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Eine Frage zu Sozialhilfe und Rückzahlung?

 
(@romyh)
Registriert

Hallo meine Lieben,

ich weiß, dass das hier eigentlich nicht das richtige Forum ist, aber irgendwie doch, daher stelle ich die Frage hier vor allem an alle alleinerziehenden Väter/Mütter, die von der Sozialhilfe leben müssen/mussten.

Folgendes Problem:
Meine liebe Kollegin M, hat gestern wieder bei uns im Restaurant angefangen zu arbeiten, nachdem sie zwei Jahre im Erziehungsurlaub war.
Sie war aber irgendwie total bedrückt und daher fragte ich sie, was los sei und sie klagte mir daraufhin ihr Leid.
Als sie vor zwei Jahren ihre süße Tochter bekommen hat und dann in den Erziehungsurlaub gegangen ist, war zunächst Friede, Freude, Eierkuchen mit dem KV. Doch der machte sich bald aus dem Staub und ließ sie allein mit Kind zurück. Er verdiente das Geld. Sie war nun mittellos und es blieb ihr nix übrig, als zum SozAmt zu gehen, da sie und ihre Tochter ja von was leben müssen. Der Typ hat sich ausm Staub gemacht, zahlte(und zahlt) keinen Unterhalt. Sie bekam also 2 Jahre lang UVG, Erziehungsgeld, Wohngeld und Sozialhilfe bzw. ergänzende Sozialhilfe.
Darüber hinaus hatte sie alle mögliche einmaligen Beihilfen bewilligt bekommen (Bekleidungsgeld, Weihnachtsgeld etc....). Sie hat auch erst mit dem Stichtag des 2. Geburtstages ihrer Tochter endlich einen Kindergartenplatz bekommen, sonst hätte sie schon früher wieder angefangen zu arbeiten. Zu ihrer Mutter konnte sie ihre Kleine nicht geben, da sie voll berufstätig ist.

Sie hat nun Panik, weil sie das in ihrem Bekanntenkreis erlebt hat, dass sie alles zurückzahlen muss, was sie vom SozAmt bezogen hat!

Ist das möglich? Ich meine, zu dem Zeitpunkt war sie doch tatsächlich richtig bedürftig!

Hat jemand von Euch damit Erfahrungen oder weiß jemand was Genaueres darüber?
Sie weiß nicht, wie sie sich das leisten soll (selbst wenn es Raten sind, bei McD verdient man nicht so wirklich viel Geld, selbst wenn Du 180 h schrubbst hast Du ca. 1000-1100 Euro raus). Und Mutti ist sie ja immer noch, und immer noch alleinerziehend, daher kann sie nur Teilzeit arbeiten und keine Nachtschichten machen, die besser bezahlt werden. Daher hat sie so ca. 800 € raus.

Für Eure Tipps bin ich und ist M. Euch dankbar!

Liebe Grüße Romy

[Editiert am 28/11/2004 von RomyH]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2004 01:34
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Romy,

ich denke, Du kannst Deine Kollegin beruhigen.

Grundsätzlich muss Sozialhilfe nicht zurückgezahlt werden (§ 92 ff. BSHG).

Ausnahmen: Die Bedürftigkeit wurde grob fahrlässig oder absichtlich herbeigeführt, falsche Angaben gemacht, oder die Sozialhilfe wurde zur Überbrückung (z.B. bis zur Auszahlung von Arbeitslosengeld, Rente, Wohngeld usw.) oder als Darlehen ausgezahlt.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2004 02:21
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Romy,

keine andere Aussage von mir!
Wenn es keine Aussagen im Bescheid darüber gibt, können sie nichts! Außer sie hätte sich gegen die "Regeln" verhalten (s. Ausnahmen von sky).

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2004 12:02
(@leny1974)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

die Leistungen des Soz. Amtes muss Sie nicht zurückzahlen.

Wenn Sie so wenig Verdienst hat, dann sollte Sie sich mal ausrechnen, ob Sie nicht noch evtl. Anspruch auf Wohngeld hat.. Einfach mal einen Antrag stellen (Kostet ja nichts, selbst wenn der angelehnt wird). Wenn es knapp ist, dann kann sie sogar beim Soz. einen Vorschuss bekommen auf das Wohngeld. Die beiden Ämter verrechnen dann die gezahlten Leistungen untereinander. Das heisst, die bekommt von der Wohngeldstelle keine Nachzahlung, sondern das Geld geht ans Soz. amt und sie bekommt ab dem laufenden Monat Wohngeld.

Auch wenn Sie wenig verdient, keinen Unterhalt vom Kindesvater bekommt, kann Sie (zumindest noch in diesem Jahr) weitere Beihilfen beim Sozialamt beantragen, ohne diese zurückzahlen zu müssen. Denn auch Familien mit geringem Einkommen stehen diese einmaligen Beihilfen zu!

Weiter sollte Sie sich bei der Stadtverwaltung, Eigenbetrieb für Kindertageseinrichtungen (so heisst es hier in Dresden) um einen Zuschuss für den Kinderkrippenplatz und evtl. Essengeld für die Kleine bemühen. Für das Kind wird bis zu 2,9 Jahren ein Kinderkrippenplatz berechnet.

Dort auch alle Unterlagen mitnehmen, Mietzahlungen, Versicherungen etc.

Alles Gute

Andrea

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2004 13:47
(@romyh)
Registriert

Hallo,

vielen Dank erstmal für Eure Hilfe,
ich werde gleich heute abend mit ihr telefonieren und es ihr sagen...da wird sie glücklich sein!

Liebe Grüße von Romy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2004 15:49