Hallo zusammen !
Heute habe ich einen Brief vom Jugendamt erhalten.
Die KM hat das Jugendamt als Beistandschaft bzgl. der Vaterschaftsfeststellung
eingesetzt. Ich soll mich innerhalb von 14 Tage dazu melden.
Ansonsten muss ich mit der Erhebung einer Klage rechnen.
Wie soll ich mich verhalten.
Vielen Dank !
Moerphi
Servus Moerphi!
Wenn ich mich richtig erinnere, ging es Dir doch darum, die Vaterschaft feststellen zu lassen.
Ergo würde ich mich dem MA des JA in Verbindung setze, um dies (möglichst kostengünstig) anzuleiern.
Offensichtlich ist sich KM Dei Vaterschaftt sehr sicher (oder sie pokert verdammt hoch), sonst würde sie nicht die Beistandschaft beantragen.
Das soll aber für Deine weiter Vorgehnsweise kein Hindernis sein: Du willst Gewissheit, nun wirst Du sie bekommen.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Moerphi,
ich schliesse mich Marco an: Die "offizielle" Version inklusive Feststellungsklage wird nämlich richtig teuer. Aber das willst Du persönlich ja gar nicht; Du bist ja schon mit der privaten inoffiziellen und preisgünstigen Variante zufrieden, für die Deine Ex lediglich ein bisschen Kooperation zeigen muss - je eher, desto besser. Und wenn der Test positiv ist, unterschreibst Du selbstverständlich eine Vaterschafts-Anerkennung und bezahlst Kindesunterhalt - ist ja Ehrensache.
Das sollte dazu beitragen, dass das JA die Füsse noch ein bisschen stillhält.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@ Marco & Martin
Vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Mit welchen Kosten müsste ich denn rechnen, wenn die Mutter nicht kooperativ wäre
und ich den offiziellen Weg gehen müsste.
Allerdings wenn die KM nicht kooperativ wäre, hat das ja schon einen negativen
Beigeschmack....
Moin Moerphi,
mir sind Beträge von um die 2.000 Oyros für offizielle Verfahren geläufig. Wobei ich an Deiner Stelle bei einer eventuellen Klage einwenden würde, dass ich beim JA die preisgünstigere Variante vorgeschlagen habe und das ganze Verfahren mithin mutwillig ist.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo liebe Foren-Gemeinde !
So, heute habe ich Antwort vom JA bekommen.
Ich hatte in der letzten Woche auf den Brief bzgl. Beistandschaft zur Anerkennung der Vaterschaft geantwortet, dass dem grundsätzlich nichts im Wege steht, ich allerdings VORHER einen Vaterschaftstest durchführen lassen möchte. Das JA kam meiner Bitte nach und sprach mit
der KM.
Ergebnis: Sie will das nicht….
(Steckt da jetzt ein bisschen Rachsucht hinter und Sie versucht mir damit finanziell weh zu tun, oder hat Sie etwas zu verbergen…. Man weiß es nicht…)
Hat sich schon Unterlagen für die Beantragung der PKH geholt und wird sie diese Woche einreichen, damit Klage erhoben werden kann.
Hatte zwar immer noch gehofft, die „Angelegenheit“ auf „unkompliziertere“ Weise abzuhandeln. Aber okay, ich werde ihr den Wunsch gerne erfüllen und mich vor Gericht mit ihr treffen. Was mich jedoch ziemlich stutzig macht, ist die Beantragung der PKH….
Vielleicht kann mir jemand von euch sagen, welche Voraussetzung für die Gewährung von PKH bestehen.
Vielen Dank schon mal !
Moerphi
Hallo Moerphi,
meines Wissens muss die Gegenseite (also Du) zum PKH-Antrag Stellung nehmen. Dort kannst Du äußern, ein Prozess wäre mutwillig herbeigeführt, weil Du Dich vor dem JA für einen privaten, außergerichtichen Vaterschaftstest, dessen Kosten Du freiwillig trägst, ausgesprochen hast.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Moerphi,
wie LBM schon schrieb: Zu einem PKH-Antrag musst/kannst auch Du als Prozessgegner Stellung nehmen. Im Moment kann das angerufene Gericht ja weder beurteilen, ob Deine Ex bedürftig ist noch, ob ein Prozess überhaupt sinnvoll ist.
Die Weigerung Deiner Ex, sich an einer einvernehmlichen und kostengünstigen Klärung der anstehenden Fragen zu beteiligen, wird ihr nicht wirklich nützen; für ein "ich will meinen Ex ärgern" gibt es keine staatliche Hilfe. Deshalb solltest Du das Verfahren in Deiner Stellungnahme als mutwillig und vermeidbar darstellen und keinen Zweifel daran lassen, dass Du Deiner Unterhaltspflicht nachkommst, sofern Deine Vaterschaft - gerne auch durch ein aussergerichtliches Gutachten - erwiesen wird; dass es also grundsätzlich nicht um Deine Zahlungsbereitschaft, sondern nur um die Voraussetzungen geht, die Du vorab geklärt haben möchtest.
Eine Weigerung kann für die Ex ziemlich teuer werden. Ich bin zwar nicht der grosse Crack in Sachen Prozessordnung, aber wenn sich in einem gerichtlich angeordneten Verfahren Deine Nicht-Vaterschaft herausstellen sollte, bleibt sie auf den Kosten (auch Deinen) sitzen. Und die sind dann meines Wissens nicht mehr oder nur zu einem kleinen Teil von der PKH gedeckt. In jedem Fall sind sie mindestens 10 mal so hoch wie bei einem privaten Test. Und Unterhalt fliesst dann immer noch nicht.
Die Weigerung Deiner Ex, sich an einer unbürokratischen Klärung zu beteiligen, kann man jedenfalls auch als "ich weiss es nicht genau" auslegen. Wenn ihr die finanziellen Folgen eines gerichtlichen Verfahrens klargemacht werden, wird sie möglicherweise etwas kooperativer; vielleicht denkt sie bislang noch, allein die Aussicht auf ein Gerichtsverfahren liesse Dich angstvoll eine VS-Anerkennung unterschreiben. Insofern: Lass Dich nicht einschüchtern.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@ LBM + Brille
Erst einmal vielen Dank für eure schnellen Reaktionen !
Wie, wann und wo muss/soll ich denn reagieren? Soll ich abwarten, bis die Klage ins Haus flattert
und dann erklären, daß diese Klage meines Erachtens mutwillig ist ? Oder werde ich vom Gericht bzgl. der PKH angeschrieben und um Stellungnahme gebeten?
Frage nur, weil ich es nicht verpassen möchte, meine Stellung dazu abzugeben.
Außerdem könnt ihr „beruhigt“ sein, will Sie die Klage, bekommt Sie diese, das ziehe ich durch.
Viele Grüße
Moerphi
Hi Moerphi,
bist Du schon anwaltlich vertreten und ist das Deiner Ex bekannt? Falls beides "Ja", bekommt dieser ihren PKH-Antrag vom Gericht zugeschickt; Frist zur Stellungnahme m. W. 14 Tage. Das Verfahren ist in >>>§ 118 der Zivilprozessordnung<<< geregelt.
Falls beides nicht zutrifft, kommt der PKH-Antrag an Deine Privatadresse; Du musst ja schliesslich wissen, dass ein Verfahren läuft. Würdest Du nachweislich KEINE Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen, wäre das Verfahren insgesamt nicht statthaft. Erfahrungsgemäss kann man aus der Bewilligung oder Ablehnung eines solchen Antrags häufig eine Tendenz erkennen, wie das Gericht im anschliessenden Hauptsacheverfahren entscheiden wird.
Grüssles
Martin
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Hallo zusammen !
Ich habe den ganzen Abend gegrübelt...
Da ich mir nun nicht mehr so sicher bin, daß ich der Vater des Kindes bin,
stellt sich für mich die Frage, ob ich erst einmal die KU-Zahlungen einstellen
und auf einem seperaten Konto "einfrieren" sollte....
Was kann passieren?
Gruß
Moerphi
Servus Moerphi!
...ob ich erst einmal die KU-Zahlungen einstellen und auf einem seperaten Konto "einfrieren" sollte....
Was kann passieren?
Wenn es keine Urkunde gibt, die Dich zur Zahlung von KU verpflichtet, wird ausser viel Geschrei seitens KM wahrscheinlich nix passieren.
Solange die Vaterschaft nicht geklärt ist, würde ich vorsichtshalber mal was auf die hohe Kante legen, falls Dir doch Vaterfreuden bevorstehen.
Grüße ausm Süden
Marco
edit: dat janze umformuliert
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo zusammen !
Vielleicht kann mir hier jemand eine Auskunft zu geben:
Wenn eine Beistandschaft bzgl. der Anerkennung / Feststellung der Vaterschaft
eingerichtet wurde und dann vor Unterschrift des KV (Vaterschaftsanerkennung)
ein privater Vaterschaftstest gemacht wird, würde die Durchführung des Tests die Möglichkeiten des JA einschränken bzw. behindern ?
Vielen Dank und viele Grüße
Mörphi
Moin Moerphi,
wenn Ihr einen privaten VS-Test macht, gibt es zwei mögliche Ergebnisse:
a. Du bist der Vater, unterschreibst ein VS-Anerkennung und einen Titel über den KU
b. Du bist es nicht und erst mal alle Sorgen los.
Im Fall a. erledigt sich die Beistandschaft. Im Fall b. theoretisch auch; allerdings wird Deine Ex das Testergebnis möglicherweise anzweifeln; dann kommt durch die Beistandschaft das gerichtliche Feststellungsverfahren in Gang.
Noch ein Wort zum KU, den Du offensichtlich bereits bezahlst: Dieses Geld ist weg, auch wenn Deine Vaterschaft verneint werden sollte. Theoretisch könntest Du es Dir vom "richtigen" Vater wiederholen; praktisch musst Du den erstmal kennen - und flüssig muss er auch noch sein. Insofern empfiehlt sich ein zügiges Verfahren. Möglicherweise kannst Du es durch die Einstellung Deiner Zahlungen (Geld auf einem Sparkonto parken; Du könntest es brauchen) beschleunigen: Solange Du bezahlst, hat Deine Ex ja keinen Grund zur Eile und/oder Kooperation.
Grüssles
Martin
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Hallo Brille !
Vielen Dank !
Wie kann ich Dir eine PN schreiben ?
Gruß
Moerphi
Hallihallo !
Bin mal wieder da…. Am Montag sagte mir die MA vom JA ich solle mich Donnerstagnachmittag nochmal melden. Die KM sollte am Donnerstag den Antrag für PKH vorbeibringen. In diesem Zuge wollte die MA vom JA noch einmal mit der KM über den „privaten“ Test sprechen… 🙂
Habe es nicht anders erwartet (fragt mich nicht, wieso…), sie hat abgelehnt und gesagt, sie wolle gar nichts mehr auf privater Ebene mit mir regeln… 😡
Nun gut, gestern kam dann von Seiten Ihres Anwaltes ein „nettes“ Schreiben. Großzügigerweise lässt sie sich in Sachen Erstausstattung auf rund 2.500 Öris ein. (Anstelle 4.000 – siehe mein Beitrag in „meine Geschichte“). 2.000 hatte ich ja schon überwiesen, auf den Rest kann sie warten, ist zumindest meine Meinung, daß das reichen müsste. :phantom:
Außerdem gibt er mir Gelegenheit, bis zum 25.07.2008 die Höhe des Unterhaltes für die KM anzuerkennen, damit auf eine gerichtliche Titulierung verzichtet werden kann…. Ist es nicht so, daß Ansprüche (vor allem gerichtlich) erst geltend gemacht werden können, wenn die Vaterschaft feststeht? Scheinbar weiß er nicht, daß dies noch nicht geschehen ist, oder er ignoriert es. Dazu sagte mir noch die MA vom JA, wenn die Sache vor Gericht geht, die Vaterschaft wohl in diesem Jahr nicht mehr festgestellt würde…
Wenn dem so ist, verstehe ich die KM nicht. Durch einen „privaten“ Test, wäre die Sache in round about 2 Wochen vom Tisch, Sie könnte UH begehren und ich mich um meinen Sohn kümmern. Nun müssen wir (wenn die MA vom JA recht hat) fast 5 Monate warten und sie so lange auf Unterhalt verzichten.
Hallo!
Hab das auch durch, Du bezahlst solange nichts, bis das positive Ergebnis da ist.
Ahoi
Hallo alle zusammen !
Der Termin beim Gericht steht, Anfang November 2008.
Diese Info bekam ich vor ca. 4 Wochen.
Gestern erhielt ich gleich zwei Schreiben iin getrennten Umschlägen von meinem RA.
Darin enthalten waren je 1 Kopie eines Schreibens vom JA.
Im ersten vom 18.08.2008 wurde dargelegt, daß die KM zu einem Test bereit gewesen
sei, die Diskussionen um die Unterhaltszahlungen Sie jedoch zermürbt haben. Im zweiten
Schreiben dann die Aussage, daß die KM nie einen Test wollte (stimmt nicht, ich habe
Zeugen, die es von ihr selbst gehört haben) und es doch ganz eindeutig sei, daß ich der
Vater des Kindes bin, schließlich wäre der Auszug erst zum Ende der gesetzlichen Empfängnis-
zeit durchgeführt worden.
Das ist mal wieder ziemlich widersprüchlich und verwwirrt mich....
Was sagt ihr dazu ?
Viele Grüße
Moerphi
Hey
Im ersten vom 18.08.2008 wurde dargelegt, daß die KM zu einem Test bereit gewesen
sei, die Diskussionen um die Unterhaltszahlungen Sie jedoch zermürbt haben
Da schiebt sie dir den schwarzen Peter zu..so nach dem Motto, ich wäre ja bereit gewesen, aber Er wollte mit mir über den Unterhalt diskutieren, also will ich jetzt nicht mehr..letztendlich gesteht sie damit ja ein das sie den Test verweigert..
Im zweiten
Schreiben dann die Aussage, daß die KM nie einen Test wollte (stimmt nicht, ich habe
Zeugen, die es von ihr selbst gehört haben) und es doch ganz eindeutig sei, daß ich der
Vater des Kindes bin,
Letztendlcih ja auch egal, ob sie ihn wolte oder nicht..du bist dir unsicher..
Klar, ist das jetzt eindeutig..
Es ist aber auch eindeutig , das sie sich wiederspricht...
und es doch ganz eindeutig sei, daß ich der
Vater des Kindes bin, schließlich wäre der Auszug erst zum Ende der gesetzlichen Empfängnis-
zeit durchgeführt worden.
Ähm, was ist denn jetzt bitte das Ende der gesetzlichen Empfängniszeit ??
Gibts über die Empfängiszeit jetzt schon ein Gesetz???
Gruß
Jens