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Erinnerung gegen Gerichtskosten - Verfahrensbeistand

 
(@ratloser40)
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Hallo Zusammen,

aktuell hat sich bei mir die ganze Lage soweit beruhigt, dass ich jetzt mal versuche den ganzen Papierkram der Verfahren zu ordnen.
Dabei bin ich über die Gerichtskostenrechnungen gestolpert, die ja zum überwiegenden Teil aus den kosten des Verfahrensbeistandes bestehen.

Da in den Rechnungen stand, dass die Erinnerung gegen diese Rechnungen an keine Frist gebunden ist, reift nun langsam in mir der Gedanke, gegen die Rechnungen des Verfahrensbeistandes anzugehen.

Hintergrund ist, dass der Verfahrensbeistand praktisch nichts gemacht hat. Wenn man die üblicherweise definierten Aufgaben hinsichtlich der Erfüllung bewertet, so kommen da über 2 Instanzen maximal 25% der gestellten Aufgaben zusammen, die zwar schlecht, aber immerhin erfüllt worden sind. Der Rest eher nicht. Krönung war die Beschwerdeinstanz, dort wurde seitens des Verfahrensbeistandes mit Niemandem gesprochen, es wurde lediglich der 6 Monate alte Bericht der 1. Instanz umgeschrieben, obwohl es aus den Akten zwischenzeitlich ersichtlich war, dass KM den Umgang vollständig verhinderte...

Ist hier schon mal jemand gegen die Rechnung wegen dem Verfahrensbeistand vorgegangen?

Im Internet findet man ja nur Recht wenig dazu, tatsächlich aber wohl Prozesse, dass die große Pauschale nur gerechtfertigt ist, wenn auch entsprechende Leistungen erbracht wurden.

Bestellt wurde der Verfahrensbeistand nur von der 1. Instanz, mit dem Hinweis "die Verfahrensbeistandschaft wird berufsmäßig geführt und umfasst den großen Aufgabenkreis".
Ich kann hier keinerlei konkret benannte zusätzliche Aufgaben erkennen, eine Begründung schon gar nicht.

Ich ärgere mich einfach, dass der Verfahrensbeistand praktisch nichts gemacht und dafür jede Menge Geld kassiert hat. Wäre er seinen Aufgaben auch nur halbwegs nachgekommen, so hätte er im Interesse der Kinder argumentiert und nicht mir Aussagen im Mund verdreht und empfohlen der völlig überforderten KM die Kinder zu geben, sondern sie bei mir zu belassen. In der 2. Instanz hätte er sehr deutlich vertreten müssen, dass der Umgang wichtig ist und gewährt werden muss. Alleine daher hätte er schon sagen müssen, die Kinder können nicht zur KM, denn die hat deutlich ausgesagt, alle 2 Wochen von Samstag auf Sonntag...ein solcher Umgang ist nicht wirklich Umgang zu nennen, das ist eher ein Witz.

Über Erfahrungen und Tipps freue ich mich.

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2017 18:54
(@inselreif)
Moderator

Hi Ratloser,

zunächst einmal ist es so, dass Du nicht gegen die Rechnung der Verfahrensbeistandschaft Erinnerung einlegst sondern gegen die Weiterbelastung der Kosten durch die Staatskasse an Dich.
Die Rechnung der Beistandschaft wird nämlich zunächst einmal vom Gericht zu Lasten der Staatskasse festgesetzt. Wenn dabei nicht gravierende Fehler durch den Urkundsbeamten bzw. den Bezirksrevisor als Kontrollinstanz passieren, hast Du wenig Chancen.
Zum Anderen handelt es sich hier um Pauschalen. Wenn die VB den Auftrag hatte, Gespräche mit den Eltern mit dem Ziel einer Einigung zu führen, reicht es aus, wenn Sie Euch beide anruft und ein paar Minuten plaudert. Dann sind die 750 Euro verdient.
Von daher, leg es ad acta.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2017 19:46
(@ratloser40)
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Moin,

ad acta legen ist nicht so meins.

Dann kommen diejenigen, die meinen Kindern leid antun ja so ganz ungeschoren davon.

So hat das Gericht wenigstens noch Arbeit und muss sich damit beschäftigen.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2017 21:16
(@inselreif)
Moderator

Was heisst da ungeschoren? Du müsstest dort angreifen, wo die (aus Deiner Sicht) Ungerechtigkeit entsteht. Das Gericht setzt die bestehenden Vorschriften nur (und das wahrscheinlich sogar korrekt) um. Und Standardbeschluss zu erstellen ist nicht wirklich viel Arbeit.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2017 00:26
(@ratloser40)
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Was heisst da ungeschoren? Du müsstest dort angreifen, wo die (aus Deiner Sicht) Ungerechtigkeit entsteht. Das Gericht setzt die bestehenden Vorschriften nur (und das wahrscheinlich sogar korrekt) um. Und Standardbeschluss zu erstellen ist nicht wirklich viel Arbeit.

Gruss von der Insel

Moin,

wenn es heißt, dass die Übertragung von erweiterten Aufgaben konkret zu benennen und zu begründen ist (so zumindest diverse Kommentare zu diesem Thema, und es gibt keine konkrete Aufgabenzuweisung und erst recht keine Begründung. Dann setzt das Gericht die Vorschriften eben nicht um. Bei dieser Richterin kein Wunder. Es wurden auch keine Kinder angehört, das Jugendamt hat eine Stellungnahme auf Aktenbasis abgegeben, ohne mit einem Elternteil auch nur persönlich zu sprechen...und trotzdem stand am Ende ein Beschluss, der KM das alleinige ABR übertrug.

Wo soll ich sonst angreifen? Gegen den Verfahrensbeistand komme ich erst an, wenn sein Fehlverhalten offensichtlich ist. Sollte sich ergeben, dass er eine Leistung zu unrecht abgerechnet hat, so wäre dass ein erster Ansatz...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2017 08:28
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Dann setzt das Gericht die Vorschriften eben nicht um. Bei dieser Richterin kein Wunder. Es wurden auch keine Kinder angehört, das Jugendamt hat eine Stellungnahme auf Aktenbasis abgegeben, ohne mit einem Elternteil auch nur persönlich zu sprechen...und trotzdem stand am Ende ein Beschluss, der KM das alleinige ABR übertrug.

Ich dachte, es wäre ein Vergleich?!?! (oder krieg ich jetzt was durcheinander?)

Wenn die ganze Faktenerhebung und das prozessuale Geschehen vor Gericht  tats. so angreibar war wie Du es wahrgenommen hast und hier schreibst, dann hättest Du m.E. niemals einen Vergleich unterschreiben dürfen, sondern stattdessen die Rechtskraft einer Entscheidung eben offenhalten müssen.

Jetzt greifst Du nach einer Vergleichsfindung die Grundlagen wieder auf? Das macht nicht wirklich Sinn... Und das noch viel weniger, wenn Dir ein Praktiker in dieser Bereich wie der Inselreife den Hinweis gibt, dass hier die Spielräume eben sogar noch extrem groß sind...

gruß vom theoretiker toto

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2017 11:05
(@psoidonuem)
Registriert

Nachdem ich mir nun auch noch diesen Fred durchgelesen habe kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Du gerne mit dem Kopf durch die Wand willst und Ratschläge anderer nicht ernst nimmst. Was mich zur Frage bringst, was Du hier eigentlich willst? Wunschantworten gibt's beim Anwalt, gegen Gebühr. Wenn Du Dich vor Gericht auch so benimmst wundert mich gar nichts. Oder eben beim Verfahrensbeistand. Insbesondere wundert mich nicht, dass auf aABR für die Mutter entschieden wurde. Das macht ein Gericht an sich nur wenn ein Elternteil völlig uneinsichtig ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2017 11:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es kann Dich hier niemand hindern gegen die Erinnerung vorzugehen, dass Du enttäuscht bist, weil es Deinen Vorstellungen nicht entspricht ist menschlich nachvollziehbar.
Andererseits solltest Du auch mal Deine Vorstellungen überdenken, ein Kompromiss liegt üblicherweise zwischen den Vorstellungen beider.

Dass eine Richterin Kinder, die jetzt 3 und 4 sind, damals 3 und 2 (und vielleicht auch noch jünger) waren, nicht anhört ist defnitiv kein Fehler sondern normal.

Kinder in diesem Alter wollen immer dort bleiben wo sie sind, Großeltern können ein Lied davon singen wie herzzerreißend die Kleinen heulen können, wenn es wieder nach Hause geht. Sobald die Eltern mit den Kindern aber im Auto sitzen wird noch mal geschnieft und spätestens zu Hause ist alles wieder eitel Sonnenschein.
Gerade bei getrennten Eltern entsteht aber oftmals der Eindruck wie furchtbar der andere sein muss, wenn die Kinder sich so benehmen. Ist aber einfach altersbedingt, weil die Kinder im hier und jetzt leben und gar nicht überblicken, was in einer viertel oder halben Stunde sein wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2017 11:40
(@ratloser40)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,

vielleicht muss ich etwas klarstellen, ich will weder mit dem Kopf durch die Wand, noch zeige ich mich vor Gericht uneinsichtig.

Die ganze Geschichte, die stattgefunden hat, ist einfach hochkomplex.
Jeder Außenstehende, der die gesamte Geschichte gehört hat, kann weder die Entscheidungsgründe der Gerichte, noch das Verhalten der KM nachvollziehen. Sie hat seitdem auch nur noch neue "Freunde", denn alle anderen haben sich vor ihr abgewendet.
Dass man in einem öffentlichen Forum nicht unbedingt die gesamte Geschichte in allen Details und exakt zeitlichen Abläufen schildern kann, sollte einleuchten, es besteht ja immerhin die Gefahr, dass KM hier auch mal reinliest.

Daher mögen manche Dinge vielleicht seltsamer erscheinen als sie tatsächlich sind...

Nachdem es sich momentan alles etwas eingependelt hat, fängt für mich jetzt die Sache der Aufarbeitung an und zusätzlich, dass sich eine so schlimme Zeit für meine Kinder nicht mehr wiederholt.
Zu der Aufarbeitung gehört für mich eben auch, die Verantwortlichen, wenn möglich für ihr Verhalten zur Rechenschaft zu ziehen.

Dazu gehört die Richterin, hier sind die Möglichkeiten leider sehr beschränkt, Dienstaufsichtsbeschwerde scheint wenig zu bringen, also kann man sie nur mit noch mehr Arbeit belasten, indem eben jede Möglichkeit der Arbeitsbeschaffung für das Gericht ausnutzt.
Der Verfahrensbeistand ist eine weitere Person, deren Aufgabe es gewesen wäre, sich für die Interessen der Kinder einzusetzen. Er hat sich überhaupt nicht mit Ihnen beschäftigt. Für die zweite Instanz hat er, außer Rechnung schreiben und seinen Bericht neu auszudrucken, ebenfalls überhaupt nichts gemacht.

Bei der KM muss ich mich momentan zurückhalten, schließlich ist hier die Stimmung momentan ganz gut, was auch so bleiben soll. Hier gehe ich aber gegen ihre diversen Betrügereien vor, wenn sich die Stimmung wieder verschlechtert.

Vielleicht mag das vielen als streitsüchtig vorkommen, für mich ist es wichtig, für mein Gewissen. Sollte KM wieder in ihre alten Krankheitsmuster zurückfallen und sich ihre Gewalt diesmal (auch) gegen die Kinder richten, so möchte ich einfach für mich wissen, ich habe alles getan, was möglich war und keine Option ausgelassen.

Ich wehre mich jedoch dagegen, wenn hier von einigen behauptet wird, das Verhalten der Kinder wäre altersbedingt und normal. Nein, dass ist es nicht. Und das wird von Dritten, die regelmäßig mit den Kindern zu tun haben auch so gesehen.
Auch bin ich durchaus kompromissbereit, sehr sogar, aber eben alles immer im Rahmen der Grenzen was gut für die Kinder ist. Wenn mir hier von Fachleuten aufgezeigt wird, dass bestimmte Verhaltensmuster dringend beobachtet werden müssen, dann mache ich mir Gedanken darüber. Und das führt jetzt dazu, dass man trotz einer aktuell ruhigen Lage, daran wieder rütteln muss, weil klar ist, dass sich für die Kinder (bzw. in diesem Fall insbesondere 1) was ändern muss. Solche Verhaltensmuster sind mir vorher nicht aufgefallen, weil sie hier bei mir auch nicht auftreten.

Ich weiß, dass ich mich mit dem jetzigen Zustand im Vergleich mit vielen anderen Vätern schon an einer sehr guten Position befinde. Aber es darf doch hoffentlich trotzdem erlaubt sein, diese Situation für die Kinder noch weiter verbessern zu wollen.

@TotoHH: Beschluss in der 1. Instanz, Beschwerde, Vergleich vorm OLG.

Danke für die Hinweise. Ich bin für alle Antworten, auch kritische, selbstverständlich dankbar. Ich brauche Niemanden, der mir nach dem Mund redet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2017 13:25
(@inselreif)
Moderator

Dazu gehört die Richterin, hier sind die Möglichkeiten leider sehr beschränkt, Dienstaufsichtsbeschwerde scheint wenig zu bringen, also kann man sie nur mit noch mehr Arbeit belasten, indem eben jede Möglichkeit der Arbeitsbeschaffung für das Gericht ausnutzt.
Der Verfahrensbeistand ist eine weitere Person, deren Aufgabe es gewesen wäre, sich für die Interessen der Kinder einzusetzen. Er hat sich überhaupt nicht mit Ihnen beschäftigt. Für die zweite Instanz hat er, außer Rechnung schreiben und seinen Bericht neu auszudrucken, ebenfalls überhaupt nichts gemacht.

Weder die Richterin noch der Verfahrensbeistand werden eine solche Erinnerung zu Gesicht bekommen. Das wird beim Rechtspfleger bearbeitet und wie bereits geschrieben wird die Festsetzung der Kosten des VB im Erinnerungsverfahren nicht mehr überprüft. Wenn Du diese beiden Leute treffen willst, musst Du Dir was anderes einfallen lassen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2017 13:35




(@psoidonuem)
Registriert

Spar Dir Deine Kraft für sinnvolle Tätigkeiten und Deine Zeit für Deine Kinder auf!

Profiteure der Scheidungsindustrie bekommt man idR nicht zur Rechenschaft gezogen ..

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2017 14:25