Werte Admins, Werte Mitglieder,
bedauerlicherweise habe ich gesehen das mein Thread geschlossen wurde. Habe mich eine gewisse Zeit im Nachbarforum beteiligt war aber auch lange Zeit ( auch aufgrund Eurer Empfehlung in psychiatrischer Behandlung )
Mittlerweile ist es so das ich einen 3- monatigen stationären Aufenthalt, 2- Monate Teilstationär und mittlerweile weiterhin in ambulanter Behandlung bin.
Es wurde eine chronische Depression mit wiederkehrenden schwerwiegenden Episoden, psychotische Symptome ( Zukunftsängste ) sowie eine traumatische Belastungsstörung aufgrund der gegen mich angewendeten Gewalt seitens der Exfrau diagnostiziert. > Wird alles weiterhin medikamentös sowie ambulant, ggf. wieder stationär weiterhin behandelt. ( Ich lasse also nach mir schauen ! )
Bedauerlicherweise lag der Standard-/Mindestumgang alle 14 Tage von Freitag - Sonntag während dem vollstationären Aufenthalt 3 Monate lang total brach. Wollte die KM dazu bewegen, dass das Kind und ich zumindest ein paar der ausgefallenen Wochenenden nachholen können aber keine Chance. Als Antwort kam nur "geh doch vor Gericht und klage es ein. Du wirst keine Chance haben !" (ich habe es gelassen und denke das war gut so )
Während des teilstationären Aufenthaltes habe ich den Umgang in gewohnter ( wenn auch zeitlich etwas reduzierter Form > Freitags Abholung immer erst später) wahrgenommen.
Die KM weiss das ich fortwährend im Krankenstand bin. Warum weiss Sie nicht, aber da Sie ja weiss das ich bereits vor Geburt des Kindes und vor Eheschliessung an Depressionen, Angstattacken, etc. leide ist Ihr ja bekannt. Insofern kann Sie sich 1+1 zusammenrechnen.
Die KM bestimmt aufgrund der Tatsache das Sie arbeitet und ich bis auf weiteres keiner Tätigkeit nachgehe wann, an welchen Ferien das Kind bei mir ist. Von mir aus kann Sie machen ist mir egal solange ich die hälftige Ferienzeit habe. Über jedes Stöckchen springe ich nimmer drüber wo Sie meint mir hinschmeissen zu müssen.
Bedauerlicherweise hat sich halt an Ihrem Hass, Brass und Einstellung mir gegenüber nichts geändert. Wünscht mir immer noch ( vor den Augen des Kindes meinen Tod, und und und ) Ist halt so. Mehr als Mindestumgang wird mit so einer "Kreidekreismutter" nicht zu machen sein.
Vergangenes Jahr war Sie mit dem Kind ja beim Kinderpsychologen. Das Kind hatte mir gegenüber im Mai 2013 geäußert das "es nicht mehr leben will und wünschte das es tot ist weil alle Lügen" Habe daraufhin ja den familienpsychologischen Dienst des Landratsamtes/Jugendamtes angerufen. Daraufhin hat die KM blitzschnell reagiert und ebenfalls einen Termin direkt beim Kinderpsychologen gemacht.
Dieser hat einwandfrei einen Loyaltitätskonflikt beim mittlerweile 6 jährigen Kind bestätigt.
Habe die KM immer wieder gefragt was wir dagegen tun können, bekam aber aufgrund der immer noch bestehenden Kommunikationsprobleme seitens der KM keine Antwort von Ihr. Neulich bei einer Abholung zum Umgang konnte ich Sie nach fast einem halben Jahr persönlich zu diesem Thema vor dem Haus stellen.
Als Antwort bekam ich " Sie hat sich da schon schlau geamcht. So eine Therapie wird nicht von der Krankenkasse übernommen und müssten die Eltern zahlen. Würde rund € 600.- kosten und das Geld hat Sie nicht "
1. Frage :
Stimmt es das wenn so ein Loyalitätskonflikt medizinisch bestätigt ist vom Kinderpsychiater das man für eine Therapie die diesen ggf. lösen soll selbst ( privat ) zahlen muss und nicht die Krankenkasse ?
2. Frage : ( trifft jetzt aber eher mich > wobei auch das Kind da es um die Aufrechterhaltung meiner finanziellen Leistungsfähigkeit zur Bereitstellung von Barunterhalt geht )
Ich habe jetzt im Dezember 2013 zum ersten mal ( nach Beendigung des teilstationären Aufenthaltes ) die Information/Bestätigung/Attest ( oder wie immer man das nennt ) bekommen das meine Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Nun ist es so das ich ich eine Lebensversicherung habe in der auch eine Berufsunfähigkeit mitversichert ist. Ich würde im Falle der Fälle eine kleine monatliche Rente bekommen.
( ich spreche jetzt nicht von der staatlichen Erwerbsminderungsrente sondern von dieser privaten Versicherung )
Die Versicherung datiert aus dem Jahr 1994 und wurde seither regelmäßig und ohne Unterbrechung von mir bedient.
von Mitte September > bis Ende November war ich nun stationär
von Ende November > bis Weihnachten teilstationär
seit dem ambulant und bis auf weiteres in der psychiatrischen Landesklinik.
>>> Es wurde mir die Möglichkeit einer beruflichen Reha angeboten ( Dauer 1 Jahr ) wo ich Übergangsgeld bekommen würde. Muss angeblich ein bisschen mehr als Krankengeld sein.
>>> Die Reha werde ich aber erst antreten wenn ich
a) wieder halbwegs gerade aus laufen kann
b) das Krankengeld ausläuft.
Ich selbst bezweifle aber das ich diese Reha durchhalte.
Frage jetzt an Euch ( vielleicht hatte schon jemand so einen Fall bzw. kennt sich da aus )
Soll ich die Versicherung jetzt bereits über die gefährdete Erwerbsfähigkeit informieren ?
> irgendwo habe ich mal gelesen das so eine Versicherung einspringen muss wenn man 6 Monate lang wegen dieser Erkrankung seinen Beruf nicht ausüben kann.
Gibt es da Fristen, Pferdehufe, oder, oder ?
Mir geht es hier nicht ums abkassieren. Aber wenn ich so eine Versicherung schon 20 Jahre bediene und nun leider so ein Fall eintritt will ich natürlich auch nach Möglichkeit Leistungen erhalten.
Wäre schön wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank schon einmal vorab !
( sorry für den langen Text )
Moin Der,
ich finds gut, dass Du dir helfen lässt.
Im Allgemeinen kassieren Versicherungen gerne, wenns ans Auszahlen geht, streiken jedoch viele. Ich würde hier ersteinmal sehr genau die Versicherungsbedinungen lesen bzw. Dir auch Hilfe vom Verbraucherschutz holen (oder ähnliches).
Den oftmals steht im Kleingedruckten auch viel über Vorerkrankungen und Meldepflichten. Wenn Du schon 1994 Depressionen oder Angststörungen hattest und diese im Vertrag nicht angegeben hast, kann es sein, dass die Versicherung die Leistung verweigert, da die Versicherung auch alle Akten über Dich beiziehen kann (da werden sich auch noch manche Wehrdienst-Drückbeberger noch mal wundern).
Deshalb auch Vorsicht mit irgendwelchen Vorabmeldungen. Also, beraten lassen und dann entscheiden. Gruß Ingo
nein 1994 lagen defintiv noch keinerlei psychischen Probleme vor.
Zumindest keine die ärtzlich dokumentiert bzw. in irgendeiner Form hinderlich gewesen sind.
Alle Angaben zum Gesundheitszustand wurden damals zu 100% vollkommen und korrekt angegeben.
Versicherungsbedingungen habe ich mir durchgelesen und im Rahmen meiner geistlichen Möglichkeiten zu Gemüte geführt.
Das versteht kein Mensch. Nur das ich zu mind. 50% meiner bisherigen beruflichen Tätigkeit kann/darf/muss/soll damit ich Anspruch auf Leistungen habe.
Hallo,
ich denke, daß Du die berufliche Reha zumindest versuchsweise absolviert haben muß, bevor Deine Versicherung in eine Zahnlung einwilligt. Die wollen schon, daß Du vorher jede Möglichkeit ausschöpfst. Wenn Du das Angebot hast und ablehnst, lieferst Du der Versicherung Argumente gegen die Zahlung.
Könnte ich mir jedenfalls gut vorstellen.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.