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Besuch vom JA

 
(@krabbe77)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo...

wir bekommen morgen Besuch von einem Mitarbeiter des JA. Mein Mann sieht seit ca. einem halben Jahr seine Tochter (5 3/4 Jahre) und würde gern auch mal Zeit mit ihr alleine verbringen bzw. das sie mal mit zu uns kommt und auch hier später mal übers WE hier schläft.

Bisher hat sie sich auf Ihren Papa gefreut und ist gern zu diesem Treffen gekommen. Nun war vor ein paar Tagen dieser "nette" Mitarbeiter bei der KM und der Kleinen daheim und als sie sich ein paar Tage später treffen wollten, wollte die Kleine nicht mehr. Auf Nachfragen bei der KM teilte uns diese mit, das der Herr vom JA der Kleinen klar gesagt hätte, das sie auch mal mit ihrem Papa alleine was machen soll und auch bei ihm schlafen soll. Seitdem möchte die Kleine ihn nicht mehr sehen geschweige denn das Haus verlassen, lt. Aussage der KM.

Wir hätten uns einfach nur gewünscht, das die KM sich bei den Treffen mal zurückziehen würde, was sie nämlich nicht tut...schon vor Jahren hat sie alles vereitelt was mein Mann versucht hat und nun ist es so das sie wieder einmal nicht los lassen kann, wobei das Kind im Kiga und Tanzverein ohne Mutter ist und wenn diese arbeitet auch von anderen betreut wird.

Nun kommt morgen dieser netter Herr vom JA und möchte sich unsere Wohnung anschauen...was er ja auch gerne kann. Was darf er?? Klar sich die Zimmer angucken aber auch in die Schränke oder Kühlschrank etc.?

Als es mal ein Gespräch beim JA gab mit der KM begrüßte er meinem Mann und beachtete mich garnicht und ging dann zur KM. Mein Mann möchte gern das ich bei dem Gespräch dabei bin, da ich ja auf kurz oder lang auch mit der Kleinen zu tun habe und ich ja auch zu 100 % hinter der Sache stehe.... Bisher durfte ich bei der Alten Betreuerin (ist in Rente) immer dabei sein. Kann er mir das verwehren?

Habt ihr ncoh Ratschläge, Infos, Tipps für uns ??? Danke 🙂

Glück ist sein Kind zu lieben. Das größte Glück  jedoch ist von seinem Kind geliebt zu werden...

Träum nicht dein Leben sonder lebe deinen Traum...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2013 18:59
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Auf welcher Grundlage das JA einen "Hausbesuch" macht, erschließt sich mir nun wirklich nicht.
Aber was gibt es zu verbergen? Also soll der KV doch den Mitarbeiter vom JA zum netten Gespräch bei nem Kaffee im Wohnzimmer empfangen. Ich glaube nicht, dass es überhaupt soweit kommt, dass in Schränke etc geschaut wird. Sollte der JA Mitarbeiter  eine Whgsführung wünschen, dann wuerde ich mal höflich nachfragen, nach was den geschaut wird. und warum.

Ob Du dabei sein darfst, ist mE nicht die Frage. Es ist (vermutlich) auch Deine Whg., du wohnst da, also hast Du natürlich ein Recht, Dich da aufzuhalten. Nur ein förmlicher Empfang mit Dir, alle brav gekämmt und geduscht, finde ich irgendwie unnötig. also, wenn der KV nicht auf den Mund gefallen ist und sich wie ein erwachsener Mann selbständig artikulieren kann, dann würde ich an Deiner Stelle auch nicht dabei sein wollen. Dann kannst Du auch nichts falsch machen  😉

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2013 00:31
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Moin Zusammen!

also, wenn der KV nicht auf den Mund gefallen ist und sich wie ein erwachsener Mann selbständig artikulieren kann, dann würde ich an Deiner Stelle auch nicht dabei sein wollen. Dann kannst Du auch nichts falsch machen  😉

Gruß, Toto

Also, ich seh das etwas anders als Toto! Ich denk mal, das JA tritt auf den Plan, weil die KM irgendwie artikuliert hat, dass, aus welchen Gründen auch immer, die Tochter von Krabbes Mann auf gar keinen Fall alleine dort hin kann. Nun kommt das JA halt gucken, was da dran ist. Und sicherlich kann es auch hilfreich sein, wenn Krabbe auch anwesend ist. Das JA will sicherlich einen Eindruch von der Betreuungssituation gewinnen. Und deszhalb gehört für mich Krabbe dazu (sie ist schliesslich nicht irgendeine Freundin sondern die FRAU des KV und damit sehr wichtig ). Ausserdem kann eine zusätzliche weibliche Bezugsperson die einen guten Eindruck macht, sich doch auf die Beurteilung des JA nur positiv auswirken.

Wir wissen nicht, as die Km beim JA vorgetragen hat. Wenn es z.B. auch mit irgendwelchen fadenscheinigen Argumenten auch gegen Krabbe ging, wäre es absolut schädlich, wenn Krabbe nicht dabei wäre.

Gruß und viel Erfolg vom Krümelmonster
(der beim JA immer den Eindruck hatte:"Die helfen zwar nicht, aber schaden tun sie auch nicht")

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2013 09:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Der MA vom JA kommt als Gast. Damit darf er genau das, was der Hausherr erlaubt - notfalls auch die Wohnung verlassen. Wenn schon, dann würde ich max. das Wohnzimmer (daran führt bei einem Hausbesuch kein Weg vorbei) und ein eventuell vorhandenes Kinderzimmer besichtigen lassen. Den Rest ergibt die Situation. Spielt er sich als Kontrolleur auf, darf er gerne die Hausfassade von außen betrachten.

Nur stellt sich die Frage, was einen Hausbesuch rechtfertigt, wo das Kind noch nicht einmal eine Sekunde dort verbracht hat und daher nichts negatives vorbringen kann. Diese Frage würde ich definitiv dem MA stellen, und das sehr eindringlich. Es ist nicht Aufgabe des JA, Detektivarbeit für einen Elternteil zu spielen oder Eltern prophylaktisch zu überwachen und auszuspionieren. Es ist nämlich auch eine Frage von Vertrauen, Anstand und Würde. Und hier würde ich mich schon ganz schön angepiekst fühlen.

Und sicher gehörst Du auch dazu, wenn der Besuch kommt. Später würdest Du ja auch nicht die Wohnung verlassen, wenn das Kind in die Wohnung kommt. Zumal, es ist auch Deine Wohnung.

Als es mal ein Gespräch beim JA gab mit der KM begrüßte er meinem Mann und beachtete mich garnicht und ging dann zur KM

Ja was denkst Du denn. Du bist ja auch weder KV, KM noch sonstwie sorge- oder umgangsrechtlich direkt involviert. Eigentlich hast Du beim JA nichts verloren. Im eigenen Heim sieht es aber anders aus.

Halte Dich einfach in den Gesprächen zurück. Nur die Hoheit über die Wohnung betrifft auch Dich, ansonsten hat/muss der KV das klären.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2013 11:03