Hallo liebe Mitstreiter/innen,
Hab nun auch mal wieder ein Problem.
Meine Tochter geht in die 2. Klasse einer Privatschule. Meine Ex hatte sie dort vor 1 1/2 Jahren im laufenden GSR-Verfahren dort angemeldet. Ich hätte dem vermutlich sonst nicht zugestimmt.
An und für sich bin ich mit der Schule und der Förderung zufrieden. Ich hatte mir jedoch vor kurzem Kommentare von ehemaligen Schülern und Eltern im Internet über die Schule durchgelesen. Auffällig waren die zahlreichen Kritiken am Direktor, wo er unter anderem als Choleriker bezeichnet wurde, der Mitarbeiter und auch Eltern gern mal anschreit und andere Meinungen als die seinige nicht toleriert. Da ich selbst schon mal mit ihm aneinander geraten war, kann ich das bestätigen. Ich stehe mit meiner Ansicht also nicht alleine dar.
Ein Kritikpunkt war unter anderem auch, dass an der Schule kein Mitspracherecht seitens der Eltern in Form eines Elternbeirates erwünscht ist, was ich nach dem Elternabend vor einem Jahr bestätigen kann. Es wurde nicht einmal gefragt, ob die Eltern diesen überhaupt wünschen. Den finde ich aber wichtig.
Nun aber zu meiner Frage:
Bei staatlichen Schulen hat man einen Anspruch auf eine Elternvertretung. So steht es im Schulgesetz meines Bundeslandes.
Wie ist es aber bei Privatschulen? Dort finde ich nichts. Sofern kein Anspruch besteht wie könnte ich den durchsetzen?
Ich will nicht als Querulant gelten, aber ich finde sowas geht einfach nicht.
Beste Grüße
BP
Hi
da wir ja kein einheitliches Schulrecht haben, sondern länderbezogen, hilft hier letztendlich ein Blick in das Schulgesetz des Landes. Wie es in anderen Ländern sein könnte, spielt ja keine Rolle.
Ich würde mal sagen, es kommt dann auch noch auf den Status der Schule an: wenn es eine private Schule mit staatlicher Anerkennung (oder staatlicher Förderung) ist, dann müsste auch das Schulgesetz gelten.
Ist es eine reine private Schulform, eher nicht. Wobei das meine Vermutung ist, und keine gesicherte Erkenntnis.
Weiterhin hilft dir sicher ein Blick in die Satzung (oder was auch immer, z.B. Anmeldebedingungen) der Schule selbst. dies hat man ja mit der Anmeldung dort anerkannt.
Aber unabhängig davon habt ihr als Elternschaft sicherlich das Recht, euch gemeinsam eine Elternvertretung der Klasse zu wählen, die die Belange der Eltern und Kinder vertritt. Inwiefern der Direktor diese an sein Ohr lässt, steht auf einem anderen Blatt. Notfalls müsst ihr halt jedesmal eine Unterschriftenliste erstellen. Das darf schließlich jeder.
Ich kenne es von Privatschulen ja eher so, dass die Eltern dort besonders engagiert mitreden wollen, weil sie schließlich Geld bezahlen 😉 und aber auch mitreden sollen, weil die Schule ja erfolgreich sein will. Renitente oder cholerische Direktoren halten sich da sicher nicht lange. Man kann ja auch den Träger der Schule einbeziehen, wenn es an der einzelnen leitenden Person liegt! Damit bekommt man schon eine Menge Druck hin.
Allerdings: zwischen dem, was machbar ist, und was evtl. auch gesetzlich eingehalten werden muss, und was die Eltern für ihre Kinder an dieser speziellen Schule wünschen, liegen sicher oft Welten.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hi Ginnie.
Danke für den Hinweis mit der staatlichen Anerkennung. Das ist sie in der Tat. Demnach unterläge auch sie dem Schulgesetz.
Die Anmeldung hat ja die KM gemacht. Als ich das GSR erlangte und ich Einsicht in die Schülerakte nehmen wollte, hat der Direktor mir diese verweigert.
Nun liegt mir aber das Schulgesetz vor, indem ausdrücklich steht, dass auch bei Privatschulen jeder Elternteil Anspruch auf Einsicht in die gespeicherten Daten hat,, wozu ja wohl auch die Schülerakte gehört.
Ich wills halt nicht übertreiben, da sowas auch immer aufs Kind zurückfallen kann.
Ich werde aber das Thema Elternvertretung beim nächsten Elternabend mal ansprechen u sehe ja dann, ob die anderen Eltern drauf anspringen.
Gruss
BP
Hi BP
auch wenn das jetzt vom Thema abweicht ... ich glaube auch nicht dass es was bringt in Schülerakten zu lesen. Eher zielführend sind doch die Teilnahme an den Elternabenden und auch Lehrersprechstunden und wenn möglich auch an den Veranstaltungen.
was auch einen guten einblick in den Schulalltag bringt ist der Besuch des Tages der offenen Tür (oder die Mithilfe an demselben).
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Ich glaube auch nicht dass es was bringt in Schülerakten zu lesen.
Naja das sehe ich nicht ganz so.
Wenn die staatliche Schule mir mitteilt, dass Töchterchen eigentlich noch nicht schulreif ist, die private dies aber anders sieht, möchte ich schon wissen, wie die private das begründet. Ansonsten kommt bei mir der Verdacht auf, dass finanzielle Interessen im Vordergrund stehen.
Gruss
BP