Brief von Gericht
 
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Brief von Gericht

 
(@mrpapa)
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Hallo allerseits,
vor ein paar Tagen habe ich ein Brief vom Gericht bekommen.
Drin steht, dass ich an einem bestimmten Tag nächsten Monat zum Gericht erscheinen muss.
Der Termin diene (zitat) "zur mündlichen Verhandlung über die Haubtsache und zur mündlichen Verhandlung über die Folgesache(n) Versorgungsausgleich".
Über 'Hauptsache' verstehe ich die Scheidung...

Ich vermute also, dass an diesem Tag auch die Scheidung ausgesprochen wird, da ich über die 30 Euro für den Versorgungsausgleich einverstanden bin.
Verstehe ich dies richtig?

Wir haben uns noch nicht über Ehegattenunterhalt abgesprochen bzw. ich gehe davon aus, dass meine Ex nach der Scheidung dies mit mir anwaltlich regeln möchte. Oder muss dies auch am Scheidungstermin bereits abgeklärt sein?

Wie verläuft so ein Gerichtstermin?
Wodrauf sollte ich an diesem Tag vorbereitet sein?
Sollte ich anwaltlich vertreten sein?
Könnte irgendeine 'böse' überraschung auf mich zu kommen??

lg
Mr Papa

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2014 20:08
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mr. Papa,

da Du so fragst, scheint es so, als ob Dich vorher nicht besonders mit der Scheidung auseinandergesetzt hast.

Natürlich kann man die Scheidung auch mit einem Anwalt (dem Deiner Exe) durchführen. Dir muss halt klar sein, dass dieser Anwalt nur ihre Interessen vertreten darf. Wenn Du im Vorfeld alles geprüft hast - kein Ding. Ansonsten muss man Dir schon raten, Dich anwaltlich beraten zu lassen, damit Du nicht über den Tisch gezogen wirst.

Die Scheidung kann mit einem Anwalt auch nicht sofort rechtskräftig gemacht werden. Dafür sind für den Termin immer zwei Anwälte nötig. Ansonsten wird der Beschluss erst nach ein paar Wochen gültig.

Aus meiner Sicht ist Euer Vorgehen auch nicht sehr schlau. Es wäre sinnvoller gewesen, im Vorfeld eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar zu erstellen. So wäre alles neutral (denn das ist nur der Notar) überprüft worden und ihr hättet auf Augenhöhe alles festlegen können (auch die Unterhaltsfragen). Dann wäre die Sache mit einem Anwalt auch überhaupt kein Problem, da so die Formerfordernis erfüllt wäre und durch die Vereinbarung Bindgungswirkung vor Gericht bestanden hätte. Die Scheidung wäre dann in 15 min durch gewesen. So kann Dir keiner sagen, was Deine Exe plant. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2014 20:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mr Papa,

gibt es einen bestimmten Grund, warum Ihr die Reihenfolge "erst die Scheidung und danach alles andere" machen wollt? Eine Scheidungsfolgenvereinbarung gibt es ja offensichtlich bereits - warum um Himmels willen steht da der nacheheliche Unterhalt nicht mit drin? Genau für solche Dinge ist das Teil doch gedacht!

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2014 20:53
(@mrpapa)
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Ja richtig!
Wir haben uns entschieden, dass sie bzw. ihr Anwält den Scheidungsantrag stellt.
Wir haben bei der Einreichung der Scheidung eine Scheidungsfolgevereinbarung gemacht, über den Verbleib der Kinder, das Umgangsrecht, Kindes- und Trennungsunterhalt und dass über die Ehe kein Gewinn bzw. Verlust über irgendeinen von uns entstanden ist.

Laut ihrer Anwältin den Ehegattenunterhalt sollte ich Anwaltlich mit meiner Ex verhandeln.
Ich fand es irgendwie fair, da ich denke Ehegattenunterhalt am längsten bezahlt wird und deswegen man dies nicht alleine durchführen sollte.

Wo ist das Problem, wenn Ehegattenunterhalt nach der Scheidung verhandelt wird??

lg
MrPapa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2014 21:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mr Papa,

Wo ist das Problem, wenn Ehegattenunterhalt nach der Scheidung verhandelt wird??

ein "Problem" ist das grundsätzlich nicht, aber Ihr müsst ja nicht nur verhandeln, sondern Euch auch einigen und Eure Einigung irgendwo dokumentieren (dafür wäre die SFV der richtige Platz gewesen). Solltet Ihr Euch nicht einigen, hat Deine (Dann Ex-)Frau die Möglichkeit, Dich auf nachehelichen Unterhalt verklagen - und tataaaa: Dann trefft Ihr demnächst Euch vor Gericht wieder, habt neue Anwalts- und Gerichtskosten.

Man bringt ja auch nicht sein Auto für den Service in die Werkstatt - und zwei Tage nach Abholung fährt man zur Winterreifen-Montage hin: Die meisten Leute machen das aus Zeit- und Kostengründen in einem Aufwasch.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2014 21:17
(@mrpapa)
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Danke für Eure Antworten!

Moin Mr Papa,
ein "Problem" ist das grundsätzlich nicht, aber Ihr müsst ja nicht nur verhandeln, sondern Euch auch einigen und Eure Einigung irgendwo dokumentieren (dafür wäre die SFV der richtige Platz gewesen). Solltet Ihr Euch nicht einigen, hat Deine (Dann Ex-)Frau die Möglichkeit, Dich auf nachehelichen Unterhalt verklagen - und tataaaa: Dann trefft Ihr demnächst Euch vor Gericht wieder, habt neue Anwalts- und Gerichtskosten.

Wenn ich die Lage richtig eingeschätzt habe, interessiert meiner Ex nur die schnelle Scheidung, weil sie vor hat, möglichst schnell neu zu heiraten. Vieleicht täusche ich ich mich aber...
Sie lebt bereits seit über ein Jahr mit ihrem neuen zusammen und sie versteckt dies nicht.
Den Kindern hat sie bereits gesagt, dass sie auf die Scheidung wartet, damit sie ihren neuen heiraten kann.
Das alles ist ein Grund über den Ehegattenunterhalt in meinem Sinne gut zu verhandeln...

Man bringt ja auch nicht sein Auto für den Service in die Werkstatt - und zwei Tage nach Abholung fährt man zur Winterreifen-Montage hin: Die meisten Leute machen das aus Zeit- und Kostengründen in einem Aufwasch.

Richtig!
Deswegen hast Du vieleicht doch noch recht.
Kennt jemand einen guten Anwalt in der Hauptstadt?
Bitte per PM antworten!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2014 21:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Hauptproblem, wenn du ohne eigenen Anwalt hin gehst ist, dass du keinerlei eigene Anträge stellen kannst, ja noch nicht mal den gegnerischen widersprechen kannst.
Die können dann auf dem großen Bestellzettel des Richters praktisch alles ankreuzen was sie wollen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2014 22:52
(@mrpapa)
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Das Hauptproblem, wenn du ohne eigenen Anwalt hin gehst ist, dass du keinerlei eigene Anträge stellen kannst, ja noch nicht mal den gegnerischen widersprechen kannst.
Die können dann auf dem großen Bestellzettel des Richters praktisch alles ankreuzen was sie wollen.

Kann man denn nicht sagen, dass man unvorbereitet ist (falls so was vorkommt) und nichts unterschribet bzw. man verlangt nach einem neuen Termin, damit man sich vorbereitet bzw. anwaltlich vertreten wird???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2014 23:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein.
Dafür bist ja rechtzeitig zu der Party eingeladen worden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2014 23:16
(@mrpapa)
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Nein.
Dafür bist ja rechtzeitig zu der Party eingeladen worden.

Opps.. Damit habe ich jetzt nicht mitgerechnet...
Dann brauche ich ja unbedingt einen Anwalt an diesem Tag.

Kann mit jemand einen guten Fachanwalt/in in Berlin vorschlagen?? Die Verhandlung für Ehegattenunterhalt soll er/sie auch noch durchführen!

lg
Mr Papa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2014 23:19




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wenn ich die Lage richtig eingeschätzt habe, interessiert meiner Ex nur die schnelle Scheidung, weil sie vor hat, möglichst schnell neu zu heiraten. Vieleicht täusche ich ich mich aber...

das halte ich für nicht unwahrscheinlich: Wenn sie wirklich vorhätte, möglichst schnell zu heiraten, machen Verhandlungen über EU wenig Sinn. Sinnvoll wäre aus ihrer Sicht dann bestenfalls, einen möglichst lange laufenden Unterhaltsvergleich abzuschliessen, in dem der Begriff "heiraten" nicht vorkommt.

Den Kindern hat sie bereits gesagt, dass sie auf die Scheidung wartet, damit sie ihren neuen heiraten kann.

sie ist nicht verpflichtet, das zu tun, was sie den Kindern gesagt hat.

Angesichts Deines doch etwas rudumentären juristischen Wissens solltest Du aber wirklich nicht ohne Anwalt in diese Verhandlung gehen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2014 02:33
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Dafür bist ja rechtzeitig zu der Party eingeladen worden.

Sorry, aber das stimmt nicht. Wenn er in der Verhandlung sagt, dass er Anwaltliche Hilfe benötigt, wird dort NICHTS enschieden. Das Verfahren wird vertagt.
Diese Vorgehensweise ist die sicherste, um ein Verfahren ohne Ergebnis vorerst zu beenden. Der rechtsanspruch auf einen Anwalt endet nämlich nicht mit der Zustellung einer Vorladung. Das Recht besteht zu jeder Zeit.

Opps.. Damit habe ich jetzt nicht mitgerechnet...
Dann brauche ich ja unbedingt einen Anwalt an diesem Tag.

Wie gesagt, auch im Verfahren kannst du jederzeit Anwaltliche Hilfe fordern und somit das Verfahren vorerst stoppen. Allerdings frage ich mich, warum du bei deiner offensichtlichen Unwissen/Unsicherheit nicht schon längst einen Anwalt konsultiert hast.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2014 02:52