Beschwerde / Kritik...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Beschwerde / Kritik zur Vorgehensweise des Gerichts

 
(@hamburgervater)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Leidesgenossen,

wie so viele von Euch musste auch ich erfahren, dass es es nach der Trennung einem liebenden Vater durch die deutsche Rechtsprechung und der zuständigen Richter fast unmöglich gemacht wird entgegen den Wünschen der Mutter, das eigene Kind zu sich zu holen, einen angemessenen Umgang zu erwirken oder schlicht weg die beste Lösung für das Kind zu etablieren.

Ich habe mich, nach Absprache mit meinen Anwälten, dazu entschlossen eine Beschwerde bzw. eine Kritik an das zuständige Gericht einzureichen. In diesem Schreiben kritisiere ich das Vorgehen des Gerichts sowie des zuständigen Richters in meinem individuellen Fall. Ich habe aus meiner Sichtweise geschrieben aber dennoch versucht objektiv den Sachverhalt darzulegen. (Ich habe mein Schreiben unten angefügt)

Das Ziel meines Schreibens soll sein, das das Gericht wie auch der Richter ohne Umwege eine direkte Resonanz auf das eigene Vorgehen erhält.
Meine vielleicht naive Hoffnung besteht darin, in den Richtern vor Ort durch die Resonanz auf die eigenen und bekannten Gerichtsverfahren ein Umdenken im eigenen Vorgehen herbei zu führen. Vielleicht hilft es anderen Vätern den Weg zu ebnen.

Ich möchte hier eine Diskussion ins Leben rufen?

- Was ist Eure Meinung zu einer solchen Beschwerde/ Kritik?
- Kann dieses Vorgehen den Richtern helfen mit eingefahrenen Vorgehensweisen oder vorgefertigten Meinungen zu brechen?
- Kann es ein weiterer Baustein zum Umdenken in deutschen Gerichten sein wenn es viele solcher Beschwerden/ Kritiken gibt?
- Habt Ihr euch auch beschwert oder was habt Ihr unternommen?
- Ergibt ein Sammelwerk von Beschwerden und oder Kritiken von verschiedenen individuellen Fällen einen Sinn?

Ich würde mich über Eure Meinung freuen.

Lieben Gruß
HamburgerVater

Mein Schreiben:
#################################################################################################

 

   


Beschwerde zur Vorgehensweise des Gerichts

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beziehe mich auf das Verfahren zur Regelung des Umgangsrechtes „AZ: XXX X XXX/XX“ von XX.XX.2014 sowie auf die Verfahren zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht „AZ: XXX X XXX/XX“ von XX.XX.2013 und „AZ: XXX X X/XX“ vom XX.XX.2014.

Ich möchte durch mein offenes Schreiben meinen Unmut über die Vorgehensweise des Gerichts bei den oben genannten Verfahren zum Ausdruck bringen.

Weiterhin möchte ich mit diesem Schreiben dem Gericht die Möglichkeit geben, die Angelegenheit aus den Augen eines liebenden und zugleich tief enttäuschten Vaters zu betrachten. Vielleicht schaffe ich es, durch meine geschriebenen Worte das Gericht zu animieren, über die offensichtlich üblichen Vorgehensweisen nachzudenken.

Als liebender und verantwortungsvoller Vater vertrat ich die Ansicht, dass vor Gericht das Wohl des Kindes im Vordergrund steht. Ich war überzeugt, dass durch das Gericht stets die beste Lösung für das Kind angestrebt wird.

Ich vertrat die Meinung,  dass die Aufgabe des Gerichts darin bestehe, Streitigkeiten im Sinne des Kindes zu vermeiden, wie auch, eine Lösung zu schaffen, in der der gemeinsame Verbleib beider Eltern in Hamburg ermöglicht wird um dem Kind einen Aufenthalt in der Nähe beider Eltern zu ermöglichen.

Leider wurde ich in meiner Ansicht und in meiner Überzeugung durch die oben genannten Verfahren eines besseren belehrt.

Ich musste zu meiner tiefen Enttäuschung beobachten, dass das Gericht das Wohl des Kindes nicht wie erwartet in den Vordergrund stellt.

Ich musste erfahren, dass Entscheidungen und Vereinbarungen aus vorherigen Verhandlungen schlicht weg ignoriert wurden und Wege, die eingeschlagen wurden, ohne ein Hinterfragen in andere Richtungen gelenkt wurden.
Zu meiner Enttäuschung musste ich erleben, wie die Wünsche der Kindsmutter in den Vordergrund gestellt wurden, nicht aber die Rechte des Kindes und schon gar nicht die Rechte des Vaters.

Die Rechte des Kindes sowie die Rechte des Vaters wurden schlich ignoriert.

Die Wünsche des Vaters, nämlich dem Sohn die Möglichkeit zu geben, von beiden Elternteilen zu gleichen Maßen erzogen zu werden, wurden nicht berücksichtigt.

In dem hier vorliegenden Fall nahm die Kindsmutter im Laufe des Verfahrens vom XX.XX von Ihrer Umzugsplanung nach NRW Abstand.

Entgegen dieser Aussage wurden im Verfahren vom XX.XX allerdings die Vorbereitungen für einen Umzug der Kindsmutter samt des gemeinsamen Sohnes durch die Richterin unterstützt ohne hierbei die Aussage aus dem vorherigen Gerichtsverfahren zu berücksichtigen oder zu hinterfragen.

Im Vorfeld wie auch im Verfahren vom XX.XX wurde seitens des Gerichts nicht der Versuch unternommen im Sinne des Kindes einen gemeinsamen Verbleib beider Eltern in Hamburg und somit einen Aufenthalt in der Nähe beider Eltern zu ermöglichen.

Die Mutter verfolgt ganz offensichtlich das Ziel, den Kontakt zwischen Kind und Vater zu minimieren und zu erschweren. Anders ist es nicht zu erklären, das seitens der Kindesmutter fadenscheinige Gründe für den Umzug angeführt wurden, die allerdings allesamt wiederlegt werden konnten.
Dieses Vorgehen seitens der Kindsmutter wurde von der zuständigen Richterin nicht hinterfragt und nicht verhindert.

Ich musste feststellen, das die Kindesmutter vor Gericht tun und lassen kann, was sie möchte.

Mir wiederum wurde die Pistole auf die Brust gesetzt und ich wurde zu einem Vergleich genötigt um meine Rechte zu erhalten, da ansonsten laut  der Aussage der Richterin das Aufenthaltsbestimmungsrecht an die Kindsmutter übertragen werde.

Im Laufe der verschiedenen Verfahren habe ich mehrfach angeführt, das es durch meine Angebote an die Kindsmutter und meiner Möglichkeiten der Kindesbetreuung ohne Probleme ermöglicht wird, unser Kind in Hamburg gemeinsam zu erziehen. Seitens des Verfahrensbeistandes für meinen Sohn sowie des Mitarbeiters des Jugendamtes wurde eine solche Lösung grundliegend als die Beste bestätigt. Seitens der Richterin wurde eine solche Lösung allerdings nicht in Betracht gezogen.

Offensichtlich herrscht vor Gericht die Meinung, das ein Kind ohne Wenn und Aber zur Mutter gehört und diese auch über das Wohl des Kindes einseitig entscheiden kann.

Für meinen Sohn erachte ich den Umstand für ganz besonders schlimm, das es anscheinend keine Rolle für das Gericht spielt, das mein Sohn seit seiner Geburt an einem ausgeglichenen Umgang durch beide Elternteile gewöhnt war.

Ebenfalls wurden die dramatischen Auswirkungen unberücksichtigt gelassen, die ein Umzug in dem hier vorliegenden Ausmaße für ein Kind mit sich bringt.

Das Gericht hat nicht den Versuch unternommen eine Entscheidung zu den Gunsten des Kindes herbeigeführt.

Als ein Vater, der sein Kind über alles liebt und einfach für seinen Sohn da sein möchte, sah ich mich einer Institution entgegengestellt, die weder mit den besten Absichten des Vaters wie auch nicht mit den besseren Argumenten dazu zu bewegen war gegen die Wünsche der Mutter und für das Wohl des Kindes zu entscheiden.     

Ich musste somit beobachten, wie das Gericht die Belange der Mutter über die Belange des Kindes stellt.

Die Tatsache fand keine Berücksichtigung, das ich als Vater gezwungen wurde das Jugendamt zu kontaktieren sowie ein Verfahren zur Umgangsregelung zu starten, da die Mutter keinen Umgang zwischen dem gemeinsamen Kind und dem Vater wünschte oder nur sehr reduziert zuließ.

Weiterhin hat das Gericht nicht berücksichtigt, das es der Kindsmutter offensichtlich nicht gelingt, die persönlichen Gefühle mir gegenüber aus dem Spiel zu lassen.

Aus meiner Sicht wird, bedingt durch das Handeln des Gerichts, das gemeinsame Sorgerecht der Eltern zu einer Farce degradiert, da die Rechte des Kindes und des Vaters kein Berücksichtigung finden und somit nicht in eine eventuelle Entscheidung einfließen.

Als verantwortungsvoller Vater würde ich mir eine Instanz wünschen, die den jeweiligen Elternteilen ins Gewissen redet, damit das Wohl des Kindes wieder in den Mittelpunkt rückt.

Ebenfalls würde ich mir wünschen, dass das Kindeswohl über den Belangen der Eltern steht. Diese haben schließlich beide die Verantwortung für die Erziehung des gemeinsamen Kindes zu tragen.

Solange es eine Möglichkeit gibt, die das Umziehen eines der Elternteile nicht zwingend erforderlich machen, sollten diese Möglichkeit zum Wohle des Kindes auch gelebt werden. Dies trifft im Besonderen auf den hier vorliegenden Fall zu.
Leider musste ich erleben, dass der Antrag der Mutter nicht zu den Gunsten des Kindes abgelehnt wurde. 

Als Fazit muss ich festhalten, das es einer Mutter mit Hilfe des deutschen Gerichts leicht gemacht wird dem Vater das eigene Kind zu entreißen. Es spielt keine Rolle ob die Mutter aus persönlich niederem Bewegrund handelt und dabei das Kindeswohl komplett ausser Acht lässt.

Ein Kind, das einen der Elternteile nur in einem vordefinierten Zeitraum sehen darf, ohne die eigenen Wünsche nach Nähe zu jeder Zeit ausleben zu dürfen, leidet unter dem Entzug des entsprechenden Elternteils.

Diese Erfahrung musste ich selber in jungen Jahren zu meinem Leid ertragen. Mit zunehmendem Alter wird dieser Umstand immer schmerzhafter statt leichter, da es alleine schon ausreicht  andere Kinder mit Ihren Eltern zu sehen um die Erinnerungen und das Gefühl des Vermissens präsent zu machen. 

Mit freundlichen Grüßen,
XXX

   

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2014 13:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HV,

to make a long story short: Ein solches Schreiben findet sehr schnell den Weg in den Papierkorb. Bewirken wird es nichts - warum auch? Es hat lediglich ein "Kunde" nicht das bekommen, was er zu bekommen gehofft hat. Das bringt keinen Richter um den Schlaf (denn es passiert in praktisch jedem Gerichtsverfahren), und dass er "schlecht" gearbeitet hätte, wird er sich von einem Amateur wie Dir auch nicht sagen lassen. Mit Laienmeinungen kann man Gerichte (glücklicherweise) nicht beeindrucken.

Was Du möchtest - nämlich dass das Gericht gefälligst Deine Ex zwingen möge, das gut zu finden, was Du bereits als "gut" und "richtig" definiert hast - wird nicht klappen; das ist auch nicht die Aufgabe von Familiengerichten. Und wenn Du mal versuchst, halbwegs objektiv auf Deinen Fall zu schauen, wirst Du vermutlich feststellen, dass das Gericht einfach die Fortschreibung Eurer bisherigen Rollenverteilung beschlossen hat. Auf gut deutsch: Wenn Du hälftig an der Erziehung und Betreuung Eures Kindes beteiligt werden möchtest, wäre es gut gewesen, wenn Dir das nicht erst bei der Trennung eingefallen wäre, sondern Jahre zuvor. Für dieses Versäumnis kann das Gericht aber nichts.

Wenn Du wirklich etwas bewirken und eine Systemveränderung herbeiführen willst, wirst Du nicht umhin kommen, Dich an die gesetzGEBENDEN Institutionen unseres Landes zu wenden. Ein erster Schritt könnte ein Gespräch mit Deinem Bundestagsabgeordneten sein; weitere (auch solche, die richtig Zeit und/oder Geld kosten) würden vermutlich folgen müssen. Gut möglich, das Deine Freizeit auf Jahre grösserenteils dafür draufgeht, gut möglich auch, dass Du überhaupt nichts erreichst - oder erst, wenn Dein Sohn bereits gross ist.

Recht wahrscheinlich ist allerdings, dass Du mit solchen Besserwisser-Briefen von diesem Gericht einen Querulantenstempel bekommst - und den wirst Du dann möglicherweise schmerzhaft spüren, wenn Du dieses Gericht aus einem anderen Grund anrufen möchtest.

Es kann gut sein, sich sowas mal von der Seele zu schreiben - aber hefte das Ding danach irgendwo ab und schicke es um Himmels Willen niemals weg.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2014 15:31
(@hamburgervater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo brille007,

vielen Dank für dein Kommentar.
Für die Objektivität lasse ich dein Schreiben unbeantwortet.

Nur eins musst Du mir erlauben:

Wenn Du hälftig an der Erziehung und Betreuung Eures Kindes beteiligt werden möchtest, wäre es gut gewesen, wenn Dir das nicht erst bei der Trennung eingefallen wäre, sondern Jahre zuvor. Für dieses Versäumnis kann das Gericht aber nichts.

Das ist eine Vermutung von Dir, die nicht den Tatsachen entspricht und hier auch nicht hingehört.  Um deinen Gedanken weiter zu führen ... Das Gericht hat somit eben nicht die Fortschreibung der bisherigen Rollenverteilung [Betreuungssituation] beschlossen. 

Nochmal vielen Dank für deinen Kommentar.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2014 15:47
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Gericht hat somit eben nicht die Fortschreibung der bisherigen Rollenverteilung [Betreuungssituation] beschlossen.

Hi HV,
War dein Kind bis zum Gerichtstermin in deinem Haushalt gemeldet?
Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2014 15:53
(@hamburgervater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Horst,

bis zuletzt war mein Sohn bei mir (der ehemaligen gemeinsamen Wohnung) gemeldet.
Meine Ex (samt Sohn) ist zwischen den einzelnen Gerichtsterminen ausgezogen.
Es bestand immer eine nahezu hälftige Betreuung.

Lieben Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2014 15:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HV,

Nur eins musst Du mir erlauben:Das ist eine Vermutung von Dir, die nicht den Tatsachen entspricht und hier auch nicht hingehört.

Abgesehen davon, dass in einem Internet-Forum nur die Dinge "Tatsachen" sind, die auch als Tatsache beschrieben werden (weshalb ich aus gutem Grund das Wort "vermutlich" benutzt habe): Warum gehört das hier nicht hin? Das Rollenmodell "Papa schafft die Kohlen ran und Muddi geht nicht/stundenweise/Teilzeit arbeiten" ist das in Deutschland überwiegend praktizierte; "Vater und Mutter teilen sich Erwerbs- und Betreuungsarbeit wirklich (!) halbwegs hälftig" dagegen (leider) noch immer die grosse Ausnahme. Meine Annahme war also nicht weit hergeholt. Was davon auf Deinen Fall zutrifft, kannst Du selbst am besten beurteilen. Mach doch einfach mal die Gegenprobe: Wieviele Wochenstunden arbeitest Du und wieviele die Mutter Eures Sohnes? Wenn die Zahl nicht ungefähr gleich ist, gibt es juristisch auch nichts "Hälftiges".

Um deinen Gedanken weiter zu führen ... Das Gericht hat somit eben nicht die Fortschreibung der bisherigen Rollenverteilung [Betreuungssituation] beschlossen.  

nein, 1:1 kann ein Gericht diese ja auch nicht beschliessen, denn das würde bedeuten "Papi und Mami wohnen weiterhin gemeinsam unter einem Dach". Und das funktioniert nicht. Genauso wenig wie das Auseinanderschneiden von Kindern. Allerdings gilt: Wer eine gerichtliche Entscheidung haben will, kriegt auch eine. Nur nicht automatisch die, die er gerne hätte.

Wenn Du hälftige Betreuung mit der Mutter Deines Kindes realisieren willst (egal, ob es diese vor der Trennung schon gab oder nicht), musst Du Dich mit ihr darauf verständigen. Sie per Gerichtsbeschluss dazu zwingen zu wollen geht regelmässig in die Hose, denn das Wechselmodell existiert in der Rechtsprechung gar nicht. Deshalb kann man es so wenig einklagen wie das "Recht auf gutes Wetter" oder "Recht auf Lottogewinn".

Insofern würdest Du mit einem solchen Schreiben nicht das Geringste bewirken - ausser eben, Dich selbst zum Querulanten und Besserwisser zu stempeln.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2014 16:42
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Ex (samt Sohn) ist zwischen den einzelnen Gerichtsterminen ausgezogen.

Wieviele Termine gab es und zu welchen Themen?
Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2014 16:55
(@Brainstormer)

Moin,

Mach doch einfach mal die Gegenprobe: Wieviele Wochenstunden arbeitest Du und wieviele die Mutter Eures Sohnes? Wenn die Zahl nicht ungefähr gleich ist, gibt es juristisch auch nichts "Hälftiges".

Doch, gibt es.

Die Arbeitsbelastung spielt in dieser Betrachtung z. B. eine untergeordnete Rolle, wenn das Kind tagsüber fremdbetreut wird. Das Merkmal Kontinuität können dann beide Elternteile für sich in Anspruch nehmen. Entscheidend ist vielmehr die Frage, wer das Kind bisher aus dem Hort oder dem KiGa abgeholt hat oder wer das Kind im Krankheitsfall betreut hat. Relevant ist auch die Frage, ob sich die Betreuungssituation des Kindes erheblich ändern würde. Weitere Faktoren sind die Bindungs des Kindes, der Kindeswille und die Frage, welcher Elternteil in der Lage ist, das Kind besser zu fördern.

Die Gewichtung der einzelnen Faktoren bleibt allerdings dem Gericht überlassen.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2014 18:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BS,

Moin,
Doch, gibt es.

in einer streitigen Auseinandersetzung gibt es die nicht. Indizwirkung haben hier vor allem Arbeitsverträge, aus denen sich Vollzeit-/Halbtags-/Stundentätigkeiten ableiten lassen. Fragen wie

Die Arbeitsbelastung spielt in dieser Betrachtung z. B. eine untergeordnete Rolle, wenn das Kind tagsüber fremdbetreut wird. Das Merkmal Kontinuität können dann beide Elternteile für sich in Anspruch nehmen. Entscheidend ist vielmehr die Frage, wer das Kind bisher aus dem Hort oder dem KiGa abgeholt hat oder wer das Kind im Krankheitsfall betreut hat.

erschliessen sich in der Regel nämlich keinem Beweis und können von der Gegenseite üblicherweise mit Kopfschütteln beantwortet werden. Damit sind sie erledigt; es hat ja niemand daneben gesessen und über Kindergarten-Abholungen etc. Buch geführt. Mal abgesehen davon, dass der KiGa-Besuch sowieso nicht der zeitlichen Entlastung der Eltern dient, sondern dem Aufbau sozialer Kompetenzen.

An dieser Stelle kommen dann gerne "Erinnerungen" wie "ich hab zwar Fulltime gearbeitet, aber nach der Arbeit habe ich noch den ganzen Haushalt geschmissen und mich ums Kind gekümmert, weil die faule Mutter sich tagsüber nur den Hintern plattgesessen und die Nägel lackiert hat." Kann man als Richter glauben - oder es lassen.

Wenn danach

Die Gewichtung der einzelnen Faktoren bleibt allerdings dem Gericht überlassen.

ist das Geschrei regelmässig gross.

Weshalb man nur immer wieder dazu raten kann, es nicht auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen zu lassen, sondern selbst nach Lösungen zu suchen. Die Engänder sagen nicht ohne Grund: "If you can't stand the heat - keep out of the kitchen."

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2014 18:48
(@bester-papa)
Registriert

Hi Hamburger.

Was ist nicht so ganz verstehe: Warum stimmst Du einem Vergleich zu und jammerst hinterher rum, dass er Dir nicht passt?
Deine Beschwerde hätte zum OLG gehört und nicht als Brief zum zuständigen Richter.
Deine Beschwerde bringt so null. Den Richter änderst Du so sicher nicht. 

LG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2014 19:18




(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo HV,

Ich kann Deine Erlebnisse sehr gut nachvollziehen, da es mir nicht anders ergangen ist und das Gericht auch in meiner Verhandlung mir zu verstehen gab, dass ohne Zustimmung zum Vergleich es zu einem neuen Verfahren kommt und die KM bis dahin (mindestens 6 Monate) weiterhin tun und lassen kann was sie will. Zur Info: meine hoffentlich bald EX ist nach Ankündigung der Trennung einfach mehrere Wochen mit Kind weggefahren, ohne mir Kontaktmöglichkeiten zu eröffnen. Selbst in einer eidesstattlichen Erklärung bei Gericht, die in großen Teilen als gelogen widerlegt werden konnte, meinte der Richter nur: die Vergangenheit interessiere ihn nicht und ließ die KM sämtliche Märchen erzählen,  die sich selbst vor Gericht widersprochen haben. Hätte ich von Anfang an ein solches Verhalten als KV an den Tag gelegt......ich hätte meinen Sohn später wahrscheinlich nie mehr gesehen....

Ich mache es kurz, leider muss ich meinen Vorrednern zustimmen, obwohl ich gänzlich anderer Meinung bin. Auch ich habe mich während der Ehe rund 50% um das Kind gekümmert, habe Elternzeit genommen, zwei Tage die Woche von Zuhause gearbeitet um meine Ex zu entlasten, etc....das alles interessiert das FG nicht. Ich habe in den sauren Apfel gebissen und ein für mich minimales Umgangsrecht  eingeklagt und erhalten. Der Clou: Jetzt erzählt meine Ex überall, dass ich mich nicht um das Kind ausreichend kümmern würde und nur als Freizeit-Papa die schöne Zeit genießen will. Glaube mir, keinen interessiert die Wahrheit, dass ich mir diesen "Freizeitumgang" hart erkämpfen musste.....so ist die Gesellschaft.  Ich habe mich damit arrangiert und ich genieße die wenige gemeinsame Zeit mit meinem Kleinen. Erwarte also als Vater kein Verständnis, sondern gestalte deine neue Situation so wie es für dich und dein Kind in der Situation am Besten ist. Kinder durchschauen das Spiel auch in jungen Jahren schon und ich glaube fest daran, dass dies dem Elternteil zugute kommen wird, der mit der Situation offen und ehrlich umgeht, wenn auch eventuell erst Jahre später.  Ich gebe nicht viel auf die ganzen Studien und Untersuchungen von Psychologen etc.

Ich hatte sehr viel Glück bei der Sache und glaube aber nicht, dass meine Ex Ruhe gibt, bevor sie mich nicht ganz vom gemeinsamen Kind getrennt hat.

Ich wünsche dir viel Kraft und bedenke dass du die gleiche Richterin nochmal sehen könntest...ich würde den Brief nicht absenden...

LG

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2014 19:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zumal die Richterin jetzt ja noch nichtmal mehr was ändern könnte, selbst wenn ihr durch deinen Brief Leuterung widerfahren wäre, kann sie ja nun nicht einfach die Gegenseite anschreiben und sagen: "Sorry, ich habe mich vertan. Wir machen das jetzt doch ganz anders und zwar so, wie es der Vater gerne hätte."

Hast du den etwa schon abgeschickt?

Dein RA scheint dich jedenfalls veraschen zu wollen, wenn er erst mit dir gemeinsam diesem Vergleich zustimmt, und dich dann darin bestätigt, solch einen Blödsinn zu machen.

Wahrscheinlich sitzt er demnächst in der Gerichtskantine und beömmelt sich ganz köstlich über deinen Brief. Zusammen mit der Richterin.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2014 19:33
(@Brainstormer)

in einer streitigen Auseinandersetzung gibt es die nicht. Indizwirkung haben hier vor allem Arbeitsverträge, aus denen sich Vollzeit-/Halbtags-/Stundentätigkeiten ableiten lassen.

Wie geschrieben: Die unterschiedliche Arbeitsbelastung der Elternteile (die eventuell aus einem Arbeitsvertrag hervorgehen könnte) sollte in der Betrachtung durch ein Gericht eher eine untergeordnete Rolle, wenn das Kind tagsüber fremdbetreut wird. Das es oftmals anders gehandhabt wird, steht auf einem anderen Blatt.

Fragen wie [...] erschliessen sich in der Regel nämlich keinem Beweis und können von der Gegenseite üblicherweise mit Kopfschütteln beantwortet werden. Damit sind sie erledigt; es hat ja niemand daneben gesessen und über Kindergarten-Abholungen etc. Buch geführt.

So einfach ist es (glücklicherweise) nicht. Diese Sachverhalte sollten üblicherweise bereits im Antrag vorgebracht werden. Inwieweit diese dann geprüft und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden, bleibt allerdings wiederum dem Gericht überlassen.

An dieser Stelle kommen dann gerne "Erinnerungen" wie "ich hab zwar Fulltime gearbeitet, aber nach der Arbeit habe ich noch den ganzen Haushalt geschmissen und mich ums Kind gekümmert, weil die faule Mutter sich tagsüber nur den Hintern plattgesessen und die Nägel lackiert hat." Kann man als Richter glauben - oder es lassen.

Barbara Salesch lässt grüßen.  🙂

Weshalb man nur immer wieder dazu raten kann, es nicht auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen zu lassen, sondern selbst nach Lösungen zu suchen.

Richtig, allerdings funktioniert das nur, wenn beide Elternteile dazu bereit sind.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2014 19:42
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo HV,

erstmal danke für deinen Mut dich hier offen zu erklären. Es tut gut zu sehen, dass andere mit den gleichen Problemen zu kämpfen haben wie man selbst. Als NonProfi kann ich den anderen nur zustimmen und raten solce Schreiben nicht zu versenden.

Ich wundere mich über deine Anwälte, die dir zu so etwas geraten haben? Ist das so und wieso schreiben die Anwälte die Beschwerde nicht?

Was ich dir aber aus eigener Erfahrung sagen kann ist, immer dein Ziel vor Augen zu haben und dir immer wieder auf's Neue in Erinnerung zu rufen und dein Ziel ist sicher nicht einem Richter mit jehrelanger Erfahrung eines auszuwischen weil du, als juristischer Laie, gerade meinst ein Fehlverhalten bei ihm entdeckt zu haben. Dein Ziel ist sicher deinen Kindern ein guter Vater zu sein und möglichst viel Kontakt zu deinen Kindern zu haben.

In diesem Sinne kann ich dir nur raten, für dich Möglichkeiten zu finden in denen du solche Enttäuschungen abbauen kannst und für dich und deine Kinder neuen Mut und Kraft schöpfen kannst.

Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2014 22:30
(@hamburgervater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen Dank für die Kommentare und die Zeit die Ihr dafür eingesetzt habt.

Ich möchte betonen, das Ihr bitte meinen Fall wie auch mein Schreiben nur als Beispiel sehen solltet. Ob nun meine Geschichte oder das Schreiben gut oder schlecht ist möchte ich hier gar nicht zu sehr diskutieren.
Ich möchte den Richtern mit meinem Schreiben keins auswischen oder ihn als Amateur belehren oder dergleichen. Mir ist bewusst, das in meinem Fall ein Brief auch nichts mehr bewirken kann. Aber hilft es dem Richter eventuell anders über sich selber zu reflektieren?

Und…..
Auch wenn es allgemein so üblich ist wie entschieden wurde, so ist es menschlich und besonders für mein Kind denn noch nicht richtig. Denn meinem Kind sowie mir wurden Rechte vorenthalten, die uns laut Gesetzt zustehen.
Warum sollten wir Väter uns also damit abfinden, damit arrangieren, die Mütter machen lassen was sie wolle, die Richter realitätsfremd entscheiden lassen ohne dies mindestens zu erwähnen. Querulant hin oder her, das bin ich sowieso wenn ich das OLG einschalte oder einen Bundestagsabgeordneten kontaktiere. 
Oben genanntes sind wichtige Bausteine um mit dem Missstand aufzuräumen aber nur indirekte Wege.
Ich frage mich, woher bekommt eine Richter Feedback wenn nicht direkt von den Betroffenen?
 
Nennt es Beschwerde, Kritik, Anregung, eigene Sichtweise, laienhafte Sicht eines liebenden Vaters oder wie auch immer.
Die Frage die ich stelle lautet, kann eine direkte Kommunikation nicht auch ein guter Baustein für ein Umdenken sein?

Wie ist es bei Euch, wenn euch jemand kritisiert? Verteufelt Ihr das? Nehmt Ihr die Kritik an und denkt darüber nach? Vielleicht ändert Ihr sogar etwas, sollte die angebrachte Kritik richtig sein.
Ich für meinen Teil, der selbstständig in der Dienstleistungsbranche arbeitet bin froh über konstruktive Kritik.

Vielleicht ist ein einzelnes Schreiben wirkungslos aber wenn viele Schreiben existieren bringt es vielleicht den ein oder andren Richter zum Nachdenken. Und das kann ein erster Schritt sein.

Lieben Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2014 15:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HV,

Du brauchst Dich hier nicht zu rechtfertigen. Einige User - mich eingeschlossen - raten Dir lediglich davon ab, solche Schreiben herumzuschicken. Sie sind etwa so sinnvoll als wenn Du den Automechaniker in Deiner Autowerkstatt für einen (vermeintlichen) Konstruktionsfehler des Autoherstellers anmotzt.

Bewirken wird ein privates Meckerschreiben nicht das Geringste - weder an diesem noch an anderen Gerichten. "Viele Schreiben" dieser Art wird dieser Richter auch nicht bekommen, und ob er seine Arbeit gut macht oder nicht, wird er nicht von Deiner "Kritik" abhängig machen, sondern davon, dass sein Gerichtspräsident mit seiner Arbeit zufrieden ist und dass er irgendwann befördert wird.

Niemand hindert Dich, das Schreiben trotzdem loszuschicken, wenn Du das für eine tolle Idee hältst. Nur halte dann eben auch die eventuellen Konsequenzen aus.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2014 15:27
(@hamburgervater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

es geht mir hier primär nicht um mich und um meine Geschichte und ob ich das Schreiben abschicken soll oder nicht.

Vielmehr soll dies hier eine Diskussion mit oben erwähnten Fragen werden.

Lieben Gruß
HamburgerVater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2014 16:19
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Denn meinem Kind sowie mir wurden Rechte vorenthalten, die uns laut Gesetzt zustehen.

Welches Recht meinst du? Ich versuch dich zu verstehen. Ehrlich. Ich blick nicht durch bei dir.

Und das kann ein erster Schritt sein.

Ein erster Schritt wohin?
Was fehlt dir was ausgerechnet ein Gericht / ein Richter dir geben könnte?
Was wäre in deiner idealen Welt das richtige Urteil eines gerechten Richters gewesen?

Sorry, ich werd aus deinen Worten nicht schlau.

Für mich steht da: Der Hamburger Vater hat einen miesen Anwalt und weiß selbst nicht wie Gerichtsverfahren ablaufen.
Die RAtte hat dem HV viel Geld abgenommen und ihm dafür eine Klatsche vom Richter verschafft.

Am einfachsten und besten wärs gewesen die Schwarzkittel außen vor zu lassen und sich mit der KM zum Wohle des Kindes zu einigen.
Am zweitbesten wärs gewesen einen fähigen Anwalt zu nehmen und das beste aus der Ausgangslage vor den drei Verfahren zu machen.
Am drittbesten wär die Klatsche zu kassieren und das Beste aus der jetzigen Sch*ßsituation zu  machen.
Das Schlechteste wär über die Unfähigkeit des eigenen Anwalts beim Richter herumzuheulen.

Denn dann passiert nachher genau das:

Wahrscheinlich sitzt er demnächst in der Gerichtskantine und beömmelt sich ganz köstlich über deinen Brief. Zusammen mit der Richterin.

Vielmehr soll dies hier eine Diskussion mit oben erwähnten Fragen werden.

Welche Fragen meinst du? Und was erwartest du von uns?  ???

Liebe Grüße
Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2014 16:32
(@Brainstormer)

Moin,

Welche Fragen meinst du?

Ich denke mal diese hier:

-   Was ist Eure Meinung zu einer solchen Beschwerde/ Kritik?
-   Kann dieses Vorgehen den Richtern helfen mit eingefahrenen Vorgehensweisen oder vorgefertigten Meinungen zu brechen?
-   Kann es ein weiterer Baustein zum Umdenken in deutschen Gerichten sein wenn es viele solcher Beschwerden/ Kritiken gibt?
-   Habt Ihr euch auch beschwert oder was habt Ihr unternommen?
-   Ergibt ein Sammelwerk von Beschwerden und oder Kritiken von verschiedenen individuellen Fällen einen Sinn?

Ein ähnlicher offener Brief wurde bei vatersein.de bereits vor einiger Zeit veröffentlicht: Siehe hier.
Ich denke allerdings nicht, dass der Verfasser irgendetwas bewirken konnte, außer seiner Wut Luft zu machen und somit selbst Druck abzulassen.

Bei der Suche nach Informationen zum weiteren Verlauf dieser Geschichte, bin ich übrigens auf ein Video gestoßen, welches das erste Wiedersehen zwischen Vater und Sohn nach 2,5 Jahren zeigt. Hier der Link für alle, die nicht zu nah am Wasser gebaut sind.

An eingefahrenen Vorgehensweisen und vorgefertigten Meinungen von Richtern werden solche Briefe nichts ändern. Dazu ist Druck von ganz oben notwendig, wie z. B. die Entscheidung des EGMR bzgl. des Sorgerechts lediger Väter in Deutschland.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2014 17:32
(@bravo)
Schon was gesagt Registriert

@Hamburger

In fast der gleichen Situation habe ich mich ebenfalls befunden.
Der Brief ist echt aus der Seele geschrieben, aber wie schon meine Vorredner geschrieben, wird dieser nichts bewirklen. Die Richterin ist den (leider noch) allgemeingültigen und auch von der Gesellschaft als "richtig" angesehnen Wertvorstellungen gefolgt und abends Heim gegangen. Basta.

Da kannst Du leider nichts dran ändern. Revision vielleicht? OLG? ... Gutachten... wer weiß

Ich kann Dir nur sagen, dass das Urteil des Provinz-AG´s in meinem Fall auf bereits vorher widerlegten Lügen der KM basierte. Die Schilderungen der  falschen Sachverhalte wurden ungefiltert in die Begründung übernommen....  Ich musste im Gegenteil für jeden meiner Sätze einen Beweis oder Erklärung mit Begründung vorlegen. Die KM nur ihre Tit..en auf den Tisch... Sorry  :redhead: :gunman:
Glaube mir ich kann Dich nur zu gut verstehen.
Ach ja, das Gericht hat gegen mich entschieden, obwohl mein damals fast sechjähriger Sohn seit seinem vierten Lebensjahr bei mir lebte. Es ging ums ABR.  Wie Du siehst .... siehst Du nix.  :thumbdown:

Erst durch das OLG und einem Gutachten habe ich das ABR bekommen. Das aber dann sehr eindeutig.. 

Vieleicht wäre das was für Dich. Mir ist schon klar, dass Deine Ausgangslage eine andere ist. Aber als ein Ansatz vielleicht.
Nur wirst Du deine EX vom Umzug nicht abbringen können. Und wenn Sie es über Nacht machen würde... und damit Tatsachen schafft...  Dann darfst Du jedesmal nach NRW zu den Verhandlungen düsen.. So ist es nun mal.

Gruß

Bravo

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2014 15:23