Bezahlte, ungerecht...
 
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Bezahlte, ungerechtfertigte Rechtsanwaltsrechnung zurückfordern möglich?

 
(@muelheimer)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe im Rahmen einer Ehescheidung vom Anwalt in der Erstberatung eine Beratung über den Trennungsunterhalt (700€ pro Monat) bekommen.

Nach der Beratung habe ich dem Anwalt die Berechnung so wie ich sie verstanden habe schriftlich übersandt und um Bestätigung der Richtigkeit gebeten. Dies tat der Anwalt dann auch. Außer mit mir hat er sonst mit keinem Kommuniziert.

Hierfür hat er mir eine Geschäftsgebühr in Höhe von rund 800€ berechnet. Auf meine Beschwerde hin meinte der Anwalt alles wäre korrekt, ich solle zahlen. Er hätte sogar auf eine Einigungsgebühr verzichtet...

Frage: Kann ich im Nachhinein die Zahlung zurück fordern und um eine Korrekte Honorarrechnung bitten, da der Anwalt mich hier getäuscht hat? ...eine Klage einreichen oder so? Und wenn ja, wann verjährt die Forderung? Ich habe auch eine Rechtsschutz Versicherung (mit Selbstbeteiligung)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2016 19:11
(@Inselreif)

Womit war der Anwalt denn beauftragt? Was hast Du unterschrieben? Wenn der Auftrag auf Vertretung lautete, ist der Ansatz einer Geschäftsgebühr nicht zu beanstanden, auch wenn es am Ende bei einer Beratung blieb.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2016 19:26
(@muelheimer)
Schon was gesagt Registriert

Unterschrieben habe ich gar nichts. Beauftragt war die erstBeratung und die bitte um Bestätigung meines Schreibens.
Später hat der Anwalt die Scheidung beantragt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2016 19:34
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Muelheimer,

eine Geschäftsgebühr wird erst fällig, wenn Dein Anwalt gegenüber Dritten tätig geworden ist oder zumindest von Dir den Auftrag erhalten hat.
Auch der Auftrag allein kann unter bestimmten Umständen schon eine Geschäftsgebühr auslösen.

Allerdings widersprechen sich Deine Angaben. Einmal ist der Anwalt gegenüber Dritten nicht tätig geworden, dann schreibst
Du, dass er die Scheidung (von sich aus) beantragt hat. Warum sollte er das tun? Offensichtlich gab es ein Missverständnis
zwischen Euch, was seinen Auftrag anging. Wenn er die Scheidung eingereicht hat, fällt auf jeden Fall eine Geschäftsgebühr
an. Im Streitfall kann es dann nur darum gehen, ob er in Deinem Auftrag handelte oder nicht.

Außerdem hast Du die Rechnung des Anwaltes schon bezahlt, oder? Du müstest also klagen, wenn der Anwalt sich querstellt.
Deine Rechtsschutzversicherung kannst Du hierbei vergessen, die deckt wahrscheinlich nur eine Erstberatung ab.

LG,
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2016 12:46
(@muelheimer)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
Also meine Rechtsschutz Versicherung übernimmt die Kosten.
Das habe ich schon geklärt.
Ich habe den Anwalt beauftragt, die Scheidung zu beantragen.
Für den trennungs Unterhalt hat er keinen gesonderten Auftrag erhalten.
Gestern meine ein Rechtsanwalt der rechtsSchutz Versicherung, Spalt mir der Anwalt etwas schriftlich gibt, könnte er eine Geschäfts Gebühr berechnen.
War das falsch ? Wonach sollte er die Beratung denn dann abrechnen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2016 13:03
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Also meine Rechtsschutz Versicherung übernimmt die Kosten.

Das ist wirklich ungewöhnlich.
Welche Versicherungsgesellschaft und Tarifbezeichnung ist das?

Danke und Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2016 16:01
(@muelheimer)
Schon was gesagt Registriert

Das ist die Badische Versicherung. Tarif pro sb

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2016 16:48
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist die Badische Versicherung. Tarif pro sb

Das umfaßt wohl lediglich Beratungsrechtsschutz im außergerichtlichen Bereich.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2016 16:59