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Der Amtsschimmel wiehert

 
 Uli
(@Uli)

Hallo zusammen,

eine kleine Anekdote aus unserem Leben:
Mein Sohn wird jetzt anfangen zu studieren. Da seine Mutter keinen Unterhalt bezahlt (und auch noch nie bezahlt hat), hat er anteilig BAFöG beantragt. Das hatten damals seine älteren Halbgeschwister auch gemacht und auch bewilligt bekommen.

Nun besteht für meinen Sohn noch eine Unterhaltsbeistandschaft beim Jugendamt und die helfen auch noch trotz Volljährigkeit. Also hat das Jugendamt beim Sozialamt am Wohnort meiner Exe einen aktuellen Leistungsbescheid eingeholt, aus dem hervorgeht, dass sie Sozialhife bezieht und erwerbsunfähig ist und sich an der Erwebsunfähigkeit auch niemals etwas ändern wird (ich sehe das zwar anders, aber egal).
Auf der Basis dieses Leistungsbescheids bekam ich eine Erklärung mit offiziellem Briefkopf des Jugendamtes ausdrücklich zur Vorlage in BAFöG-Angelegenheiten, aus der hervorgeht, dass sie erwerbsunfähig ist und zu keiner Zeit ein Unterhalt eingegangen ist.

Nun schreibt das BAFöG-Amt, dass dies so nicht ausreicht. In BAFöG-Angelegenheiten, muss sich jeder Elternteil selbst erklären, den 4-seitigen Vordruck ausfüllen und den Steuerbescheid (den es bei ihr nicht gibt) vorlegen.

Also hat Sohnemann mit denen telefoniert und erklärt, dass er seine Mutter seit bald neun Jahren nicht mehr gesehen hat und mit kooperativem Verhalten ihrerseits kaum zu rechnen ist. Daraufhin hat er ein 2-seitiges Merkblatt zum Umgang mit zahlungsunwilligen Eltern(-teilen) bekommen und einen vorformulierten Brief, der per Einschreiben/Rückschein an die Mutter gehen soll.
Um die Mutter nicht gleich so zu überfallen, hat er versucht, vorher mit seiner Mutter zu telefonieren. Wir hatten hier noch eine alte Handynummer, von der wir ausgingen, dass sie längst nicht mehr aktiv ist. Tatsächlich konnte er seine Mutter erreichen. Diese fragte ihn, was er von ihr wolle und sagte gleich, dass sie keinen Wert auf eine Unterhaltung mit ihm legt. Immerhin sagte sie zu, den Vordruck auszufüllen (was ich mir aber noch nicht vorstellen kann).

Gestern ist das Einschreiben an die Exe rausgegangen. Zusätzlich hat Sohnemann noch einen handgeschriebenen persönlichen Brief (in Demutshaltung zur Besänftigung  :phantom: ) beigefügt. Jetzt heißt es erst mal abzuwarten.
Die älteste Tochter meiner Exe aus deren erster Ehe brauchte einmal neun Monate, bis ihr Antrag fertig bearbeitet war - einzig aufgrund der Verweigerungshaltung der Mutter auf der einen Seite und dem Formalienkram auf Behördenseite.

LG, Uli

Zitat
Geschrieben : 05.10.2011 13:47
 Uli
(@Uli)

Nun besteht für meinen Sohn noch eine Unterhaltsbeistandschaft beim Jugendamt und die helfen auch noch trotz Volljährigkeit.

Soeben wurde mir mitgeteilt, dass die Beistandschaft für meinen Sohn wg. Volljährigkeit beendet wurde, bzw. bereits seit gut 2 Jahren beendet ist. Bei Bedarf kann bis Vollendung des 21. LJ eine Beratung durch das Jugendamt erfolgen.
Vielleicht besteht das BAFöG-Amt deshalb auf eine eigene Erklärung der "Mutter" ?!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2011 17:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Uli

Ich vermute eher, JA und Bafög-Amt haben nichts mir einander zu tun, und auskunftspflichtig ist jeder potentielle UH-Pflichtige selber. Da kann keiner als Ersatz einspringen. Du kannst Deinen Sohn ja auch nicht mehr vertreten. Falls die KM sich aber nicht meldet, könnte das Bafög-Amt bei ansonsten gegebenen Bedingungen (Förderungsfähigkeit des Sohnes) in Vorausleistung gehen und dieses Geld bzw. einen Teil davon bei deren vorhandener Leistungsfähigkeit später zurück fordern.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2011 18:19
 Uli
(@Uli)

Hallo Oldie,

dass JA und BAFöG-Amt nicht direkt etwas miteinander zu tun haben, ist schon klar. Ich hätte mir nur vorstellen können, dass, wenn das JA die Nichtleistungsfähigkeit bescheinigt und sich auf die Leistungsbescheide des Sozialamtes bezieht, das genügen könnte/ sollte. Dem ist aber wohl nicht so. Schaun wir mal!
Wir haben noch zwei Stipendienanträge laufen. Wenn er das bekäme wäre es natürlich günstiger, denn da würden keine Kosten auflaufen.

Drei Kinder, die noch nicht auf eigenen Füßen stehen und zwei davon mit eigenem Haushalt, das drückt schon auf die Haushaltskasse!

LG, Uli

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Geschrieben : 05.10.2011 18:46
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja,

vielleicht weiss das BaFög-Amt auch einfach nur welche Befugnisse das JA im Bereich Unterhalt hat, nämlich gar keine.
Rechtlich gesehen ist eine Einschätzung des JA genau so viel wert wie die des Bäckers von nebenan.
Von daher finde ich es nachvollziehbar das das BaFög Amt sich aufgrund der Auskünfte seine eigene Meinung bilden will.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2011 19:12
 Uli
(@Uli)

Rechtlich gesehen ist eine Einschätzung des JA genau so viel wert wie die des Bäckers von nebenan.

Ganz so ist es nicht. Es besteht/ bestand ja eine Unterhaltspflegschaft. D.h. alle Rechte in Sachen Unterhalt liegen/ lagen beim Jugendamt.
Es handelt sich ja auch nicht um eine Einschätzung, sondern fusste auf dem Leistungsbescheid des Sozialamtes.
Mehr würde meine Exe, so sie denn aus dem Quark käme, auch nicht machen können.

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Geschrieben : 05.10.2011 20:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Ämter wissen schon, was sie voneinander zu halten haben.  😉

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2011 21:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Habe mich zuvor etwas unglücklich ausgedrückt:

Ganz so ist es nicht. Es besteht/ bestand ja eine Unterhaltspflegschaft. D.h. alle Rechte in Sachen Unterhalt liegen/ lagen beim Jugendamt.

Ja und? Diese bestand aber nur für das Kind. Das heisst noch lange nicht, dass dem JA gestattet ist, im Namen Dritter (KM) über diese ggü. Vierten Auskunft zu erteilen. Ausserdem hat das Bafög-Amt ganz andere Berechnungmethoden wie das JA, kennt andere Freibeträge (beim JA vergleichbar dem SB), hat andere Bedarfssätze. Das JA - und genauso das vollj. Kind - haben nicht die Befugnis, dem Bafög-Amt Auskunft über die Einkommensverhältnisse der KM zu erteilen. Auch wenn vielleicht ein Datenabgleich stattfindet bzw. Teilinformationen zw. den Ämtern ausgetauscht werden, ersetzt dies keinesfalls eine Auskunft.

Daher mein Hinweis: erfolgt diese Auskunft nicht oder nicht zeitnah, soll Sohn eine Vorauszahlung beim Bafög-Amt beantragen. Hierfür braucht er den Zustellungsvermerk des Einschreibens bzw. dieser sollte weiterhelfen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2011 00:05
 Uli
(@Uli)

Daher mein Hinweis: erfolgt diese Auskunft nicht oder nicht zeitnah, soll Sohn eine Vorauszahlung beim Bafög-Amt beantragen. Hierfür braucht er den Zustellungsvermerk des Einschreibens bzw. dieser sollte weiterhelfen.

Sohnemann wird morgen selbst zur BAFöG-Stelle gehen und sich weiter schlau machen. Den Einlieferungsschein nimmt ergleich mit.

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Geschrieben : 06.10.2011 00:19
 elwu
(@elwu)

Mein Sohn wird jetzt anfangen zu studieren. Da seine Mutter keinen Unterhalt bezahlt (und auch noch nie bezahlt hat), hat er anteilig BAFöG beantragt. Das hatten damals seine älteren Halbgeschwister auch gemacht und auch bewilligt bekommen.

Hi,

eine Frage, was ist 'anteiliges BAFÖG'? Wonach wird das berechnet?

/elwu

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Geschrieben : 06.10.2011 00:53




 Uli
(@Uli)

eine Frage, was ist 'anteiliges BAFÖG'? Wonach wird das berechnet?

Das kann ich noch nicht sagen, weil uns noch kein Bescheid vorliegt. Die Kids aus erster Ehe meiner Exe bekamen bis vor ein paar Jahren auch BAFöG, das den ausbleibenden Unterhalt durch die Mutter kompensieren sollte. Dies, obwohl deren Vater mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 7.000,- ~ 9.000,- auch alleine voll leistungsfähig gewesen wäre. Dies war der Grund, warum wir es auch einfach versucht haben. Ich bin jetzt mal zuversichtlich, denn wenn meinem Sohn allein aufgrund meiner Einkommenssituation kein BAFöG zustünde, hätte man die Akte ja auch jetzt schon zumachen können.

Und so ungewöhnlich finde ich das auch garnicht. Wenn meine Exe tot wäre, dann stünde meinen Kids eine Halbwaisenrente zu - egal wieviel ich verdiene. So vegetiert die Exe dahin, bleibt vollständig im Hintergrund und die Kids gehen leer aus..

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2011 10:42
 elwu
(@elwu)

Das kann ich noch nicht sagen, weil uns noch kein Bescheid vorliegt.

Hi,

am Ergebnis bin ich aus höchstpersönlichen Gründen sehr interessiert. Meine Tochter hat ja auch eine, nun ja, leistungsunfähige Mutter. Und nächstes Jahr steht bei ihr der Studienbeginn an, hoffentlich 🙂

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2011 14:50
 Uli
(@Uli)

am Ergebnis bin ich aus höchstpersönlichen Gründen sehr interessiert.

Ich werde berichten!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2011 15:36
 Uli
(@Uli)

Immerhin sagte sie zu, den Vordruck auszufüllen (was ich mir aber noch nicht vorstellen kann).

Gestern ist das Einschreiben an die Exe rausgegangen. Zusätzlich hat Sohnemann noch einen handgeschriebenen persönlichen Brief (in Demutshaltung zur Besänftigung  :phantom: ) beigefügt. Jetzt heißt es erst mal abzuwarten.

Es geschehen Zeichen und Wunder: Die Exe hat das Einschreiben/ Rückschein angenommen !!!
Das ist seit mehr als 11 Jahren das erste mal, dass ein Hauch von Kooperativität zu spüren ist.

Am Wochenende habe ich mit Sohnemann den Umzug in seine Unistadt abgewickelt. Als ich ihn am Sonntag dann alleine dort zurücklassen musste, wurde mir doch ein wenig plümerant. Das ist schon ein Einschnitt - auch für mich als Vater! Da geht einem so vieles durch den Kopf

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2011 11:49
 Uli
(@Uli)

am Ergebnis bin ich aus höchstpersönlichen Gründen sehr interessiert.

BAFöG wurde abgelehnt. Wenn Du den Bescheid möchtest, sag mir Bescheid.
Mein "Freibetrag" hätte bei einem Monatsnetto von 2,6 k€ gelegen. Den überschreite ich nach deren Berechnung um 1,3 k€ -> nix BAFöG!

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2011 00:06