Hallo Gemeinde!
Ich habe gegen meine Ex-Freundin ein mehrmonatiges Verfahren um das Aufenthaltsbestimmungsrecht unseres gemeinsamen fünfjährigen Jungen verloren. Trotz erdrückender Zeugenaussagen, die zum Teil massive Versäumnisse der Mutter zu Tage brachten und mir als Vater eine deutlich bessere Erziehungseignung bescheinigten, wurde vom (leider nicht ganz unparteiisch wirkenden) Familiengericht das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter übertragen.
Für eine endgültige Entscheidung wurde vom Familiengericht nun ein sog. familienpsychologisches Gutachten bei der GWG beantragt, das die Grundlage für die endgültige Entscheidung liefern soll.
Auf diversen Webseiten habe ich unterschiedliche Sachen über diese Gutachten gelesen, aber ohne richtig etwas darüber zu erfahren.
Deshalb möchte ich hier in diesem Forum die Frage stellen, ob jemand praktische Erfahrung mit derartigen Gutachten hat.
- Wie werden die Gutachten durchgeführt?
- Was gibt es bei der Befragung zu beachten?
- Worauf kommt es in den Gutachten an? Was wollen die Gutachter hören?
- Kann man sich ernsthaft darauf vorbereiten?
- Inwieweit hat die Fragestellung des Richters (schon im Vorfeld) Einfluß auf den Ausgang des Gutachtens?
- Wie gut ist die Qualität der Gutachter?
Sicher ergeben sich noch mehr Fragen. Ich bin einfach nur froh um wertvolle Tipps aus der Community, egal wie sie auch aussehen.
Viele Grüße und vorab schon mal vielen Dank!
Stefan
Hallo Stefan,
zuerst einmal die Frage, warum Du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben willst. Wenn es darum geht, dass Du Dich alleine um euren Sohn kümmern willst, also alleinerziehender Papa sein willst, dann wird es sehr schwer werden. Hier hast Du sehr wenig Chancen, da das Vorurteil, Kinder gehören zur Mama, bei den meisten Richtern vorherrscht.
Zu Deinen Fragen:
Schau mal in folgenden Link rein: http://gwg-gutachten.de/
Dort steht m.E. sehr viel drin.
Ich habe bereits drei Gutachten hinter mir. Wichtig ist dabei immer die Fragestellung des Gerichts.
Das ganze läuft so ab, dass alle Beteiligten von dem Gutachter/Gutachterin besucht und dann miteinander gesprochen wird. Den einzigen Tip, den ich hier geben kann, ist, dass Du klar aus der Sicht des Kindes argumentierst. Vergesse alle Verletzungen, die ihr Eltern euch bei eurerer Trennung gegenseitig zugefügt habt.
Noch Fragen:
- wie lautet die gerichtliche Fragestellung ?
- wie ist der Umgang geregelt?
- wer bestimmt den/ie Gutachter/in ?
- wann läuft das ganze an ?
Lies jetzt mal dort nach und stelle weitere Fragen.
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hallo Kleinegon!
Vielen Dank erst mal für Deine Antwort und den Verweis auf diesen Link. Warum ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben will, ist in meinem Fall eine sehr lange Geschichte.
In den ersten 3-3,5 Lebensjahren unseres Sohnes hat, wie wahrscheinlcih in den meisten Familien, die Mutter die Betreuung unseres Kindes tagsüber übernommen, ich habe mich überwiegend aus beruflichen Gründen nur am Wochenende um unser Kind kümmern können.
In den letzten eieinhalb Jahren hat sich bei ihr ein sehr starkes Desinteresse entwickelt, was sich in allen Lebenslagen bemerkbar gemacht hat, sei es bei der Förderung unseres Kindes, bei der Beachtung gesundheitlicher Aspekte und vieles mehr.
Sie fing u.a. auch an, Gelder zu veruntreuen, wurde zum Messie, begann unseren Sohn mehr und mehr zu vernachlässigen, wichtige Alarmsignale nicht weiter zu geben und viele andere Sachen in diese Richtung. Der Kindergarten schlug eines Tages bei einem Elterngespräch Alarm und meinte, Tobias sei dabei, sich weitab der Norm zu bewegen und solle in einen Förderkindergarten.
Der Kindergarten konnte der Mutter zahlreiche Versäumnisse vorwerfen und auch nachweisen und sagte dies vor Gericht auch aus. Meine feste Überzeugung ist, daß in meinem Fall die Mutter nicht in der Lage ist, unser Kind angemessen zu fördern, gerade mit zunehmendem Alter des Kindes.
Sie selbst stammte aus sehr schwierigen familiären Verhältnissen, worunter die ganzen Jahre über ihr seeliger Zustand und auch ihre Leistung in Schule und Beruf massiv litt.
Von dem Tag des Bekanntwerden der Entwicklungsverögerungen bei unserem Kind an habe ich mich nahezu der gesamten Kindesbetreuung gewidmet, obwohl ich als Eventmnager einen sehr unberechenbaren und zeitintensiven Job habe.
Auf diese Weise ist es mit gelungen, unseren Sohn innerhalb eines Jahres wieder weitestgehend auf Kurs zu bringen. Die Kuh ist allerdings noch nicht vom Eis, er zeigt nach wie vor viele Auffälligkeiten, die einen erfolgreichen Schuleintritt im Herbst in Frage stellen.
All diese Tatsachen haben mich ermuntert, ein Verfahren zu beginnen, auch wenn ich wusste, als Vater in der schwächeren Position zu sein, weil ich hoffte, genügend Fakten zu haben, um für meinen Sohn die Sorge übernehmen zu können.
Die Verhandlung lief leider sehr unfair ab und es kam leider auch kurz vor der Verhandlung zu einer ungünstigen Aneinanderreihung ungünstiger Umstände wie z.B. ein Bearbeiterwechsel beim Jugendamt. Die ersteDame hat die Mutter in gewisser Hinsicht durchschaut und war mir als Vater sehr gewogen, die Nachfolgerin war das genaue Gegenteil.
Vor Gericht habe ich selbstverständlich auch nur mit dem Kindeswohl argumentiert, vor allem damit, daß man einem Kind, das Entwicklungsverzögerungen hat, neben der Trennung seiner Eltern nicht noch weitere erschwerende Belastungen wie Wohnortwechsel, Kindergartenwechsel, neue Freunde usw. auferlegen soll. Das würde im letzten Jahr vor der Schule, wo jeder Monat an intensiver Arbeit wertvollen Boden gut macht, absolut kontraproduktiv wirken. Das wurde als nichtig abgetan vom Gericht und auch der Gegenseite.
Und jetzt - Monate später - machen sich genau diese Sachen bemerkbar. der Junge zeigt Integrationsprobleme im neuen Kindergarten, die Frühfördermaßnahmen am neuen Kindergarten fangen erst jetzt an zu greifen, seine Gefühle fahren Achterbahn und viele anderen Sachen.
Da das Jugendamt als beratende Instanz des Gerichts bei der Verhandlung nicht hundertprozentig sagen konnte, bei wem das Kind besser aufgehoben ist, wurde eben das Gutachten in Auftrag gegeben.
Ich werde mir die gesamten Analyseverfahren durchsehen und bei Fragen ggf. nochmal auf Dich zukommen, wenn ich darf. Eine Frage habe ich vorab zum Inhalt und Ablauf. Wird das Kind bei diesen Analysen auch angehört, z.B. zu wem es möchte oder wo es sich wohler fühlt? In unserem Fall spricht sich der Junge nämlich ganz klar für mich aus und möchte in seiner alten Umgebung bleiben.
Ich habe mich zu seiner Hauptbeziehungsperson entwickelt, auch wenn ich das vor Gericht nicht beweisen konnte. Jetzt würde ich wollen, daß es der Junge zum Ausdruck bringt.
Werden in Zweifelsfällen auch die psychologischen Abgründe der Eltern untersucht? Sie hat nämlich im Verfahren ihre dunkle Vergangenheit exzellent verbergen können, weil sich niemand die Mühe machen wollte, die Sachverhalte intensiv zu beleuchten. Meine Hoffnung lag jetzt eben in diesem Gutachten, daß man ihr und ihren verborgenen Machenschaften auf die Spur kommt und sie diese Klippe nicht mehr erfolgreich umschiffen kann wie die Jahre zuvor.
Hat man einen Einfluss auf die Fragestellung oder gibt die einzig und allein das Gericht vor?
Kann ein Richter durch die Fragestellung von vorherein den Ausgang des Gutachtens beeinflussen und festlegen.
Diese Frage hat für mich die wichtigste Bedeutung, denn die Richterin beendete das Verfahren mit folgendem Zitat: "Und wenn Sie als Vater glauben, sie bekommen Ihren Sohn auf dem Wege des Gutachtens, dann haben Sie sich getäuscht."
Meine Befürchtung ist aufgrund dieser Bemerkung, daß die Richterin die Aufgabenstellung für die Gutachter so formuliert, daß ich von vornherein als Verlierer vom Platz gehen werde.
Vielen Dank schon mal vorab für Deine Hilfe, ich melde mich wieder,
Stefan
Moin Stefan,
Ich habe mich zu seiner Hauptbeziehungsperson entwickelt, auch wenn ich das vor Gericht nicht beweisen konnte.
Warum konntest du das nicht beweisen/belegen? Woran machst du fest, dass du die Hauptbeziehungsperson bist?
Meine Hoffnung lag jetzt eben in diesem Gutachten, daß man ihr und ihren verborgenen Machenschaften auf die Spur kommt
Warum "lag"? Ist das GA schon durch? Es sind nur Themen relevant, die sich auf das Wohl des Kindes und die Erziehungsfähigkeit der Eltern beziehen.
Hat man einen Einfluss auf die Fragestellung oder gibt die einzig und allein das Gericht vor?
Die Fragestellung formuliert das Gericht. Es kann auf Grund des Parteivortrages natürlich gewisse Dinge hinterfragen lassen, die einer Partei unter den Nägeln brennen.
Kann ein Richter durch die Fragestellung von vorherein den Ausgang des Gutachtens beeinflussen und festlegen.
Ja - das ist wie mit Zeugniscodes.
die Richterin beendete das Verfahren mit folgendem Zitat: "Und wenn Sie als Vater glauben, sie bekommen Ihren Sohn auf dem Wege des Gutachtens, dann haben Sie sich getäuscht."
Was sagt dein RA zu diesem Spruch? Ich würde die Richterin wegen Befangenheit ablehnen. An welchem Gericht war das ?
Meine Befürchtung ist aufgrund dieser Bemerkung, daß die Richterin die Aufgabenstellung für die Gutachter so formuliert, daß ich von vornherein als Verlierer vom Platz gehen werde.
Diese Befürchtung ist mehr als gerechtfertigt.
Wie lautet exakt die Beauftragung des Gutachters durch das Gericht? So du den Namen des Gutachters kennst, google nach ihm, mach dich schlau, informiere dich.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Stefan,
wie z.B. ein Bearbeiterwechsel beim Jugendamt. Die ersteDame hat die Mutter in gewisser Hinsicht durchschaut und war mir als Vater sehr gewogen, die Nachfolgerin war das genaue Gegenteil.
..was nicht sein kann, was nicht sein darf..
Bei einigen JuÄmtern werden väterfreundiche MA abgeschossen oder werden gezwungen, "feiwillig" zu gehen. Wenn z.B. die JuAmts-Leiterin gleichzeitig die Frauenbeauftragte des Ju-Amts-Bezirks ist .. dann kann man nichts erwarten...
Ansonsten stimme ich Deep voll zu.
Lass Dir bitte die Frageformulierung des Gerichts von Deinem RA mitteilen. Weiterhin ist mir noch nicht klar, ob auch Du von dem/r GA/in befragt werden sollst. Dann hast Du zu Beginn die Möglichkeit, den/ie GA/in abzulehnen. Deshalb ist der Tip mit dem Googeln von Deep wichtig.
Sprich auch nochmals mit dem RA bzgl. der Ablehnung der Richterin. Er kennt das Gericht und kann Dir dazu mehr sagen. Wichtig dabei ist, dass ein RA, der hauptsächlich an einem Gericht arbeitet, unten durch sein könnte, wenn er solch einen Schritt einleitet. Er könnte Fälle verlieren, sein Ruf könnte ruiniert sein und seine wirtschaftliche Existenz darunter leiden. Inwieweit ein RA aus einer anderen Stadt dann sinnvoll erscheint ist von Dir zu entscheiden. Da hilft m.E. nur Dein Bauchgefühl.
Ich bin auf die Fragestellung des Gerichts gespannt.
Falls Du mit mir telefonieren willst schick mir eine PN.
Gruß und einen guten Rutsch ins Neue Jahr
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hallo DeepThought, hallo Kleinegon!
Vielen Dank für die zahlreichen Tipps und Ratschläge.
Hier auch meine Antworten auf Eure Fragen:
Warum konntest Du das nicht beweisen? Woran machst Du fest, daß du die Hauptbeziehungsperson bist?
Ich habe meinen Sohn in den letzten 12 Monaten vor dem Auszug fast vollständig allein betreut. Wenn die Mutter unseren Sohn einmal hatte, beschränkte sich die Kontaktzeit größtenteils auf passiven Fernsehkonsum. Auch so alltägliche Dinge wie morgens fertigmachen, frühstücken, in den Kiga bringen, abends wieder abholen, spielen, Arztbesuche usw. wurde alles von mir gemacht.
Die Mutter hat täglich bis mittag geschlafen und war auch sonst kaum präsent. Auch Hausarbeit wie Saubermachen, Einkaufen usw. erledigte größtenteils ich, in Begleitung von T....
Die Bindung zwischen meinem Sohn und mir hat sich in dieser Zeit enorm intensiviert, was auch heute noch spürbar anhält. Auch das Kindergartenpersonal hat das deutlich bemerkt, vor allem an T...t' Reaktion, wie er sich gegenüber dem einen und dem anderen Elternteil verhält.
Entsprechende Aussagen wurden vom Kindergartenpersonal auch vor Gericht wiedergegeben, zusammen mit der Bemerkung, daß die Mutter bei Elterngesprächen desinteressiert gewesen ist und das ganze Jahr über kaum in Erscheinung trat und die Hauptbetreuung durch mich stattfand bzw. alle Frühfördermaßnahmen, die unser Sohn benötigt, von mir initiiert wurden.
Kernstück der Aussage war auch, daß sich unser Sohn unter meiner Aufsicht enorm entwickelt hat und der Kindergarten aus seiner pädagogischen Sicht mich als Erziehungsperson befürworten würde.
Warum "lag"? Ist das GA schon durch? Es sind nur Themen relevant, die sich auf das Wohl des Kindes und die Erziehungsfähigkeit der Eltern beziehen.
Nein, das Gutachten noch nicht mal begonnen und ich kenne auch den Namen des Gutachters noch nicht. Ich habe halt nur sehr konträre Dinge über diese Gutachten gelesen, gerade auch auf dem Link, den mir Kleinegon geschickt hat. Da ist die Rede von schlecht qualifizierten Gutachtern, seitenweiser Übernahme früherer Gutachten, inoffiziellen "Geschäftsbeziehungen" zwischen Richtern und Gutachtern usw.. Das alles läßt mich ein wenig an dem neutralen und sachlichen Hintergrund dieser Gutachten sowie an deren wahrheitsgemäßen Ausgang zweifeln.
Ich selbst habe keine Bedenken, mich den Fragen eines Gutachters zu stellen. Ich weiß, daß ich eine reine Weste habe und mich auch nicht verstellen muss.
Meine Befürchtung ist eher die, daß die Gutachter die Machenschaften der Mutter nicht durchschauen und sie alle Beteiligten erneut an der Nase rumführt und einwickelt, so wie sie es schon vor Gericht gemacht hat. Sie ist nämlich eine Meisterin, wenn es darum geht, sich als das Unschuldslamm zu präsentieren.
Vor Gericht war das Kindeswohl selbstverständlich auch der Hauptbestandteil meiner Argumentation und auch für jeden nachvollziehbar, aber niemand wollte mir glauben, sondern es wurde mir unterstellt, Besitzansprüche an meinem Sohn geltend machen zu wollen und somit egoistisch zu handeln.
Was sagt dein RA zu diesem Spruch? Ich würde die Richterin wegen Befangenheit ablehnen. An welchem Gericht war das?
Ich habe mit meiner Anwältin diesen Sachverhalt der Befangenheit diskutiert, aber sie meinte, daß die Richterin sich mit ihren Formulierungen haarscharf an der Grenze bewegte, so daß man es noch nicht als Befangenheit werten konnte.
Die Verhandlung fand vor dem Amtsgericht München statt.
Ich hätte noch ein paar weitere Fragen, die sich mir die letzten Tage während meiner Recherchen gestellt haben.
1. Erfährt man vorab, welche Testverfahren der Gutachter einsetzen wird. Ich vermute mal nein, das bekommt man wahrscheinlich erst mit, wenn der Tag der Tests gekommen ist.
2. Gibt es die Möglichkeit, einen Gutachter frei zu wählen. Von dieser Möglichkeit habe ich zumindest gelesen.
Falls ja, gibt es eine Übersicht möglicher Gutachter, nach Regionen und eine Charakteristik ihrer Analysevorgehensweise.
Mein Ziel wäre es, dann in die Offensive zu gehen und einen für meinen Sohn günstigen Gutachter auszuwählen, um möglichst wenig dem Zufall zu überlassen.
3. Meine Ex argumentiert, das Gutachten sei eine emotionale Belastung für das Kind und versucht deshalb, mich davon abzubringen, von einem Gutachten Abstand zu nehmen. Neben der Sorge um das Seelenwohl von T... drängt sich mir der Verdacht auf, daß sie auch durchaus Respekt oder sogar Angst vor dem möglichen Ausgang des Gutachtens haben könnte und daß die Wahrheit ans Tageslicht kommt.
Wie hoch ist die emotionale Belastung der Gutachten für die Kinder?
Ich habe die letzten Tage viel darüber nachgedacht und mich doch für ein Gutachten entschieden, auch wenn es belastend sein sollte, denn was meinen Sohn bei seiner Mutter erwarten wird, ist für seine Zukunft und auch für sein Seelenwohl weitaus verheerender.
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Anm. Admin: Board-Regeln beachten (Nr. 2).
[Editiert am 3/1/2006 von DeepThought]
moin dl1muc,
danke für deine Antworten.
Meine Frage nach dem "lag" war dann darin begründet, dass ich verstanden hatte, es sei schon durchgeführt worden. Es scheint wohl aber so zu sein, dass du von deiner Seite her überlegt hattest, ob es überhaupt zu einem Gutachten kommen soll. Sicherlich hast du einen kleinen Einfluss darauf, ob eine Gutachten vom Gericht beauftragt wird. Hat das Gericht jedoch keine eigene Meinung oder kann es die Parteien zu einer Einigugn bewegen, so wird kein Gutachten in Auftrag gegeben. Da es sich um einen Sorgerechtsstreit handelt, wird zudem ein Verfahrenspfleger benannt werden müssen. Damit hast du zwei Risiken im Boot. Beide ach so unabhängigen Scheidungsindustriebeschäftigten hängen wirtschaftlich an der Nadel des Richters. Was meinst du, welches Ergebnis sie bringen werden?
Erfährt man vorab, welche Testverfahren der Gutachter einsetzen wird.
Nein. Meistens noch nicht einmal, wenn du den Fragebogen ausgefüllt hast. Frage deshalb nach und mache dir eine Kopie vom ausgefüllten Fragebogen. Besorge dir einen Scanner, so nicht vorhanden für diesen Tag. Dann kannst du das gleich im Anschluss erledigen. Benutze einen Kugelschreiber, so sehr der Gutachter auch zetert und wettert. Bestehe darauf, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Der Gutachter wird kein Diktiergerät dabei haben. Leihe ihm deines aus.Wenn du keins hast, besorge dir eines.
Gibt es die Möglichkeit, einen Gutachter frei zu wählen.
Du könntest über deinen RA an das Gericht eine Empfehlung geben. Ganz vorsichtig, ganz freundlich.
Wie hoch ist die emotionale Belastung der Gutachten für die Kinder?
Es ist eine Belastung. Allerdings wird ein guter Gutachter die Kinder nicht in die Ecke drängen und zu einer Parteilichkeit für einen Elternteil drängen. Auch für das Gespräch mit deinem Kind eine Tonbandaufnahme verlangen!
Nochmal Befangenheit: Das war nicht scharf an der Grenze, das war klar darüber hinweg. Dein RA hat nur nicht genug Mumm.
Die Verhandlung fand vor dem Amtsgericht München statt.
*shit happend* Da dann auch das OLG München zuständig sein wird, kann ich dir nur von ganzem Herzen einen Riesenportion Glück wünschen.
Hats du zwischenzeitlich die Fragestellung an den Gutachter erhalten, also die Beauftragung des Gerichtes? Stelle sie bitte unverzüglich als Zitat hier rein.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought!
Vielen Dank für die Tipps, ich werde sie berücksichtigen, wenn es soweit ist. Noch habe ich die Fragestellung nicht bekommen, aber ich stelle sie gerne der Allgemeinheit hier zur Verfügung, wenn sie da ist.
Was den Verefhrenspfleger angeht, meinst Du dabei den Verfahrensbegleiter von Seiten des Jugendamtes? Da gabe s ja bereits eine Dame, die leider während des laufenden Verfahrens gewechselt hat.
Diese Dame steht ganz und gar auf der Seite der Mutter, wie ich schon geschrieben hatte. Sie wirft mir vor, keine Einigung am runden Tisch herbeiführen zu wollen. Allerdings hat sie vor Gericht auch gesagt, daß sie nicht eindeutig sagen kann, bei wem das Kind besser aufgehoben ist und würde daher auch zu einem Gutachten raten. Bis dahin soll T... aber in seiner neuen Heimat bleiben, denn wenn man ihn jetzt zu mir gibt, müsste er nach dem Gutachten einem erneuten Umzug durchführen und das würde ihn noch mehr belasten. Daraus kann man ableiten, daß das Jugendamt davon ausgeht, daß das Gutachten zugunsten der Mutter ausgehen wird.
Ferner empfahl sie uns als Eltern, eine soziale Hilfeeinrichtung wie den Familiennotruf in Anspruch zu nehmen, um eventuelle Konflikte zu bereinigen und somit die Belastung für unseren Sohn zu minimieren.
Ich habe beispielsweise auch überlegt, ob ich bezüglich des Urteils beim Amtsgericht München in Revision gehen soll und damit den Fall vor das OLG bringe. Allerdings habe ich davon Abstand genommen, weil mir mein RA gesagt hat, daß der Fall nach seiner Erfahrung dort auch keine Wende nehmen würde, da sich die dortigen Richter nur die bisher erzeugten Akten anschauen und aufgrund der vorliegenden Aussagen entscheiden. Das größte Gewicht hätte dabei die Empfehlung des Jugendamtes, und das spricht sich gegen mich als Lebensmittelpunkt für unseren Sohn aus.
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Anm. Admin: Board-Regeln beachten (Nr. 2)!
[Editiert am 3/1/2006 von DeepThought]
Moin,
Was den Verefhrenspfleger angeht, meinst Du dabei den Verfahrensbegleiter von Seiten des Jugendamtes?
Ein Verfahrenspfleger ist der sog. "Anwalt des Kindes" und für Erkundung und Berücksichtigung des Kindeswohls/-willens zuständig. Die Ernennung erfolgt nach § 52 FGG und ist zwingend bei Sorgerechtsstreitigkeiten. Es handelt sich hierbei (idealerweise) um eine psychologisch/pädagogisch geschulte Person. Häufig nehmen RAs diese Aufgabe wahr.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo, ich habe auch bereits ein GWG-Gutachten, in der zweiten Verhandlung vor dem Familiengericht Husum wurde es angeordnet, hinter mir.
Es fiel für mich persönlich super aus....für die Kindsmutter, die es mehr oder weniger initiierte, weniger....bei ihr wurde innerhalb der Begutachtung das Borderline-Syndrom diagnostiziert.
Für mich war das sehr wertvoll, gab es dem Verhalten der KM doch ein "Gesicht", denn vorher
konnte ich mir auf vieles keinen Reim machen.
Ich habe - damals über den Väterverein - damals den Tipp bekommen, mir die Seite:
, ich hoffe, der Link funktioniert anzuschauen.
Eigentlich wurde immer kolpotiert, die GWG Gutachten wären eher mütterfreundlich, was ich in meinem Fall nicht so unterschreiben kann.
Das Problem bei mir weiterhin war nur, daß dieses Gutachten - vor allem die darin diagnostizierte Borderline-Störung der Kindsmutter, dann keinerlei Rolle mehr spielte.
Meine gestrige Verhandlung vor dem OLG Schleswig hatte auch mehr Kasperltheater-Charakter...Aber ich möchte Dir natürlich den Mut nicht nehmen. Bleib du selbst und versuche nicht zu sehr zu verkrampfen bei der Begutachtung. Anstrengend ist es allemal...
Viel Glück!!
jetzt geht er 😉
[Editiert am 20/1/2006 von sandgren]
Hallo Kuwe, hallo Ihr anderen Mitstreiter!
Vielen Dank für die aufmunternden Worte, das lässt mich ja wirklich hoffen.
Deep, ich hatte ja auch in den letzten Wochen versprochen, die Fragestellung des Gutachtens hier einzustellen, sobald sie vorliegt.
Nun ist es soweit, gestern kam der Brief von der GWG.
Die Aufgabenstellung lautet folgendermaßen:
"Es ist ein gerichtliches Sachverständigengutachten zu erholen zur frage, bei welchem Elternteil zum Wohle von ******, geb. am xxx, dieser seinen Aufenthalt haben soll."
Das Gutachten wird von einer Psychologin erstellt werden. Ist das ein gewisser Nachteil, wenn man von einer Frau in die Mangel genommen wird?
Wie sind Eure Meinungen dazu?
Auf jeden Fall komme ich jetzt Euren Empfehlungen nach und werde Informationen über die Gutachterin einholen.
Viele Grüße
Stefan
Bitte keine realen Namen ins Forum schreiben!!
[Editiert am 22/1/2006 von DieMystiks]
hi,
schau mal bei xxx.gwg-gutachten.de/ oder so rein .
wissen ist immer die macht usw.
was mit denn xxx machst ist klar ?
Mfg Ingo
hallo stefan,
mehr steht nicht in der fragestellung?
caju
Hallo Caju!
Ja, das ist richtig, mehr stand nicht drin.
Ich habe keinen Vergleich, wie umfangreich sonst die Aufgabenstellungen formuliert sind.
Da die Aufgabenstellung jetzt doch recht allgemein formuliert ist, gehe ich dann richtig in der Annahme, daß die Analyse recht lange dauern wird?
Viele Grüße
Stefan
hallo stefan,
steht die person, gutachter, schon fest?
wenn ja schick mir mal ne PN
caju
Ja, die Gutachterin steht auch schon fest.
Sie heißt xxxxxx und arbeitet für die GWG München.
Meine Recherchen diesbezüglich waren bisher negativ, es scheint noch niemand mit ihr als Gutachterin Erfahrung gesammelt zu haben.
Was meinst Du mit PN?
bitte keine realen namen! 😉
[Editiert am 23/1/2006 von sandgren]
Hallo dl1muc,
wenn du den Namen bei google.de eingibst, dann schmeißt google dir eine Menge an Infos raus. Ich würde an deiner Stelle aber den Namen schnellstens editieren...
PN findest du rechts neben dem Forum, ich schick dir mal probeweise eine.
Gruß
eskima
Hallo Eskima!
Gegoogelt habe ich schon, aber dummerweise gibt es auch eine bekannte Ploitikerin mit dem gleichen Namen, und entsprechend gestalten sich die Treffer. Über www.gwg-gutachten.de habe ich auch eine Anfrage plaziert, aber bisher hat scheinbar niemand mit dieser Gutachterin Kontakt gehabt.
Danke wegen dem Tipp mit dem Editieren. Ich muss mal sehen, ob das nachträglich noch geht.
Viele Grüße
Stefan
moin, zusammen,
evtl. hilft ja das auch weiter:
http://46754.rapidforum.com/area=1
im thread 'gutachten neuling' (seite 4 der thread-liste) wird die 'bewusste' dame erwähnt, allerdings nur im zusammenhang mit abrechnungspraktiken. weiter habe ich nicht gesucht, evtl. gips ja dort noch andere hinweise.
in dem forum gips auch noch etliche allgemeine hinweise und verhaltenstipps beim/zum 'begutachtet werden'.
viel erfolg/alles gute!
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Hallo Stefan,
Meine Befürchtung ist eher die, daß die Gutachter die Machenschaften der Mutter nicht durchschauen und sie alle Beteiligten erneut an der Nase rumführt und einwickelt, so wie sie es schon vor Gericht gemacht hat. Sie ist nämlich eine Meisterin, wenn es darum geht, sich als das Unschuldslamm zu präsentieren.
So ging es auch mir. Meine Ex hat meines Erachtens die GAin voll über den Tisch gezogen! Ich war völlig hilflos!
@Deep
Ein Verfahrenspfleger ist der sog. "Anwalt des Kindes" und für Erkundung und Berücksichtigung des Kindeswohls/-willens zuständig. Die Ernennung erfolgt nach § 52 FGG und ist zwingend bei Sorgerechtsstreitigkeiten
Dies war bei mir nicht der Fall. Auch bei mir ging es um das alleinige Sorgerecht (vor 5 Jahren) und ein Verfahrenspfleger wurde nicht eingeschaltet und auch von beiden Eltern nicht verlangt.
Ich würde das auch nicht fordern, wenn der Umgang in der Zeit des Verfahrens funktioniert. Wichtig bei den Verfahrenspflegern ist, dass ihre Tätigkeit dann aufhört, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Dann müssen die Eltern wieder alleine mit sich klar kommen -oder mit dem JuAMT. Da diese Verfahrenspfleger eine Vertrauensposition für die Kinder darstellen, ist dieser zeitlich befristete Kontak meines Erachtens für die Kinder negativ. Und Deep hat richtig formuliert: man hat eine weitere Unbekannte im Boot.
@Stefan
Ich habe im Hinterkopf, dass eine solche Fragestellung des Gerichts nicht zulässig ist. Das Gericht muss eine Entscheidung treffen, nicht der Gutachter! Jetzt fehlt mir leider der Zugriff auf eine entsprechenden Link.
Könnte da nicht ein Admin oder Deep helfen 😉
Viel Glück
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.