Hallo,
da meine Exfreundin nun bzgl. Unterhalt und Umgangsrecht einen Anwalt eingeschaltet hat, wird mir nichts anderes übrig bleiben, als mir auch einen Anwalt zu suchen.
Ich befinde mich in einer Geschäftsinsolvenz und habe dementsprechend leider nicht die finanziellen Möglichkeiten einen Anwalt zu bezahlen.
Nun meine eigentliche Frage: kann ich mir einen Anwalt suchen und mit ihm zusammen den ganzen Papierkram machen oder muss ich vorher zum
Amtsgericht und mir das ganze bewilligen lassen?
Über schnelle Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.
LG RatlosPapa
Du musst nicht zuerst zum Gericht.
Du kannst auch gleich zum Anwalt und den bitten, den VKH-Antrag zu erstellen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
wenn du gleich zum Anwalt gehst, kann es aber passieren, dass du eine Gebühr für die Erstberatung zahlst.
Das sollten 90-120 Euro sein. Manche verlangen aber mehr. Das kann man telefonisch vorher erfragen.
Gruß,
Okina
Hi,
wenn Du gleich zum Anwalt geht, kommt es für die Abrechnung alleine auf den Auftrag an.
Wenn Du darauf bestehst, ihn nur im Rahmen von Beratungshilfe oder VKH zu mandatieren, zahlst Du die dafür vorgesehenen Gebühren und sonst nichts.
-> 10,- Beratungshilfegebühr, die erlassen werden kann (es kann natürlich sein, dass der Anwalt mit der Beratung/Vertretung wartet, bis der Beratungshilfeschein ausgestellt ist)
-> 1,0-Gebühr für den VKH-Antrag (wenn das gerichtliche Verfahren schon läuft)
Die Frage ist allerdings, welchen Stand die Sache überhaupt hat und ob Du unbedingt jetzt schon zum Anwalt rennen musst.
Gruss von der Insel
Habe vorhin beim JA angerufen, welche auch Post von dem Anwalt meiner Ex bekommen haben.
Bzgl. des Unterhalts wird sich eine Mitarbeiterin des JA noch bei mir zurück melden.
Meine Ex fordert eine Titulierung von 100% obwohl ich mich in der Insolvenz befinde und gerade mal 650€ netto verdiene. Sie bekommt UV vom JA.
Bzgl. des Umgangsrecht will das JA für Januar einen neuen Termin für ein Gespräch vereinbaren. Da meine Ex aber im Januar nicht auf einmal anderer Meinung ist, möchte ich das jetzt im gleichen Zug gerichtlich festlegen lassen. Es war übers JA vereinbart, das meine Tochter ab Januar aufgrund der Entfernung jedes zweite WE bei mir und meiner Freundin übernachten darf - dass will sie auf keinen Fall mehr, bevor die Kleine 3 Jahre alt ist.
Werde nachher bei einem Anwalt anrufen und fragen, ob er bereit ist mich zu unterstützen.
Muss dieser Anwalt zwingend aus meinem Wohnort kommen?
LG RatlosPapa
Hi RP,
in der Umgangssache gehst Du also direkt zum Anwalt, der einen VKH-Antrag stellt. Am Besten einen, der am Ort des zuständigen Gerichts (also das Amtsgericht, das für den Wohnort Deines Kindes zuständig ist) sitzt. Andere Anwälte sind zwar auch möglich, allerdings wirst Du sehr wahrscheinlich deren Reisekosten selbst bezahlen müssen.
Wenn der Anwalt den VKH-Antrag stellt, kostet Dich das rein theoretisch 248,71. In der Regel wird der Anwalt das Geld aber erst mal nicht verlangen, erst wenn die VKH abgewiesen werden sollte, was bei einer Umgangssache unwahrscheinlich ist.
Was den Unterhalt betrifft, brauchst Du derzeit keinen Anwalt. Wozu? Auskunft kannst Du auch eigenständig erteilen und mehr ist derzeit doch gar nicht spruchreif. Im Zweifelsfall eröffnest Du einen neuen Faden unter "Unterhaltsrecht".
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
das wusste ich z.B nicht, dass der Anwalt am besten seinen Sitz in der Stadt des Kindes haben sollte. Glücklicherweise habe ich mir einen ausgesucht, der für den Kreis Paderborn zuständig ist - aber nur aufgrund von guten Erfahrungen.
Habe dem Anwalt nun alle Unterlagen per Mail zukommen lassen und werde morgen beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen, den Rest wird der Anwalt übernehmen.
Bzgl. des Unterhalts schreibt der gegnerische Anwalt aber ziemlich viele Anforderungen, die meiner Meinung nach gar nicht zulässig sind - z.B Lohnabrechnungen von 2009. Geht ihn doch nichts an, was ich vor der Geburt meiner Tochter
verdient habe, oder sehe ich das falsch? Genauso wie ich den Titel von 100% unterschreiben soll - man kann es ja mal versuchen.
Da ich mich auf diesem Gebiet leider zu wenig auskenne, werde ich auch diese Sachen meinem Anwalt in die Hände geben.
LG RatlosPapa
Hi RP,
das hört sich doch gut an.
Grundsätzlich kann der Unterhaltsberechtigte nur die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate fordern und es gibt nur wenige andere Einkünfte, die auf drei Jahre zurückliegend beauskunftet werden. Details kannst Du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG, der Trennungs-FAQ oder über die Suchfunktion hier ermitteln. Da Du bislang selbständig warst, müsste man allerdings mehr Details kennen (bitte neues Thema unter Unterhaltsrecht).
Gruss von der Insel
Moin,
Bzgl. des Unterhalts schreibt der gegnerische Anwalt aber ziemlich viele Anforderungen, die meiner Meinung nach gar nicht zulässig sind - z.B Lohnabrechnungen von 2009. Geht ihn doch nichts an, was ich vor der Geburt meiner Tochter
verdient habe, oder sehe ich das falsch? Genauso wie ich den Titel von 100% unterschreiben soll - man kann es ja mal versuchen.
bei Selbständigen können aufgrund des schwankenden Einkommens Einkommensbelege für die vergangenen 36 Monate verlangt werden, aus denen dann ein Monatsdurchschnitt errechnet wird. Eine Insolvenz schützt hier höchstens bedingt, da der Unterhaltspflichtige alles in seiner Macht stehende tun muss, um wenigstens den Mindestunterhalt (das sind die 100 Prozent) zu erwirtschaften; ggf. auch in Form einer Angestelltentätigkeit und/oder eines Nebenjobs. Ansonsten können Gerichte auch eine Absenkung des Selbstbehalts oder fiktives Einkommen beschliessen. Der Gegenanwalt handelt also offenbar durchaus stringent.
Die Möglichkeit, sich mit verschränkten Armen zurückzulehnen und zu sagen "ich kann nicht zahlen, weil ich eine Inso am Laufen habe" besteht also nicht wirklich.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
bei Selbständigen können aufgrund des schwankenden Einkommens Einkommensbelege für die vergangenen 36 Monate verlangt werden, aus denen dann ein Monatsdurchschnitt errechnet wird. Eine Insolvenz schützt hier höchstens bedingt, da der Unterhaltspflichtige alles in seiner Macht stehende tun muss, um wenigstens den Mindestunterhalt (das sind die 100 Prozent) zu erwirtschaften; ggf. auch in Form einer Angestelltentätigkeit und/oder eines Nebenjobs. Ansonsten können Gerichte auch eine Absenkung des Selbstbehalts oder fiktives Einkommen beschliessen. Der Gegenanwalt handelt also offenbar durchaus stringent.Die Möglichkeit, sich mit verschränkten Armen zurückzulehnen und zu sagen "ich kann nicht zahlen, weil ich eine Inso am Laufen habe" besteht also nicht wirklich.
Grüssles
Martin
Ich bin seit 01.05.2012 Angestellter mit einer 35h/Woche. Vorher war ich auch in einer Festanstellung und habe nebenbei eine Selbstständigkeit aufgebaut - deswegen die Insolvenz.
Der Selbstbehalt aufgrund der Insolvenz ist z. Zt bei 700€. Davon kann ich gerade einmal meine Miete und Lebensmittel bezahlen.
Ich will für meine Tocher sorgen. Bislang habe ich der KM immer Geld gegeben sobald ich etwas übrig hatte. Das wird mir warscheinlich jetzt noch nicht einmal angerecht, weil es
dafür keine Belege gibt. Hinterher ist man immer schlauer.
Zurücklehnen tue ich mich bestimmt nicht. Ich habe nur leider keine Ausbildung abgeschlossen, weshalb es schwierig werden wird, einen besser bezahlten Job zu bekommen.