Hallo zusammen,
ich hatte im August eine Brief vom gericht zu einer Gerichtsverhandlung bekommen.
Es ist naemlich so das ich ein 8jaehrigen Sohn habe, wir aber als familie nur 2jahre mireinander verbracht haben und uns dann einvernaemlich getrennt haben.
Wir hatte bis dahin und auch noch bis vor kurzen das gemiensame Sorgerecht.
Leider war es so das ich kurze zeit nach unser Trennung ins Auslandd gegangen bin aus beruflichen Gruenden.
Es war soweit klar das er bei ihr bleibt und ich beiden nicht im wege stehen werden ,wenn es um entscheidungen ging.
Gut nun hat sie anfang des Jahres angerufen und ge´fragt ob es moeglich fuer mich waere und auch okay wenn sie das alleinige Sorgerecht bekaeme.
Ich hatte nichts dagegen,das aendern ja nichts am Umgang und ausserdem ueber diese entfernung ein vernuenftiges Sorgerecht auszuueber ist sehr schwer.
Ist dann zum Familiengericht ,hat dies Situation geschildert und ich bekam erstmal die Ladung zumJA)konnte ich nur telefonisch besprechen da mit der Dame vom JA)und dann anschliessend die Ladung zum Gericht.
Da fuer mich klar war das Soregercht freiwillig abzugegeben,habe ich es schrieftlich Verfasst und an das zustaendige Gericht geschickt.
Dies war auch alles okay bis dahin.
Heute kam der Beschluss,das Soregercht geht an die Mutter,da beide Parteien sich einvernaemlich geeinigte haben,was ja eigentl.von vornherein klar erschien.
Was mich geschockt hat war der letzte Satz....der Verfahrenswert betraegt 3000euro und muessen unter den Parteien zur haelfte geteilt werden.
Ersten wurde ich werder vom Gericht noch Vom JA ueber entstehende Kosten fuer aufgeklaert und zweietens warum muss ich dafuer aufkommen.ich gab es freiwillig ab ohne wenn und aber!!!1
Ich hatte oder habe ja noch nicht mal die moeglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantregen weil ich nicht wusste das ich fuer den Prozess aufkommen muss.
Ich kann das Geld auch nicht zahlen,denn ich habe es nicht.....Ich habe noch 2weitere Kinder und bin allein verdiener.
Meine Frage ist ob ich noch irgendetwas dagagen tun kann oder mir Hilfe einholen kann.
LG Tom
Moin,
das Sorgerecht kann, auch wenn Zustimmung vorliegt, nur gerichtlich neu geregelt werden. Der Streitwert in Sorgerechts- und Umgangssachen ist regelmäßig 3.000 €. Wie gesagt, der Streitwert. Das ist nicht der Betrag, den du zahlen musst. Steht im Beschluss so etwas wie "Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben"? Dann trägt jeder seine Kosten und die Gerichtskosten werden evtl. geteilt. Du wirst in nächster Zeit vom Gericht eine Kostennote erhalten. Stell die dann hier mal rein.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Die zu zahlenden anteiligen Gerichtskosten liegen in diesem Fall dann entweder bei 13,50 Euro oder 22,25 Euro (NRW)
RTFM = Read the fucking manual