Hallo,
ich habe letzten Donnerstag vom Amtsgericht ein schreiben erhalten das ich nicht so recht verstehe. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen?
„In der Anlage erhalten sie einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe sowie eine Zweitschrift der Klageschrift mit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen. Nach Fristablauf kann auch ohne ihre Stellungnahme über den Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe entschieden werden.“
Der Anlage ist nur die Klageschrift beigefügt mit 1000 Kopien die ich alle schon einmal von der Beistandschaft erhalten habe.
Entweder stehe ich auf der Leitung, den ich versteh nicht was genau die nun von mir wollen und auf was ich Stellung nehmen soll und was das mit der Prozesskostenbeihilfe zu tun hat.
Freue mich über jede Antwort.
Gruß, Cobra
Moin Cobra,
hast Du geklagt oder bist Du der/die Beklagte, um was wird sich gestritten.
Anträge auf PKH werden heutzutage offensichtlich standardisiert verschickt, wahrscheinlich gehen die Gerichte mittlerweile davon aus, dass keiner mehr gewillt ist, Gerichts- und Anwaltskosten so locker aus der eigenen Tasche zu zahlen.
Wenn Du der/die Beklagte bist, hat der Kläger (immer wieder schön: die Gegenseite) einen Antrag auf PKH gestellt, dem musst Du zustimmen, damit der Antrag bewilligt wird.
Mehr Info's, mehr Antworten.
VG, sadly
Hallo,
danke für die Antwort.
Also ich bin der "Angeklagte" und habe einen Titel über 125,-Euro, meine Ex möchte mehr Geld für unseren Sohn, wohnt ca. 600km weit weg von mir daher gibt es auch nur Schriftverkehr mit den Ämtern und mein zuständiges Jugendamt hier will oder kann mir nicht weiterhelfen.
Ich verdiene 700,-Euro und kann nicht mehr zahlen.
Ich hatte bereits im Februar meine Finanzielle Lage der Beistandschaft dargelegt und die wollen nun gerichtlich durchsetzen dass ich 200,-Euro zahle.
Gruß, Cobra
Moin Cobra,
kann ich mir nicht so richtig vorstellen, dass Du bei Deinem Einkommen überhaupt was zahlst. Pfändungsfreigrenzen liegen doch m.E. bei über 900 €? Wenn Du jetzt freiwillig bereits 125 € löhnst ist das doch eigentlich schon viel zu viel.
VG, sadly
P.S. PKH sollte Dir eigentlich problemlos gewährt werden, sofern Du welche beantragt hast.
Moin Cobra,
von der Formulierung her hört sich das nach einem Antrag der Gegenseite auf PKH an (und nicht etwa für Deine eigene). Auch hierzu musst Du Stellung nehmen, beispielsweise, um die Aussichtslosigkeit eines solchen Verfahrens gegen Dich darzulegen. Ein PKH-Verfahren nimmt eine Entscheidung des angerufenen Gerichts nämlich meist schon dadurch vorweg, dass es die Erfolgsaussichten einer Klage prüft: Sind die nicht "hinreichend gegeben", gips auch keine PKH.
Und nicht vergessen: Auch Du selbst kannst und musst einen PKH-Antrag stellen!
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
PKH habe ich bisher nicht beantragt da ich bis letzten Donnerstag nur Briefverkehr mit der Beistandschaft hatte.
Die Beistandschaft hat bei mir ein fixtives Einkommen festgesetzt und ist daher der Meinung ich zahle zu wenig.
Versteh ich das jetzt richtig, das ich meine finanzielle lage erneut darlegen muss und dann wird entscheiden ob es ein Gerichtsverfahren geben wird. Oder habe ich das falsch verstanden?
Was umfasst die PKH und wie beantrage ich das selbst?
Sorry falls sich das blöd anhört aber ich habe da total den durchblick verloren.
Gruß, Cobra
Hi Cobra,
als Laie (oder gewohnheitsmässiger Kopf-in-den-Sand-Stecker) geht man am besten zu einem Fachanwalt für Familienrecht, legt ihm die eigene Finanzsituation kurz dar und bittet um Erledigung der PKH-Formalitäten.
Nur wie gesagt: Du MUSST aktiv werden; sonst wird im Zweifelsfall etwas gegen Dich entschieden, wogegen Du Dich hinterher nur schwer wehren kannst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
PKH habe ich bisher nicht beantragt da ich bis letzten Donnerstag nur Briefverkehr mit der Beistandschaft hatte.
Hallo,
du schreibst ans Gericht zurück
--
Ihr Schreiben vom ....... zu .......
zu einem Antrag der Gegenseite auf Prozesskostenhilfe bin ich nicht auskunftsfähig. Anbei mein eigener Antrag auf Prozesskostenhilfe.
Unterschrift
--
Da hängst du Kopien deiner letzten 12 Einkommensnachweise, des Mietvertrags, relevanter Versicherungen etc. mit hin. Wie man so ein Ding möglichst effizient ausfüllt steht z.B. im folgenden Link unter 'Ausfüllhinweise'
http://www.dr-hildebrandt.de/prozesskostenhilfe/prozesskostenhilfe.htm
/elwu
Hallo,
ok danke werde mich heute noch hinsetzten und alles fertig machen. Werde mich auch gleich mal auf der verlinkten Seite belesen.
Macht es Sinn alles noch mal zu begründen und jeden Ausgabe Posten genau aufzuführen oder soll ich das lieber lassen und nur den Text von elwu schreben und natürlich Kopien mit hin schicken?
Gruß, Cobra
Hi Cobra,
so wie die Vorredner schon schrieben und aus eigenen Erfahrungen:
geh erst mal zum Fachanwalt für Familienrecht. Dann Beratungsschein für so 10€ einholen(bei Amtsgericht, oder, so wie bei meiner RAin, macht das der Anwalt für Dich). RA beratet Dich dann für diesen Kostenbeitrag(also sehr günstig für Dich als Minimalverdiener). Für ein PKH Antrag ist Dein (zukünftiger) RA dann ebenfalls zuständig und der managt das alles.
Bei Deinem Verdienst erhälst Du die PKH wohl in jedem Falle. Was ich nicht verstehe ist, dass Du nun 200€ KU zahlen sollst, obwohl Du ja scheinbar noch deutlich unter dem Selbstbehalt von 900 Mücken(€) liegst. :question:
Auch bei mir besteht eine Beistandschaft. Auch ich verdiene relativ wenig und bin dank noch nicht einmal voller KU Zahlung unter dem Selbstbehalt.
Eigentlich kann es kaum sein, dass das JA nun tatsächlich 200€ von Dir verlangt...
Oder verdienst du evtl zum JETZIGEN Zeitpunkt "nur" 700 und hast zuvor wesentlich mehr verdient? Dann kann es evtl sein, dass Dein Jahreseinkommen berücksichtigt wird. Aber das wissen die Profis hier besser.
Kläre mal Deine Situation a bissl besser auf, dann kommt hier bestimmt noch konkretere Hilfe.
Gruß
Ariba
Vor meiner jetztigen Tätigkeit die ich seit Juni 2006 ausübe war ich 1/2 jahr Arbeitslos und davor habe ich von 2004 bis 2006 eine Umschulung gemacht.
Ich bin von meiner Ex getrennte und wir haben einen Sohn.
Vor eine paar Monaten bekam ich Post von der Beistandschaft und diese vorderte mich auf meine Finanzielle lage darzulegen was ich tat in dem ich sämtliche Ausgaben und meine Einnahmen mit Lohnzettel dort hin schickte.
Nach der Prüfung meiner Lohnzettel wurde festegestellt das ich eine Einkommen von ca. 700,-Euro habe. Ich Arbeite Vollzeit in Schichten.
Die Beistandschaft hat ein fiktives Einkommen festgelegt und will mich nun zwingen 200,-Euro im Monat zu zahlen. Da ich einfach nicht mehr zahlen kann soll ich einen Stundungsauftrag unterschreiben wenn ich dies nicht tue drohen sie mir mit gerichtlichen schritten. Den Stundungsauftrag werde ich nicht unterschreiben und daher nun die gerichtlichen Schritte.
Das soll es mal kurz zu meiner Person gewesen sein.
Das soll es mal kurz zu meiner Person gewesen sein.
#
Hallo,
ist o.k. Lass dich von den barschen Aufforderungen und Drohungen irgendwelcher Ämter nicht einschüchtern. Auf keinen Fall irgendwas unterschreiben, von wegen Stundung etc! No way!!!
Füll' die Formulare zum PKH-Antrag aus, lege die Belege dazu, und ab an das Gericht mit dem Zeug. Wenn die Antwort da ist, sag' uns wieder Bescheid.
/elwu
Hallo,
ich war heute bei 2 verschiedenen Anwälten, einer davon war ein totaler Reinfall und die zweite hat mich wenigstens beraten. Aber vertreten möchte sie mich nicht weil sich das Finanziell nicht lohnt da die Kindesmutter so weit weg von mir wohnt und der Gerichtstermin dann auch dort ist. Wie ich selbst meine Fahrkosten aufbringen soll um dort hin zu kommen weiß ich auch nicht.
Also ich habe keine Ahnung wie ich das alles ohne Anwalt hinbekomme soll und ich fühle mich vollkommen allein gelassen.
Die Seite mit dem Link zur Gerichtskostenbeihilfe, kann ich die Dokument für mich selbst verwenden oder muss ich bei meinem zuständigen Gericht welche holen?
Gruß, Cobra
Hallo cobra,
warum nimmst Du nicht telefonisch Kontakt zu einem Anwalt am Gerichtsstand auf und bittest diesen um Vertretung per PKH? Hab jetzt nicht alles gelesen, aber die Sache scheint rechtlich nicht so schwierig. Und da muss man doch keine langen, persönlichen Gespräche führen, oder?
Was Deine Fahrtkosten angeht: Wenn das Gericht Dich persönlich lädt, dann kannst Du einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen. Leider nur nachträglich, so weit ich weiß. Also musst Du in Vorleistung gehen.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Vergessen:
PKH-Formular samt Anleitung gibt es hier:
http://www.justiz.de/Formulare/zp1a.pdf
Das ist bundeseinheitlich.
Kannst Dir das aber auch von dem Anwalt deiner Wahl zuschicken lassen, denn der müsste Dir ohnehin erst mal eine Vollmacht schicken.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Hallo,
ok, danke für die Hilfe, morgen geht alles mit der Post weg.
Mal schauen was da raus kommt.
Ich versuche morgen mal einen Anwalt dort im Ort zu erreichen, vielleicht kann/möchte mir ja einer helfen.
Gruß, Cobra