Hallo zusammen,
meine Ex hat mit meinem Unterhalt Netto glatt 1700€.
Sie hat mir jetzt gesagt, dass sie den Anwalt nicht bezahlen muss. (ich glaube das hieß Prozesskostenhilfe)
Wir betreuen unseren Sohn jeweils hälftig in echten Wechselmodell.
Ich habe 2.500€ netto, zahle 700€ Unterhalt, habe aber noch 150€ mehr Mietkosten.
Bekomme ich den Anwalt dann auch bezahlt?
...oder muss man die Prozesskostenhilfe nachher in Raten zurück zahlen?
Vielen Dank!
Hallo,
Prozesskostenhilfe heißt in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe. Ob die PKH/VKH zurückgezahlt werden muss, hängt davon ab wie Deine Situation jetzt ist und kann noch 4 Jahre nach Beendigung des Verfahrens geprüft werden. Sprich: Wirst Du plötzlich reich oder verdienst Du mehr kann es sein, dass Du doch noch zahlen musst.
<a href="https://www.justiz.nrw.de/WebPortal/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php>Hier</a>" gibt es Übersicht zu Dingen, die mit der PKH zu tun haben, insbesondere wird auch auf die <a href="https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/herunterladen/der/datei/prozesskostenhilfe-pdf/von/beratungs-und-prozesskostenhilfe/vom/staatskanzlei/2>PKH</a>" konkret eingegangen.
Ein <a href="http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/reform-der-prozesskostenhilfe-kampf-ums-recht/9386804.html>" allgemeiner Artikel</a> zur PKH/VKH der sich insbesondere mit der Rückzahlung beschäftigt.
VG Susi