Beistandschaft nerv...
 
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Beistandschaft nervt nur noch

 
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

mittlerweile konnte ich einiges mit meiner Exfrau klären, zumindest was das finanzielle angeht.  :thumbup:

Jetzt stresst aber immer und immer wieder die Beistandschaft.
Die wollen immer wieder auf's neue Gehaltsabrechnungen (3 mal in 1 Jahr) von mir und immer wieder, lt. deren Aussage, besteht der Verdacht ich hätte eine neue Arbeitsstelle oder ich würde mehr verdienen.

Beides trifft nicht zu!  :thumbdown:

Jetzt wollen die von mir wissen, warum ich einen Steuerfreibetrag eintragen lassen habe, weil das geprüft werden muss, also wollen die ALLE Unterlagen vom Finanzamt und eine Erklärung von mir!
Der Freibetrag macht 20-30,-/Monat aus, auf's Jahr rechnet sich das +- 0,-

Nächster Punkt, ob meine Ehefrau arbeitet, wenn ja wollen die ebenfalls die Unterlagen haben. Meine Frau hat einen Minijob, aber der Vater meiner Stiefkinder zahlt keinen Unterhalt bzw. viel zu wenig.
Sie benötigt das Geld für Ihre Kinder, aber anscheinend will die Besitandschaft das so nicht akzeptieren und meine Frau aus der Unterhaltspflicht rausnehmen, damit ich mehr Unterhalt an meine Kinder zahlen muss.  😡

Das nächste ist der Unterhaltsrückstand den ich momentan bin 20,-/Monat abstottere, hier wollen die auch mehr von mir haben, was ich aber nicht kann.

Das stresst mich schon etwas rein, weil das für mich immer ein riesiger Aufwand ist, die Unterlagen rauszusuchen, zu kopieren und zur Post zu bringen. Ich komme immer recht spät nach Hause und habe eine 6 Tage Woche, den Sonntag will ich eigentlich anders verbringen.

Was kann ich tun, damit das endlich mal ruhiger wird?

Gruß und danke  🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2017 18:07
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Falls Du Dich mit Deiner Ex-Frau einigen konntest und Ihr jetzt miteinander reden könnt, würde ich sie bitten, die Beistandschaft zu beenden.

Falls die Ex-Frau das nicht will, würde ich einen kurzen Brief an die Beistandschaft schreiben, auf welcher Rechtsgrundlage sie 3 mal in einem Jahr neue Gehaltsabrechnungen verlangen. Normalerweise können alle zwei Jahre die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate plus der Steuerbescheid verlangt werden.

Deine Ehefrau sollte schleunigst eine Beistandschaft einrichten und für ihre Kinder den angemessenen Unterhalt verlangen.
VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2017 19:07
(@susi64)
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Hallo,

Dein Problem ist der Unterhaltsrückstand und der Mangelfall. Im Mangelfall wird Deine Frau nicht berücksichtigt und ihr Kind auch nicht. Da sie aber zu wenig verdient, kann man Dir keine Haushaltsersparnis anrechnen.

Ansonsten hilft nur nicht immer alles machen, was sie wollen. Letzlich müssen sie Dich verklagen, wenn sie mehr wollen. Wenn aber sowieso alles in Ordnung ist, dann bringt das nichts und sie werden sich schon überlegen ob sie klagen.

Zu prüfen wäre, ob Du Deine Einkommenssituation verbessern kannst, aber mehr als 48 Stunden pro Woche musst Du nicht arbeiten und wenn dann das Geld nicht reicht, dann ist dem eben so.
"Zur Sicherstellung des Mindestunterhalts ist der Unterhaltspflichtige grundsätzlich verpflichtet, neben seinem Hauptberuf noch eine Nebentätigkeit auszuüben (BGH XII ZB 111/13). Falls er allerdings bereits im Hauptberuf 40 Stunden pro Woche arbeitet, kann ihm eine zusätzliche Nebentätigkeit nur ausnahmsweise zugemutet werden (OLG Hamm, FamFR 2013,132). Es kann aber maximal eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden verlangt werden." (<a href="http://www.scheidung-online.de/unterhalt/selbstbehalt/verschaerfte-einkommenspruefung/index.php>Quelle</a>)"

Damit kannst Du auch versuchen das JA davon abzuhalten 3 mal im Jahr nachzufragen, aber jährliche Abfragen wirst Du nicht verhindern können.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2017 19:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Du solltest zw. der Beistandschaft und der UVK unterscheiden. Beide haben einen eigenständigen Auskunftsanspruch, der sich auch noch unterscheidet.

Bei der Beistandschaft sollte es einfach sein. Wenn diese außerhalb des 2-jährigen Turnus anfragt mit der Annahme, dass sich bei Dir etwas Grundlegendes an der Einkommenssituation geändert habe, so antwortest mit einem Zweizeiler und sagst dabei: Nein, es hat sich nichts geändert. Speichere dieses Schreiben ab und drucke es bei Bedarf aus. Keine Unterlagen, keine Auskunft, keine sonstige Mitteilung.

Bzgl. der UVK kann ich nichts zu sagen. Allerdings dürfte ein Auskunftsschreiben mit identischer Begründung wie oben auch die gleiche Antwort von Dir bekommen dürfen wie die Beistandschaft.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2017 10:39
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo,

und danke an ALLE für die Antworten.  :thumbup:

Meine Frau hat die Beistandschaft mit involviert. Das Problem ist, das der Vater meiner Stiefkinder nur 1300,- Netto verdient und davon nicht viel für die Kinder übrig bleibt.
Das paradoxe an der ganzen Sache ist, das die Beistandschaft von ihm, ihn sogar voll unterstützt und uns vorschlägt, auf den Unterhalt zu verzichten, das muss man sich mal geben  😡

Die Beistandschaft meiner Kinder ist da ganz anders, die verlangen und verlangen, bis es nicht mehr geht!
Den Unterhalt an meine Kinder, zahle ich seit 08/2013 regelmäßig und pünktlich, die Ratenzahlungen habe ich, nach Absprache mit der Beistandschaft, seit 3 Monaten wieder aufgenommen.

Meine Exfrau will die Beistandschaft nicht aufheben, das hat sie mir schon gesagt.

Mir geht es nur darum, das ich endlich etwas Ruhe in mein Leben bekomme will. Wenn ich alle 2 Jahre Unterlagen einreichen muss ist das völlig ok für mich.
Nur diese ganzen Erklärungen und kopiererei, gehen mir gehörig auf die Nerven.

Man(n) wird einfach nervös wenn wieder graue Briefe von der Beistandschaft im BK liegen, oder wenn in die Arbeitsstelle gelbe Umschläge zugestellt werden.

Gruß und Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2017 11:39
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo nochmals,

gestern habe ich mit meiner Exfrau geschrieben, die mir wieder eine Ankündigung zu weiteren Prüfungen prophezeit hat.

Es soll jetzt wie gesagt, meine Frau geprüft werden.

Das kann doch echt nicht mehr normal sein!?  😡

Wenn das wirklich der Fall sein soll, werde ich meine Anwältin konsultieren.

Was haltet ihr davon :question:

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2017 17:10
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Moin

Du solltest zw. der Beistandschaft und der UVK unterscheiden. Beide haben einen eigenständigen Auskunftsanspruch, der sich auch noch unterscheidet.

Bei der Beistandschaft sollte es einfach sein. Wenn diese außerhalb des 2-jährigen Turnus anfragt mit der Annahme, dass sich bei Dir etwas Grundlegendes an der Einkommenssituation geändert habe, so antwortest mit einem Zweizeiler und sagst dabei: Nein, es hat sich nichts geändert. Speichere dieses Schreiben ab und drucke es bei Bedarf aus. Keine Unterlagen, keine Auskunft, keine sonstige Mitteilung.

Bzgl. der UVK kann ich nichts zu sagen. Allerdings dürfte ein Auskunftsschreiben mit identischer Begründung wie oben auch die gleiche Antwort von Dir bekommen dürfen wie die Beistandschaft.

Gruss oldie

Hier in dieser Nachricht sind Vorschläge, welche Du unbedingt befolgen solltest.

Warum diskutierst Du noch über Finanzielles mit der Ex ? Es gibt eine Beistandschaft und aus. Gehe doch nicht auf dieses Gerede ein.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2017 17:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes musst Du trennen, was Dich betrifft und was nicht.

Als erstes bist Du Deinen Kindern zu Unterhalt verpflichtet, wenn Dein Einkommen für den Mindestunterhalt nicht reicht, dann ist es ein Mangelfall.
Beim Mangelfall kann der Selbstbehalt gekürzt werden, wenn Du mit jemandem zusammenlebst, das nennt sich Haushaltsersparnis. Diese kann es aber nur angerechnet werden, wenn Deine Frau sich selbst unterhalten kann. Bei einem Minijob ist das nicht gegeben.

Wenn ihr die Unterlagen nicht an die Beistandschaft herausgebt, dann wird sie davon ausgehen, dass genügend Geld da ist und Dir die Haushaltsersparnis anrechnen.

Es geht also nicht darum, dass Deine Frau überprüft wird sondern ob Du Deiner Frau unterhaltspflichtig bist oder sie Dich mit unterhalten kann.

Du kannst gerne Deine Anwältin fragen, nur wird dabei auch nichts anderes herauskommen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2017 18:20
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo und danke für die Antworten.

Also ich habe die 3er LstK, da kann man doch eigentlich von ausgehen, das der Partner sich nicht selbst unterhalten kann, weil sonst hätte man doch eher die 4er.
Laut der Beistandschaft, wäre meine Frau durch den Minijob nicht mehr unterhaltsberechtigt und würde somit aus den Berechnungen rausgenommen werden.

Mir kommt das bei den Ämtern immer so vor, als würden die sich das alles hinbiegen, wie sie es gerade brauchen.

Auf der anderen Seite rechnen die mir einen Teil des Unterhaltes, der Stiefkinder mit an, dies gehört zum Lebensunterhalt, also Miete, Strom etc.
Wenn der Unterhalt wegfällt, dann habe ich Pech und plötzlich soll ich noch mehr zahlen, weil ja meine Frau einen Minijob hat und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Das ist doch paradox.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2017 12:51
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tarek,

die Diskussion hattest Du letztes Jahr schon einmal (<hier>).

Was ist denn seinerzeit raus gekommen ?

Geht es wieder um die Forderung 110% anstatt 105% ?

Neben der Herabstufung wegen Anzahl der Berechtigten kommt unter Umständen auch die Begrenzung durch den Bedarfskontrollbetrag in Betracht.

Wenn Dich die wiederkehrende Diskussion annervt, gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten zur Beendigung:
1. Forderungen akzeptieren
2. Forderungen nicht akzeptieren

Ob das JA wegen einer Stufe (ohne Erfolgsgewissheit, denn die Nicht-Zählung Deiner Frau ist kein Selbstläufer) vor Gericht ziehen möchte, dann sollen sie es halt tun.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2017 10:07




(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo United,

und wieder einen neuen Nachweis, langsam kotzt es mich echt an. Diesmal Fahrtkosten.

Damals habe ich alle Unterlagen eingereicht, in der Zwischenzeit noch so einiges. Es reicht irgendwie nie aus, da will jeder Cent aus einem ausgequetscht werden. :gunman:

Ich habe der Beistandschaft eine Frist bis zum 28.06. gestellt, mir eine finale Liste aller Nachweise zukommen zu lassen, danach sehe ich mich nicht mehr gezwungen.

Mit meiner Anwältin werde ich heute auch telefonieren, das geht so nicht mehr weiter. Die machen mit einem was die wollen, da kommt man sich vor wie bei einem Bewährungshelfer. :knockout:

Gruß
Distance

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2017 12:12
(@distance)
Rege dabei Registriert

Dieses Jahr habe ich der Beistandschaft 36 Emails geschrieben inkl. zig Unterlagen  :yltype:

Zudem kommen noch die ganzen Anträge und Auskünfte per Post.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2017 12:35
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin d.

Ich kann Deine emotionale Genervtheit bei dem Thema verstehen. Zumal es für Dich nichts zu gewinnen gibt, offensichtlich nicht einmal Ruhe im Karton. Du kannst eigentlich nur verlieren, nämlich mehr oder noch mehr Barunterhalt. Das macht naturgemäß keinen Spaß!  😡

Aber: Ich habe aus Deinen Schilderungen das Gefühl, dass Du Dich über die falschen Sachen aufregst (und das ist nicht gesund!).

Zunächst: Die Beistandsschaft hat als Aufgabe das Kind zu vertreten. Und damit den "richtig" berechneten, auskömmlichen und letztlich maximalen KU für das Kind einzutreiben. Der Vorteil der Beistandsschaft ist, dass Du Dich nicht mit einer emotional verhafteten KM rumschlagen musst. Also sei auch Du möglichst unemotional und betrachte die Aufgabe der Beistandschaft als notwendiges Übel. Der Nachteil der Beistandschaft ist, dass diese keine Kompromisse um des lieben Friedens willen schließen kann. Das wäre mit einer unemotionalen direkten KM-KV Kommunikation theoretisch möglich  - aber meist eben auch nur theoretisch.

Desweiteren: ja, es ist vielleicht ärgerlich, dass die Beistandschaft kleckerweise mit Infoanforderungen und "neuen Ideen" um die Ecke kommt und Du deshalb x-fache Emails schreiben musstest. Nicht jede(r) beherrscht ihren Job eben gut. Aber darüber sich aufzuregen, finale Fristen zu setzen, die dann nicht eingehalten werden und sich wieder aufzuregen, bringt Dir nichts. Am Ende guckt jmd. ins Gesetz und da steht, was Du liefern musst und dann fragt keiner mehr, ob die Beistandschaft hätte stringenter arbeiten können. Wenn Dich das vom Doing her belastet, dann musst auch Du es "outsourcen" und einem Anwalt übergeben - mit dem Nachteil, dass dieser im Gegensatz zur Beistandschaft eben nicht für lau arbeitet. Oder es einfach stoisch ertragen.

Worauf Du allerdings achten solltest, gerade wenn die Beistandschaft ihren Job offensichtlich nicht wirklich beherrscht, ist, dass Du nur solche Informationen, lieferst, auf die ein Anspruch besteht. Und auch nur sooft und in einem Rhythmus, der eingefordert werden kann. Was gerechtfertigt ist und was nicht, darum musst Du Dich selbst kümmern (zB hier bei vs), Du darfst nicht erwarten, dass die Beistandschaft das Rat nicht überdreht.

Soweit mein Wort zum Mittwoch, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2017 14:32
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Damals habe ich alle Unterlagen eingereicht, in der Zwischenzeit noch so einiges. Es reicht irgendwie nie aus, da will jeder Cent aus einem ausgequetscht werden. :gunman:

Das aber nur, weil sie merken, dass Du drauf anspringst.

Nur mal als Beispiel ...
Meine KM haben sie angeschrieben, die hat es nicht einmal als Notwendig erachtet zu antworten und die Beistandschaft hat es akzeptiert und mir in einem Telefonat es als "Lebensrisiko der Kinder" verkauft. Um die Sache dann rund zu machen, hat die Beistandschaft der KM ein Schreiben geschickt, in deren nicht Leistungsfähigkeit festgestellt wurde und sie an ihre Bewerbungsbemühungen erinnert wurde. Das wars.

Also vielleicht einfach mal nichts machen! Ist scheinbar auch nicht schlimmer 😉

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2017 16:25
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

danke für die Antworten.

Gestern hatte ich noch ein Telefonat mit der Beistandschaft und Sie hat mir versprochen das jetzt erstmal Ruhe sein wird. Es liegt jetzt praktisch nur noch an dem Steuerbescheid, das konnte ich aber mit der Sachbearbeiterin klären.
Die ganzen Prüfungen hatte ich, lt. Aussage der Sachbearbeiterin, meiner Exfrau zu verdanken, die irgendwelche Behauptungen in den Raum gestellt hatte. Daraufhin wurde wieder geprüft!

@TotoHH:  In Bayern ist es etwas anders, als z.B. in NRW, da hat man unter Umständen, zu der Beistandschaft, noch die KM an der Backe, so wie ich es hatte. Das ist dann ganz übel.

Wenn ich 5000,- verdienen würde, dann wäre ich der letzte, der seinen Kindern nicht mehr zahlen würde, ganz ehrlich. Es ist aber so, das wir selbst kaum über die Runden kommen und jeder Cent praktisch zählt.

Hoffe das es jetzt endlich entspannter wird  :knockout:

Danke und liebe Grüße  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2017 12:23
(@inselreif)
Moderator

In Bayern ist es etwas anders, als z.B. in NRW, da hat man unter Umständen, zu der Beistandschaft, noch die KM an der Backe, so wie ich es hatte.

Die Rechtslage in Bayern ist keine andere als in jedem anderen Bundesland.

Ich habe der Beistandschaft eine Frist bis zum 28.06. gestellt, mir eine finale Liste aller Nachweise zukommen zu lassen, danach sehe ich mich nicht mehr gezwungen.

Falsch. Du setzt der Beistandschaft gar keine Fristen. Du doch nichts von denen. Die wollen etwas. Du reichst denen einmal alles auf einem Haufen ein - vollständig und abgeschlossen. Damit hast Du Deine Pflicht erfüllt, die sollen rechnen, fordern und ggf. klagen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2017 08:31
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo Inselreif,

das stimmt nicht ganz. In NRW gehen alle Rückstände automatisch auf die Beistandschaft über, d.h. man muss sich nur mit der Beistandschaft auseinander setzen.
In Bayern geht ein Teil auf die KM über, ist wohl die Differenz zum Vorschuss, d.h. sie muss klagen, oder bleibt darauf sitzen.

Das wußte meine Anwältin auch nicht und war hier etwas verwirrt.

Deshalb habe ich ständig von 2 Seiten den Gerichtsvollzieher in der Arbeit gehabt.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2017 12:52
(@inselreif)
Moderator

Wenn eine Beistandschaft besteht, vertritt diese die Interessen des Kindes, egal ob in Bayern oder NRW.
Ich vermute, Du verwürfelst hier Beistandschaft und Unterhaltsvorschusskasse. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2017 18:47