Hallo,
am 06.12.13 ging der Brief zur Post, dh müsste also am 10.12. spätestens angekommen sein.
Der Brief ging ans AG Pankow, allerdings im Prinzip nur für die Gewährung der PKH für den Pfändungsvorgang (Lohn-und Kontopfändung) wegen Unterhaltspfändung bei der Schuldnerin. Der PfüB selbst sollte/musste dann ans zuständige AG der KM in Thüringen. Nun sind knapp 2 Monate vergangen...ich mache mir Sorgen. Ist diese Bearbeitungsdauer normal?
Haben wir einen Fehler gemacht?
Es wurde beantragt, einen niedrigeren Pfändungsfreibetrag anzusetzen (auf ALG II Niveau).
2mal wurde bereits per Mail nachgefragt, ohne Antwort. Telefonisch ist im AG niemand zu erreichen.
Was kann ich tun, um die Sache zu beschleunigen? Ich habe Angst, dass die KM dann wieder keinen Bock auf Arbeit hat o.ä. und dann die Pfändung erst erfolgt, wenn schon nichts mehr zu holen ist.
Bin dankbar für Erfahrungswerte.
Gruß
Hi,
die Sache hängt mit Sicherheit im PKH-Verfahren. Wobei ich nicht verstehe, wieso ihr den Antrag an das AG Pankow gestellt habt? Für das PKH-Verfahren in der Zwangsvollstreckung ist das zuständige Vollstreckungsgericht gleichfalls zuständig, § 117 I 3 ZPO.
Davon abgesehen, dass der PfÜb mit Zustellungen irgendwo um die (gleich mitgepfändete) 50 Euro kostet und das die zusätzliche Schleife selten wert ist.
Gruss von der Insel