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BVerfG: Beweismittelverwertung trotz rechtswidriger Durchsuchung

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Fall: Es bestand der Verdacht, der Bürger handele mit Plagiaten. Der Durchsuchungsbeschluss wurde letztlich vom BVerfG für grundgesetzwidrig befunden. Bei der grundgesetzwidrigen Durchsuchung wurde Haschisch gefunden und der Bürger wurde wegen Verstosses gegen das BTM verurteilt. Er klagt dagegen, weil die Beweise unrechtmäßg erhoben wurden.

Das BVerfG sieht keine grundgesetzwidrige Beweisverwertung und nimmt die Klage nicht zur Entscheidung an. Immerhin begründen sie dies.

Das ist doch prima. Nun kann es ja reihenweise Durchsuchungen hageln nach dem Motto: Wenn wir in der Verdachtssache nix finden, nehmen wir halt was anderes. Dann kann doch schnell auch ein Verdacht konstruiert werden. Der staatlichen Anarchie ist heute Tür und Tor geöffnet worden. Das BVerfG hat heute bei mir in seinem Ansehen arg gelitten.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2009 14:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie schön!

Das haben sie anscheinend bei der Razzia in den Flatrate -Bordellen schon gewusst und gleich angewandt!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2009 14:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das BVerfG als höchste Ignoranzstufe ebnet den Weg. Der Speichel leckende und notgeile BGH zieht sich das jüngste Urteil, kloppt sich einen und der Erguss ist absprachegemäß (>hier<). In einem derart korrumpierten, die Grund-/Menschenrechte verdrehenden und/oder mit den Füßen tretenden Staat wird es nicht mehr lange dauern bis das Volk sich das Recht holt...

Jaja, es geht in dem Fall um diese ominöse Gesellschaft. Das rechtfertigt trotz dessen nicht die Ächtung der Grund- und Menschenrechte.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2009 22:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So "langsam" erklärt sich dann auch dieses:

OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2009 23:00