Hi KleinEli
... die übrigens nun 18 ist, beantragt.
Zu denen von Ihnen erbetene Auskünfte sind wir nicht berechtigt.
Sie müssen sich direkt an die Betreuerin von Tochter, Mutter von Tochter wenden. Zitat Ende
Diese Auskunft ist in soweit Blödsinn, als dass bei einem vollj. Menschen bei uneingeschränkter Geschaftsfähigkeit dieser selbst für sich verantwortlich ist. Ich blicke nicht ganz durch - sorry. Was läuft denn nun? Mit Volljährigkeit von Tocjter hat diese selbst oder durch einen Vertreter ihre Rechte durchzusetzen. Ihre Mutter dürfte insoweit ausfallen, als dass hier ein Interessenkonflikt mit dem KV vorliegt - denn beide sind barunterhaltspflichtig. Den RA vom KV könnt ihr nun wirklich in die Tonne treten - da stimme ich eurer Meinung zu.
Was wurde denn nun - von wem - bestimmt? Das JA selbst hat keine Möglichkeiten, irgend etwas durchzusetzen. Also sage mal etwas härtere, und vor allem im Klartext, Fakten. Bei Deinen Ausführungen fühle ich mich etwas im Nebel.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Oldie,
so wie ich es verstanden hab wurde festgestellt, das die Tochter mit Volljährigkeit eben nicht geschäftsfähig ist, die KM zur Betreuerin (früher Vormund) bestimmt und das Mädel in irgendne Einrichtung verbracht.
Da ja kein SR mehr besteht, darf diese institution keine Auskunft geben, daher muß die KM, in der Funktion der Betreuerin, die Auskünfte erteilen, die sonst ein volljähriges Kind erteilen muß.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
so wie ich es verstanden hab wurde festgestellt, das die Tochter mit Volljährigkeit eben nicht geschäftsfähig ist, die KM zur Betreuerin (früher Vormund) bestimmt und das Mädel in irgendne Einrichtung verbracht.
Und genau das kann ich den Schilderungen von Kleine Eli nicht entnehmen. Ein Entmündigung kann meines Wissens nur durch einen Amtsarzt festgestellt und ein Vormundschaftsgericht beschlossen werden. Das fehlt mir bislang. Bisher sehe ich ausschliesslich Meinungsäusserungen eines JA, welches mit der KM "kooperiert". Ausserdem ist das JA bei Volljährigkeit des Kindes weder zuständig noch"weisungsbefugt" etc. Wenn, so müsste es über die Arge laufen. Das JA hat laut SGB VIII bei Volljährigkeit des Kindes ausschliesslich beratende Funktion - und das bis max. zum 21. Geburtstag des Kindes - und nur ggü. dem Kinde.
Fals ich falsch liege - so zeige mir doch bitte jemand die betreffenden Passagen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi oldie,
"Wegen der fehlenden Störungseinsicht und der erheblichen Impulskontrollstörung im Rahmen einer ausgepägten Störung des Sozialverhaltens bei vermutlich leicht unterdurchschnittlicher Intelligenz kam man überein, dass zunächst durch die Mutter eine Betreuung beim Familiengericht beantragt werden sollte, Tochter wird in 2 Monaten volljährig sein. Eine akute Aufnahmeindikation aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung, auch gegen den Willen der Patientin, war nicht gegeben.
Im weiteren Verlauf wäre bei klarer rechtlicher Situation, begonnener stationärer Jugendhilfemaßnahme und ausreichdner Kontolle durch die Mitarbeiter eine Medikation mit z.B. Methylphenidat oder Risperidon zu diskutieren."
ich habe das aus dieser Passage gefolgert.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
danke, dass du dir die – wohl – verwirrende Texte nochmals genau durchgelesen hast :). Du hast mich verstanden.
Hallo Oldie,
danke für deine Bemerkungen. Mit dem JA war von Anfang an keine Zusammenarbeit möglich. Diese waren absolut auf der Seite der KM.
So wie ich es sehe, habt ihr auch keinen Vorschlag bzw. Idee, wie man das handhaben soll bzw. ob der Brief so in Ordnung geht.
Mann muss hierzu sagen, dass wir gerne mehr dazu schreiben wollten, aber dadurch, dass mein Mann nur vom Hörensagen irgend etwas mitbekommt, kann ich auch nicht mehr schreiben, als das. Natürlich weiß ich auch, dass es schwer ist, Zusammenhänge zu finden, zumal ihr ihn logischerweise nicht kennt. Ich dachte nur, weil ihr immer so hilfreich seid und bei manch zerpflückten Texten irgend etwas verwertbares seht, was mein Mann bzw. ich nicht sehen können. Im Moment steht er alleine da.
Ich machs mal so kurz wie möglich.
2003 Eltern trennen sich im Mai; Kiddis, damals 13 und 11 Jahre (enges Verhältnis zum Vater; Sohn 11 ist gehörlos, Tochter lügt im Moment nur viel)
2003 August Vater muss Antrag auf Umgang stellen beim Gericht.
2003 4 mal Umgang für je 5 Stunden
2004 Exfrau macht Ärger. Kinder machen Probleme und wollen nicht mit Papa zusammen sein.
2004 seit dem kein Umgang mehr mit Kinder; nur einmal besucht Papa Tochter im Bayrischen; sie ist dort für 8 Wochen in Kur; Pfleger und Ärzte meinen, es ist für Tochter das Beste, in eine Pflegefamilie zu kommen. Papa befürwortet das stark. Doch Mutter will das nicht.
2004 - 2008 Tochter geht zur Sonderschule bis 8. Klasse, geht dann auf andere Schule, wg. Hauptschulabschluss, bricht Schule ab, macht nichts, 2008 macht sie Praktikum in einem Altenheim, geht aber nicht mehr hin (stiehlt, schwänzt), JA-Pfleger meinen, sie soll in eine Einrichtung.
Die Mutter beantragte beim AG, Betreuerin für die Tochter zu werden (hier hatte ich ja oben mal gefragt, ob der Vater da nicht auch eine Stellungnahme abzugeben habe; er hat kein Sorgerecht mehr). Wann sie das beantragt hat, weiß er nicht.
Im August 2008 kommt Kostenbeitragsantrag und Vater soll Lohnzettel und alles vorlegen (hat er gemacht).
September 2008 wurde vom RA des Vaters nach den Gründen gefragt.
Februar 2009 kommt das Schreiben vom JA, sie wären nicht befugt, Auskunft würde die Betreuerin geben, also Mutter.
April 2009 Kostenbeitragsrechnung: Monatlich 250,--EUR und Nachzahlungsbetrag 1866,67 EUR.
April 2009 Vater ruft beim JA an und sagt, dass 250,-- EURzu viel sind und das sehr schwer wird, zusätzlich aufzubringen. Er zahlt KU an KM für Sohn 316,-- EUR.
April 2009 Brief an KM (bei dem er nicht weiß, ob er ihn so wegschicken kann).
Mein Mann weiß nicht, was er zuerst machen soll. Die vom JA wollen Geld sehen, sagen aber nicht für was und verweisen ihn auf die KM. Dieser möchte er den oben geschriebene Brief zuschicken.
Kann er diesen Brief so wegschicken, ohne dass die KM davon einen Nutzen ziehen kann mit Anwältin oder Ähnlichem, und mein Mann diese Anwältin wiederum bezahlen muss? Ich weiß einfach nicht wie ich es erklären soll.
Er möchte nur wissen, was mit der Tochter los ist und für was er bezahlt.
Ach ja, um noch mehr Verwirrung zu stiften: Es ist auch so, dass bei einem im letzten Jahr gemachten dreiseitigem Gutachten von der Psychiatrie der Uni die zweite Seite fehlt. Gerade die Seite in der die Familiäre Anamnese steht. Mein Mann ist der vollen Überzeugung, dass dies absichtlich geschen ist. Deshalb steht auch noch was darüber in dem Brief.
So und nun bin ich total verwirrt und hoffe, dass ihr trotzdem durchsteigt und ihm wenigstens im Ansatz ein paar Tipps geben könntet. Falls etwas unklar ist (was ich absolut verstehen könnte :wink:) sagt es bitte.
Wir danken euch schon im Voraus und Sorry noch .
Herzlich liebe Grüße trotzdem
Elke
Moin kleine Eli,
auch wenn ich wenig bis nichts davon halte, zu Sachverhalten Stellung zu nehmen, die Dein Mann nur vom Hörensagen kennt und Du selbst folglicherweise nur vom Hören-Hörensagen kennen kannst, stellt sich das Ganze im Moment verkürzt so dar:
- es gibt eine Tochter
- diese ist volljährig
- was sie derzeit tut, ist unklar
- als Volljährige ist sie zunächst selbst für ihren Lebensunterhalt verantwortlich
- ein Schulbesuch, eine Ausbildung oder ein sonstiges unterhaltsauslösendes Faktum wird nicht benannt
- Auskünfte werden - durch wen auch immer - nicht erteilt
- warum die volljährige Tochter "betreut" werden muss, ist nicht bekannt
- eine "Einrichtung" kann alles mögliche sein, auch ein Wohnheim für junge Erwachsene.
In Summe sehe ich derzeit nichts, was Unterhaltszahlungen rechtfertigt. Dein Mann sollte den "Unterhaltsforderen" schreiben, dass sie ihm schriftlich eine Anspruchsgrundlage samt zugehöriger Paragraphen benennen sollen. Das gilt auch für den Fall, dass der Nachzahlungsbetrag aus der Zeit vor Tochters Volljährigkeit stammt. Die Annahme, dass eine Forderung allein deshalb berechtigt wäre, weil sie auf Behörden-Briefpapier steht, ist jedenfalls irrig.
Nicht zuletzt: Dein Mann soll sich selbst hier anmelden und weitere Fragen selbst stellen. Das vermeidet Übertragungsfehler.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
@KleineEli & Tina
Doch, dies habe ich durchaus gelesen, nur wer sagt das? Ein RA, die KM oder wer? Jedenfalls scheint es nicht durch ein Gericht festgestellt worden zu sein. Und hier genau liegt dann auch der Ansatz.
Schliesse mich übrigens der Zusammenfassung von brille007 an, dem ist nichts weiter hinzuzufügen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ok oldie,
jetzt weiß ich worauf du hinauswolltest. In dem Kontext ist deine Sicht natürlich völlig richtig.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo an alle erstmals, bin der Ehemann von KleineEli. Ich habe mich nun entschlossen, mich bei euch persönlich zu melden. Da vieles aus erster Hand besser zu verstehen ist. Bin leider nicht so wortgewandt. Habt etwas Nachsehen. Vielen Dank, dass ihr meiner Frau und mir schon etwas Auskunft geben konntet. 🙂 Wenn ich den Text von Brille007 richtig verstanden habe, soll ich erstmal Widerspruch beim Jugendamt einlegen mit der Begründung: Schriftliche Anspruchsgrundlage samt zugehöriger Paragraphen für monatliche Zahlungen und auch für den aufgelaufenen Kostenbeitrag.
Möchte noch anmerken, dass ich leider keine Auskunft vom Jugendamt bekommen habe, für was der Kostenbeitrag bereitgestellt wird. Der Antrag wurde anscheinend vom Sozialen Dienst gestellt. Ich werde es aber noch einmal beim Jugendamt mit der Sachbearbeiterin besprechen müssen. Vielleicht bekomme ich ja diesmal eine genauere Auskunft.
Als ich diese Woche auf dem Jugendamt anrief, versprach sie mir, sich bei mir Anfang der Woche zu melden.
Soll ich nun eine Zahlung an das Jugendamt leisten oder erst mal abwarten, was mein (Widerspruch) bewirkt? Als ich die Sachbearbeiterin fragte, ob ich Widerspruch einlegen sollte sagte diese, das würde nichts bringen. Weil zahlen muss ich trotzdem, nur würde sie mit einer Kollegin nochmals über den Betrag sprechen. Da ich größere Ausgaben für den Erhalt meines Nettolohnes erbringen muss. Sie haben den von mir eingereichten Nachweis über Mehrausgaben nicht berücksichtigt (Zusatzfahrtkosten für Bereitschaftsdienst).
Auf dem Kostenbeitragsbescheid stehen Paragrafen: §§ 91 – 94 SGB VIII. Nach diesen werde ich zu Kosten herangezogen. Sind dies die Paragrafen, die Brille007 meinte? Wenn ja, brauch ich ja keinen Widerspruch einlegen und muss den geforderten Betrag zahlen. Richtig so?
Im Voraus schon ein großes Dankeschön an Brille007 und auch an alle anderen, die mir einen Rat geben können.
Thomas
PS. Ich konnte mich leider nach langem Versuchen nicht bei euch im Forum anmelden. Vorerst muss ich über meine Frau mit euch kommunizieren. Werde es aber erneut versuchen. :yltype:
Hallo Mann von kleineEli
Möchte noch anmerken, dass ich leider keine Auskunft vom Jugendamt bekommen habe, für was der Kostenbeitrag bereitgestellt wird. Der Antrag wurde anscheinend vom Sozialen Dienst gestellt. Ich werde es aber noch einmal beim Jugendamt mit der Sachbearbeiterin besprechen müssen. Vielleicht bekomme ich ja diesmal eine genauere Auskunft.
Der Punkt ist, dass sie erst Auskunft geben und die Forderung begründen müssen und du dann über eine Bezahlung anfängst nachzudenken.
Es kann nicht sein, dass jemand kommt und sagt, "Ich will Geld von dir, ich darf dir aber nicht sagen warum!"
Soweit kommts noch.
Die sollen erst die notwendigen Informationen bringen, ggf. müssen sie eben die Mutter beauftragen, die Informationen zu liefern oder sich von ihr bevollmächtigen lassen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
PS. Ich konnte mich leider nach langem Versuchen nicht bei euch im Forum anmelden.
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Was wurde denn nun - von wem - bestimmt? Das JA selbst hat keine Möglichkeiten, irgend etwas durchzusetzen. Also sage mal etwas härtere, und vor allem im Klartext, Fakten. Bei Deinen Ausführungen fühle ich mich etwas im Nebel.
Hallo Oldie,
zu deinen Fragen, wer dies bestimmt hat, kann ich dir leider nicht mehr sagen. Ich habe nun den Kostenbeitragsbescheid bekommen. Wer dies so entschieden hat, keine Ahnung. Ich war auch überrascht, dass so etwas so einfach geht.
Hallo Beppo,
ich habe nun einen Widerspruch an das Jugendamt geschrieben mit der Begründung, dass sie erst einmal Auskunft geben sollen.
Hallo DeepTouch,
danke.
Hi Mickie68, kleineEli
Bei den angeführten §§91-94 SGB VIII beschreibt eigentlich nur der §91, wann eine weitere Zahlungspflicht entstehen könnte. Und der zielt dann gleich auf mehrere dutzend anderer §§ ab. Soweit ich es verfolgt habe, könnte es (wenn überhaupt) bei Euch auf den >>§41 Abs.1<< hinauslaufen. Danach können die Eltern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres herangezogen werden. Allerdings wird der Anspruch selber nicht begründet, die Frage nach dem warum bleibt bestehen. Ausserdem ist nachzuweisen, warum nicht andere Einrichtungen in Anspruch genommen werden können. Diese Möglichkeiten sind zuerst wahrzunehmen.
Also, es fehlt immer noch die Anspruchsgrundlage, dazu sind die oben angeführten §§ nicht geeignet. Dazu gehört dann auch eine rechtsverbindliche Feststellung, warum überhaupt hierzu bei einer Volljährigen gegriffen werden soll.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hey oldie,
vielen Dank für den Tipp. Den werden wir bestimmt noch gebrauchen. Mein Mann und ich haben das, was wir wissen hier eingestellt.
Also tappt er auch total im Nebel. Damit mal etwas Licht ins Dunkel kommt, hat er nun (doch) seinen Anwalt beauftragt, beim JA Akteneinsicht zu nehmen.
Dort müsste ja machnes drinstehen. Dann sieht man weiter.
Echt nett von dir, dass du dir die Mühe gemacht hast. Danke auch von Mikki68. Er ist nicht so fürs Schreiben am PC oder so. Deshalb
unterstütze ich ihn hiermit. Mehr kann ich für ihn nicht tun.
Guts nächtle KleineEli