Der Weg zum Gericht...
 
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Der Weg zum Gericht für Geringverdiener

 
(@rm2012dd)
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Hallo, da ich hier frisch reingeschneit bin, möchte ich mich erstmal kurz Vorstellen.
Ich komme aus Dresden und bin Papa meiner 3 1/2 jährigen Tochter. Ich befinde mich momentan in einer Rehaumschulung die von der Arbeitsagentur finanziert wird. Seid 1 1/2 Jahren haben die KM und ich uns getrennt und bisher gab es für unsere Tochter keine Umgangsregelung. Bisher hat dies auch ganz gut geklappt aber langsam häufen sich die Regelbrüche und ich darf nur noch als billiger Babysitter agieren. Wir haben jetzt schon den Weg zum städt. Jugendamt gesucht um eine Lösung zu finden. Die KM beansprucht 2/3 der Betreuung und ich möchte 50/50. So wie es aussieht bleibt mir der Weg zum Familiengericht nicht erspart.
Mich würde Interessieren wie der Weg zum Prozess ist und ob bzw. wie ich hilfe fordern kann. Gestern habe ich einen Antrag zur Prozesskostenbeihilfe gestellt und heute prompt einen Rückruf erhalten das ich erst die REchtsberatung aufsuchen müsse. Ist das korrekt oder wie ist der richtige Weg in dem Falle?

Ich hoffe hier kennt sich jemand aus und kann mir helfen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2015 13:58
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was die Prozesskostenhilfe, beim Familiengericht Verfahrenskostenhilfe in Sachsen angeht, findest Du <a href="http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=35173!0>hier</a>" entsprechende Informationen.

Im Prinzip kannst Du so ein Verfahren ohne Anwalt durchziehen. Es könnte aber sein, dass Dein Antrag einfach zu laienhaft geschrieben war, so dass man Dich an die Rechtsberatung/Rechtspfleger verwiesen hat. Die Rechtsberatung hilft beim Ausfüllen der Formulare.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2015 14:19
(@rm2012dd)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,

vielen Dank das du dir mein Problem annimmst und den Link.
Man hat mir via Telefon nur gesagt das ich beim Gericht keinen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen kann, da dies nur geht wenn schon ein Fall eröffnet worden ist. Unter Vorbehalt hat mir die nette Dame gesagt ich solle mich an die Beratung wenden. Das der Antrag zu laienhaft geschrieben wurde glaub ich nicht, da ich lediglich Kreuze setzen musste und Kopien über meine finanzielle Situation einreichen musste. Mich würde Interessieren welche Wege man in solch einem Fall gehen muss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2015 14:27
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ok, aber wenn ich es richtig sehe ist die Sache zunächst daran gescheitert, dass es kein Umgangsverfahren gibt.

Hier im Forum gibt es schon Väter, die ein Umgangsverfahren allein durchgezogen haben.
Trotzdem würde ich Dir raten einen Beratungsschein zu beantragen und einen Anwalt aufzusuchen, wenn Du bisher über gar keine Gerichtskenntnisse verfügst.

Allgemein bleibt die Frage ob man sich bei 1/3 zu 1/2 nicht doch irgendwie in der Mitte ohne Gericht einigen kann. Das wäre aus meiner Sicht sinnvoller als ohne Kenntnisse alleine vor Gericht zu ziehen.
Natürlich geht es nicht, dass es Umgang auf Abruf gibt. Es sollte einen durchführbaren Plan geben und den sollte man sich halten.
Was sind die Gründe der KM, die 50% zu verweigern? Unterhalt? Allgemeine Aversion gegen Dich?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2015 14:41
(@Inselreif)

Hi,

es ist nicht erforderlich, dass schon ein Verfahren läuft. Es reicht aber auch nicht aus, nur die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen und VKH allgemein zu beantragen. Vielmehr musst Du den beabsichtigten Antrag (also den Antrag für den VKH begehrt wird) formulieren und vor allem auch begründen.
Das ist nicht schwieriger als eine Wand zu mauern. Aber wenn man noch nie gemauert hat, dann lässt man es einen Profi machen.

Wenn Du sicher bist, das Verfahren führen zu wollen, brauchst Du keinen Beratungshilfeschein. Du kannst dann direkt mit den Unterlagen, die Du jetzt bei Gericht eingereicht hast, zum Anwalt gehen und diesen beauftragen, VKH für Dich zu beantragen.
Bist Du mit dem Verfahren noch nicht sicher, dann hol einen Beratungshilfeschein und lass Dich insofern erst noch einmal beraten.

Allerdings sehe ich wenig Erfolgsaussichten, ohne ganz besonders gute Gründe Umgang von mehr als 1/3 gerichtlich durchgesetzt zu bekommen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2015 22:33
(@rm2012dd)
Schon was gesagt Registriert

Ich Danke euch für eure Antworten. Sowie ich es jetzt nach einem Anruf beim Gericht verstanden habe benötige ich einen Beratungshilfeschein, mit diesem gehts zum Anwalt und ggf. dann mit Prozesskostenantrag zum Gericht.

Allerdings sehe ich wenig Erfolgsaussichten, ohne ganz besonders gute Gründe Umgang von mehr als 1/3 gerichtlich durchgesetzt zu bekommen.

Darf ich fragen was dagegen spricht bzw. was ich zu verlieren hab? Momentan läuft ja ein Drittel.
Unsere Tochter ist ein sehr Elternfixiertes Kind, sie liebt Mama genauso wie Papa, hat bei mir Ihr gewohntes Umfeld und Kindergarten, finanzielle Sicherheit und meinerseits geregelte Arbeitszeiten. In meinen Augen ist es das beste für alle beteiligten. Es ist auch nicht mein Wille strickt das Wechselmodell durchzusetzen sondern ein festes rechtliches Fundament zu bauen um damit die KM an ihre Pflichten zu binden. Momentan waltet sie wie sie möchte und das ist nicht zum wohle unserer Tochter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2015 13:43
(@Inselreif)

benötige ich einen Beratungshilfeschein, mit diesem gehts zum Anwalt und ggf. dann mit Prozesskostenantrag zum Gericht.

Nochmal: um einen Anwalt mit dem VKH-Antrag zu beauftragen, brauchst Du keinen Beratungshilfeschein und er bringt Dir auch nichts. Nur wenn Du nicht sicher bist und Dich beraten oder aussergerichtlich vertreten lassen möchtest, musst Du Dir den Zinober (schließlich ist alles noch mal auszufüllen und zu belegen) antun.

Das soll Dich jetzt bitte nicht von einer Beratung abhalten aber so wie Du schreibst, bist Du schon mitten drin und willst die Sache durchziehen.

Geregelter Umgang, ja, das ist nötig. Du solltest hier (unabhängig vom Umfang) eine sehr klare Vorstellung haben, was der Anwalt beantragen soll. Je konkreter um so besser. Vielleicht schreibst Du mal was zu Deinen Vorstellungen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2015 21:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du jetzt bereits 1/3 Umgang hast ist aus meiner Sicht die Gefahr größer, auf 14 Tages Regelumgang runter gestuft zu werden, als die Chance auf 50% hoch gestuft zu werden.
Schon alleine um deine Arbeitskraft und damit deine Unterhaltszahlungen nicht zu gefährden.
Die haben Im Familienrecht oberste Priorität. Und zwar nicht nur der Mindestunterhalt sondern das Maximum was raus zu holen ist. Diesem obersten Ziel steht das Wechselmodell im Weg.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2015 03:43