Hallo! Das Verfahren um Übertragung des ABR und auf ASR geht in die finale Runde. Gutachten ist fertig, Stellungnahme Verfahrenspflegerin liegt vor. Nun wurde vom Gericht (endlich) ein neuer Terrmin festgelegt. Was mich hier verwirrt, ist das Kreuz "Termin zur Erörterung" bei der Ladung.
Wird im Sorgerechtsverfahren nach Erstellung des Gutachtens noch mal ein Erörterungstermin gemacht? Ich dachte es wird nun endlich ein Urteil gesprochen und das Kind kann zur Ruhe kommen. Das Verfahren geht bereits seit September 2015. Ist immer noch kein Ende in Sicht?
Liebe Grüße
Willi
Hallo Jenswilli,
ist jetzt nur eine Idee weil ich so ein Gutachten auch gerade Durchlaufe. Gab es bei dir ein Abschlussgespräch nach den Begutachtungen ??? Bei mir gibt es bald den Termin dafür. Ich könnte mir vorstellen du hattest das nicht und das soll dann bei Gericht gemacht werden.
Andreas
Nein, ein Abschlussgespräch gab es nicht. Es gab nach Zusendung des Gutachtens eine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen und nun den Termin vom Gericht. Auf der Ladung steht aber weder die Teilnahme der Gutachterin noch die der Verfahrenspflegerin.
Gruß Willi
Das ist schon richtig so. Der Richter wird Gutachter, Verfahrenspfleger und Jugendamt befragen. Und der gegenerische Anwalt auch. Das Urteil wird möglicherweise gar nicht an dem Tag "live" gefällt sondern als Dezernatsentscheidung.
Okay danke für die Infos! Wahrscheinlich werd ich langsam zu ungeduldig weil sich das Verfahren jetzt schon über 1 Jahr hinzieht.
Gruß Willi