Entschuldigung fuer mein deutsch:
Ich will gemeinsame sorge beantragen und habe ein auskunft antrag gestellt um zu klagen. Das hat der stad (alte wohnort) verweigert.
Hallo,
ich verstehe die Situation nicht.
Die willst das gemeinsame Sorgerecht beantragen und die Stadt erteilt keine Auskunft worüber? Wohnort von Mutter und Kind?
Wie alt ist das Kind und gibt es Umgang?
VG Susi
Entschuldigung. Ich bin im ausland und habe ein kind mit eeine deutsche frau. Das kind ist 12 jahre und verweigert schon immer die umgang und das gemeinsame sorgerecht. Die mutter sieht sehr oft um un damit habe ich kein zugang zu mein kind. Ich bin im ausland und damit ist das doppelt zo schwierig. Es gibt als kein umgang und kein sorgerecht.
Jetzt habe ich im alten wohn ort auskunft beantragt weil ich mehr als genug davon habe um erst mal immer die adresse aus zu suchen. Und will als das gemeinsame sorgerecht. Das familienrecht kann nicht weil ich keine adresse habe. Und der stad gibt mir kein auskunft weil die mutter ein kontaktsperre beantragt hast. Ich habe hier den brief van der stadt.
Entschuldigung fuer mein deutsch. Ich bin auslander.
Hallo zibee,
so traurig die Situation ist, ich denke nicht, dass es Sinn macht das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Zwar gibt die neue Gesetzeslage dem Vater mehr Rechte, wenn aber ca. 12 Jahre kein Kontakt besteht, dann wird auch keine gmeinsames Sorgerecht erteilt.
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre eine Auskunftsklage gegen die Mutter, Grundlage dafür ist der <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1686.html>§" 1686 BGB</a>, der besagt, dass
"Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht."
Dafür brauchst Du aber wieder die Adresse. Unter Umständen kann aber ein Anwalt die Adresse in Erfahrung bringen. Es gibt da einen Markt zur Adressenermittlung. Allerdings wäre das dann natürlich kostenpflichtig. Inwieweit kannst Du Dir einen Anwalt leisten?
VG Susi
Ob eine klage bei der familiengericht sinn hat oder nicht ist nicht interessant. Ich darf klagen. Und das will ich auch. Meine rechte auch EU gesehen werden schon seit jahre frustriert. Fuer eine klage beim familiengericht brauch ich kein anwant.
Diese stad verweigert den umgang und kontakt.
Das da seit jahre sehr schwierig kontakt ist ist nicht meine schuld.
Aber danke fuer deine hilfe.
Der stad/dorf Subbrookmerland hat mich seit april getroostet und dan bekomme ich gestern en brief wo drin steht dat sie die aufkunft nicht geben. Brief datum ist 2.11.2015. Auch steht da drin:
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Hinweis:
Seit dem 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in kraft getreten. Die von Ihnen in bisherigen Schriftverkehr mit der Meldebehorde angegebenen Rechtsgrundlagen ($$ 33 und 35 Niedersachsisches Meldegesetz) haben keine DGultigkeit mehr.
Im vorstehenden Bescheid wurde die geltenden Rechtsgrundlagen angegeben. nach den bisherigen Rechsgrundlagen des Melderechtes ware ebenfalls keine andere Entscheidung moglich gewesen.
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Ich denke die nette stadt hat gewartet bin den 02.11.2015 um diesen brief zu schreiben. Was sidn die doch alle nett.
Auf jeden fall danke fuer den hilfe.