Mutter und Vater.
Dann hat es einen Antrag nach § 162 II FamFG gestellt 🙂
Man muss hier allerdings unterscheiden zwischen den Dingen, die vom Jugendamt ins Verfahren eingeführt wurden - die bekommen selbstverständlich alle Verfahrensbeteiligten zu Gesicht.
Etwas anderes ist die "JA-Akte" bzw. die dort geführten Vorgänge. Um die einzusehen, reicht das laufende Verfahren nicht aus. Da braucht es schon eine andere Anspruchsgrundlage wie beispielsweise das IFG in dem von BP erwähnten Urteil (in dem die Klägerin nur teilweise erfolgreich war und ganz erheblich unterlag!!). Diese Vorgänge interessieren das Gericht genauso wenig, wie wenn der gegnerische Anwalt "Green ist doof" in seine Handakte schmiert. Von daher kann man sich den Streit um die Einsicht getrost sparen.
Gruss von der Insel
Hallo,
danke für Eure Antworten, ich meinte aber was anderes.
Entschuldigt, falls ich das nicht richtig geschrieben hatte.
(weil ich am Anfang noch von "Befangenheit" schrieb)
Ich weiß, dass JA nur "beteiligt" ist, nicht mitentscheidend
und dass mir die offizielle Stellungnahme des JA zu geht,
und Akteneinsicht rechtlich mit Ungewissheit behaftet ist.
Deshalb meine Frage, ob jemand schon Erfahrung bezüglich Akteneinsicht hat und ob jemand einen Vordruck/eine Formulierung hat, wo man einigermaßen gut mit fahren kann.
Anwälte wollen 500,-€, weil man alles vor-Ort durchlesen muss. Das Geld habe ich nicht (wie vermutlich wir alle, wenn der andere ET ständig prozessiert :-()
Ich beabsichtigte mein Statement VOR Abgabe der Stellungnahme seitens JA, einreichen. Die Stellungnahme nach Kenntnis in Frage zu stellen, klingt m.E. nicht sehr glaubwürdig.
"Beteiligt" bedeutet ja trotzdem, dass das JA Einfluss nimmt und man je nachdem argumentieren muss. Kurz vor Prozess wird m.E. die Zeit nicht ausreichen.
Dazu will ich gerne vorher die Akte einsehen.
Moin Green,
es gibt nicht für alles einen Vordruck und nicht auf alles ein Recht. Das gilt nicht nur beim Jugendamt, sondern auch beim Arzt und beim Finanzamt: Auch dort wird man Dir nicht alles zeigen, was man Deinetwegen oder über Dich notiert hat. Und auch das JA wird mit dem Kopf schütteln und sagen "is nich" - schon allein, weil dort auch Dinge über Deine x stehen, die Dich nichts angehen.
Theoretisch kannst Du versuchen, Dein Recht auf Akteneinsicht einzuklagen. Ob Du gewinnst und die Einsicht dann dann bekommst: Niemand weiss es. Ob die Einsicht dann vollständig wäre: Auch das weiss niemand. Ziemlich sicher ist allerdings, dass Du Dich - ganz unabhängig vom Ergebnis einer Klage - mit einer solchen gegenüber dem Jugendamt als rechthaberischer Querulant positionierst, der einen Haufen Arbeit und Ärger macht. Gehst Du davon aus, dass das Deinem Anliegen nützt?
Man wird die Prozessordnung nicht Deinen Vorstellungen und Deinem Portemonnaie anpassen. Konzentriere Dich auf die Dinge, auf die es ankommt. Und ja: Manchmal gibt es vor Gericht Überraschungen, auf die man nicht vorbereitet ist. Das ist einfach so. Genauso wie es ein Risiko sein kann, sowas ohne Anwalt zu machen. Welpenschutz gibt es dafür jedenfalls nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Martin, davon rede ich nicht! Ich hatte eine konkrete Frage. Diese Erfahrung scheint hier niemand zu haben. Damit hat sich das erledigt.
Deshalb meine Frage, ob jemand schon Erfahrung bezüglich Akteneinsicht hat
Hi Green,
ich auch nochmal, weil Du irgendwie taub bist. LASS ES! Hör auf, Dich mit unnützen Ideen zu beschäftigen, sondern beschäftige Dich mit dem Familienrecht / speziell Sorgerecht oder such Dir einen kompetenten Anwalt.
Ist das Jugendamt denn nun nur mitwirkend oder Verfahrensbeteiligter? Das ist ein deutlicher Unterschied und den solltest Du kennen. Lies Dir die entsprechenden von @wildlachs und @inselreif genannten gesetzlichen Bestimmungen hierzu durch. Ich vermute, dass das JA Verfahrensbeteiligter ist, das war bei mir bei meinem Sorgerechtsverfahren der Fall und auch bei @Sputnik.
Ehe Du also das Jugendamt angehst, beschäftige Dich bitte mit der Rolle und den Rechten dieser Behörde und überleg Dir vielleicht mal konstruktive Optionen. Wenn Du aber auf der einen Seite keine Ahnung, auf der anderen Seite aber auch kein Geld hast, einen Anwalt zu beschäftigen, warum beißst Du Dich an einem Punkt fest, von dem Dir hier alle erfahrenen User quasi unisono sagen: Lass es!!
LG,
Mux
Moin Green,
Martin, davon rede ich nicht! Ich hatte eine konkrete Frage. Diese Erfahrung scheint hier niemand zu haben.
doch, und Deine Frage wurde bereits mehrfach beantwortet. Nur eben nicht mit Deiner Wunschantwort. Was nichts daran ändert, dass Du - vielleicht eventuell - das Recht haben könntest, bestimmte Teile dieser Jugendamtsakte einzusehen, sofern ein Gericht das so beschliesst und das JA anweist, andere Teile der Akte zu schwärzen. Bis das durch ist, ist Dein Verfahren aller Voraussicht nach aber sowieso vorbei. Wie lange willst Du Dich denn mit dem Käse befassen und was soll es bringen? Selbst mit kompleter Kenntnis des Inhalts kannst Du dem JA nicht vorschreiben, was davon es erwähnen darf und was nicht. Du kämpfst gerade gegen Windmühlenflügel; das JA ist nicht Dein wirklicher Feind, nur weil da mal irgendwer etwas gesagt hat, was Dir nicht passt.
Konzentriere Dich auf das Wesentliche und halt Dich nicht mit Pipifax auf. Wenn Du wirklich keine Kohle für anwaltlichen Beistand hast, kannst Du auch Verfahrenskostenhilfe bekommen; wenn Du das Geld hast und es nur nicht für einen Anwalt ausgeben willst, ist es eben Dein Problem.
Grüssles
Martin
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Moin Green.
Ich kann die Neugier bezüglich der JA-Akte recht gut verstehen, gerade weil diese Ämter oft recht 'eigenartige' Stellungnahmen abgeben und weil diese eine starke Beachtung bei den Gerichten erfahren.
Ich denke, mit Einsicht würde man da eine Menge Müll entdecken können, was diese Ämter natürlich scheuen, wie der Teufel das Weihwasser.
Ich kann Dir nur nochmals nahelegen, Dich auf Dinge zu konzentrieren, die für die Entscheidung des Gerichtes erheblich sind:
Was spricht für bzw gegen die Alleinsorge bzw.
für bzw gegen die gem elterliche Sorge.
Vor der jüngsten Sorgerechtsreform erkannten die Gerichte keinen Ausnahme/Regel-Zustand.
Mit der Reform hat sich das geändert: Die gem Sorge ist die Norm.
Damit erhöhen sich die Begründungserfordernisse für einen Eingriff ins Elternrecht, es muß noch strenger das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachtet werden:
Der Eingriff muß
- geeignet,
- erforderlich und
- angemessen sein.
Beschäftige Dich insofern mal mit der sog. Proksch-Studie aus 2002.
Du hast jetzt reichlich Hinweise erhalten, denen nachzugehen erheblich ergiebiger ist, als in den schwer bewachten Aktenkeller des JAmtes und seinen Leichen und masakrierten Kinderseelen eindringen zu wollen.
W.