Na dann nadda,
entweder hebt ihr zeitweise das GSR, du bestimmst dann den Nachnamen und ihr erklärt dann wieder die GS, mit der Gefahr, das dann wieder so ein Heini auf die Idee kommt ,das das nun nicht mehr geht, weil das Kind ja nicht deinen Nachnamen trägt und daher du das GSR nicht einfach so mit dem KV erklären kannst.
Oder ihr beide verklagt die Stadt auf Erteilung des Nachnamens des KV :knockout:
Und das natürlich dann auf Stadtkosten.
Ruf doch heute nochmal an und frag, ob du die Klage gegen die Stadt, das Stand
esamt oder ihn als Amtsperson einreichen mußt Oder wie es ist, wenn die GSR aufgehoben wird, du als ASR-Inhaberin den Nachnamen erteilst und dann wieder das GSR erklärst.
Manchmal habe ich das Gefühl, das gesunder Menschenverstand wohl nicht nur keine Voraussetzung, sondern auch hinderlich ist, wenn man im öffentlichen Deienst arbeiten will.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Luca,
hast du vielleicht hierzu noch eine Idee?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
...nicht auf Anhieb. Ist nicht ganz mein Fachgebiet. Aber ich schaue mal in die Dienstanweisung für Standesbeamte. Vielleicht finde ich etwas.
Danke!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Richtig schlau werde ich nicht, aber ich könnte eine sehr kompetente Fachkraft fragen. Sie ist Aufsichtsbeamtin im Standesamtswesen und unterrichtet in diesem Bereich.
PS: aber die Frau ist :exclam: und somit kostet mich das etwas Überwindung und Zeit; ich schau, was ich tun kann
So, ich habe etwas gelesen:
Ich finde keine andere Rechtsauslegung, als das, was hier geschrieben wurde. Wenn das Kind noch nicht geboren ist, und ihr gemeinsames Sorgerecht habt und nicht den gleichen Nachnamen führt, dann ist § 1617 BGB einschlägig und ihr könnt vor der Geburt des Kindes den Geburtsnamen zusammen bestimmen.
Das steht auch so in den Kommentierungen. Für § 1617 BGB ist unerheblich, ob ihr verheiratet seid, ihr braucht nur eine gemeinsame Sorgerechtserklärung- maßgeblicher Zeitpunkt für alles ist die Geburt des Kindes.
Findet man unter anderem in einem Beschluss des OLG Frankfurt aM vom 04.02.2005.
Ich kann nur raten, nochmals mit dem Standesbeamten und bewaffnet mit eigenen "Unterlagen" zu sprechen. Ansonsten die Fachaufsicht/Aufsichtsbehörde kontaktieren. Vielleicht hilft ja auch die Frage nach einem rechtsmittelfähigen (Ablehnungs)Bescheid.
Wenn ihr genaueres braucht oder Unterlagen, dann per PN.
lg Luca
Wow,
vielen Dank (vor allem auch für die Überwindung da nachzufragen)! Hab mir jetzt erstmal das Urteil besorgt und ausgedruckt und mit dem "bewaffnet" gehts nochmal zum Herrn Standesbeamten. Wenn er dann immer noch nicht will, bitte ich ihn wirklich um einen schriftlichen Ablehnungsbescheid weil ich dann definitiv dagegen vorgehen werde.
LG
Nadda
Keine Ursache. Ich musste mich nicht überwinden- hab selber gelesen. 😉
Das Urteil passt zwar nicht 100 %, in der Urteilsbegründung steht jedoch meiner Meinung nach alles, was ihr braucht.
Viel Erfolg.
lg Luca
bitte ich ihn wirklich um einen schriftlichen Ablehnungsbescheid weil ich dann definitiv dagegen vorgehen werde.
Liebe Nadda, alles Gute für deine Restschwangerschaft!
So'n Blödsinn braucht ja wirklich keine Familie vor einer Geburt.
Als ob es dann sonst nichts zu erledigen gäbe!
Ihr habt mein volles Mitgefühl.
LBMs Tipp einen rechtmittelfähigen Bescheid zu verlangen, kann ich mich nur anschließen.
Je eher, desto besser.
Viel Erfolg wünscht euch
🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Nur mal so:
Als Lausebacke auf die Welt kam, mussten wir nicht zum Standesamt. Das regelte die (was weiß ich, wer die genau war!!) Standesbeamtin, Urkundsperson, whatever im Krankenhaus selbst. Dazu musste das Familienstammbuch mit, bei euch dann eben die Sorgerechtserklärung und dann sollte das doch direkt im KH zu regeln sein. Ruf doch in der KH-Verwaltung mal an und frage, ob die dort die Geburtsurkunde erstellen. Ich bin jedenfalls damals mit Geburtsurkunde aus dem KH entlassen worden.
Dann brauchst Du Dich doch mit dem Fachmann im Standesamt gar nicht mehr auseinandersetzen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi LBM,
damit hast du natürlich recht - wenn Frau im Krankenhaus entbindet. Hab ich allerdings nur im Notfall vor, mir reicht ein bescheidener Notkaiserschnitt. Hier im Umkreis gibt es leider kein Krankenhaus das nach Kaiserschnitt eine normale Entbindung gut findet, die schneiden alle bei der Vorgeschichte. Auch wenn das laut meinem Gyn kein Problem mehr sein sollte heutzutage 😉
Also kommt Baby wenn alles gut läuft eben nicht im Krankenhaus zur Welt und fällt somit in die Zuständigkeit dieses Provinzstandesamtes das wohl bestenfalls 2 oder 3 Geburten pro Jahr vermelden darf.
Naja schaun wir mal obs dieses Jahr eine mehr wird 😉
LG
Nadda
Hi nadda
damit hast du natürlich recht - wenn Frau im Krankenhaus entbindet. Hab ich allerdings nur im Notfall vor, mir reicht ein bescheidener Notkaiserschnitt. Hier im Umkreis gibt es leider kein Krankenhaus das nach Kaiserschnitt eine normale Entbindung gut findet, die schneiden alle bei der Vorgeschichte.
Mir, meiner EX und meiner jetzigen LG'in wurde gesagt, einmal Kaiserschnitt, immer Kaiserschnitt, weil die Narben reissen könnten etc.
Also kommt Baby wenn alles gut läuft eben nicht im Krankenhaus zur Welt ...
Also bei dir und der Insel zu Hause? :puzz:
Hut ab.
Wegen der Namensgebung hat luca dir ja schon ein Urteil geschrieben.
Bei unserer Tochter war das alles kein Problem, sie trägt meinen Nachnamen.
Die Einwilligung meiner LG'in reichte aus und fragen wurden keine mehr gestellt.
Wir sind dort gemeinsam hingegangen, mit der SG-Erklärung und der Standesbeamte wünschte uns noch alles Gute.
Alles Gute dir dem Vater und dem Kind
Gruss Wedi
Servus nadda!
Zum Zeitpunkt der Geburt unseres Sohnes waren wir nicht verheiratet, ich noch nicht mal geschieden (potentieller Bigamist also :wink:) ... dennoch konnte unser unehelicher Sohn meinen Namen als Familiennamen erhalten.
Mir, meiner EX und meiner jetzigen LG'in wurde gesagt, einmal Kaiserschnitt, immer Kaiserschnitt, weil die Narben reissen könnten etc.
Sowohl Ex als auch meine jetzige Frau haben nach einer Kaiserschnittgeburt "normal" entbunden...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi,
es ist so beruhigend zu wissen das es überall in Deutschland "normal" ist, dass Eltern gemeinsam den Nachnamen des Kindes bestimmen können. Nur hier im scheinbar größten "Kuhkaffstandesamt" klappt es halt noch nicht. Allerdings bin ich sicher das es nächstes Jah,r für das nächste Paar, kein Problem mehr wird weil wir das jetzt notfalls mit Gericht durchboxen.
Das mit dem Kaiserschnitt war bis vor einigen Jahren tatsächlich eine Standardaussage, inzwischen zum Glück nicht mehr. Hilft dir aber auch nix wenn du kein Krankenhaus hast das es mitträgt. Mein zweiter Sohn wurde auch ganz normal entbunden, aber nur weil ich erst 10 Stunden nach Wehenbeginn im Krankenhaus war und der gute Herr Chefarzt dann beschlossen hat es doch zu versuchen. Das war ein Tipp meines eigenen Gyn der absolut keinen Grund für einen geplanten Kaiserschnitt gesehen hat. Ohne Fachmensch hab ich mich aber auch nicht getraut und mir deshalb für dieses Projekt eine sehr erfahrene Hausgeburtshebamme gesucht. Und ich muss sagen das war eigentlich das Beste was ich in dieser Situation tun konnte und wir hatten ja dann auch den Erfolg den wir haben wollten.
Wir wollen also diesmal wieder so lange zu Hause bleiben wie es uns allen gut damit geht - und wenn es uns richtig gut geht kommt das Zwergerl auch hier auf die Welt. Ihr dürft uns da mal die Daumen drücken 😉
Und bevor das Zwergerl da ist, möchte ich gern noch die schriftliche Zusage vom Herrn Standesbeamten, das er den Namen des Vaters einträgt. Der Inselreife hat einen recht deutlichen Brief aufgesetzt und dann warten wir ab ob die Herren dann nochmal ihr Hirn und das BGB bemühen wollen.
LG
Nadda
Hi,
im Palandt steht die Selbstverständlichkeit, dass vom § 1617 auch Unverheiratete umfasst sind, zum Glück explizit drin.
Das ist besser als der Verweis auf Rechtsprechung und es erfordert nicht einmal viel Ausdauer, denn es steht ganz vorne unter RdNr 1.
Wenn die Herren Standesbeamten das zu lesen nicht in der Lage sind, ist Hopfen und Malz verloren. Mal sehen.
Gruss von der Insel
Ohne diese Figuren verteidigen zu wollen, halte ich das lesen des Palandt nicht für deren Aufgabe.
Wie jede andere Sekundärliteratur hat der nämlich keinerlei Rechtskraft sondern stellt, objektiv betrachtet, lediglich die Meinung seiner Autoren dar und niemand hat sich danach zu richten.
Zumindest theoretisch.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hat dieses Deppenamt keine Rechtsabteilung?
Ich würde von denen jetzt langsam Dampf machen. Dann sollen die sich bei der Oberbehörde erkundigen oder von mir aus das Standesamt drei Orte weiter kontaktieren. Soviel geballte Inkompetenz gibts doch gar nicht!!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ohne diese Figuren verteidigen zu wollen, halte ich das lesen des Palandt nicht für deren Aufgabe.
darüber hinaus liest der sich auch extrem schwer, weil überhäuft mit Abkürzungen usw...
Mal aus der Verwaltungspraxis geplaudert: Ich habe auch den Palandt im Regal stehen, neben vielen anderen Kommentaren und bemühe ihn hin und wieder, um in meine Gedanken Klarheit zu bringen. Aber ich würde niemals eine Entscheidung mit einer Passage aus einem Kommentar begründen. Da zählen Gesetze, Gerichtsentscheidungen, herrschende Rechtsmeinung und ggf. Verwaltungsvorschriften. Aber das handhabt ja auch jeder anders.
dennoch viel Erfolg
luca
Hi luca,
So, ich war jetzt persönlich bei den Herrschaften. Die haben jetzt unsere Anfrage schriftlich, werden das nächste Woche mir ihrer Fachaufsicht diskutieren und uns dann Bescheid geben was sie auf welcher Rechtsgrundlage zu tun gedenken.
OT:
Ich würde mich niemals auf eine Einzelentscheidung stützen, wenn im Kommentar eine so eindeutige Aussage steht.
Der fasst mir nämlich alles zusammen, was ich zu einem Gesetz wissen sollte - Text, herrschende Meinung, wichtige Mindermeinungen und wichtigste Rechtsprechung. Von der herrschenden Meinung abweichende Auffassungen der Autoren sind in der Regel auch als solche erkennbar. Wenn ich mich dann für Details interessiere, kann ich mich immer noch in die Referenzen hineingraben. Das ist für mich deutlich objektiver als eine Einzelfallrechtsprechung des OLG Buxtehude, die letztlich auch nur die subjektive Rechtsauffassung der dortigen Richter wiedergibt, diese allerdings als die Wahrheit schlechthin hinstellt.
Und das Lesen ist reine Übungsfrage, sei es jetzt Palandt, sei es MüKomm oder ein anderer Kommentar. Das setze ich aber eigentlich schon bei einem Erstsemester als Grundfertigkeit voraus.
Gruss von der Insel
Moin,
bin auch zur Begründung "pro-Palandt". Es ist doch in Behörden eigentlich gängige Praxis, mit Hilfe von OLG/BFH- und sonstigen Urteilen sowie Kommentaren Rechtsauffassungen zu stützen. Das soll ja im Vorfeld des offenen Rechtswegs Klagen vermeiden. Bei uns ist jedenfalls auch regelmäßiges Büchereipilgern angesagt, schon allein deshalb, weil man vor dem "fachlich ungebildeten Bürger" ja nicht doof dastehen will.
Und diesem Standesbeamten würde es extrem helfen. 🙂
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."