Hallo zusammen,
Nach all den Jahren ist Tag X gekommen. Tochter fast 16 Jahre ist seit 2 Wochen bei mir und will nicht zurück zu KM. KM hat neue Partnerschaft seit 18 Monate inklusive 3 Jungs vom neuen Partner. 8/15/17. Tochter ist völlig unzufrieden und sie hat festgestellt das KM sie über ein Jahrzehnt belogen hat was meine Person betrifft. Ich hab ihr alle Urteile gezeigt.
Jugendamt waren wir 2 mal diese Woche und JA steht hinter meiner Tochter. Aber wie geht's nun weiter?
KM hat nach heftiger Situation inklusive Polizei mir unsere Tochter bis Ende der Sommerferien mit gegeben.
Was muss/kann ich nun tun um mein Kind bei mir anzumelden?
Helft mir bitte.... Rechtsanwalt kann ich mir mal ebend nicht erlauben.
Gruß sealjet
Wenn du sorgeberechtigt bist, gehst du mit der Tochter zur Meldebehörde und meldest sie an. Wenn die sich weigern weist du darauf hin, dass Du nach §17 Bundesmeldegesetz dazu verpflichtet bist, diese Meldung vorzunehmen. Sie können aber bei Unsicherheit die Unterschrift der Mutter einfordern. Aber du lässt dir bestätigen, dass du dort warst.
Wann wird die Tochter 16? Denn die Durchführungsvorschriften sagen dazu:
17.3 § 17 Absatz 3
Personen zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr üben die Meldepflicht persönlich aus. Personensorgeberechtigte können auch dann keine Berichtigung des Melderegisters verlangen, wenn diese Minderjährigen entgegen dem Willen der Personensorgeberechtigten aus deren Wohnung ausgezogen sind.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wobei.. 16. Lebensjahr heißt ja, das Kind ist 15 und befindet sich im 16. Lebensjahr. Also müsste das oben Geschriebene bereits jetzt für sie gelten.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
die Meldung des neuen Wohnortes ist eine Erklärung über den IST Zustand und benötigt keine Zustimmung. Du hast sie in Deinen Haushalt aufgenommen und dies kann die Tochter übrigens auch alleine, mit einer schriftlichen Bestätigung, beim Einwohnermeldeamt machen lassen.
Damit kannst du dann KG und UHV beantragen. Dann hast Du zumindest schonmal die finanziellen Dinge geregelt. Weiterhin kannst Du dann eine Beistandschaft einrichten, etc.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Anmelden kannst Du Dein Kind grundsätzlich immer. Aber was soll das bringen?
Ein Anmelden sagt nichts über das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus, oder wo sich das Kind tatsächlich aufhält. Anmeldung ist eine reine Formalität. Kindergeld bestimmt sich nach der Entscheidung der Eltern, auf wessen Konto es überwiesen wird. Grundsätzlich steht es beiden hälftig zu, komplett unabhängig vom Wohnort. Nur wenn sich Probleme ergeben, daß der beziehende Elternteil die Hälfte nicht weiterreicht, müsste man sich im Wege einer Berechtigtenbestimmung einigen.
Unterhalt halt mit dem Wohnort ebenfalls erstmal nichts zu tun, da kommt es darauf an, bei wem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Diese Frage entscheiden die Eltern aber gemeinschaftlich oder über einen Beschluß des Familiengerichtes.
Falls also Deine Frage darauf abzielt, daß Du Deine Tochter in Deinen Haushalt mit aufnehmen willst, dann solltest Du das mit der Kindsmutter ausmachen. Alternativ viel Geld in die Hand nehmen und in einem zeit- und nervenaufreibenden Verfahren eine Entscheidung des Gerichtes erwirken.
Nein, KG bezieht der, bei dem das Kind lebt, dazu dient die Meldung als Indiz.
LG LBM
Neien. Ich hab grad ein Verfahren hinter mir.
Es ist richtig, daß die Kindergeldkasse das Kindergeld an denjenigen auszahlt, bei dem das Kind lebt. Dieser gibt allerdings 50% (beziehungsweise 50% hälftig und die anderen 50% nach Einkommen prozentual aufgeteilt) an den anderen Elternteil weiter.
Aber eine Meldung als Indiz ist absolut null wert. Wir sind nicht im Strafrecht. Im Widerspruchsverfahren wird der überwiegende Aufenthalt herangezogen und nicht aufgrund von Indizien entschieden.
Mahlzeit.....
Komme gerade vom Amt. Die machen nichts solange KM nicht unterschreibt.
Gruß sealjet
Gibt es Eilanträge damit meine Tochter hier bleiben kann bzw.damit ich eine Vollmacht für alle Dinge habe. KM sagt nein und Kind weigert sich zurück zu gehen
Neien. Ich hab grad ein Verfahren hinter mir.
Es ist richtig, daß die Kindergeldkasse das Kindergeld an denjenigen auszahlt, bei dem das Kind lebt. Dieser gibt allerdings 50% (beziehungsweise 50% hälftig und die anderen 50% nach Einkommen prozentual aufgeteilt) an den anderen Elternteil weiter.
§ 64 Abs. 2 EStG:
(2) 1Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. 2Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, einem Elternteil und dessen Ehegatten, Pflegeeltern oder Großeltern aufgenommen worden, so bestimmen diese untereinander den Berechtigten. 3Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so bestimmt das Familiengericht auf Antrag den Berechtigten.
Zu Satz 1 ist die Meldung, auch ganz ohne Strafrecht, das Indiz für die Haushaltszugehörigkeit.
Keine Ahnung, was das da bei die für ein mysteriöses Verfahren ist bei dem einer dem Anderen das KG auszahlen muss. Wechselmodell?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Komme gerade vom Amt. Die machen nichts solange KM nicht unterschreibt.
Hast du das schriftlich? Dann würde ich damit zum Familiengericht tapern und dort die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung beantragen. Zum Jugendamt gehen, um Vermittlung bitten. Ggf. auch einen Anwalt einschalten, wenn es dir damit besser ginge. Für die Ersetzung der Zustimmung besteht m. E. kein Anwaltszwang.
Eine Eilbedürftigkeit sehe ich nicht, sofern deine Tochter von dir aus ihr Leben weiterleben kann (Schule, Hobbies), das geht aus deinem Eingangsbeitrag nicht hervor.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Kindergeld usw. ist mir grad egal. Ich will nur das es meiner Tochter gut geht und sie bei mir bleiben kann. Die Zeit rennt gegen uns. Schule ist 4 Wochen.
Nein sie kann nichts weiter machen...keine schule....keine Hobbys...nichts. 120km trennen sie von ihrem aktuellen Wohnort. Viele Freunde hat sie in meiner Gegend weil sie bis vor 18 Monate hier im Umkreis gewohnt hat. Ich kann ihr nichtmal großartig Taschengeld geben.
Ersetzung der Zustimmung
Gibt es da irgendwo ein Musterschreiben?
Du kannst selber vor Gericht gehen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Chancen = Null.
Geh zum Amtsgericht und hol Dir einen Beratungsschein, dann zum Anwalt.
Ich krieg keine Beratungsscheine usw.....ich will auch nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht ..hab ich eh zur Hälfte...ich will nur meine Tochter bei mir anmelden.
was hat denn das EWA hierzu gesagt:
17.3 § 17 Absatz 3
Personen zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr üben die Meldepflicht persönlich aus. Personensorgeberechtigte können auch dann keine Berichtigung des Melderegisters verlangen, wenn diese Minderjährigen entgegen dem Willen der Personensorgeberechtigten aus deren Wohnung ausgezogen sind.
Ich finde das sowas von eindeutig?!
Genau....2 deutig....allerdings bei uns nehmen die ab 16 Jahre Variante
Ich würde vorschlagen, dass deine Tochter das JA bittet zwischen ihr und der Mutter zu vermitteln
Wenn in zwei Wochen keine Einigung da ist, ab zum Gericht und Eilantrag stellen, dass sie umgemeldet und an der Schule angemeldet werden kann.
Was das KG angeht, das ist wirklich das letzte Problem
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin.....
So nun habe ich gestern mal nen netten Brief ans JA geschickt das sie sich darum kümmern sollen. Einverständniserklärung beigefügt mit bitte um Rücksendung binnen 14 Tage. Ansonsten geh ich damit zum Gericht.
Grüße sealjet