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Beistandschaft gibt Schreiben an KM weiter

 
(@magnet)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Ich habe mit der Beistandsschaft Briefverkehr gehabt.

DIe Beistandschaft hat mir ein Schreiben geschickt, das ich einen Titel machen sollte.
Daraufhin habe ich eine Begründung geschrieben, wieso ich das nicht mache an die Beistandschaft.

Dieses Schreiben kopiert die Frau der Beistandschaft und schickt das der KM.

Ist das rechtmässig? (also ich finde das schon etwas dreisst)

viele Gruesse und danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2008 17:52
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Magnet!

Ist das rechtmässig? (also ich finde das schon etwas dreisst)

Da die Beistandschaft im Auftrag der KM handelt, muss sie KM über Deine Reaktion informieren, um das weitere Vorgehen zu erörten ... ich kann da nix Dreistes erkennen.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2008 18:05
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

... ich kann da nix Dreistes erkennen.

Ich auch nicht...

Würde ein Titel erstellt, würde der Unterhaltsempfänger darüber auch Kenntnis erlangen. Nun soll aber keiner erstellt werden, aufgrund deiner Begründung, darüber muß der Unterhaltsempfänger allerdings ebenfalls Kenntnis erlangen, wie sollte er sonst erfahren das kein Titel erstellt wird u warum nicht u wie sollte der KU-Empfänger entsprechend drauf reagieren können?

Würde die Angelgenheit über einen RA laufen, wäre es nicht anders, hier die KM, würde genauso Kenntnis erlangen vom Schriftverkehr, warum auhc nicht, u wohl auch normal, anders geht es nicht...
Außer das ein RA kostet..

Wobei ich mich grad Frage wie man es begründen kann, wenn man leistungsfähig ist u KU-pflichtig ist, das kein Titel erstellt werden soll/kann ..
Der KU-Berechtigte hat ein Recht hierauf, u schlimmstenfalls wird eben anstelle des freiwilligen Titels, das ganze eingeklagt und dann??

Aber das ein anderes Thema..

Aber hier ist nichts unrechtmäßiges oder dreistes passiert!!!

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2008 19:27
(@magnet)
Schon was gesagt Registriert

Wobei ich mich grad Frage wie man es begründen kann, wenn man leistungsfähig ist u KU-pflichtig ist, das kein Titel erstellt werden soll/kann ..
Der KU-Berechtigte hat ein Recht hierauf, u schlimmstenfalls wird eben anstelle des freiwilligen Titels, das ganze eingeklagt und dann??

Gruß
Jens

Hallo Jens,

und Danke. Es ist so, das ich weit unter dem Selbstbehalt von 900 Euro liege. Ich wohne z.B. in einem Gartenhaus ohne Klo auf 16 qm.
Das habe ich auch der Beistandsschaft mitgeteilt.
Daher sehe ich auch nicht ein, warum ich einen Titel über 202 Euro machen soll.
Ich zahle jetzt "freiwillig" 125 Euro monatlich. Klar das wird jetzt so ausgelegt, wenn er das zahlen kann denn kann er auch mehr zahlen.
Finde ich wirklich geil, das hat man davon wenn man koorparationsbereit ist.

KM wohnt natürlich für 500 Euro monatlich kauft sich an der Tankstelle vier Dosen Softdrink für 6 Euro und überlegt nächstes WE fuer 110 Euro Eintritt aufs Konzert zu fahren.

Ich finde da stimmen die Realationen einfach nicht.

gruss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2008 20:21
 Uli
(@Uli)

Ich wohne z.B. in einem Gartenhaus ohne Klo auf 16 qm.
Das habe ich auch der Beistandsschaft mitgeteilt.

Hallo Magnet,

das wird für das Amt wenig glaubhaft sein, weil derartiges Wohnen baurechtlich nicht zulässig ist!

KM wohnt natürlich für 500 Euro monatlich kauft sich an der Tankstelle vier Dosen Softdrink für 6 Euro und überlegt nächstes WE fuer 110 Euro Eintritt aufs Konzert zu fahren.

Ich finde da stimmen die Realationen einfach nicht.

Du machst den Fehler, den viele hier machen: Wie Deine Ex lebt, interessiert nicht die Bohne und geht Dich auch nix an. Die Kids haben einen eigenen Anspruch gegen Dich und das Amt versucht, diesen gegen Dich durchzusetzen. Im Zweifel wirst Du mit einer Klage rechnen müssen.

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2008 20:51
(@magnet)
Schon was gesagt Registriert

Hi Uli

Ich habe auch an das JA "zur Zeit" wohne ich im Gartenhaus, denn koennen sie mir keinen Strick drauss drehen.
Ja hab ich schon gemerkt, um Moral oder was fair ist, geht es bei der ganzen Geschichte eh nicht.

gruss

M...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2008 20:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sag mal wohin schickt das JA dir deine Schreiben? Und ist denn nun die Vaterschaft nun endlich festgestellt?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2008 21:10
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Magnet,

Ich wohne z.B. in einem Gartenhaus ohne Klo auf 16 qm.

nun, in einem Gartenhaus wohnen ja nicht allzu viele Leute in Deutschland.

Es gab hier aber schon mal einen User, der in einem Gartenhaus (oder einer Laube) wohnte und dessen Fall ziemlich identisch mit deinem ist (<<--HIER-->>).

Noch Fragen?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2008 22:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

wohne ich im Gartenhaus

Na, >Schreibsel<, Stromausfall im Gartenhaus?

Ich halte es für angemessen, dein Schreibverbot aufrecht zu erhalten (>Gründe<).

Die User haben besseres zu tun - das Team wird jedwede Äußerung von dir löschen!

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2008 22:41