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Betreuungsantrag durch die KM beim Familiengericht

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(@kleineeli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich hab mal wieder eine Frage. Die KM hat mit JA vereinbart, dass sie "zunächst eine Betreuung beim Familiengericht" beantragen wird.

Weiß vielleicht jemand, ob das heißen soll, dass die Mutter selbst die Betreuung übernimmt oder ob jemand anderes dies übernehmen wird. Und bekommt der Vater dann vom Gericht eine Benachrichtigung oder eine Gelegenheit zur Äußerung? Ich muss dazu sagen, er hat das Sorgerecht abgegeben. Tochter wird diesen Monat 18.

Wäre dankbar für ein paar Antworten  😉
Grußi KleineEli

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2008 23:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo KleineEli,

worum geht es denn da genau?

Wenn die Tochter jetzt 18 wird ist das ganze Thema mit Betreuung, Sorgerecht, JA etc. doch eigentlich durch!

Um was wird denn jetzt noch gezankt?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2008 00:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Die KM hat mit JA vereinbart, dass sie "zunächst eine Betreuung beim Familiengericht" beantragen wird.

Du meinst betreuten Umgang?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2008 00:01
(@ariba)
Registriert

Moin,

Du meinst betreuten Umgang?

Also wenn das Kind tatsächlich 18 Jahre und nicht 18 Monate alt ist und die KM tatsächlich einen bereuten Umgang(BU) beantragt möchte, tja....denn fällt mir dazu gar nix mehr ein... :knockout:
...obwohl es sicherlich KM gibt, die auch das noch zu Stande bringen.

Sollte die KM das anleiern bin ich schon jetzt gespannt, was das JA und das FamGericht dazu sagt. Aber wie diese FamRechts-World in der Realität tikkt, ist ein BU für ein 18 Jähriges Kind unter (hirnlosen) Umständen wohl auch noch möglich.

Kann man beim FamGericht eigentlich auch BU für sich selbst beantragen?  :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Und kann die KM dagegen noch irgendwie vorgehen?  :knockout:

Sorry, aber bin grad in witziger Laune....
*undnunschnellheierngehn*

Gruß
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2008 00:32
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

also ich verstehe es so, dass das "Kind" nicht in der Lage ist, selbständig seine Geschäfte zu führen und deshalb ab Volljährigkeit unter Betreuung gestellt werden soll. Dies macht man eigentlich nur bei behinderten "Kindern". Früher wurden diese entmündigt.

Aufklärung?

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2008 01:05
(@kleineeli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

da die Tochter bald 18 Jahre alt wird, sorgt sich die Mutter ums liebe Geld, auf dieses möchte sie ungern verzichten. Mein Männe hat von der RAin der EX (endlich mal nach Aufforderung von seinem RA) einen Brief einer Pychatrischen und Psychologischen Abteilung im Kindes und Jugendalter einer Uni erhalten. Die Diagnose lautet: V.a. leichte Intelligenzminderung (03/08 IQ von 61/ hier bei unklarer Motivationslage; 03/05 IQ 90/Kinik ... entsprechend durchscnittlicher Intelligenz); Störung des Sozialverhaltens mit Sozialisation in Form von Schuleschwänzen, Weglaufen, Stehlen und Lügen; V.a. Hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens. Männe hat durch seinen RA eine Anfrage gestartet, was nun mit der Tochter ist, da sie ja bald 18 wird, ob sie Lehre anfängt oder noch einen Schule besucht bzw. besuchen wird. Nun hat die  Mutter eben einen Antrag bei Gericht gestellt. Also so hat es die RAin geschrieben, ob das die KM wirklich gemacht hat, wissen wir nicht, da bis jetzt noch nichts gekommen ist. Tochter wurde auch geprüft ob eine Behinderung vorliegt. Aber dem ist nicht so. Zitat:

"Wegen der fehlenden Störungseinsicht und der erheblichen Impulskontrollstörung im Rahmen einer ausgepägten Störung des Sozialverhaltens bei vermutlich leicht unterdurchschnittlicher Intelligenz kam man überein, dass zunächst durch die Mutter eine Betreuung beim Familiengericht beantragt werden sollte, Tochter wird in 2 Monaten volljährig sein. Eine akute Aufnahmeindikation aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung, auch gegen den Willen der Patientin, war nicht gegeben.
Im weiteren Verlauf wäre bei klarer rechtlicher Situation, begonnener stationärer Jugendhilfemaßnahme und ausreichdner Kontolle durch die Mitarbeiter eine Medikation mit z.B. Methylphenidat oder Risperidon zu diskutieren."

Also es hört sich nicht gut. an.

Und zum Schluss hin kann man sagen, hier wird, wie ich oben schon erwähnte, ums Geld gezankt. Leider. Da die Tochter zur Zeit so drauf ist, hat die KM Angst, dass sie ihr auf der Tasche liegt und der Papa nichts mehr zahlt. Deshalb möchte sie, dass Tochter für Krank oder so erklärt wird.

Und das ist eben die Frage, kann die das einfach so? Müsste da nicht der Vater auch in irgeneiner Weise involviert werden? Mein Männe ist sich da nicht sicher. Aber er würde dann etwas dagegen machen, wenn er es denn könnte.

Hey DeepToucht,

es ist so, wie es eskima erklärt hat. Aber auch das was du gemeint hast, selbst sowas würde die Ex noch  hinbekommen, da bin ich total überzeugt von.  :kinnrunter:

Hallöle eskima,

was meintest du mit Aufklärung? Steh gerade auf der Leitung :knockout:
Aber vielleicht habe ich dir oben schon eine Anwort gegeben?

Nun, was meint ihr denn, müsste der Vater nicht vom Gericht Bescheid bekommen, wenn die Mutter sowas beantragt hat? Nachher hat die KM wieder die Hand über der Tochter und, es ist nicht böse gemein ... es ist so, behält das Geld ein. Sorry dass ich gehässig bin, aber das ist wirklich so.  :erstaunt039:

Grüßchen KleineEli

Ach ja, mir fällt noch ein, bei dem Schreiben der Uni fehlt die 2. Seite. Sind nur die 1. und 3. Seite geschickt geworden. RA hat die andere Seite eingefordert. Und auf der 1. Seite ist ein Satz mti Tippex geschwärzt worden, bevor sie kopiert wurde. Vielleicht ist das aber auch ein Versehen gewesen von der Ex. Naja, wartens wir mal ab, was auf der Seite 2 steht, dann wissen wir es ja. Der letzte Absatz der 1. Seite fing nämlich mit "Familienanamnese an.

Nuchemol äh Grüßle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2008 17:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi kleine Eli,

die Tochter Deines "Männekens" (mag er diese Bezeichnung eigentlich?) wird demnächst volljährig und damit zunächst uneingeschränkt geschäftsfähig. Wenn "leicht unterdurchschnittliche Intelligenz" oder mangelhaftes Sozialverhalten die Geschäftsfähigkeit de facto ausschliessen würde, wäre Deutschland ein Volk mit vielen unmündigen Deppen.

Solange die junge Dame also nicht entmündigt oder unter Betreuung gestellt wurde, gelten für sie die gleichen Regeln wie für jeden anderen jungen Erwachsenen auch. Das heisst: Sie ist zunächst einmal für sich selbst verantwortlich und muss sich zeitnah um Arbeit oder eine Ausbildungsstelle bemühen, sofern sie keine allgemeinbildende Schule mehr besucht. Im Fall einer ernsthaft betriebenen Ausbildung (also nix mit Schwänzen & Co.) ist der Vater weiter unterhaltspflichtig; ansonsten nicht. Die volljährige Tochter muss ihren Vater im übrigen selbst auf Unterhalt in Anspruch nehmen. Dabei sollte sie ihm ihre Ausbildungs- und Berufspläne offenlegen; sie ist hier auch zur Mitwirkung verpflichtet.

Irgendwelche Briefe von einem Anwalt oder einer Uni-Klinik entfalten keine rechtliche Wirkung; man kann sie falten und abheften. Sollte Töchting nicht das Gespräch mit ihrem Vater suchen, sondern gleich eine Unterhaltsklage gegen ihn anstrengen, wird diesem das schon mitgeteilt; er erhält dann Gelegenheit zur Stellungnahme.

Wenn es geht: "Verschleppt" das Ganze noch ein wenig bis zur Volljährigkeit der jungen Dame; dann hat Dein Mann den Käse nur einmal an der Backe und nicht zweimal. Aber wie gesagt: Ernst wird es erst, wenn eine Klage eingereicht wird. Und für eine erfolgreiche Unterhaltsklage reicht ein "Ich habe Defizite bei Intelligenz und Sozialverhalten und kann deshalb nicht arbeiten" bei weitem nicht aus.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2008 18:33
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo KleineEli,

So wie ich es verstehe, kann niemand so einfach unter Betreuung gestellt werden, wenn der Betreffende nicht selbst zustimmt. Da ist es egal, ob jemand 18 oder 80 ist. Aber Anträge stellen kann man ja  :puzz:

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2008 18:38
 Uli
(@Uli)

So wie ich es verstehe, kann niemand so einfach unter Betreuung gestellt werden, wenn der Betreffende nicht selbst zustimmt.

Liebe Eskima,

das würde wohl wesentlich von der Sichtweise der Klinik abhängen. Wenn die in einer Stellungnahme eine Betreuung (warum auch immer) befürworten würden ist "der Käs so gut wie gerollt". Du kennst doch meine Story.  😉

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2008 21:20
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich hab eben noch mit jemandem darüber gesprochen, der sich etwas auskennt.

In der Regel wendet man sich an das JA und dort wird ein Hilfeplan erstellt. Ob eine Betreuung notwendig ist, wird über ein Gutachten geregelt, wenn die zu betreuende Person sich nicht freiwillig in Betreuung begeben will. Letztendlich ist es sehr wahrscheinlich, dass die Mutter als Betreuungsperson in Frage kommt, weil es die kostengünstigste Lösung ist.

Aber ob der Vater dazu gehört wird, konnte ich nicht in Erfahrung bringen.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2008 21:50




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Aber ob der Vater dazu gehört wird, konnte ich nicht in Erfahrung bringen.

Ja, für den Fall des GSR und der Minderjährigkeit. Mit Volljährigkeit kann jedoch eine Person des Vertrauens als Beistand hinzugezogen werden.

DeepThought

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als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2008 23:23
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

allerdings selbst wenn die Tochter unter Betreuung gestellt werden würde, kämen andere Berechnungsgrunglagen zum Zuge.
Die Km wird mit Barunterhaltspflichtig. Die Freibeträge wachsen, da nicht priviligiert.

Aber wie schon beschrieben, wenn mangelnde Intelligenz ein Entscheidungskreterium ist, hätte ich noch ein paar Aspieranten zur Hand  :redhead:.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2008 23:37
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DeepThought,

ich fürchte, dass es nicht so einfach ist. Als bei den Kindern meines Mannes ein Hilfeplan erstellt wurde, da  wurde er zwar schriftlich um eine Unterschrift "gebeten", aber eine Einladung zwecks Mitwirkung an der Entscheidung oder auch nur am Informationsgespräch bekam er nicht.

Wobei wir aber wieder beim allzu lästigen Thema JA wären  :knockout:

Was passiert nun, wenn der Vater seine Unterschrift verweigert? Na klar, dann stellt er sich gegen das Kindeswohl. Ich kann gar nicht soviel (fr)essen, wie ich k*tzen könnte.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2008 23:38
(@kleineeli)
Schon was gesagt Registriert

Danke an alle,

ihr habt uns echt geholfen, noch ein bisschen besser durchzusteigen; das war echt lieb. Nächste Woche hat sie Geburtstag und wie wir aus dem Brief von der Uni lesen konnten, sieht sie nicht ein, dass ihr irgend etwas fehlen könnte. Ich werde, hoffe ich, bald berichten können, wie es gelaufen ist.
Mit dem JA hat mein Mann vor vier Jahren was zu tun gehabt und seit dem nichts mehr. Die haben sich um die KM gekümmert und um die Tochter und haben nebenbei noch den Sohn miteinbezogen.

Ps. "Männeken" ist für mich ein Kosewort und absolut nicht böse gemeint.  😉

Grüßle KleineEli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2008 00:38
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo KleinEli,

hat die Tochter einen Schulabschluss? Die nächste Frage wäre doch, was sie in nächster Zeit zu tun gedenkt.

Ich habe einen behinderten, volljährigen Stiefsohn, der einen Sonderschulabschluss hat und momentan noch an einer Maßnahme des Arbeitsamtes teilnimmt, bei der er rein theoretisch seinen Hauptschulabschluss nachmachen könnte. Da er sich zwischenzeitlich bei uns gemeldet hat, wissen wir, dass ihm ein Hauptschulabschluss nicht gelingen wird. Aber momentan ist er noch in der Maßnahme und diese ist unterhaltsrelevant.

Die Frage ist doch bei Volljährigkeit, was der/die Volljährige für seine berufliche Zukunft macht. Solange es auf dem bereits Erlernten aufbaut, ist Vater unterhaltsverpflichtet und die Unterhaltsverpflichtung der Mutter muss geprüft werden.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2008 01:19
(@kleineeli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo eskima,

Tochter hat die Sonderschule besucht und hat dann ein Berufsvorbereitungsjahr gemacht mit gutem Notendurchschnitt. Den Hauptschulabschluss hat sie nicht geschafft, weil sie von der Schule wegen wiederholten Schwänzens verwiesen wurde.

Tochter hat ein Praktikum angefangen in einem Altenheim, wo sie sich, wenn sie da war, beanstandungsfrei gearbeitet hat. Nur hat sie da wieder Fehltage.
Die RAin der Gegenseite hatte geschrieben, dass Tochter derzeit krankheitsbedingt außer Stande ist, die Schule zu besuchen oder eine Ausbildung zu machen. Das soll jetzt halt alles geklärt werden. Aber diesem Unischreiben kann man rauslesen, dass sie nicht behindert ist und dass sie eigentlich für ihr Leben selbst sorgen kann. Aber die KM wird das so nicht hinnehmen, da sind wir uns sicher. Warten wir mal auf den nächsten Brief. Bin schon gespannt.

Find ich echt super von deinem Stiefsohn, dass er das macht. Auch wenn er es nicht schafft, er hat es versucht.  :thumbup:

Ein Grüßchen KleineEli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2008 15:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo KleineEli,

ich kann nicht mit Erfahrungen bezüglich Unterbetreuungstellen von frisch Volljährigen aufwarten. Allerdings hatten mein Ex und ich einen Mieter, der - in unseren Augen - dringend einer Betreuung bedurft hätte. Ohne jetzt in die Details zu gehen, bin ich zur zuständigen Stelle im Amt gegangen, habe den Fall geschildert. Die haben eine Mitarbeiterin vor Ort geschickt (weil er auf Post nicht reagierte). Obwohl er ihr nicht öffnete, konnte sie durch die Tür die Probleme wahrnehmen (er begann in seiner Wohnung zu vermüllen). Sie informierte den Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises, auch die versuchten - vor der Tür - ihr Bestes zu geben. Er verweigerte alles.
Resultat: Er WOLLTE nicht und so konnte man ihn nicht zwingen.

Mir hat man damals ganz klar gesagt, solange nicht irgendetwas passiert, womit der Betroffene sich oder andere gefährdet, wird niemand von Amts wegen unter Betreuung gestellt. (Er hätte also zB im Suff in seiner Bude bei brennender Kerze einschlafen müssen...)

Das heißt auch in Deinem Fall für mich ganz klar, dass die junge Dame erst mal eins ist und das ist VOLLJÄHRIG und das bedeutet als Folge, dass SIE dem zustimmen müsste. Das wird sie ganz klar nicht tun. Denn dass sie vielleicht etwas simpel gestrickt ist, reicht eben nicht aus, um betreut zu werden.

Auch dass sie sich durch die Praktika arbeitsFÄHIG ist und diese nur durch Faulheit bzw Unzuverlässigkeit verliert, spricht nicht für einen Betreuungsgrund. Diese Lebenseinstellung haben ja viele Menschen vieler Altersstufen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2008 15:44
(@kleineeli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM,

danke für deine Antwort. Wir hoffen für die Tochter, dass sie auf den rechten Weg geleitet wird. Von wem ist uns egal, es muss nur eine vertrauenswürdige Person sein, die sie fördert. Und wir haben Angst, wenn die KM es schafft, in irgendeiner Weise vom Gericht (wenn sie überhaupt einen Antrag gestellt hat, das ist ja auch noch die Frage, aber wir gehen einfach mal davon aus) die Zustimmung erhält, dass sie die Betreuung für die Tochter übernehmen kann, dann stellt sich für uns einfach die Frage, kann mein Mann dagegen etwas tun bzw. bekommt er bescheid oder muss sich dazu äußern? Die Mutter wäre auf jeden Fall nicht geeignet. Dieser Zug wäre für das Mädchen der Abgrund. Wir können nur zusehen hören ab und an mal ein paar Brocken. Es müsste auf jeden eine andere Person sein (wenn sie eine Betreuung überhaupt bekommt, das steht ja noch aus), die nicht im Einflussbereich der Mutter ist. Sprich, die sich nichts von ihr sagen lässt. Ich hatte ja letztens die Tochter kurz gesprochen. Sie sagte, dass das JA nicht mehr kommen würde, weil die KM es nicht mehr wollte, das würde zu viel Geld kosten. Leider weiß ich nicht, ob das jetzt stimmt, weil die Tochter viel viel lügt. Deshalb ist es wichtig für meinen Mann zu wissen, hört das GEricht ihn überhaupt an. Er hat ja das Sorgerecht abgegeben.

Ein liebes Grüßchen
KleineEli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2008 22:58
(@kleineeli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Forumsmitglieder,

nach einigen Monaten des Wartens kam ein Brief vom Jugendamt. Um ein wenig in Erinnerung zu holen: KM hatte beim AG die Betreuung der Tochter, die übrigens nun 18 ist, beantragt.

RA von meinem Mann hatte zudem nach dem Grund gefragt, weshalb seine Tochter in eine Einrichtung kommen würde bzw. nicht arbeiten gehen könne.

Nun die Antwort vom JA:
Zitat“ Sehr geehrter Herr RA, Sie baten uns um nähere Auskünfte über die Gründe der Jugendhilfeleistungen für die Tochter Ihres Mandanten.
Bitte entschuldigen Sie zunächst die Verzögerung.
Zu denen von Ihnen erbetene Auskünfte sind wir nicht berechtigt.
Sie müssen sich direkt an die Betreuerin von Tochter, Mutter von Tochter wenden. Zitat Ende

Also haben wir nun die Antwort; das Gericht muss den Vater nicht um Stellungnahme bitten. Der KM braucht man gar nicht zu schreiben und der RA meines Mannes ist zu teuer geworden.

Wichtig ist vielleicht für manche in diesem Forum: Mein Mann musste dem JA Lohnzettel und diverse Unterlagen schicken, wegen Prüfung von Kostenübernahme. Im September ließ er diese dem JA zukommen. Bis heute weiß mein Mann nicht was er anteilmäßig bezahlen muss. Der RA meines Mannes riet, beim JA nicht anzufragen, weshalb es so lange dauert. Nach einem Jahr würde eine eventuelle Kostenübernahmeforderung verfristet sein.

Es grüßt euch Elke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2009 15:09
(@kleineeli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle zusammen,

mein Mann hat nun (endlich) einen Kostenbeitragsbescheid erhalten. er muss ab 18.08.2008 bis auf weiteres 250,-- EUR bezahlen. Die Rückstände seit diesem Datum sind auf insgesamt 1.866,67 EUR aufgelaufen. Diese kann er in Raten abbezahlen. Er hatte gestern beim JA angerufen und den Betrag mitgeteilt, den er noch für seinen Sohn bezahlt und dass es ziemlich knapp werden würde. Nun muss er erst einmal 100,-- EUR überweisen, damit etwas "geht" meinte die Dame vom JA.

Er fragte nochmals nach dem Grund, warum die Tochter in eine Einrichtung musste bzw. weshalb sie keine Lehrstelle oder Arbeit suchen muss. Die JA-Dame sagte, dass sie es nicht wisse, sondern nur diese Einrichtung!?
Nun hat er einen Brief an seine Exfrau geschrieben, den ich hier mal einstelle, ob man diesen so wegschicken kann, ohne dass er dann von der RAin der Exfrau Ärger bekommen kann:

Es wird gebeten, Nachweise zu erbringen sowie mitzuteilen, aus welchem Grund  XXX nicht arbeiten kann. Auf den vor dem Amtsgericht xxx geschlossenen Vergleich wird hingewiesen.

Zudem wird nochmals aufgefordert, die Seite 2 des Gutachtens der Universitätsklinik xxx, Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter vom xxx nachzureichen, sowie alle angefallenen Unterlagen, die bis jetzt hinzugekommen sind.

Als Betreuerin ist man eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Kind eingegangen, welcher mit den besten Absichten ausgeübt werden sollte. 

Es wird auch daran erinnert, dass um Auskunft darüber gebeten wurde,
aus welchem Grund ich für xxx in Anspruch genommen werden soll,
aus welchem Grund sich *** nicht in der Ausbildung befindet
bzw. selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen kann.

Es wurde zugesagt, unaufgefordert und zeitnah Bericht zu erstatten, wenn die Zukunft von xxx etwas klarer zu sein scheint.

Außerdem wird um Auskunft gebeten, welches die nächsten Schritte von Sohn sein werden. Wie wird die Zukunft nach der Schule gestaltet. Auch hier verweise ich auf den geschlossenen Vergleich.

Ende
Der Brief wird mit Einschreiben mit Rückschein verschickt.

Man ist so unsicher. Mein Mann hat letztens erst eine fette RA Rechnung bekommen und nun muss er sehen, dass er irgendwie alleine zurecht kommt. Könnt ihr ihm helfen? :redhead:

Lieben Dank schon im Voraus

elke


Anm.: Realname entfernt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2009 17:44




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