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Einsicht der Gegenseit in PKH-Antrag?

 
(@ingrid)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe da jetzt ziemlich herumgesucht, aber keine eindeutige Aussage finden können.

Wenn ich einen Antrag auf PKH stelle (als Antragsgegnerin im Scheidungsverfahren) : Bekommt mein Exgatte Einsicht in meinen Aantrag, also auch in meine Einkünfte mit allem drum und dran?

Immer - oder nur manchmal? Wie ist das?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2010 20:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ingrid,

Wenn ich einen Antrag auf PKH stelle (als Antragsgegnerin im Scheidungsverfahren) : Bekommt mein Exgatte Einsicht in meinen Aantrag, also auch in meine Einkünfte mit allem drum und dran?

ja, das ist eigentlich grundsätzlich der Fall; schliesslich könnte er wissen, dass Du vor kurzem von Deiner Erbtante eine Million bekommen hast, eine Stiftung in Liechtenstein besitzt oder nebenbei einen Puff betreibst. Grundsätzlich ist es ja auch nicht verkehrt, Vorkehrungen dagegen zu treffen, dass Prozessparteien sich künstlich arm rechnen. Aber wo nichts ist, kann man auch nichts sehen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2010 20:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

in Ergänzung: Ja es geht, aber ich verrate nicht wie, weil hier zu viele mitlesen. Auf individuelle Nachfrage bei mir werde ich nur selektiv reagieren.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2010 20:49
(@ingrid)
Schon was gesagt Registriert

Also wie jetzt: Ja es geht sich durchzuschummeln obwohl man reich ist oder ja es geht, dass die Gegenpartei Einsicht nimmt?

Ich habe alles ganz ehrlich beantwortet - weil ich viel zu viel schiß davor habe, dass ich bei irgendwas erwischt werde. Also von daher kann mir nichts passieren - es ist mir nur wahnsinnig unangenehm....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2010 21:07
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

"hätte" ich dem Gericht glaubhaft machen können, dass meine (H)exe noch über Bausparvermögen
i.H.v. 13 TEUR verfügt hat (sie hat es auf Ihre Mutter umgeschrieben), wäre ihr bestimmt auch die
PKH versagt worden.

Natürlich gibt es Möglichkeiten. Jedoch wirst du hier keine Anleitung dafür bekommen können, wie
so etwas funktioniert.

Sollte der Ex geschummelt haben, musst "DU" es beweisen.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2010 22:05
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Ingrid,

versuche gerade, mich zu erinnern.

Soweit ich es noch zusammenbringe bekommt die jeweilige Gegenseite natürlich mit, das PKH-Antrag (übrigens heißt das jetzt VKH = Verfahrenskostenhilfe) gestellt worden ist. Den tatsächlichen Antrag sehen sie aber nicht.
Muss ja auch nicht sein.
Wenn Dein Ex weiß, dass Du eigentlich eine Million in Lichtenstein hast, dann reicht ihm zu wissen, dass Du diesen Antrag gestellt hast. Ihm würde es wurscht sein, was da drin steht. Er wird Dir trotzdem eins auswischen!

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2010 11:54
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Als meine Ex den Antrag stellte, konnte ich in den Unterlagen, welche ich vom Gericht hierzu bekam, die Angaben zu ihren Vermögensverhältnissen sehen...sie meine auch!
So sorgte sie zunächst für die Ablehung meines Antrages mit einem dezenten Hinweis auf Vorhandensein diverser Versicherungen, welche ich aber als Vorsorge-Versicherungen (Rente und BU) nachweisen konnte und letztendlich doch PKH bewilligt bekommen habe.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2010 12:17
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

warum bekommt meine KM eigentlich PKH/VKH obwohl sie hälftige Eigentümerin unseres Hauses ist?

Gruß Zahltag

dem das bei diesem Beitrag geradeso eingefallen ist, ich hoffe es ist ok, wenn ichdafür nicht extra ein Thema aufmache....

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2010 12:27
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

als mein Ex VKH beantragt hat wurde ich lediglich darüber infomiert. Kongrete Zahlen standen da nicht. Nur ob ich Einwände hätte.
Mein LG wiederum wurde zum VKH Antrag seiner Exe gar nicht begefragt, denke weil sie Harz 4 ist. ER hätte zwar gern Stellung bezogen er hatte  ihr 10000€ den halben Hausverkaufserlös ausbezahlt.

LG Andrea

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2010 13:00
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Prinzipiell ist es ja auch egal, wer was hat. Wenn jemand drauf aus ist, wird er immer versuchen, der
Gegenseite eine reinzudrücken.

Das bringt jedoch niemanden weiter. Nur evtl. emotional.

Ich würde, wie schon erwähnt, nur glaubhaft darstellen, dass die LV der Rente dient. Ende - aus. Das
ganze hin- und her lenkt sonst nur von der Hauptsache ab.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2010 13:53




(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ingrid,

die PKH-Unterlagen befinden sich nicht in der normalen Gerichtsakte sondern werden in einem sog. Sonderheft verwahrt, welches zur eigentlichen Akte gehört. Der Gegner bekommt in dieses Sonderheft keine Einsicht. Wenn Akteneinsicht beantragt wird, bleibt das Sonderheft beim Gericht, sprich: es wird nicht herausgegeben.

Wenn der Gegner der Ansicht ist, die beantragende Partei sei nicht bedürftig im Sinne des Gesetzes ist es nicht notwendig, den  Inhalt des Antrages zu kennen. Die - vermeintlich - bekannten Vermögenswerte kann man auch ohne Kenntnis des Inhalts des Antrages dem Gericht mitteilen.

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2010 14:26