Bleib ich auf den K...
 
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Bleib ich auf den Kosten sitzen ?

 
(@fireblade)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leidesgenossen;

ich hab da ein Problem, für Tipps bin ich dankbar.

Als sich meine Frau einen neuen Lebenspartner gesucht hat, hatte sie mir ihre Hauseigntumshälfte übertragen. Das Haus war noch hoch verschuldet und sie wollte frei sein und ich wolle unseren Kindern das Erbe erhalten. Soweit so gut.
Es dauerte nicht lange und sie hatte es sich anders überlegt und klagte auf Ruckübertragung. Diesen Prozess hat sie zu 100% verloren so das sie auch meine Anwaltskosten tragen muss. Da ich neben den Schulden und der Tilgung auch noch Unterhalt Zahlen muss ist es ziemlich eng was das Finanzielle angeht.
Meine Frau war mit dem Urteil nicht einverstanden und wollte in Berufung gehen. Natürlich mit PKH.
Die Antwort auf diesen Antrag hat mich 1450.-€ gekostet. Die PKH ist abgelehnt worden da keine Aussicht auf Erfolg besteht. Es ist also nicht zum Prozess gekommen. Was ist mit meinen Kosten? Kann ich meine Frau damit belasten? Meinen Anwalt will ich nicht fragen da mit der Antwort eine neue Rechnung kommt.

Gruß Fireblade

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2006 12:09
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

hi fireblade,

wieso hat dich die antwort so viel geld gekostet?

vielleicht solltest du mehr darüber schreiben damit alle es verstehen und dir helfen können

carsten

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2006 13:14
(@fireblade)
Schon was gesagt Registriert

Hallo carsten

die Aussage meines Anwaltes lautet:
Ihm steht eine Verfahrensgebühr zu. Bei einem Streitwert von 90.000.- € plus irgendwelcher Pauschalen und MwSt.
macht 1415.-€ hatte mich vertippt ist aber nicht wesentlich weniger.

PKH könnte ich in diesen Stadium noch nicht beantragen, hat er mir auch noch geschrieben. Bitte zahlen sie jetzt!!

fireblade

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2006 13:32
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

deine EX hat geklagt und verloren. sie muss auch deine kosten übernehmen.

warum sollst du denn jetzt zahlen?? verstehe ich nicht.

carsten

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2006 13:36
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

zahlst du an sie Unterhalt? Meines Wissens darfst du Forderungen dann verrechnen. Wäre sicherlich der einfachste Weg, halt aber alles belegbar, d.h. schick ihr per Einschreiben eine Abrechnung.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2006 14:11
(@fireblade)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
zum besseren verstehen noch mal kurz den Zusammenhang .Meine Geschiedene Frau hat den Landgerichtsprozess verloren und auch die Kosten von 2900 Euro an mich bezahlt .Dann hat sie am letzten Tag Berufung eingelegt .Auf dieses Schreiben musste mein Anwalt eine Stellungnahme Schreiben ,dieses Schreiben hat mich 1415 Euro gekostet.OLG hat die Berufung abgewiesen weil kein Erfolg.Nun hätte ich gerne meine 1400 Euro wieder .Wie sieht die Rechtslage aus . Danke an alle für die Antworten .
Schönen Sonntag
Fireblade

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2006 14:36
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

1415 € ist nur für die Stellungnahme? Das ist aber saftig.

Die Rechnung des Anwalts kann man bei einem gerichtlichen Rechtspfleger prüfen lassen, meines Wissens sogar kostenlos. Sky kann dazu aber sicherlich mehr sagen.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2006 14:42
(@fireblade)
Schon was gesagt Registriert

Hallo XE
ja Unterhalt Zahle ich mit verrechnen ist glaube ich nicht so einfach weil sie ein Urteil hat und dann sofort Pfänden würde .
Gruss Fireblade

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2006 14:44
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

vielleicht ein netter Brief?

"Hallo XYZ,

wie dir bekannt ist, ist noch ein Betrag von € 1415 offen, der aufgrund der von dir eingereichten Berufung, die nicht erfolgreich war, aufgelaufen ist. Da du einen Unterhalt in Höhe von <Summe x> vonmir monatlich ausgezahlt bekommst, werde ich die offenstehende Summe von € 1415 in Raten von monatlich € X abziehen. Da du einen Titel über die gesamte Summe des Unterhaltes besitzt, weise ich vorsorglich darauf hin, daß bei einer Pfändung der Differenz, die zur Abzahlung verwendet wird, eine Vollstreckungsgegenklage eiungereicht wird, die den offenen Posten weiter erhöhen wird.

Gruß, <du>"

Alternativ kannst du natürlich auch einen Mahnbescheid hinschicken, zu bekommen beim Gericht, nachdem du sie zur Zahlung aufgefordert hast. Diese Variante kostet zwar etwas (eventuelle Mahnbescheidsgebühren), ist aber sicherer.

Da hier keine Rechtsberatung stattfindet, sondern nur allgemeine Hinweise, wäre auch (Ironie des Schicksals) unter Umständen ein Anwalt zu konsultieren...

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2006 15:08
(@fireblade)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend
habe heute mit meinem Anwalt Telefoniert , und er sagte das meine Frau die Berufung auf die Prozesskostenhilfe aufgebaut hat und ich daher keinen Anspruch auf Kostenerstattung hätte .Erst wenn es zum Prozess gekommen währe und ich diesen gewonnen hätte müsste sie für die Kosten aufkommen .Ist das Richtig ?
Gruss Fireblade

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2006 00:46




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

aber es war doch bereits ein Prozess in gange ... es ging um die Berufung.

Allerdings würde ich auch mal die Rechnung prüfen lassen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2006 01:03