Einspruchsvorausset...
 
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Einspruchsvoraussetzung bei Urteil

 
(@kenzi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen
hab schon gesucht aber zu dem Thema noch nichts gefunden.
Also....

Auszug 24.10.2005 von zuhaus und seit dem nur Ärger.

Habe Urteil über TU erhalten und soll nun nachzahlen. Unter anderem für besagten Oktober den ich ja fast komplett noch zuhaus bei Frau und meinen beiden Kindern gewohnt habe. Ihr und den Kindern würden € 988,00 für den Monat zustehen.
Ich hatte damals knapp 2000,00 Netto gehabt und natürlich noch alle monatlichen Familiäre Ausgaben getragen wie Miete, Versicherung, Nachhilfe der Tochter etc. Wenn ich diese Nachzahlung von 988 nun mit einrechne, würde ich ja für den Monat ins Minus rutschen.

Nun meine Frage.
Gibt es für den Einspruch gegen das Urteil bestimmte Streitwert Grenzen die eingehalten werden müssen?
Mein Anwalt ist sich nicht sicher und wollt mal nachgucken. Schlimm genug. Darum wollt ich mal wissen ob von euch schon einer damit Erfahrungn gemacht hat.

Danke im voraus

Kenzi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2006 12:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Kenzi,

Streitwertgrenzen für die nächst höhere Instanz gibt es nur in Zivilprozessen, nicht jedoch im Familienrecht. Hier reicht es für eine Berufung aus, wenn eine Partei nicht zufrieden ist. Das sollte dein RA eigentlich in- und auswendig wissen. Mein Rat: Wechsle den RA und zwar schnellstens.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2006 18:56
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Kenzi,

mein Anwalt sagte mir, eine Berufung oder eine Abänderungsklage sei nur "statthaft", wenn dadurch eine Änderung von 10 % oder mehr "herauskommt".

Wenn aber die Höhe des Unterhaltes so "passt" und nur der eine Monat strittig ist, dann sollte der Anwalt prüfen, ob er nur gegen diesen Teil des Urteils Einspruch einlegt. Dies sollte möglich sein.

Mir wurden in den ersten Monaten der Trennungsphase alles angerechnet, was ich bezahlt hatte, z.B. Miete, Strom, Telefon, Nebenkosten. Ich hatte insgesamt mehr bezahlt als "Ex" an Unterhalt zugestanden wäre. Eine Erstattung gab es nicht, dafür wenigstens keine Nachzahlung.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2006 19:22
(@kenzi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Danke euch beiden für die Antworten. Bin gespannt, soll meinen Anwalt zum Ende der Woche anrufen da er sich schlau machen wollte. Glaub der ist etwas zerstreut aber ihn kenne ich nunmal schon länger und hat mir bisher immer ganz gut geholfen. Aber Recht hast Du Deep, als Fachanwalt für Familienrecht sollte er sich damit schon besser auskennen.

Danke
Kenzi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2006 08:47