wer weiß wie schnell das geht mit einem Antrag bezüglich Umgangsrecht bzw. nachgeschossenem Eil-Antrag
also wie folgt : vor 10 Tagen Antrag gestellt und am Freitag 09 Eil-Antrag .Heute ist schon der termin für hauptverhandlung
mit der post gekommen.Bedeutet das das der Eilantrag angenommen worden ist und ist das vielleicht ein gutes Zeichen welches ich da sehen könnte weil es so schnell geht oder ist das Pflicht?
danke für viele Infos
moin,
bezgl. umgangsverfahren hab' ich keine ahnung, aber ich denke, dass die schnelle terminierung schon ein zeichen ist - für wen allerdings 'gut', das wirst du erst im termin erfahren.
wichtiger als die ladung ist: für wann ist denn terminiert? für nächste woche oder für in 3 monaten??
gruss
ulliberne
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Hi!
Zwei verschiedene Anträge sind zwei verschiedene Angelegenheiten und die eine Antwort sagt nichts über die andere aus.
Über die Zeiten kann man nix sagen. Hier im Forum gibt es Leute, die hatten nach 6 Wochen ihren Termin, andere warteten 5 Monate drauf.
Ich persönlich habe in 6 Monaten 7 Eilanträge gestellt und bekam nur eine einzige Entscheidung - nämlich auf den 7ten Eilantrag.
Dein Richter könnte aber ggf einer von den Schnelleren sein ... nach 10 Tagen einen Termin für die Hauptverhandlung in der Tasche zu haben finde ich schon sehr bemerkenswert.
Milan
p.s.: meinem antrag auf einstweilige anordnung (ABR) (ohne eil-antrag) wurde innerhalb 24 stunden per fax stattgegeben, HV angesetzt auf 2 wochen später.
KU war in 8 monaten durch 2 (!) instanzen durch.
glück gehabt oder arbeitsmangel der gerichte???
(blödes zeitlimit beim editieren....)
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(fritz grasshoff)