Behördenquatsch, Na...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Behördenquatsch, Name des Kindes

Seite 4 / 4
 
(@Inselreif)

Hallo, ihr 2, 3, 5 Lieben,

6  (oder bin ich nicht lieb?  :wink:)

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2011 14:03
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Dich hab ich natürlich nicht vergessen, inselreif.
Dafür aber leider deinen Sohn  ;(  🙂

2 = du und nadda,
3 = ihr beide und euer gemeinsames Kind
5 = plus die beiden Knaben an Ort und Stelle.

Also auf ein Neues: alles Gute euch 6!!!!!  :besprechung:

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2011 14:11
(@Inselreif)

Hi,

ein kleiner Nachbrenner. Wir haben nicht gedacht, recht zu sehen als diese Post ins Haus flatterte und ich konnte es mir nicht verkneifen, diesen unverschämten Schwachsinn vom JA zu beantworten. Das ist ja schon fast die Aufforderung, den bösen unehelichen Vater rauszuwerfen und mit allerlei Gemeinheiten zu überziehen.

Sehr geehrte Frau JA-Mitarbeiterin,

Sie haben anlässlich der Geburt unserer Tochter ... meiner Lebensgefährtin, Frau ..., das Merkblatt "Information der Mütter die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind" übersandt.

Fast alle Punkte dieses Merkblattes sind nur dann zutreffend, wenn die Eltern getrennt leben und keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Offenbar versenden Sie das Merkblatt trotzdem routinemässig an die Mutter jedes nichtehelich geborenen Kindes, wodurch nicht nur dem Landkreis unnötige Druck- und Versandkosten entstehen sondern auch die überwiegende Mehrheit der Adressatinnen mit völlig unzutreffenden Informationen versorgt und unnötigerweise massiv verunsichert wird.

Wie Sie richtig erkannt und in Ihrem Begleitschreiben erwähnt haben, wurde für unsere Tochter bereits im März diesen Jahres die Vaterschaft festgestellt und anerkannt. Ihnen hätte aber genauso bekannt sein müssen, dass wir ebenfalls schon weit vorgeburtlich -bei Ihrer Behörde- die gemeinsame elterliche Sorge für unser Kind erklärt haben, auch wenn vehement davon abgeraten wurde. Insofern fühle ich mich durchaus diskriminiert, wenn Sie Informationen betreffend unser Kind einseitig an die Mutter adressieren. Aber auch bezüglich sonstiger Angelegenheiten wäre es ein Gebot der Gleichbehandlung gewesen, alle Beteiligten identisch zu informieren.

Weiter konnten Sie der Geburtsanzeige entnehmen, dass wir gemeinsam mit unserem Kind in einem Haushalt leben. Schon von daher ist nahezu keiner der in Ihrem Merkblatt erwähnten Punkte auf unsere Lebenssituation anwendbar. Beispielsweise richtet sich der von Ihnen unter Punkt 5. (Kindesunterhalt) erwähnte § 1615a BGB (womit Sie offenbar § 1612a BGB meinen) nur gegen einen Elternteil (was bitte auch die Mutter sein kann), mit dem das Kind nicht in einem Haushalt lebt.

Unabhängig davon enthält Ihr Merkblatt auch etliche Informationen, die grundsätzlich falsch sind. So ist eine Beurkundung von Kindesunterhalt beim Notar keinesfalls gebührenpflichtig; die Gebührenfreiheit folgt aus § 55a KostO. Auch die Information, dass "der Vater" (entgegen § 1606 III BGB) immer die gesamten Kranken- oder Krankenversicherungskosten alleine zu tragen hätte oder die alleinsorgeberechtigte Mutter ganz alleine über Art und Umfang des Umgangs bestimmt, ist so nicht zutreffend.

Ich bitte Sie dringend, das Merkblatt zu überarbeiten, so dass die Rechtslage korrekt wiedergegeben wird; zu diesem Anlass wäre auch ein Hinweis auf die Möglichkeit, die gerichtliche Feststellung gemeinsamer elterlicher Sorge zu beantragen, durchaus angebracht.

Weiterhin rege ich -auch zur Einsparung unnötiger Kosten- an, den routinemässigen Versand des Merkblattes zukünftig nur an solche unverheiratete Mütter vorzunehmen, die mit dem anderen Elternteil nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, dafür aber in solchen Fällen dem anderen Elternteil, soweit bekannt, das Merkblatt ebenfalls zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüssen,

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2011 14:30
(@nadda)
Registriert

Hi du Inselreifer,

na da bin ich ja mal sehr gespannt, ob du dadrauf irgendeine Anwort kriegst  🙂

LG
Nadda

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2011 16:11
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach,

na da bin ich ja mal sehr gespannt, ob du dadrauf irgendeine Anwort kriegst 

... ich auch- mein tipp... never ever !

@ inselreif
find ich super das ihr das gemacht habt.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2011 13:29
(@Inselreif)

Hi,

... ich auch- mein tipp... never ever !

vom Jugendamt, klar.
Ich habe allerdings ein Fünkchen Hoffnung, über die Schleife Rechnungsprüfungsamt eine Antwort zu bekommen. Die interessieren sich zwar auch nicht für Väter, dafür aber um so mehr für unnötige Portokosten  :phantom:

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2011 23:10
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach,

mal abgesehen davon das ich Aktion nach wie vor sehr gut finde  bleib ich dabei...

das hier...

unnötige Portokosten 

...klären die Väterfreunde unter sich weil das hier ...

Die interessieren sich zwar auch nicht für Väter

... nach wie vor bestand hat und ein Umdenkprozess langsamer von statten geht als die Nacktschnecke den Rotweinwanderweg hinter sich bringt.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2011 09:48
(@Inselreif)

Wow!

Ich habe wirklich 1 1/2 Seiten durchaus konstruktive Antwort bekommen und man wird das Merkblatt überarbeiten.

Mit einem hat das JA aber leider Recht. Es muss tatsächlich jede Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes "informiert" werden: http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/52a.html
Ich kommentiere das jetzt nicht weiter.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2011 14:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Insel,

dort steht allerdings auch:

Hierbei hat es hinzuweisen auf
[...]
5. die Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Insofern handelt jeder JA-Mitarbeiter gesetzeswidrig, der diese Möglichkeit unterschlägt oder gar davon abrät.

Nur mal so für's Protokoll.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2011 16:45
(@Inselreif)

Hi,

nicht ganz, denn das Gesetz bezieht sich ja nur auf das Infoblatt und da ist auf die Möglichkeit hingewiesen. Natürlich hübsch neutral, damit es niemand versteht 😉

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2011 17:03




(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wow!

Ich habe wirklich 1 1/2 Seiten durchaus konstruktive Antwort bekommen und man wird das Merkblatt überarbeiten.

Gruss von der Insel

Na dann lege es dir mal auf "Wiedervorlage" und frage doch in ca. einem Jahr was denn inzwischen so draus geworden ist bzw wie das Papier inzwischen aussieht  😉

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2011 19:43
Seite 4 / 4