Hallo,
so heute Verhandlung wegen Unterhalt und jetzt reichts mir mit dem Richtergesocks. Ich denke nun ernsthaft über einen Befangenheitsantrag nach, eigentlic schon länger, vom Anwalt hieß es aber immer Füße still halten.
Folgendes liegt zu Grunde:
-Erste Verhandlung : ABR, Umgang, Gewaltschutz
als erster Antrag ging der Gewaltschutz der KM bei Gericht ein, verhandelt worden ist der aber als letztes, so auf die Art wenn wir den abweisen, gibts keine Handhabe mehr für den Rest und die Fehlentsceidungen im ABR un Umgang zu begründen.
Zum Umgang bekam ich nur eine Vereinbarung die das Gericht befürwortet, also kein Beschluß somit auch keine Handhabe gegen den momentanen Entzug der Kinder durch die KM.
Für das ABR bekam die KM natürlich einen BEschluß, das ABR wurde ihr schon vor der Verhandlung vorläufig übertragen, da sie angegeben hat, sie könne sich ja nicht frei bewegen, natürlich ohne Anhörung.
Für das endgültige soll ein Gutachten erstellt werden.
Heute in der Verhandlung, bezeichnet mich die Richterin als aggressiv und destruktiv, sie würde ja schließlich für mich arbeiten, nur wo. Sie hat mich trotz Hartz 4 zum Mindestunterhalt verknackt.
Die Verhandlung zum Umgang ist erst Ende März, auf Antrag hat Sie sich geweigert, die Termine zu tauschen, bzw. wie in der ersten Verhandlung auch, den Umgang mit in den heutigen Termin reinzunehmen, heißt konkret, bis Ende des Monats seh ich die Kinder wieder nicht, die KM hat also wieder Zeit zu manipulieren.
Im Rahmen des Gutachtens, bin ic beim gemeinsamen Gespräch, der Gutachterin voll ins Messer gelaufen, da sie einen Hilfspsycho bestellt hatte, von dem die KM und das Gericht wußte ich und mein Rechtsbeistand aber nichts, die Info nicht weiterzuleiten wäre ein Versehen gewesen, behauptete die Richterin heute.
Weiterhin macht sic die Richterin, die Vorwürfe der Mutter ständig ungeprüft zu Eigen, selbst wenn ich das Gegenteil sogar beweisen bzw. irgendwer bezeugen kann, wird unter den Tisch gekehrt.
Ich hab jetzt die ganze ZEit die Füsse still gehalten, aber mir reichts jetzt endgültig, überall wo ich hingehe, gehts nur Pro KM.
Da mich die Richterin ja sowieso im Fadenkreuz hat, kann ich mir ja auch nicht mehr viel verscherzen, wie set ihr also die Chancen auf nen Befangenheitsantrag?
Gruß
evenflow
Hallo evenflow
-Erste Verhandlung : ABR, Umgang, Gewaltschutz
Heute in der Verhandlung, bezeichnet mich die Richterin als aggressiv und destruktiv, sie würde ja schließlich für mich arbeiten, nur wo. Sie hat mich trotz Hartz 4 zum Mindestunterhalt verknackt.
Umgang etc. haben nichts mit Unterhalt zu tun, da musst du unterscheiden.
Da mich die Richterin ja sowieso im Fadenkreuz hat, kann ich mir ja auch nicht mehr viel verscherzen, wie set ihr also die Chancen auf nen Befangenheitsantrag?
Gleich null, sorry.
Gruss Wedi
Dass ich das unterscheiden muß weiß ich schon, ich wollte eigentlich nur das Gesamtbild des Vorsitzenden erläutern, ist ja immer der gleiche.
Ich dachte das zurückhalten von Info an eine Partei, wär alleine schon ein Befangenheitsgrund?
Gruß
evenflow
Hallo evenflow
Da bei mir immer die Gefahr besteht, das ich meinen persönlichen Fall auf andere übertrage, weiss ich nur, das es schwierig ist.
Da wissen die anderen bestimmt eine Lösung.
Gruss Wedi
Hallo evenflow,
Ich dachte das zurückhalten von Info and eine PArtei, wär alleine schon ein Befangenheitsgrund?
Ja sie hat dir doch schon gesagt, dass das lediglich ein Versehen gewesen ist? Jetzt versuch' mal zu beweisen, dass es nicht so war ...
Das ist so ähnlich wie beim Fußball, wenn der Schiri aus Versehen kein Abseits pfeift und du deswegen mit 0:1 in Rückstand gerätst. Da kannst du dich auch aufregen, dass dieser Hundling zu Gunsten des Gegners verpfiffen hat, aber diese Aufregung bringt dir nichts; schlimmstenfalls kriegst du dafür sogar noch die A-Karte gezeigt.
Und im Familienrecht gilt nun mal genau so wie beim Fußball: Die schwarze Sau ist weitgehend unantastbar.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin!
Der Befangenheitsantrag landet auf dem Tisch eines gelangweilten Kollegen der -angeblich- befangenen Richterin. Die beiden treffen sich täglich in der Kantine, gehen vielleicht miteinander Golf spielen oder besuchen zusammen die Nachtclubs auf der Reeperbahn. Beide haben bereits mehrere Befangenheitsanträge hinter sich und machen sich da überhaupt keinen Kopp wegen bzw sie finden das wohl eher belustigend.
Die eine Krähe wird der anderen kein Auge aushacken und deswegen wird der Befangenheitsantrag abgeschmettert. Du wirst weiter bei der Richterin hängen, der Du versucht hast ein Auge auszuhacken. Ob sie Dir danach besser gesonnen ist, wage ich zu bezweifeln...
Mehr Sinn macht es da, den Beschluss abzuwarten und -falls er wie erwartet mies ausfällt- damit dann zum OLG zu gehen. Nicht selten (aber auch nicht immer) werden unfaire Beschlüsse dort kassiert.
Greetz,
Milan
Hallo,
@Milan Das stimmt soweit schon und ist ja auch bekannt, nur muß wenn der Antrag abgewiesen wird und ich dann Beschwerde dagegen einlege, meines Wissens das OLG entscheiden.
Vllt. wäre es ja eine Möglichkeit???
Gruß
evenflow
Moin,
ich klinke mich auch mal eben ein.
Der Befangenheitsantrag landet auf dem Tisch eines gelangweilten Kollegen der -angeblich- befangenen Richterin. Die beiden treffen sich täglich in der Kantine, gehen vielleicht miteinander Golf spielen...
Genau so ist es. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Mehr Sinn macht es da, den Beschluss abzuwarten und -falls er wie erwartet mies ausfällt- damit dann zum OLG zu gehen. Nicht selten (aber auch nicht immer) werden unfaire Beschlüsse dort kassiert.
Ich würde auch einfach erst einmal abwarten. Und sei dir bewusst, hält deine These und deine Argumentation vor dem OLG stand?
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25