Moin kleinegon,
Dies war bei mir nicht der Fall. Auch bei mir ging es um das alleinige Sorgerecht
Das entsprechende Urteil des OLG Naumburg >hier<. Ok ok, es ist das unsägliche OLG Naumburg...
Ich habe im Hinterkopf, dass eine solche Fragestellung des Gerichts nicht zulässig ist.
Könntest du hier mal ganz dolle suchen?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Stefan,
komm mal von der Denke "in die Mangel nehmen" weg, auch wenn das ironisch gemeint sein sollte.
Du mußt da ganz locker und unverkrampft rangehen . Ich habe teilweise mit dem Gutachter so normal geredet, als ginge es gar nicht um Begutachtung, sondern wäre ein ganz normales Gespräch. Ich hatte auch das Glück, daß die Kindsmutter mit der Begutachtung gar nicht klar kam und das alles für ein Komplott von JA und Gericht hielt. Sie leistete sich sogar, den Gutachter offen anzulügen....das ist natürlich nachteilig bei der endgültigen Fertigstellung. Außerdem verweigerte sie den Umgang nach der Exploration direkt, also noch in der Beobachtungsphase.
Für mich selbst fiel das ganz toll aus. Vielleicht zu toll, denn die Richter beim OLG gingen in keinster Weise auf das Gutachten ein.
Manchmal gelten bestimmte Gutachter bei den Gerichten als "verbrannt", weil sie mit einem Richter nicht können oder mal ein Gutachten mit einer falschen Prognose gestellt haben.
Das war nach Informationen meines RA´s wohl leider in meinem Fall so.
Grundsätzlich wurde es eher - ich gehe mal von dem Pauschalurteil in meiner Ex-Regional-Vätergruppe aus - als Nachteil empfunden, wenn eine Frau begutachtete.
Genau diese Verhaltensweisen (Lügen, Umgangsentzug) erwarte ich durch die Kindsmutter auch. Bei den Gerichtsverhandlungen kam sie mit dieser Masche auch super durch, da es mir schwer gefallen ist, manche Sachverhalte wirklich zu beweisen.
Da setze ich eben große Hoffnungen und Erwartungen in dieses Gutachten.
Sehe ich das richtig, daß sich Richter trotz positivem Gutachten dann doch über die Empfehlung des Gutachters hinwegsetzen und das letzte Wort behalten?
Warum haben sie ihn dann überhaupt beauftragt, wenn sie s danach doch "besser wissen" und entsprechend entscheiden?
hallo stefan,
du solltest auf jedenfall darauf drängen dass eure gespräche, gutachterin und du, auf tonband aufgezeichnet werden.
nur so hast du einen beweis wenn im gutachten andere dinge stehen als du je gesagt hast..
gebe dir mal ein beispiel aus eigener erfahrung.
als dass letzte gespräch ebi der gutachterin anstand kam ich gestresst bei der gutachterin an.
sie machte erneut ihre notizen mit einem bleistift, sie radierte ganze sätze aus und schrieb es neu.
sie verdrehte alles was ich ihr erzählt habe, sie wusste nur nicht das ich ein diktiergerät in der tasche hatte.
mit meinen aufnahmen konnte ich nichts anfangen da sie ohne ihre erlaubnis gemacht wurden. mein anwalt konnte ich aber von ohren lügen überzeugen.
also niemals gespräche mit ihr führen ohne tonbandaufnahmen oder ähnliche aufnahmegeräte.
diese können dann bei gericht als beweis herangezogen werden.
caju
Hallo Caju!
Dieser Tipp wurde mir schon von mehreren Seiten gegeben. Besteht aber bei einem angekündigten Mittschnitt nicht die Gefahr, daß ich mir von Vornherein die Sympathien des Gutachters und damit auch jede (minimale) Chance auf einen positiven Ausgang des Gutachtens verspiele?
Ich versetze mich nur in die Rolle des Gutachters und würde es als sehr befremdlich empfinden, wenn mir jemand von Beginn an ein solches Mißtrauen entgegenbringt.
Das Mißtrauen ist, wie ich den vielen Ratschlägen entnommen habe, sicher berechtigt.
Ist ein offen angekündigter Mitschnitt aber aus rein emotionaler Betrachung nicht ein äußerst ungünstiger Schachzug, der mich sofort auf die Verliererstraße abbiegen läßt?
Andernfalls wüsste ich natürlich auch keine andere Möglichkeit, wie man solchen Falschinterpretartionen, seinen sie jetzt gewollt oder nicht, begegnen könnte.
Viele Grüße
Stefan
hallo stefan,
dass kannst du halten wie ein dachdecker..
vorverurteilung oder danach den schwarzen peter haben.
ich hatte damalig keine ratgeber und bin daraufhin gelinkt worden.
wenn die gutachterin dich klein bekommen will macht sie es so oder so.
denn wir sind den sogenannten " kompetenten " fachidioten nicht gewachsen.
entscheiden musst du alleine nur jaule danach nicht rumm denn helfen kann dir kaum jemand
nach einem urteil des bgh hast du nur so eine chance die wahrheit auf den tisch zubringen.
wir alle können dir 100te infos geben entscheiden kannst nur du.
Bsp: der KV konnte den blickkontakt nur selten bzw nicht halten..... das ( kurzfassung )bedeutet: der KV sagt nicht die wahrheit.
caju
Ich kann nur jedem den Rat geben, die Explorationen mitschneiden zu lassen und "gute" Gutchter machen das automatisch und haben auch nichts dagegen.
Hallo Peme, hallo Caju!
Ich denke Ihr habt mich überzeugt, ich werde die Gespräche aufzeichnen und mein Diktiergerät mitnehmen.
Drückt mir die Daumen...ich halte Euch auf dem Laufenden, wie es weitergeht.
Viele Grüße und danke nochmal an die gesamte Community für all die Ratschläge.
Stefan
@d1muc
Der GWG Gutachter hat selbst eine Kamera und ein Aufnahmegerät, um die Exploration aufzuzeichnen, jedenfalls war das bei mir so.
Ich habe die Aufnahmen allerdings nie gesehen, die werden archiviert.
Ich denke, lediglich bei Widerspruch oder Klage werden die dann eingesehen.
Da mein Gutachten aber sehr gut ausfiel, war das bei mir überflüssig....
Ich werde zu Beginn des Gutachtens nachfragen, welche Formen der Archivierung angewandt werden. Kann man sich denn im Falle einer zweifelhaften Gesprächsauswertung nicht auf die Archivdaten beziehen und darauf bestehen, daß sie unter Beisein neutraler Personen erneut angehört werden?
Hi,
ich würde mich nicht darauf verlassen!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
hallo stefan,
Ich werde zu Beginn des Gutachtens nachfragen, welche Formen der Archivierung angewandt werden. Kann man sich denn im Falle einer zweifelhaften Gesprächsauswertung nicht auf die Archivdaten beziehen und darauf bestehen, daß sie unter Beisein neutraler Personen erneut angehört werden?
du solltest den bogen nicht zu weit spannen.
wenn du dem gericht mitteilen musst dass es unregelmässigkeiten gibt und alles aufgezeichnet wurde kann er die herausgabe anordnen.
caju
@Deep
bzgl. Verfahrenspfleger aus dem Urteil
Denn eine solche Maßnahme setzt voraus, dass das Interesse des Kindes in einem erheblichen Gegensatz zu demjenigen seines gesetzlichen Vertreters steht (§ 50 Abs. 2 Nr. 1 FGG), weil eine Entziehung der elterlichen Sorge nur zum Wohle des Kindes zulässig ist
Ich verstehe das so, dass nur dann ein Verfahrenspfleger eingeschaltet werden muss, wenn einen alleinige elterliche Sorge (der Mutter) besteht, jedoch nicht bei gemeinsamer elterlicher Sorge.
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Bzgl. der Fragestellung des Gerichts
Es ist ein gerichtliches Sachverständigengutachten zu erholen zur frage, bei welchem Elternteil zum Wohle von ******, geb. am xxx, dieser seinen Aufenthalt haben soll."
Ich hab mal bei J.Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, 3.Auflage. Beck-Verlag, nachgeschaut.
Interessant ist dort auf Seite 51:
"da sich die sachverständige Empfehlung nicht auf den normativen Bereich beziehen darf, wäre eine gerichtliche Frage nach der "Übertragung des Sorgerechts" bereits unzulässig......"
Dies trifft hier nicht zu, da nur der Aufenthalt gefragt wird.
Aber interessant hier:
"Ist die Fragestellung unklar, zu kurz gefasst oder aber unbeabsichtigt einseitig formuliert - d.h., lenkt sie den Sachverständigen bereits in eine bestimmt Richtung (z.B. "Soll das Umgangsrecht ausgeschlossen werden..?"oder "Auf welchen Elternteil sollte das Sorgerecht übertragen werden") - dann hat der Sachverständige um eine Klräung der Fragestellung zu bitten bzw. den Familienrichter auf die Mängel der Beschlussfassung hinzuweisen, da solche Fragestellungen keine alternativen Regelungsmöglichkeiten zulassen".
Also durch die richterliche Fragestellung ist hier kein hälftiger Aufenthalt möglich.
Für mich kann ich folgern:
theoretisch kann man alles mit Haarspaltereien kaputt reden. Ich glaube, an der gerichtlichen Fragestellung ist nichts auszusetzen -- und das müßte dann der Gutachter machen.
Für Stefan könnte ich nur schlussfolgern, wenn er den hälftigen Aufenthalt wünscht, dass er dies beim Gutachter anspricht. Ansonsten wird von einem Elternteil ein "Opfer" verlangt, wie es mein Richter formuliert hat -- und durchziehen möchte.
Viel Glück
Kleinegon
[Editiert am 28/1/2006 von kleinegon]
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hallo an alle!
Lange habe ich jetzt nichts mehr von mir und dem GWG Gutachten hören lassen
Daher wollte ich mich mal wieder melden und berichten, wie es bisher beim GWG Gutachten so ergangen ist.
Es fanden jeweils 2 Kennenlerngespräche mit beiden Elternteilen statt, für deren Verlauf mir aber komplett das Gefühl fehlt, in welche Richtung die Tendenz geht. Meine Gespräche dauerten jeweils fast 3 Stunden.
Momentan laufen die Hausbesuche, die Mutter war gestern dran, ich bin am kommenden Samstag an der Reihe.
Gibt es aus Eurer Sicht bei diesen Besuchen was Spezielles zu beachten? Aus meiner Sicht versuche ich nicht zu verkrampfen und mich so zu geben, wie ich immer bin, wobei es natürlich schon ein dummes Gefühl ist, bei jedem Schritt beobachtet zu werden.
Viele Grüße
Stefan
Hallo,
was mich ein bißchen verwundert, ist, daß der Gutachter Hausbesuche macht. Ich habe gerade mal mein Gutachten eingesehen. Da kam das Thema auch auf - und zwar forderte die Mutter diese ein.
Der Gutachter sagte ihr aber, daß Hausbesuche grundsätzlich nicht möglich seien.
Das irritiert mich ein wenig jetzt.
Bei mir wäre es aufgrund der Entfernung vielleicht auch ein für das Gericht zu großer Kosten/Zeitfaktor gewesen (immerhin 600 km)
Gruß Kuwe
@kuwe,
meinst du dass ein gericht die kosten für diese entfernung übernimmt??
ich kann dein gejaule nicht verstehen du hast ein sehr gutes gutachten bekommen.
dies solltest du mal verbreiten und nicht deine negative stimmungsmache
caju
@Caju
Ich verliere so langsam wegen deinem Tonfall die Geduld. Ich brauche hier niemanden, der mich maßregelt, ok?! Das hier war kein Gejaule, sondern schlicht und einfach eine Anmerkung, ok?!
Und es steht so wörtlich in meinem Gutachten, daß Hausbesuche bei der Begutachtung ausgeschlossen sind. Da kann man sich doch ein bißchen wundern, oder?!
Ich will hier keine schlechte Stimmung verbreiten, sondern der Threaderöffner hat ganz klar nach unseren Erfahrungen mit GWG-Gutachten gefragt.
Ich bin es absolut leid, in diesem Tonfall hier angemacht zu werden, haben wir uns da verstanden?!!!!
Wenn nicht, dann bitte ich dich zumindest , deine Kommentare zu unterlassen, du kannst dreimal raten, an welches Forum mich das hier gerade erinnert.
Mit noch freundlichen Grüßen
Kuwe
@kuwe,
Ich will hier keine schlechte Stimmung verbreiten, sondern der Threaderöffner hat ganz klar nach unseren Erfahrungen mit GWG-Gutachten gefragt.
genau, und dann schreib ihm doch mal wie gut dein gutachten ausgefallen ist.
Ich bin es absolut leid, in diesem Tonfall hier angemacht zu werden, haben wir uns da verstanden?!!!!
Wenn nicht, dann bitte ich dich zumindest , deine Kommentare zu unterlassen, du kannst dreimal raten, an welches Forum mich das hier gerade erinnert.
da wo du her kommst. 😉 😉
nicht verzerren sich dann doch melden du hast meine nummer.
teile den usern auch gute dinge mit und nicht nur die angeblich schlechten
caju
@Caju
ich finde nur, daß der Tonfall etwas gemäßigter ausfallen sollte. Außerdem hab ich dem Threaderöffner schon mitgeteilt, daß mein Gutachten super ausgefallen ist.
Worauf ich ihn aber mehr hinweisen sollte: Das er nach einem super Gutachten sich nicht
wie ich drei Meter größer fühlt und denkt, jetzt kann er damit die Welt erobern.
Sondern das er an Richter geraten kann, die das immerhin 80 Seiten starke Papier mit dem
Satz "Da bin ich nicht glücklich mit...." schonmal zur Seite wischen können.
Sicher ist so ein Super Gutachten toll für das Selbstbewußtsein, aber wenn es weder Richter
noch Jugendamt einen feuchten Kehricht interessiert, dann kann ich mir letzten Endes
hier nur die Wand damit tapezieren.
Das ist nunmal mein Realismus, der mir ja angeblich immer fehlt.....
Ich kann dem Threaderöffner das gerne bei einem persönlichen Telefonat vorlesen und
ich hab auch wirklich nichts an dem Gutachten auszusetzen, doch ist in meinem Fall nichts daraus gemacht worden und das ist der eigentliche Skandal.
Ich würde mich für d1muc wirklich ohne Ende freuen, wenn sein Richter das hoffentlich gut ausfallende Gutachten zur Grundlage etwaiger Entscheidungen pro d1muc machen sollte, aber
bei mir war das nicht der Fall und auch das ist ein Erfahrungswert.
Dieser jetzige, popelige 1 tägige Umgang, der so wacklig ist wie sonst gar nichts, ist weder auf das Gutachten noch auf sonst irgendeine Maßnahme des Gerichtes zurückzuführen, außer auf den Wink mit dem Zaunpfahl, daß Sorgerechtsentzug bei weiterem Boykott droht.
Deswegen, und NUR deswegen, habe ich jetzt alle 14 Tage für ein paar Stunden meine Tochter.
Ich will weiß Gott nicht für d1muc hier die Spaßbremse darstellen, vielleicht macht er ganz andere Erfahrungen, aber ich poste hier meine....
Gruß Kuwe