Hallo,
ich hätte eine Frage nach Schmerzensgeld von BRD. Meine Ex hat vor achtzehn Jahren unsere drei Kinder aus Polen nach Deutschland entführt. Die Haager – Konventionsklage (Rückführung) haben die deutschen Gerichte zurückgewiesen. Und dann alles nach dem gut bekannten Spiel - das JA hat bei der „Produktion“ notwendigen Unterlagen kräftig mitgeholfen, das Sorgerecht wurde mir entzogen („keine Einigung zwischen der Eltern“), das Umgangsverfahren in die Länge gezogen, meine Untätigsklage beim Verfassungsgericht habe ich gewonnen, dann fünf Mal begleiteter Umgang (je zwei Std.) stattgefunden, und dann war‘s, „Kinder weigern sich“, Umgang wegen Kinderwohl „zeitlich“ ausgesetzt, die Mutter mit den Kinder wurde umgezogen, Adresse unbekannt, die ganze wohnte Zeit mit meinen Kinder der Onkel (Bruder von meiner Ex), Kinder (darunter zwei Töchter) waren fast erwachsen, erste Gewaltanwendung seitens der Onkel stattgefunden, die Töchter und danach auch der Sohn fliehen nach Südamerika, paar Monate später meldete sich bei denen der Onkel, die Töchter wurden weiter missbraucht, die Töchter fliehen in eine andere Stadt, polizeilicher Verbot für nahkommen für den Onkel, der Sohn (inzwischen 19 J.) wohnt immer noch mit dem Onkel, die Töchter nach fünfzehn Jahren haben wieder Kontakt mit mir geknüpft, die Mutter ries jeden Kontakt mit den „Verräterinnen“ ab, immer wieder schickt der Onkel falsche Beschuldigungen an die lokalen Behörden (Polizei, Universität) wegen z.B. Drogenkonsum usw. Ich denke die Kinder und auch wir sollen von der deutschen Staat entschädigt werden. Die BRD (JA und Gerichte) machen wir für die Zerstörung des Familienlebens, fehlende Aufsicht, nach dem ich „entsorgt“ wurde und das ganze Elend verantwortlich. Die Frage - bei welcher Behörde in Deutschland soll ich zuerst auf Schmerzensgeld klagen? Das am Ende EGMR steht, das weiß ich schon, aber Strasbourg will, dass der Gerichtweg in dem beklagten Land erschöpft wird.
Gruß
SALI
Hi SALI,
die Sache ist arg speziell. Alleine für die Amtshaftung von Jugendamt und Amtsgerichtsbarkeit ergeben sich verschiedene sachliche Zuständigkeiten. Wenn Du auch nur ein Fünkchen Chance haben willst, solltest Du das nicht ohne einen auf solche Verfahren spezialisierten Anwalt angehen - und das von der ersten Instanz an.
Gruss von der Insel
Danke Inselreif, für Amtshaftung des JA ist der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zuständig und was mit dem Gericht? Du hast Recht es wird nicht Einfach. Sie (JA und Familiengerecht) haben Hand in Hand zusammen gearbeitet. Verklagen muss man sie aber separat.