Hallo zusammen,
ganz kurze Frage:
Wen kann ich als Beistand mit zu einem Umgangsverfahren in den Gerichtssaal mitnehmen? Meine Mutter, meinen Bruder? Muss ich das vorher anmelden und muss das Gericht die Person "genehmigen"?
Danke im voraus und Grüße,
Lullaby
Moin,
nach § 90 ZPO kannst du jede dir gelegene Person als Beistand in die Verhandlung mitnehmen. Diese Person nimmt neben dir Platz. Das von dieser Person Gesagt gilt als von dir gesagt. Nein, du musst das nicht anmelden. Beachte bitte, es geht nicht um eine moralische Unterstützung, sondern um eine rechtliche. Ob die von dir genannten Personen dir in der Sache selbst auch sachlicher Basis helfen können und sich wirklich mehr als nur zum Händchenhalten eignen, musst du wissen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi
Nein, in Umgangsverfahren herscht keine Anwaltspflicht, deswegen kann als ''Beistand'' jeder mitgenommen werden(Vater, Opa, Mutter oder Schwester, etc).
Nur, das gesagte vom Mitgenommen zählt wie deine eigene Aussage.Ob es sinnvoll ist, jemanden mitzunehmen, der rechtlich nichts beitragen kann und nur die Hand hält ist fragwürdig.
Das JA hat nur eine beratende Funktion, oder tritt als Beistand des Kindes in Umgangs und Sorgerechtsverfahren auf.
Gruss Wedi